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Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


auch die März-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt.
 
Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung informieren:
 
 
 
1.    Patenschaft mit dem 1st. Battalion der U.S. Army, Grafenwöhr
 
Vor kurzem haben Vertreter der U.S. Army in Grafenwöhr den Wunsch einer Patenschaft der Stadt Bayreuth mit einer Einheit der US Armee an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger herangetragen.
Bei der Einheit handelt es sich um das 1st. Battalion, 77th Field Artillery Regiment (1-77 FAR) der 41st Field Artillery Brigade aus Grafenwöhr.
Mit der Patenschaft soll der Austausch zwischen jungen Deutschen und Amerikanern gefördert werden und den Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte die Kultur und Geschichte der Region, insbesondere der Stadt Bayreuth, nähergebracht werden.
Ziel der Partnerschaft soll vorrangig der kulturelle Austausch und die Kontaktpflege auf humanitärer, kultureller, touristischer, sportlicher und bildungspolitischer Ebene sein. Dabei sollen insbesondere Kontakte zwischen den Familien und die Begegnung von jungen Menschen gefördert werden. Alle Familienangehörige und Zivilangestellte mit eingeschlossen sind momentan ca. 45.000 Amerikaner in der Region beheimatet.
Bereits heute pflegt die US-Armee intensive Beziehungen mit der Universität Bayreuth und dem Amtsgericht Bayreuth, dem Amerikahaus Nürnberg sowie mit medi-Bayreuth.
 
Wer nun aber glaubt, eine solche Patenschaft unter humanitären, kulturellen, touristischen und sportlichen Vorzeichen sei generell ein willkommener „Selbstläufer“ und eine gute Gelegenheit, gerade in Krisenzeiten die deutsch-amerikanische Freundschaft zu vertiefen und Bündnissolidarität im schwieriger Zeit zu demonstrieren, hat die Rechnung ohne die Grünen gemacht: In völliger Verkennung der weltpolitischen Lage und vollständiger ideologischer Selbstblockade lehnten sie wie schon im vorberatenden Ältestenausschuss mehrheitlich die angetragene Patenschaft als „verhängnisvolle Partnerschaft mit einer Kriegspartei“ ab und pflegten ungeachtet der russischen Aggression gegen die freie Welt ihre alten antiamerikanischen Spät-68er-Vorurteile.
Zum Glück sah dies die gesamte übrige Stadtratsmehrheit vollständig anders und stimmte der beabsichtigten Patenschaft zu dem Bataillon aus Grafenwöhr zu.
 
 
 
2.    Übersetzung der Plenarsitzungen des Stadtrats in Gebärdensprache?
 
Um Stadtratssitzungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen barrierefreier zu gestalten, beantragte die Grünen-Fraktion den Einsatz entsprechender Gebärdendolmetscher bei Stadtratssitzungen oder sonstigen bedeutsamen Veranstaltungen.
Grundsätzlich ist dieses Vorhaben auch aus Sicht der Verwaltung durchaus begrüßenswert.
Allerdings stellte sich das Vorhaben in der praktischen Umsetzung, insbesondere bei den derzeit vorherrschenden Hybrid-Sitzungen, als technisch und logistisch äußerst anspruchsvoll dar.
Hinzu kommt, dass von den zur Verfügung stehenden Dolmetschern nur ein einziges Dolmetscherteam überhaupt bereit wäre, an einer Übertragung im Livestream teilzunehmen.
Neben den enormen organisatorischen Herausforderungen und den damit verbundenen hohen Kosten stellt sich auch die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf.
Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich auch eine ganze Reihe von guten Gehörlosen-Apps erhältlich sind, die das gesprochene Wort in Schriftform übertragen und somit auch hörbehinderten Mitmenschen die Nachverfolgung entsprechender Sitzungen und Veranstaltungen erleichtern.
Im Ergebnis wurde der Antrag daher abgelehnt, jedoch beschlossen, bei bedeutenderen öffentlichen Veranstaltungen mit den Einladungen den Bedarf nach eventuellen Gebärdendolmetscher abzufragen und solche bei entsprechender Nachfrage zuzuziehen.
 
 
 
3.    Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020
 
Im Folgenden legte Finanzreferent Michael Rubenbauer den Jahresabschluss 2020 vor. Nachdem die pünktliche Fertigung der Jahresabschlüsse unter Oberbürgermeisterin Merk-Erbe jahrelang vernachlässigt wurde, sind wir nun allmählich in der Gegenwart angekommen.
Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020 hat eine Bilanzsumme von 660.160.231,62 € und weist ein Eigenkapital von 199.408.582,99 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 25.180.018,85 €. Der Stadtkämmerer verwies allerdings darauf, dass das Berichtsjahr das letzte Jahr vor dem massiven Gewerbesteuereinbruch gewesen sei, so dass für 2021 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen wäre.
 
 
 
4.    Einführung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2020 wurde der Auftrag zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bayreuth erteilt.
Inzwischen trat zum 01.07.2022 auch die geänderte Mietspiegelverordnung in Kraft, mit der Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, entweder einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung wurde zum 01.01.2024 festgelegt.
Zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels war die Erhebung umfangreichen Datenmaterials erforderlich. Dabei hat der Gesetzgeber fünf Merkmale zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete benannt, nämlich Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit einschließlich Energetik und Lage des jeweiligen Objektes.
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine umfangreiche Mieter- und Vermieterbefragung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Daten von 1113 Wohnungen erhoben.
Entsprechend einem Gutachten des vorbereitenden Sozialausschusses beschloss der Stadtrat die Einführung des qualifizierten Mietspiegels auf der Basis jenes umfangreichen Datenmaterials zum 01.05.2022.
Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel keine eigene Steuerungswirkung entfaltet, sondern lediglich für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen schafft.
 
 
 
5.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplan-Änderungsverfahren „Ehemalige Markgrafenkaserne“
 
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die aktualisierten Planungen für den Bereich der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuther Nordosten vorgestellt. Die Planungen gliedert sich in drei Teilbereiche, nämlich
 
a.      die Ansiedlung eines großflächigen Möbeleinzelhandels
b.     die Modifizierung des Logistikstandortes und
c.     die Ausweisung von Gewerbeflächen für klassisches Gewerbe.
 
Hinsichtlich des beabsichtigten Möbeleinzelhandels an der Bindlacher Allee ist bekanntlich ein Möbelhaus sowie ein Möbelmitnahmemarkt vorgesehen. Wichtig ist uns dabei, dass das zentrenrelevante Sortiment auf insgesamt maximal 3945 m² beschränkt wurde, um negative Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel auszuschließen.
Bezüglich der Modifizierung des Logistikstandortes wurde festgelegt, dass dort künftig auch Hochregallager mit Gebäudehöhen von bis zu 35 m sowie beschränkter Einzelhandel („Werksverkauf“ mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten) möglich und zulässig sein sollen.
An der nördlich angrenzenden Fläche der Bindlacher Allee sollen zusätzliche weitere Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe ausgewiesen werden, um die Gewerbeflächenknappheit im Oberzentrum Bayreuth abzumildern.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden wiederum mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen) gefasst.
 
 
 
6.    Umbenennung von Straßen
 
Breiten Raum nahm erwartungsgemäß die Diskussion um die Umbenennung verschiedener Straßen in Anspruch, hinsichtlich derer mehrere Anträge aus verschiedenen Fraktionen vorlagen.
Im Zentrum der Diskussion stand eine mögliche Umbenennung der Hans-Meiser-Straße. Hans Meiser war von Juni 1933 bis 1955 erster Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Er stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber und verbreitete bereits in den 1900 zwanziger Jahren antijüdische Klischees und Stereotype, ohne dabei jedoch den Rassenwahn und Antisemitismus der Nationalsozialisten zu übernehmen. Während der nationalsozialistischen Herrschaft ging er zahlreiche Kompromisse mit dem damaligen NS-Staat ein, um die Unabhängigkeit seiner evangelischen Landeskirche zu erhalten. Umgekehrt hat sich Meiser nachweislich für verfolgte Jüdinnen und Juden eingesetzt und gegen Maßnahmen Stellung bezogen, die auf rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schlechterstellung der Juden in Deutschland abzielten.
Zweifelsfrei würde man heute keine Straße mehr nach Meiser benennen, wie auch Paul von Hindenburg heute nicht mehr als Namenspatron für eine Straße fungieren könnte.
Gleichwohl sprach sich die CSU-Fraktion dagegen aus, aus heutiger Sicht zweifelhafte Namensgebung zeitgeistig umzubenennen. Die Auseinandersetzung und Reflexion ambivalenter Persönlichkeiten sollte vielmehr durch die Anbringung entsprechender Hinweisschilder mit weiterführenden Informationen per QR-Code gefördert werden, anstatt sie diskussionslos aus dem Straßenverzeichnis zu tilgen und die notwendige historische Auseinandersetzung somit schlußstrichartig zu unterbinden.
Die kontrovers, aber sehr ernsthaft geführte Diskussion ergab einstimmig, dass die Hans-von-Wollzogen-Straße, einem glühenden Anhänger Adolf Hitlers und bekennenden Antisemiten gewidmet, künftig in Friedelind-Wagner-Straße umbenannt werden soll. Eine Umbenennung der Hindenburgstraße wurde abgelehnt. Mit denkbar knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen wurde schließlich eine Umbenennung der Hans-Meiser-Straße beschlossen. Sie soll künftig Dietrich-Bonhoeffer-Straße heißen.
 
 
 
7.    Sonstiges
 
Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung lediglich noch verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022, die Fortschreibung der Mietwerterhebung entsprechend einem Sozialausschussgutachten sowie ein Satzungserlass für künftige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Ein umfangreicher nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 01.04.2022 um 13:52 Uhr

Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayreuther Stadtrat – anlässlich der Stadtratsitzung am 23.02. 2022 zur Haushaltsverabschiedung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Referentinnen und Referenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bayreutherinnen und Bayreuther im Zuschauerraum und im Livestream,

heuer möchte ich meiner Haushaltsrede ausdrücklich den Dank voranstellen.
Dank vor allem unserem Finanzreferenten Michael Rubenbauer, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzreferat und der Kämmerei, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung, aber auch den intensiven Haushaltsberatungen Enormes zu leisten haben; Dank aber auch allen anderen Referentinnen und Referenten, unseren Dienststellenleitern mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für die alljährlich schwierige Vorbereitung im Vorfeld der Haushaltsaufstellung, sondern auch darüber hinaus für die ganzjährig gute, professionelle und immer aufgeschlossene Zusammenarbeit.
 
Dies gilt umso mehr, als mittlerweile ja die gesamte Verwaltung und viele Dienststellen -auch weit über das Baureferat hinaus- mit Stellenbesetzungsproblemen zu kämpfen haben und sich so die zu erledigende Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt.
 
Vielen Dank also für alles Engagement und allen Einsatz für unsere Stadt, der keineswegs selbstverständlich ist und ein hohes Maß an Motivation und Loyalität voraussetzt. Dass wir solche Mitarbeiter haben, ist ein ausgesprochener Glücksfall!

I. as genannte Personal-bzw. Ressourcenproblem ist dabei einer von zwei Faktoren, die unsere diesjährigen Haushaltsberatungen maßgeblich geprägt haben:
 
·        Die Personalknappheit einerseits und
·        der massive Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um fast ein Drittel andererseits.
 
Beides ist ein Grund dafür, dass wir beispielsweise unsere Investitionsvorhaben nicht in dem Maß umsetzen können, in dem wir das gerne tun würden.
 
Dabei ist die Lage heuer noch relativ erfreulich:
 
Wir haben eine hohe Liquidität von noch etwa 85 Mio. €, einen historisch niedrigen Schuldenstand von etwa rund 52 Mio. € zum Jahresende 2022 und zumindest heuer noch keinen einzigen Cent an Neuverschuldung.
 
Allerdings ist auch Ihr zweiter Haushalt, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, von einem massiven Investitionsstau aus den letzten Jahren geprägt, den aufzulösen unsere vornehmste Aufgabe ist.
 
Insbesondere im Schulbereich hat sich in der Amtszeit Ihrer Vorgängerin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, so gut wie gar nichts getan.
Ob Richard-Wagner-Gymnasium oder Albert-Schweitzer-Schule, ob Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium oder Gewerbliche Berufsschule, ob Graserschule oder Wirtschaftsschule oder, oder, oder… – die Liste der vernachlässigten Schulsanierungen ist schier endlos, und es ist unser aller undankbare Aufgabe, nun im Rahmen des finanziell noch Möglichen und personell Leistbaren aufzuräumen und all diese gleichermaßen dringlichen Aufgaben nun mit Entschiedenheit anzupacken.
 
Dabei müssen wir in nahezu jeder Sitzung unseres Bauausschusses feststellen, dass heute eingeleitete Maßnahmen allein aufgrund der zwischenzeitlich exorbitant gestiegenen Baukosten nun einen deutlich höheren Finanzaufwand erfordern als es noch vor Jahren nötig gewesen wäre.
 
Der Neubau einer Gewerblichen Berufsschule oder eines Stadtarchivs kosten uns eben in den kommenden Jahren deutlich mehr als wir hätten aufbringen müssen, wenn wir die entsprechenden Projekte bereits in der Vergangenheit abgearbeitet und realisiert hätten.
 
Und mit allen anderen liegen gebliebenen Projekten verhält es sich genauso. Für unser Geld bekommen wir also deutlich weniger „Schule“, „Kultur“ oder sonstige Infrastruktur als vor fünf oder zehn Jahren  –  oder anders herum ausgedrückt:
 
Für das gleiche Ergebnis, für die gleichen Aufgaben müssen wir heute sehr viel tiefer in die Tasche greifen als zu Beginn der Amtszeit ihrer Vorgängerin.
 
Die Folge liegt auf der Hand:
 
Nach Verzehr unserer angesparten Liquiditätsreserven müssen wir in den nächsten Jahren massiv in die Neuverschuldung gehen. Der Finanzreferent hat bereits mehrfach aufgezeigt, dass wir bis zum Finanzplanungsjahr 2025 mit Kreditaufnahmen von fast 150 Mio. € rechnen müssen.
 
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die wahre „Erbe-Last“, die wir alle gemeinsam und vermutlich auch noch unsere Kinder und Kindeskinder in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mühsam werden abtragen müssen.
 
II. Ich habe bereits dargestellt, dass die CSU-Fraktion einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt im Bereich Schule und Bildung sieht.
Hier geht es nicht nur unmittelbar um die Schaffung bestmöglicher Startchancen für unsere Kinder, sondern letztlich auch um die Konkurrenzfähigkeit und Zukunftssicherheit des Schulstandorts Bayreuth.
 
Die Gewerbliche Berufsschule etwa ist für den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Bayreuth von besonderer Bedeutung. Bei allem Ringen um die bestmögliche und vor allem auch finanzierbare Lösung hat sich die CSU-Fraktion immer und von Anfang an klar zur Berufsschule I bekannt.
 
Aber auch der Beginn von Generalsanierung und Ausbau der Graserschule ist ein wichtiges Signal, das eigentlich ebenfalls bereits vor vielen Jahren hätte gesetzt werden müssen. Wäre es nach uns gegangen, so wäre eine damals neugebaute Graserschule längst in Betrieb. Nun müssen wir auch hier eine Kostenexplosion nach der anderen hinnehmen.
Dieses Fiasko sollten wir zum Anlass nehmen, künftig genauer zu überlegen, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, alte Bestandsbauten um jeden Preis zu erhalten. Gerade unter energetischen Gesichtspunkten, aber auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten dürfte ein Neubau immer häufiger die erste Wahl sein.
 
Die Fertigstellung der Albert-Schweitzer-Schule und die Teilsanierung der Grundschule Meyernberg stehen ebenso auf der Agenda wie der weitere Ausbau unserer KiTas.
Wir freuen uns über die Fertigstellung des Neubaus des evangelischen Kindergartens in der Fröbelstraße, der dann mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort insgesamt 113 Kindern Platz bieten wird.
Zusätzlich gibt es den neuen Waldorfkindergarten in der Wilhelminenaue, der 74 Krippen- und Kindergartenplätze aufweist.
Endlich ist auch der Durchbruch für den Neubau des Spielhauses am Abenteuerspielplatz am Meranierring gelungen, auch wenn sich dieses Projekt sowohl von der Baukostensteigerung her wie auch nach Intensität und Länge unserer Debatten hierum fast schon ebenso zu einer never-ending-story entwickelt hat wie unser Faible für Diskussionen um den Bau nobler Toilettenanlagen.
 
Im nichtschulischen Bereich geht es schließlich um den Einstieg in den Neubau unseres Stadtarchives, der uns ebenfalls bereits seit vielen Jahren unter den Nägeln brennt.
Es wäre schlicht eine Katastrophe, wenn in dem bisherigen Domizil im Bürgerspital aufgrund der bekanntermaßen völlig unzureichenden Brandschutzmaßnahmen ein Feuer ausbrechen und unser historisches Gedächtnis, unsere „archivierte Seele unserer Stadt“, auslöschen würde.
 
Wie planen eine ganze Reihe von investiven Fortführungsmaßnahmen, allen voran unser neues Friedrichsforum, das nun mit aller Energie und Tatkraft vorangetrieben und zu einem alsbaldigen, guten Abschluss geführt werden muss.
 
Sehr bedauerlich ist es, dass wir aus den eingangs genannten Gründen der Personal- und Ressourcenknappheit mit weiteren dringend notwendigen Schulsanierungen wie dem Richard-Wagner-Gymnasium, unserem Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium oder der Wirtschaftsschule einstweilen noch nicht loslegen können.
Dies ist keinesfalls als Missachtung oder mangelnde Wertschätzung für diese Schulen zu sehen, sondern einzig unserer momentanen Personalnot geschuldet. Wir werden alles daransetzen, auch diese Projekte möglichst bald zu beginnen, um die teilweise unwürdigen, ja oft schon völlig inakzeptablen Verhältnisse an diesen Schulen möglichst rasch abstellen zu können.
 
 
III. Schade ist auch, dass wir mit dem für unsere ganze Region so wichtigen Regionalen Gründer- und Innovationszentrum noch nicht in dem gewünschten Umfang starten können. Das RIZ ist ein bedeutender Impulsgeber für unsere gesamte Region und ein wichtiger Faktor zur Generierung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze.
Gerade deshalb müssen wir auch im Kreistag Bayreuth noch um massive Unterstützung werben, um deutlich zu machen, dass von diesem Projekt, von diesem regionalen Job-Motor, nicht nur die Stadt Bayreuth, sondern unsere ganze Region gleichermaßen profitiert.
 
Umso mehr gilt, dass wir uns als Stadt Bayreuth klar als wirtschafts- und unternehmerfreundlicher Standort mit möglichst geringer Steuer- und Abgabenlast für Bürgerschaft und Unternehmen profilieren sollten, ohne unsere wichtigen Aufgaben etwa im Sozialen oder im Umweltschutzbereich zu vernachlässigen. Wie weit und wie lange uns dies noch gelingt, bleibt abzuwarten. Bei dem sich abzeichnenden enormen Kreditbedarf in den kommenden Jahren wird uns die Regierung von Oberfranken wohl ins Stammbuch schreiben, unsere Gewerbesteuerhebesätze zumindest auf das Durchschnittsniveau anzuheben.
 
Dennoch können wir uns momentan noch über ein gutes Investitions- und Wirtschaftsklima freuen: Das große Bauvorhaben an der Justus-Liebig-Straße, die geplante Erweiterung der Brauerei Maisel an der B 85, der Neubau der Deutschen Rentenversicherung in Seulbitz und das geplante ****+ Hotel an der Lohengrintherme sowie viele größere und kleinere Investitionsmaßnahmen zeigen, dass Bayreuth nach wie vor ein attraktiver und dynamischer Wirtschaftsstandort ist.
 
IV. Im Bereich des Klimaschutzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir mit den von uns steuerbaren kommunalen Maßnahmen in Bayreuth letztlich keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima nehmen können und selbst die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ja lediglich mit maximal 2 % zum weltweiten CO2-Ausstoß beiträgt.
Dennoch müssen und werden wir selbstverständlich unseren kommunalen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo immer es uns möglich ist. Dabei sollten wir uns aber nicht von zeitgeistiger Hysterie treiben lassen, sondern sorgfältig darauf achten, mit dem effektivsten Einsatz unserer begrenzten finanziellen Mittel den größtmöglichen Nutzen für unsere städtische Umwelt zu erzielen.
Klimaschutz ist nur eines von 17 Nachhaltigkeitszielen der EU. Um es klar zu sagen: Er ist wichtig. Die anderen sind es aber auch. Gute Politik wird alle Ziele abwägen und nach einem angemessenen Ausgleich suchen. Es nützt uns nichts, die Erderwärmung zu begrenzen, wenn dann ein Großteil der Menschen verhungert oder arbeitslos ist.
 
In Bayreuth sind wir mit der Erstellung und Umsetzung unseres integrierten Klimaschutzkonzeptes, unserem Sofortprogramm für den Radverkehr und mit einer ganzen Reihe von ökologischen Maßnahmen zur Stadtbegrünung und Klimaverbesserung auf einem richtigen und sehr guten Weg.
 
Wir können und müssen unsere kommunalen Gebäude energetisch optimieren, wir werden auch in diesem Jahr enorme Mittel in die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel investieren.
Handlungsbedarf gibt es auch bei der schrittweisen Umrüstung unseres städtischen Fuhrparks auf Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, also die Anschaffung batterie- oder brennstoffzellenelektrischer Fahrzeuge, sowie die Bildung eines zentralen Fahrzeugpools für unseren städtischen Pkw-Fuhrpark anstelle lauter unkoordinierter Einzelbeschaffungen in den einzelnen Dienststellen.
Natürlich soll und wird es auch mit dem Ausbau des Radwegenetzes weitergehen. Hier haben wir erst kürzlich eine Riesendiskussion um die Umgestaltung der Erlanger und der Bismarckstraße eröffnet. Und auch hier sollten wir immer aufpassen, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und eine Verkehrsart gegen die andere ausspielen und so zur Spaltung der Gesellschaft beitragen. Ziel muss es vielmehr sein, die Verkehrsräume so aufzuteilen, dass alle Verkehrsteilnehmer ihren fairen Anteil daran haben und nicht das Gegeneinander, sondern das Miteinander gefördert wird und dabei insgesamt die Sicherheitslage für alle verbessert wird.
Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie sollte auch hier unsere Maxime sein!
 
V. Vieles tut sich bei der Verbesserung der Wohnraumsituation in Bayreuth.
So entwickeln wir mit HUGO 49, dem Wohnpark am Röhrensee, dem ehemaligen Zapf-Gelände und dem Areal der Deutschen Post zusammen mit unseren bewährten Bayreuther Wohnungsbaugesellschaften, aber auch mit externen Partnern großflächig attraktive Wohnbaugebiete, die überwiegend mit Geschosswohnungsbau einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in unserer Stadt leisten werden.
 
Für Senioren wird zusammen mit der GBW ein barrierefreies Wohnprojekt entwickelt: Eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen, die dort gemeinsam eine gemietete, abgeschlossene Wohnung bewohnen können. Solche Projekte zeigen, dass wir vielfältige Wohnformen für die unterschiedlichsten Bedarfe berücksichtigen.
 
Erfreulich finden wir es, dass sich nach jahrelanger gründlicher Diskussion nun eine Lösung um das neue Baugebiet Am Eichelberg abzeichnet. Angesichts der Tatsache, dass wir hier anfangs über 150 Wohneinheiten plus enorme Erweiterungsoption nach Süden gesprochen haben, stellt die nun erheblich abgespeckte Variante für uns sowohl aus verkehrlicher als auch klimatologischer Sicht einen gut vertretbaren Kompromiss dar.
 
Mit dem Bayernheim-Projekt auf dem Gelände der früheren Röhrenseekaserne könnte es nach unserer Meinung durchaus schneller vorangehen.
Und für die Umsetzung des hervorragenden Wettbewerbsergebnisses Neue Mitte Kreuz brauchen wir dringend eine rasche Lösung für die Verlagerung der Zulassungsstelle und des Rathauses II, damit auch hier der Startschuss gegeben werden kann.
 
Neben der wichtigen innerstädtischen Verdichtung mit Geschoss- und Mehrfamilienwohnungsbau werden wir aber auch weiterhin kleinere Wohngebiete für Reihen- und Einfamilienhäuser entwickeln, weil wir –anders als die Grünen– nicht durch ein ideologisch motiviertes Einfamilienhausverbot billige Klientelpolitik für die bereits Besitzenden betreiben wollen. Wir wollen eben nicht der bestehenden Nachfrage der Bauwerber in ebenso schlichter wie totalitärer und überheblicher Attitüde den Bedarf absprechen, sondern wir wollen Chancen geben und bei deren Verwirklichung helfen.
Auch hier gilt für uns: Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie. Denn es muss nach unserer Auffassung auch in Zukunft für Normalverdiener möglich sein, ein Einfamilienhaus in der Stadt Bayreuth bauen zu können, um eine Verdrängung der Bauwerber in den Landkreis zu vermeiden und damit ökologisch völlig unsinnige und vorsätzlich produzierte Verkehrsströme von vorneherein zu unterbinden.
 
Die von uns beantragte Fortsetzung des ISEK sollte uns darüber hinaus gemeinsam mit dem Landkreis eine neue Perspektive der abgestimmten Flächennutzung zwischen Stadt und Landkreis bringen. Hier geht es nicht nur um Wohnflächen, sondern auch um neue Gewerbegebiete, bei denen wir ja im wahrsten Sinne des Wortes an unsere Grenzen stoßen.
Der von uns beantragte gemeinsame Regionalausschusses ist dabei ein wichtiges Instrument, mit dem wir nicht nur die Kommunikation mit dem Kreistag verbessern können, sondern auch eine engere Verzahnung in unserer Regionalplanung erreichen.

VI. Im kulturellen Bereich sind wir auch im vergangenen Jahr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen. Dem überaus großen Engagement unserer vielfältigen Bayreuther Kulturszene und der unbürokratischen Kreativität unserer städtischen Kulturverwaltung ist es zu danken, dass Bayreuth trotz Corona kulturell massiv präsent war.
Mit unserer neuen Festspielreihe „Bayreuth-Baroque“ im Markgräflichen Opernhaus ist es einmal mehr gelungen, in schwierigster Zeit und mit eingeschränkter Besucherzahl ein absolut hochkarätiges und weltweit vielbeachtetes Festival durchzuführen. Unser Ehrgeiz für das kommende und auch die folgenden Jahre ist es, dieses Festival durch Einbeziehung weiterer Partner zu verstetigen.
Wer hier meint, dass Investitionen in „Bayreuth Baroque“ nur etwas für einige wenige seien oder wer bequem mit dem Finger auf andere zeigt und einfach externes Engagement fordert, der verkennt den Sinn, die Chancen und den volkswirtschaftlichen Wert einer solchen „zweiten Festspielzeit für Bayreuth“ vollständig. Gerade weil dieses Projekt für Bayreuth ein unglaubliches Zukunftspotenzial besitzt, ist es ja überhaupt nur gelungen, den Freistaat Bayern zu einer Regelförderung des Festivals mit einer dauerhaften Haushaltsstelle zu bewegen und auch den Bezirk Oberfranken für eine langfristige Förderung zu gewinnen. Und wer weiß, vielleicht erkennt ja auch der Bund bald die Chancen und die bundesweite Strahlkraft dieses überregionalen Festivals und schließt sich den anderen Fördergebern an.
 
Unsere Haushaltsansätze machen aber ebenso deutlich, dass wir auch in der breiten, in Bayreuth fein verästelten und oft ehrenamtlich getragenen Kulturszene einen großen Standortvorteil sehen. Einrichtungen wie die Musica Bayreuth, das Osterfestival, das ZENTRUM und forum, das Festival junger Künstler, die Studiobühne oder auch der Brandenburger Kulturstadl – der trotz aufgetretener steuerlicher Unregelmäßigkeiten seine ungekürzte Förderung erfährt- und viele weitere größere und kleinere Initiativen sind ein kulturpolitisches Pfund, mit dem wir gerne wuchern sollten. Und auch der Kulturpreis 2023 für den Verein Neuneinhalb, der mit seiner Vorgängerorganisation Kültürklüb e.V. seit 2013 das erfolgreiche Veranstaltungsformat „Sübkültür“ veranstaltet, ist das richtige Signal und ein eindrücklicher Beweis dafür, dass uns das gewachsene Bayreuther Kulturleben in seiner ganzen Bandbreite am Herzen liegt und nicht nur die angebliche „Hochkultur“, wie von interessierter Seite immer noch ebenso penetrant wie falsch suggeriert wird.
  
VII. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind aber nicht nur Kulturstadt, sondern auch Sportstadt.
Beim weiteren Ausbau des Hans-Walter-Wild-Stadions stand letztes Jahr noch das Reizthema „Rasenheizung“ auf der Agenda. Heuer hat das Thema „Flutlichtanlage“ die Diskussion bestimmt. Wir meinen, dass eine optimierte LED-Flutlichtanlage zur zeitgemäßen Infrastruktur eines städtischen Stadions gehört. Dies gilt umso mehr, wenn sie schlicht Voraussetzung für einen sportlich möglichen und von uns allen erhofften Aufstieg der Spielvereinigung in die dritte Bundesliga ist. Deshalb ist hier rasches Handeln geboten.
Völlig unklar ist momentan die Realisierung der dringend notwendigen neuen Basketball-Trainingshalle. Natürlich werden wir uns als Stadt Bayreuth an so einem Projekt helfend beteiligen. Das ist zum einen eine nachhaltige Unterstützung des Spitzensports, indirekt aber auch eine Förderung des Breitensports, gewönnen wir doch durch eine solche neue Trainingshalle dringend benötigte zusätzliche Hallenkapazitäten in unseren bestehenden Einrichtungen für unsere Bayreuther Sportvereine.
Aber auch über unser Eisstadion müssen wir uns verstärkt Gedanken machen. Die jetzige bauliche Situation ist funktional und energetisch völlig unbefriedigend. Wir werden sehen müssen, ob und welche besseren Lösungen wir hier in den kommenden Jahren entwickeln können.
Fakt ist: Von jeher ist die Stadt Bayreuth im Bereich Sportförderung bayernweit führend. Aus Sicht der CSU-Fraktion soll sich hieran auch nichts ändern. Wir wollen weiterhin alles uns Mögliche tun, um das reichhaltige und vielfältige Engagement unserer Bayreuther Sportvereine auch in Zukunft wertzuschätzen und weiterhin umfassend zu fördern.
 
VIII. Meine Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die haushalterische Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher, sondern deutlich schwieriger werden wird.
Umso mehr freuen wir uns, dass heuer und gerade in der noch anhaltenden Pandemiesituation die zusätzliche Unterstützung unserer Vereine und die erneute und ungekürzte Bewilligung der freiwilligen Leistungen sichergestellt werden konnte. Das gibt notwendige Planungssicherheit und stabilisiert wichtiges ehrenamtliches Engagement in unserer Stadt, für das gar nicht genug zu danken ist.
Wollen wir hoffen, dass wir in den kommenden, schwierigeren Haushaltsjahren nicht zu einer wesentlichen Kürzung der freiwilligen Leistungen gezwungen sein werden.
 
IX. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe noch viele Themenbereiche, Aufgaben und Ziele anzusprechen, denen wir uns auch in diesem und den folgenden Jahren widmen müssen und die uns alle gleichermaßen wichtig sind. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich diese Bereiche in Anbetracht der Zeit heute nicht im Einzelnen anspreche. Sie werden Gegenstand unserer künftigen Einzelberatungen sein.
 
Für heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verrate Ihnen sicher keine Überraschung, wenn ich ankündige, dass die CSU-Stadtratsfraktion dem Haushaltsentwurf 2022 in der nunmehr gemeinsam erarbeiteten Form zustimmen wird.

Dr. Stefan Specht,
CSU-Fraktionsvorsitzender
 
 
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 12:11 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde.
Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:

 1.     Ausbau Klärwerk Bayreuth
Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht:
 
–         eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse,
–         neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte
–         Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem
–         neuen Installationsgang.
 
Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet.
Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können.
Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen.
Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt.
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein.
Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen.
  
2.     Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen.
Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind.
Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich.
Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden.
Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth.
 
3.     Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf.
Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich.
Die gesamte Haushaltsrede des Oberbürgermeisters können Sie hier nachlesen.
Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen.
Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen.

4.     Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes.
Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren.
Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird.
Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen.
 
5.     Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“
Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können.
In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten.
Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde.
Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet.
Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte.
Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in     Richtung Schnabelwaid auswirken würde.
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen.
 
6.     Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz
Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel:
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt.
Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme zum positiven Synergieeffekten für alle Beteiligten kennen würden und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen.
Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen.
Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten.
 
7.      Sonstiges
Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 11:45 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde.
Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Ausbau Klärwerk Bayreuth
 
Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht:
 
–       eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse,
–       neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte
–       Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem
–       neuen Installationsgang.
 
Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet.
Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können.
Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen.
Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt.
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein.
Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen.
 
 
 
2.    Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth
 
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen.
Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind.
Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich.
Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden.
Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth.
 
 
 
3.    Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
 
Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf.
Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich.
Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen.
Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen.
 
 
 
4.    Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth
 
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes.
Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren.
Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird.
Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen.
 
 
 
5.    Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“
 



Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können.
In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten.
Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde.
Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet.
Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte.
Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in     Richtung Schnabelwaid auswirken würde.
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen.
 
 
 
6.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz
 
Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel:
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt.
Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme positive´ Synergieeffekte für alle Beteiligten entwickeln und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen.
Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen.
Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten.
 
 
 
7.     Sonstiges
 
Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 28.01.2022 um 15:32 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der aktuellen Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Dezember-Sitzung wieder im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass ein Teil des Stadtrats in Präsenz an der Sitzung teilnimmt und ein anderer Teil lediglich digital zugeschaltet ist.
Da dieses Procedere insbesondere abstimmungstechnisch für den Oberbürgermeister als Sitzungsleiter nicht leicht zu händeln ist, wurde die Tagesordnung der Dezember-Sitzung eher knapp gehalten.
 
Dennoch gab es einige interessante Tagesordnungspunkte, über die wir Sie in gewohnter Weise
mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität
 
Auch die Stadt Bayreuth will und muss ihren Beitrag zum Klimaschutz erbringen und die durch sie verursachten Treibhausgase schnellstmöglich reduzieren. Oberbürgermeister Ebersberger wies dabei zu Recht darauf hin, dass der Weg zur Klimaneutralität nicht kostenlos sein wird, aber bei allen Aufwendungen auch immer die Relation zu anderen wichtigen kommunalen Aufgaben gesehen werden muss. Auch nach Auffassung der CSU-Fraktion muss dabei die Konzentration auf das kommunal Machbare im Vordergrund stehen. Es sollten nur Ziele postuliert werden, die letztlich auch realisiert werden können und für die Stadt erreichbar sind.
Auch wenn die Fraktionen der Grünen und der BG den Grundsatzbeschluss ablehnten und sich mit populistisch-diffuser Argumentation in unrealistischen Forderungen ergingen, folgte eine große Stadtratsmehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach für Bayreuth Klimaneutralität bis 2040 angestrebt werden soll; dafür werden sektorenübergreifende Ansätze gewählt und geeignete Konzepte entwickelt, Förderprogramme wahrgenommen und alle Prozesse laufend durch ein engmaschiges Monitoring begleitet.
 
 
 
2.    Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Baumaßnahmen an Sportvereine der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom Dezember letzten Jahres erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Sport- und Schwerpunktrichtlinien hinsichtlich der Bezuschussung von Baumaßnahmen von Sportvereinen zu überarbeiten.
Die daraufhin vorgelegte weiterentwickelte Richtlinie sah generell eine Bezuschussung in Höhe von 10 % für entsprechende Baumaßnahmen vor.
In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt wurde darüber hinaus ein Passus für einen „Klimacheck“ eingearbeitet, damit Vereine vor einer konkreten Baumaßnahme entsprechende fachliche Beratung in Anspruch nehmen können.
Vertreter der Bayreuther Gemeinschaft versucht nun, in recht durchsichtiger populistischer Manier den Fördersatz auf 20 % zu erhöhen.
Dabei wurde allerdings verkannt, dass die Stadt Bayreuth schon bisher beispielhafte Sportförderung dadurch betreibt, dass den im Stadtsportverband organisierten Sportvereinen grundsätzlich städtische Sporthallen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Über das Jahr hinweg sind dies erhebliche geldwerte Leistungen, die bayernweit ein großartiges und beispielhaftes Alleinstellungsmerkmal der Sportstadt Bayreuth darstellen.
Im Ergebnis verblieb es daher bei dem Fördersatz von 10 % für Investitionen und Anschaffungen in vereinseigene Anlagen, wobei der Stadtrat ausdrücklich einen Vorbehalt zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses festlegte, in begründeten Einzelfällen auch von diesem Regelsatz abweichen zu können.
 
 
 
3.    Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen im Haushalt der Stadt Bayreuth
 
In der Abwicklung des Haushalts der Stadt Bayreuth für das Jahr 2021 wurde eine Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen erforderlich. Dabei handelte es sich um den bislang genehmigten Haushalt übersteigende Mehrauszahlungen, die für die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule und einen Ausgleich zur Finanzierung des höheren Bedarfs beim Freibäderverlustausgleich erforderlich wurden.
Die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule ist ein kurz vor dem Abschluss stehendes Millionenprojekt, das (wie so viele andere Vorhaben auch) leider mehrfach finanziellen Nachsteuerungsbedarf auswies.
Bei dem internen Freibäderverlustausgleich handelt es sich um Zahlungen, die über den bereits eingeplanten Verlust hinaus insbesondere aus Corona-Gründen erforderlich wurden.
Der gesamte überplanmäßige Mehrbedarf belief sich auf etwa 1,2 Millionen € und wurde intern durch entsprechende Minderauszahlungen bzw. Minderaufwendungen bei anderen Produktkonten ausgeglichen.
 
 
 
4.    Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet im Unteren Rotmaintal“
 
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet Bayreuths und erstreckt sich im Wesentlichen auf das Areal der früheren „Herzogmühle“.
Nach dem Abbruch der minderwertigen Vorgängerbebauung wird dort entlang des Landschaftsschutzgebietes eine attraktive Bebauung mit Mehrfamilienhäusern realisiert, deren erster Bauabschnitt durch die städtische GEWOG bereits abgeschlossen ist.
Nun soll in einem weiteren Bauabschnitt der Bereich nördlich der Erschließungsstraße bis hin zur Geländekante der Rotmainaue mit weiteren attraktiven Mehrfamilienhäusern bebaut werden.
Der städtebauliche Entwurf umfasst dabei etwa 100 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, die zu zwölf Wohngebäuden innerhalb von drei Gebäudegruppen zusammengefasst werden. Vorgesehen sind ebenso vielgestaltige wie abwechslungsreiche Freiräume, die den attraktiven Landschaftsraum strukturieren, gliedern und sich durchlässig zum Naturraum der angrenzenden Rotmainauen darstellen.
Der Stadtrat Bayreuth gab für den weiteren Fortgang dieses städtebaulich bedeutsamen Projekts nun final grünes Licht. Damit entsteht ein weiteres, attraktives Wohngebiet in unserer Stadt, das einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des angespannten Bayreuther Wohnungsmarktes leisten wird.
 
 
 
5.    Durchführungsbeschluss Soziale Stadt St. Georgen – Spielplatz Schanz
 
Ein Kern- und Herzstück der städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Stadtteils St. Georgen und des Wohnquartier „Insel“ zwischen der See- und der Egerländer Straße stellt der Spiel- und Sportpark „Schanz“ dar.
Der Spiel- und Sportplatz Schanz – mit seiner Rollenspielanlage im Bauabschnitt I bereits 2019 eingeweiht – bekommt nun in einem Bauabschnitt II einen nördlichen Abschluss. Vorgesehen sind verschiedene räumliche, spielerische und naturnah gestaltete Bereiche, die in der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den mit der Anlage betrauten Dienststellen im Jahr 2021 gemeinsam konzeptionell ausgearbeitet wurden.
Zentrale Elemente der nun fortgeführten Planung sind ein großer Kletterturm mit Seilnest als Ausguck, zwei Container mit Rutsche und WC-Einbau und entsprechenden  Betreuerräumen, eine Ruinenmauer zum Ausruhen und Klettern mit vielen verschiedenen Spielmöglichkeiten und eine sogenannte Skatebowl als Ergänzung zu der bereits bestehenden Rollspielanlage. Tischtennisplatten und Wegeverbindungen zur alten Schokofabrik sowie eine planerische Anbindung des in der Nachbarschaft vorgesehenen neuen Feuerwehrhauses vervollständigen die Planungen.
Die Gesamtkosten des zweiten Bauabschnittes von etwa 720.000 € werden zu 60 % gefördert. Der Stadtrat stimmte der entsprechenden Mitteleinstellung im Haushalt 2022 zu.
 
 
 
6.    Barrierefreie Zugangswege am Kirchplatz
 
Das Umfeld des Kirchplatzes rings um die Stadtkirche ist durch einen historischen und sehr groben Kalksteinpflasterbelag geprägt, der nicht behindertengerecht ist und insbesondere bei Rollator- und Rollstuhlfahrern zunehmend auf berechtigte Kritik stieß.
Bereits Ende 2019 beschloss der Bauausschuss daher Planungen von barrierefreien Zuwegungen im Umgriff der Stadtkirche.
Im Rahmen des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ beschloss der Stadtrat im September dieses Jahres sodann die Realisierung des Projekts und stellte die notwendigen Mittel für die Umsetzung bei einem Fördersatz von 80 % in den Haushalt ein.
Nach den Planungen ist nun beabsichtigt, eine barrierefreie Erschließung im Stadtkirchenumfeld zu den dortigen sozialen Einrichtungen, dem nördlichen Eingang der Stadtkirche, zum benachbarten Historischen Museum und zu den angrenzenden Gassen zu schaffen. Vorgesehen ist dabei eine Spur aus Granitplatten mit einer Breite von insgesamt 1,20 m.
Lediglich die Ausführung des Farbtones (dunkelgrauer bis anthrazitfarbener Granit) stieß bereits im Bauausschuss auf Kritik. Insbesondere unsere Fraktion wünschte sich hier eine harmonischere Gestaltung möglichst Ton-in-Ton zum bestehenden historischen Pflasterbelag. Eine zwischenzeitliche Rücksprache mit dem Behindertenbeirat und dem Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass das Projekt nun in hellem Naturstein ausgeführt werden kann. Für die so verabschiedete Maßnahme sind lediglich städtische Eigenmittel in Höhe von ca. 63.000 € erforderlich.
 
 
 
7.    Zuschuss an die Bayreuther Festspiele 2021
 
Im Jahr 2021 stellte die Corona-Pandemie die Bayreuther Festspiele vor besondere Herausforderungen. Signifikante Mehrkosten für die Durchführung aufwändiger Hygienemaßnahmen einerseits und Mindereinnahmen durch die nur teilweise Belegung des Festspielhauses andererseits führten zu einem erhöhten Finanzbedarf.
Im Mai beschloss der Stadtrat daraufhin eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Bayreuther Festspiele auf fast 3.000.000.- Euro, um die Zahlungsfähigkeit der Festspiele auch in einem Worst-Case-Szenario zu gewährleisten.
Aufgrund der vergleichsweise positiven Entwicklung der Pandemie in den Sommermonaten und der Möglichkeit, den Zuschauerraum wenigstens im Schachbrettmuster besetzen zu können, reduzierte sich der Zuschussbedarf durch die Stadt Bayreuth um 550.000,- Euro gegenüber dem Worst-Case-Szenario.
Diese nicht für die Festspiele benötigten Mittel stehen nun der Verwaltung wieder zur Verfügung.
Nach der aktuellen Entwicklung bleibt jedoch zu befürchten, dass auch im kommenden Jahr mit einem erhöhten Zuschussbedarf zu rechnen sein könnte.
 
 
 
8.     Worte des ältesten Stadtratsmitgliedes
 
Traditionell spricht in der letzten Stadtratssitzung des Jahres jeweils abwechselnd das jüngste und das älteste Mitglied des Gremiums Gedanken zum Jahresende. Heuer übernahm dies Herr Kollege Siegfried Zrenner von der SPD-Stadtratsfraktion. Er prangerte die zunehmende Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft an (z.B. die von  Fahrradfahrern in der Fußgängerzone) und kritisierte das undisziplinierte Diskussionsgebaren verschiedener Stadtratskollegen und das oft endlose Zerreden einzelner Tagesordnungspunkte und mahnte mehr Gemeinsamkeit und eine konzentriertere Debattenkultur an. Abschließend dankte er Oberbürgermeister, Stadtrat und Verwaltung für ihre unermüdliche Arbeit und  -in Zeiten der Pandemie-  allen Ärzten, Pflegern, Rettungsdiensten und Sicherheitskräften für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit.








Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste und für dieses Jahr letzte Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Für das nun bald zu Ende gehende ereignisreiche Jahr wünschen wir Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben und anschließend einen guten Rutsch in ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr!
 
Leider müssen wir pandemiebedingt auch am kommenden Dreikönigstag auf unseren traditionellen Neujahrsempfang der CSU-Stadtratsfraktion verzichten.
Wir hoffen aber auf ein baldiges, gesundes Wiedersehen im neuen Jahr und werden sie bis dahin auch weiterhin mit unserem Fraktion-Newsletter über allen wesentlichen Neuigkeiten aus dem Bayreuther Stadtrat auf dem Laufenden halten.
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 17.12.2021 um 11:42 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

trotz erheblicher ansteigender Inzidenzzahlen auch in Bayreuth hat der Stadtrat in seiner gestrigen November-Sitzung im Rahmen eines strengen Hygiene-Konzeptes eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.
 
Da derzeit aufgrund der aktuellen Infektionslage keine Präsenzveranstaltungen stattfinden können und deshalb auch unsere Informationsreihe „Fraktionsforum aktuell“ bis auf weiteres nicht durchgeführt werden kann, möchten wir Sie mit unserem heutigen Newsletter in gewohnter Weise schriftlich über die aktuellen Themen und Beschlüsse der gestrigen Sitzung informieren:
 
 
 
1.    Antragsverfahren: „Digitale Heimatprojekte und Regionale Identität“
 
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat der Landkreis Bayreuth zusammen der Stadt Bayreuth einen Wettbewerbsbeitrag im Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ mit dem Projekt „Integratives Einkaufserlebnisregion Bayreuth“ beim zuständigen Staatsministerium für Digitales eingereicht. Leider wurde die Region Bayreuth im Wettbewerb nicht ausgewählt.
Im Rahmen der Projektarbeiten wurden sodann mehrere „alternative Marktplätze“ zur Stärkung des Bayreuther Einzelhandels geprüft, für die jedoch mindestens 20.000,- € an Eigenmitteln zuzüglich weiterer Personalkosten aufzubringen wären.
 
Um das absolut sinnvolle Projekt doch noch weiterzuverfolgen und die investierte Vorbereitungsarbeit sinnvoll nutzen zu können, wurde nun beschlossen, die ursprünglich für den Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ ausgearbeitete Projektskizze zu aktualisieren, zu optimieren und zusammen mit dem Landkreis Bayreuth zu einem alternativen Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat „Digitale Heimatsprojekte und regionale Identität“ einzureichen.
Vielleicht kann das sinnvolle Projekt auf diesem Wege ja doch noch zum Wohle unseres innerstädtischen Einzelhandels umgesetzt werden.
 
 
 
2.    Bericht über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth
 
Im Folgenden berichtete die Beauftragte für Regionalmanagement, Eva Rundholz, über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth. Dessen Aufgaben sind durchaus vielfältig und breit angelegt.
So beschäftigt sich die Regionalentwicklung im Rahmen des aktuellen Förderprogrammes mit mehreren Handlungsfeldern:
 
-> Im Handlungsfeld „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ geht es in erster Linie um Fachkräftemanagement, also die Fachkräftesicherung in den MINT-Berufen, aber auch in sonstigen Bereichen einschließlich der Projektfelder Schule, Auszubildende und Studierende.
-> Das Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung“ befasst sich wesentlich mit Leerstandsmanagement in Stadt und Landkreis Bayreuth.
-> Das Handlungsfeld „Regionale Identität“ versteht sich hauptsächlich als Veranstaltungsportal für die Region Bayreuth unter dem Motto „Stadt, Land, Leben“, fördert die regionale Identität und Wiedererkennung durch identitätsstiftende Projekte und bemüht sich um die Entwicklung einer regionalen Dachmarke „Bayreuther Land“.
-> Das Handlungsfeld „Klimawandel und Energie“ schließlich bemüht sich um die Klimazukunft der Region Bayreuth mit unterschiedlichen Ansatzpunkten.
 
Außerhalb des aktuellen Förderprogrammes befasst sich das Regionalmanagement etwa mit dem umfassenden Thema „Gesundheitsregion Bayreuth“ und den Netzwerkmanagement „Familienfreundliche Region“.
Die umfangreiche Präsentation wurde vom Stadtratsgremium wohlwollend zur Kenntnis genommen.
 
Folgerichtig wurde beschlossen, hinsichtlich der Förderrichtlinien Landesentwicklung (FörLa) fristgerecht einen weiteren Förderantrag für die Zeit von 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 einzureichen. Bei einer Förderquote von 90 % durch den Freistaat Bayern würde dies lediglich Eigenmittel in Höhe von 11.111,-  € pro Jahr für die Stadt Bayreuth bedeuten.
 
 
 
3.    Dringlichkeitsantrag der AfD
 
Im Rahmen eines recht populistischen Dringlichkeitsantrages beantragte die AfD, anstelle des abgesagten Weihnachtsmarktes einen sogenannten „Gesundheits- und Sozialmarkt“ durchzuführen und notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtsweges durchzusetzen. Der Antrag verkannte, dass aufgrund Beschlusses des Bayerischen Kabinetts keine Weihnachtsmärkte oder sonstige Märkte durchzuführen sind. Die Veranstaltung lediglich umzubenennen, ist daher keine Lösung und ersichtlich rechtswidrig, womit weder den Schaustellern noch der Stadt gedient wäre. Folgerichtig wurde der Antrag von allen Fraktionen ohne weitere Diskussion abgelehnt.
 
Oberbürgermeister und Stadtverwaltung bemühen sich stattdessen, mit einem ausgeklügelten Konzept einzelner Verkaufsstände auf dem Stadtparkett ein Ersatzangebot für den abgesagten Weihnachtsmarkt zu schaffen, das die schwierige Situation der Schausteller wenigstens ein bisschen lindern kann. Wie so oft liegt die Lösung nicht in Konfrontation, sondern in kreativer Kooperation.
 
 
 
4.    Integriertes Stadtteilkonzept
 
Nicht zuletzt aufgrund eines Antrages unseres seinerzeitigen Fraktionskollegen Professor Dr. Werner Grüninger wurde vor einiger Zeit ein sogenanntes „integriertes Stadtteilkonzept“ entwickelt, bei dem es sich um ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales handelt. Im Rahmen der Arbeit an einem integrierten Stadtteilkonzept sind Förderungen für einzelne Quartiere ein wichtiger Baustein. Der Freistaat Bayern unterstützt dabei die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mit einer staatlichen Förderung für seniorengerechte Quartierskonzepte. Diese richten sich an ältere Menschen in ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung und zielen auf eine Besserung des direkten Wohnumfeldes. Dabei werden insbesondere die Bausteine Wohnen und Grundversorgung, ortsnahe Unterstützung und Pflege, Beratung und soziale Netzwerke einbezogen. Für die Umsetzung von Quartiersarbeit bedarf es eines professionellen Quartiersmanagements, dass die damit verbundenen Aufgaben neutral und trägerübergreifend wahrnimmt. Das Sozialministerium fördert die Quartiersarbeit mit einer Förderquote von 90 %.
Die Verwaltung wurde daher mit Beschluss des Stadtrats beauftragt, entsprechende Fördermittel aus dem Förderprogramm „Selbstbestimmt Leben im Alter“ zu beantragen und die notwendigen Eigenanteile der Stadt in Höhe von jeweils 2000,- € pro Jahr in den Haushalt einzustellen.
 
Aus demselben Programm soll eine Anschubfinanzierung für die Seniorenhausgemeinschaft „LENA“ beantragt werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Maßnahme aus dem integrierten Stadtteilkonzept, in deren Rahmen sich eine Gruppe aktiver Senioren für ein Wohnprojekt „lebendige Nachbarschaft in Bayreuth“ zusammengeschlossen hat. In diesem Rahmen sollen mit der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugesellschaft (GWB) als Kooperationspartner seniorengerechte und barrierefreie Neubauwohnungen errichtet und somit alternative Wohnformen für ältere Menschen (insbesondere gegenüber betreutem Wohnen oder stationären Wohnformen) angeboten werden. Auch dieses Projekt wird vom Freistaat Bayern mit 90 % gefördert.
 
 
 
5.    Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bayreuth
 
In der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bayreuth sind die Stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendausschusses abschließend geregelt. Bisher sind als beratende Mitglieder je ein Vertreter der katholischen Kirche, der evangelisch-lutherischen Kirche, der evangelisch-reformierten Kirche und der Israelitischen Kultusgemeinde genannt.
Nun soll ergänzend ein Mitglied der islamischen Glaubensgemeinschaft als beratendes Mitglied im Jugendausschuss vertreten sein, was im Rahmen einer Satzungsänderung vom Stadtratsgremium beschlossen wurde.
Wert gelegt wird von unserer Seite aber darauf, dass der jeweilige Vertreter nicht dem umstrittenen deutsch-türkischen Islamverband „Ditib“ angehört. Diese Organisation steht bekanntlich im Verdacht der politischen Einflussnahme aus dem Ausland auf in Deutschland lebende Muslime.
 
 
 
6.     Keine Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth
 
Stadtratskollegen der DU-Fraktion beantragten die Planung einer Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth.
Unter dem Begriff Tiny Houses fallen Minihäuser, Modul- und Containerhäuser und
Häuser auf Rädern, die jedoch wie andere bauliche Anlagen auch regelmäßig einer Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung bedürfen.
Tiny Houses können in speziellen Lagen und voraussichtlich in begrenztem Umfang
(noch ungeklärt ist der konkrete Nachfragebedarf in Stadt und Region) ein weiterer
möglicher Baustein des künftigen Wohnangebotes in Bayreuth werden. Zu denken wäre
insbesondere an Baulücken und unternutzte Flächen gerade in den äußeren Stadtteilen
und bei Grundstücken mit speziellen Rahmenbedingungen wie eines schwierigen
Grundstückszuschnittes, wertvoller Grünstrukturen etc.
 
Nach dem Willen der Stadtratsmehrheit soll jedoch eine explizite Planung einer Tiny-Houses-Siedlung nicht aufgenommen werden, da diese Wohnform nur eine untergeordnete Bedeutung auf dem gesamten Wohnungsmarkt spielen wird und die Ausweisung spezieller Baugebiete hierfür angesichts der allgemeinen Flächenknappheit und der fragwürdigen ökologischen Bilanz nicht wünschenswert erscheint.
Um aber eine möglicherweise bestehende Nachfrage nach Tiny Houses in Bayreuth
auszuloten, soll im Rahmen einer modellhaften Umsetzung ein Vorschlag der Verwaltung für die Errichtung einiger Tiny Houses auf zwei städtischen Grundstücken in Oberobsang und Oberkonnersreuth entwickelt werden.
 
 
 
7.     Derzeit noch keine Umwidmung der Bundesstraßen B 85/B 22/B2 in der Nürnberger Straße
 
Durch das Stadtgebiet von Bayreuth verlaufen die Bundesstraßen B 2, B 22 und B 85.
Die Nürnberger Straße bildet einen Abschnitt aller drei Bundesstraßen und nimmt in dieser Funktion in einem großen Umfang überörtlichen Verkehr auf.
Zur Entlastung der Nürnberger Straße beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich eine Umstufung jenes Bundesstraßenabschnitts und stattdessen die Führung der Bundesstraßen über die Konrad-Pöhner-Straße, Universitätsstraße und Wittelsbacherring. Nach Auffassung der Verwaltung ist für das Umwidmungs- und Umstufungsverfahren von Bundesstraßen die Oberste Landesstraßenbaubehörde zuständig, wofür zur Begründung ein umfassendes Mobilitätskonzept einschließlich gesamtstädtischer Verkehrsanalyse erforderlich sei.
Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag zur Umstufung von Bundesstraßenabschnitten zunächst zurückgestellt und wird nach Vorliegen des gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes erneut beraten.
 
 
 
8.    Regionales Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)
 
Das geplante „Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)“ liegt uns bekanntlich besonders am Herzen, weil es ein wichtiges Vorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der finanziellen Leistungskraft unserer Stadt ist.
Nun wurden die ersten Planungsergebnisse für das staatliche Teilprojekt Institut für Entrepreneurship und Innovation (E+I) und das städtische Teilprojekt Regionales Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) vorgestellt.
Der Entwurf des beauftragten Architekturbüros sieht für das E&I ein 5-geschossiges Gebäude in Holz-Hybrid-Bauweise mit einer gerasterten Fassade vor.
Für das unmittelbar angrenzende städtische Teilprojekt RIZ soll dabei ein eigenes Konzept entwickelt werden, das weitere Möglichkeiten bzgl. der Situierung, baulichen Gestaltung und Erschließung bietet.
Die Nutzflächen für dieses städtische Teilprojekt sollen dabei über zwei Gebäudeteile in zwei getrennten Bauabschnitten abgebildet werden. Diese Rahmenplanung mit zwei städtischen Bauabschnitten bietet (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzlage) die Chance, das Projekt RIZ bedarfsorientiert und modular weiterzuentwickeln. Der Funktionsumfang des RIZ (Flächen für Gründer, Innovationsflächen, Coworking, Seminar-/Workshopräume) würde dabei wie ursprünglich geplant, jedoch zunächst auf kleinerer Fläche (rd. 1.500 m² Nutzfläche gegenüber 2.500 m² bei der bisherigen Planung) realisiert werden. Im Weiteren stünde dann das angrenzende Baufeld für bedarfsorientierte Erweiterungsflächen zur Verfügung, gegebenenfalls sogar über die bislang angedachte Größenordnung hinaus.
 
Beschlossen wurde daher, auf dieser Basis für das Regionale Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) ein eigenständiges Konzept mit zwei getrennten Realisierungsstufen zu entwickeln und dieses so anzupassen, dass zunächst nur ein Gebäudeteil mit einer Nutzfläche von ca. 1.500 m² realisiert wird, und dieses Konzept mit der Förderbehörde abzustimmen.
Wir hoffen auf eine schnelle Prüfung und eine möglichst hohe Förderung für dieses wichtige Vorhaben!
 
 
 
9.    Informationsbericht zur Situation des Klinikums Bayreuth
 
Der turnusmäßige Informationsbericht der Geschäftsführung unseres Klinikums, med. Geschäftsführer Prof. Dr. Raab und kfm. Geschäftsführer Mohr, stand naturgemäß ganz im Zeichen der Corona-Pandemie.
Wie vergleichbare Häuser auch habe auch das Klinikum Bayreuth eine eigene CoVid-Station eingerichtet und alle planbaren Operationen inzwischen auf ein deutlich reduziertes Maß zurückgeführt. Hauptproblem sei aber nicht das Raum- oder Kapazitätsproblem, sondern die Generierung ausreichenden Personals in der Pandemie. Dennoch seien durch entsprechende interne Umorganisation hinreichende Kapazitäten geschaffen worden, um auch weiter steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.
Dennoch appellierte Prof. Raab eindringlich, sofern noch nicht geschehen, sich dringend impfen zu lassen: Fast alle Patienten auf der Intensivstation seien ungeimpfte Patienten, so dass man durchaus von der „Pandemie der Ungeimpften“ sprechen könne.
 
Auch mit der strukturellen Weiterentwicklung des Klinikums gehe es voran. So hätten sich beispielsweise die Ausgliederung der radiologischen Neurologie, der Klinik für Thoraxchirurgie, aber auch des Instituts für Hygiene, Virologie und klinische Mikrobiologie bereits gut bewährt.
 
Mit der bevorstehenden Fertigstellung des Multifunktionsgebäudes werde auch das Projekt Medizincampus Oberfranken entscheidend vorangetrieben. Ebenso stehe die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Universität Erlangen unmittelbar bevor, so dass die ersten Medizinstudenten planmäßig zum Sommersemester nächsten Jahres ihre klinische Ausbildung in Bayreuth aufnehmen könnten.
 
 
 
10.Formelle Beschlüsse des Stadtrats
 
Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe formeller Beschlüsse des Stadtrats, die inhaltlich nicht besonders aufregend sind, aber für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung besondere Bedeutung haben.
So wurde mit der Amtstierärztin Dr. Simone Kohlen ein weiterer stellvertretender Verbandsrat für die Stadt Bayreuth in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern bestellt, die Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth im Hinblick auf eine bessere Praktikabilität insbesondere im Baubereich aktualisiert, die inhaltlich überholte Fleischhygiene-Gebührensatzung aufgehoben und das Umsetzungskonzept für die IT-Systembetreuung an Schulen unserer Stadt beschlossen.




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen -auch ohne Christkindlesmarkt- eine schöne Vorweihnachtszeit und einen besinnlichen Advent  – und bleiben Sie vor allem gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 26.11.2021 um 11:41 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Oktober 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie gerne in gewohnter Weise über die Themen und Beschlüsse der gestrigen Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth informieren.
 
Auch in dieser Sitzung standen einige interessante Punkte auf der Tagesordnung:
 
 
 
1.    Klimaschutzkonzept
 
Seit über einem Jahr arbeitet die Verwaltung an der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für unsere Stadt, nachdem grundsätzliche Einigkeit besteht, dass auch die Kommunen vor Ort ihren Beitrag zum Klimaschutz in unserem Land leisten müssen.
Zur Vorbereitung der Frage, welche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind und von unserer Stadt ergriffen werden können oder auch müssen, wurden durch einen externen Dienstleister zunächst eine Treibhausgasbilanz erstellt und verschiedene Potenzialstudien angefertigt.
Mit der Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse wurde die Notwendigkeit einer starken Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen deutlich.  Für die Stadt Bayreuth wurde dabei ein Restbudget von 2,3 Mio. Tonnen errechnet. Ist das Budget weltweit aufgebraucht, ist die Einhaltung des 1,5° C-Zieles nicht mehr erreichbar.
 
– Anteilig für Bayreuth ist dabei bei einer gleichbleibenden Entwicklung der THG-Emissionen das Restbudget bereits Mitte 2024 aufgebraucht.
 
–  Unter der Berücksichtigung der aktuellen Kompensationen und bei einer deutlich verstärkten Reduktion um 5,5 %/a ist eine Klimaneutralität 2038 möglich, eine Verlängerung des Restbudgets jedoch nur bis 2026.
 
–  Für die „Erhaltung“ des Restbudgets bis zur Erreichung der Klimaneutralität ist eine exponentielle Einsparung der THG-Emissionen erforderlich. Werden in den Jahren bis 2025 jährlich zwischen 15 %-20 % der THG-Emissionen eingespart, flacht die Kurve des Restbudgets ab und reicht mit Einsparungen in den Folgejahren von durchschnittlich 3 % bis zur Klimaneutralität im Jahr 2038.
 
Anhand der bislang durchgeführten Potenzialanalysen ergeben sich für unsere Stadt Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der energetischen Verbesserung der städtischen Liegenschaften, etwa mit weiterer Dach- und Fassadenbegrünung, der Modernisierung und Umstellung unserer gesamten Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie und ein modernes Flächenmanagement mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr, der Entsiegelung und Begrünung von bislang versiegelten Flächen und einen verbesserten Grundwasserschutz. Auch bei dem Thema Klimaschutz im Verkehrssektor kann die Stadt etwa durch Modernisierung des kommunalen Fuhrparks oder zeitgemäße Pool-Lösungen Verbesserungen erreichen. Die Bereiche Abfall und Abwasser bieten weitere Handlungsfelder für effektiven Klimaschutz.



Klar ist, dass wir hier massive Anstrengungen unternehmen müssen, die aber grundsätzlich in Relation zum technisch Machbaren und finanziell Möglichen stehen müssen, worauf Oberbürgermeister Thomas Ebersberger nochmals ausdrücklich hinwies.
Demgemäß beauftragte der Stadtrat Bayreuth die Verwaltung einstimmig, das Klimaschutzkonzept  anhand der vorliegenden Treibhausgasbilanz, der Potenzialstudien und des durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmenkatalogs weiter auszuarbeiten.

 
 
 

2.     Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019
 
Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss der Stadt ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Abschluss ist dabei durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (Art. 102 Abs. 1 S. 4 GO).
Die Verpflichtung zur Abgabe entsprechender Jahresabschlüsse ist die unmittelbare Folge unserer Einführung der Doppik, die mittel- und langfristig eine wesentlich exaktere Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erlaubt.
Wie der Stadtkämmerer, Ltd. Verwaltungsdirektor Michael Rubenbauer, erläuterte, hat der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019 eine Bilanzsumme von 630.758.092,33 € und weist ein Eigenkapital von 174.228.564,14 € aus. Die
Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.096.710,14 €.
 
 
 
3.    Energiekostenzuschuss für Strom und Heizung?
 
Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages beantragte die BG-Fraktion angesichts der explodierenden Energiekosten die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenzuschusses für Heizung und Strom in Höhe von 30,- € pro Monat für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger.
Sozialreferentin Manuela Brozat stellte klar, dass dies bei derzeit 3003 Bedarfsgemeinschaften einen monatlichen Gesamtbedarf an städtischen Mitteln in Höhe von 90.090,- € oder – bezogen auf die gesamte Heizperiode – in Höhe von 630.630,- € erfordern würde. Grundsätzlich sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II vom Bund zu decken. Es handelt sich dabei um eine originäre sozialgesetzlich verankerte und bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Leistungsverpflichtung des Bundes, aus der die Bundesrepublik nicht durch Länder oder Kommunen entlassen werden sollte. Unabhängig von der haushalterisch nicht leistbaren Belastung der städtischen Finanzen erscheint deshalb ein zusätzlicher kommunaler Energiekostenzuschuss systematisch, finanziell und ordnungspolitisch nicht vertretbar.
Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage und mehrfacher rechtlicher Hinweise wurde der durchsichtig-populistische Antrag der BG-Fraktion aufrechterhalten und daher mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von BG und Grüne  abgelehnt.
 
 
 
4.    Umbau Kreuzung Äußere Nürnberger Straße (B 2 / B 85) / Gottlieb-Keim-Straße / Wolfsbacher Straße
 
Der Kreuzungsbereich Äußere Nürnberger Straße/ Gottlieb-Keim-Straße/ Wolfsbacher Straße hat Bauausschuss und Stadtrat schon häufiger beschäftigt.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die beiden Ausbauvarianten – Kreuzung mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr – als gleichwertige, verkehrssichere Lösungen eingestuft. Während die CSU-Fraktion von jeher auch in diesem Bereich den Bau eines Kreisverkehrs bevorzugte, entschied sich der gemeinsame Bau- und Verkehrsausschuss insbesondere vor dem Hintergrund angeblich besserer Förderbedingungen im März 2020 für die Nachrüstung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage. Dafür wurden seinerzeit Kosten in Höhe von 313.000 € ermittelt und in den Haushalt 2021 eingestellt.
Ein zwischenzeitlich eingereichter Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken ergab die Notwendigkeit zur Erstellung eines „Sicherheitsaudits“ durch ein externes Ingenieurbüro. Dieses stellte im Folgenden erhebliche Sicherheitsmängel fest, die eine weitgehende Neuplanung des Kreuzungsbereichs insbesondere für verbesserten Fußgänger- und Radfahrerschutz erforderten.
Auf der Grundlage der Änderungsplanung wurden nun Kosten in Höhe von 716.000 € ermittelt, für die allerdings Zuschüsse in Höhe von 493.000 € gewährt werden.
Ob nicht zuletzt vor dem Hintergrund deutlich günstiger Betriebskosten die von uns präferierte Kreisverkehrslösung nicht doch sinnvoller gewesen wäre?
 
 
 
5.    Änderung der Abwassersatzung
 
Mit einem Antrag vom Mai des Jahres wollten wir eine Änderung der Abwassersatzung dahingehend erreichen, dass bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Bauanträgen künftig die Versickerung von Regenwasser in der Baugenehmigung festgeschrieben werden solle.
Die Bauverwaltung verwies zunächst auf die bereits bestehende Freiflächengestaltungsatzung der Stadt, mit der wir bereits umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung von Regenwasseraufbaugrundstücken ergriffen haben. Auch unsere geänderte Abwassergebührensatzung zielt in ähnliche Richtung und soll finanzielle Anreize zur Versickerung und Nutzung des anfallenden Regenwassers bieten.
Weitere „pauschale“ Maßnahmen oder Anordnungen seien zwar wünschenswert, jedoch aufgrund sehr unterschiedlicher geologischer und topographischer Verhältnisse im Stadtgebiet problematisch. So gebe es vielfältig unterschiedliche wasserstauende Bodenschichten, die in den jeweiligen Stadtvierteln Einzelfallentscheidungen erforderlich machten.
Um für die wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz gewappnet zu sein und weitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, empfahl die Verwaltung, das Stadtgebiet hydrogeologisch auf die jeweilige Versickerungsfähigkeit der Böden hin untersuchen zu lassen.
Einstimmig wurde daraufhin die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens für die künftigen Planungen weiterer Entwässerungskonzepte beschlossen.
 
 
 
6.     Neubau Stadtarchiv: Zustimmung zur Baudurchführung
 
Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über die Weiterführung des Projekts „Neubau Stadtarchiv und Sanierung Leers´sche Villa“.
Seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit eines neuen Stadtarchivs evident, das bislang völlig beengt und unter absolut unzureichenden Brandschutzbedingungen im alten Bürgerspital untergebracht ist. Nach Umzug des Schreibmaschinenmuseums in das Nebengebäude von Schloss Thiergarten steht daher einer weiteren Umsetzung der auch hier bereits vorgestellten Planungen für den Neubau eines Stadtarchivs bei der Leers´schen Villa nichts mehr im Wege.
Bedenken gab es allerdings bei einigen Stadtratsfraktionen wegen der zwischenzeitlich auf 17 Mio. € gestiegenen Kosten des Projekts und ihre Einordnung in unsere Prioritätenliste, die bekanntlich erhebliche Investitionen in Sanierung und Neubau verschiedener Schulen beinhaltet.
Nach dem bereits beschlossenen Umzug des Schreibmaschinenmuseums, der unstreitigen besonderen Dringlichkeit des Vorhabens, der geklärten Fördersituation und
der abgeschlossenen, sofort umsetzungsfähigen Detailplanung wäre es unseres Erachtens ein Treppenwitz, dieses wichtige Vorhaben weiterhin zu verzögern und damit letztlich dauerhaft zu gefährden.
Dementsprechend schloss sich eine überwältigende Mehrheit des Stadtrats an und fasste nach ausführlicher Debatte einen entsprechenden Baudurchführungsbeschluss.
 
 
 
7.    Künftig mehr Vergaben an Generalunternehmer
 
Mit einem weiteren Antrag wollten wir bei künftigen größeren Bauvorhaben erreichen, dass die Verwaltung unter fachlichen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten generell die Vergabe an einen Generalunternehmer zu prüfen hat.
Eine solche Vergabe dürfte zum einen häufig deutlich günstiger sein, zum anderen wäre damit eine Entlastung unserer hoch beanspruchten Bauverwaltung bezüglich Planung, Durchführung und Bauüberwachung verbunden.
Umgekehrt bietet die bisherige Praxis der Vergabe einzelner, kleinerer Lose den Vorzug, besser regionale mittelständische Unternehmen berücksichtigen zu können, wie es auch die Regelungen des GWB vorschreiben.
Im Ergebnis ist daher bei jedem größeren Projekt eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob nicht bereits von Leistungsphase 1 an eine Vergabe an einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollte.
So sah es im Ergebnis auch eine Mehrheit des Stadtrats, sodass künftig so verfahren werden wird.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 29.10.2021 um 12:22 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

mit seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause kehrte der Stadtrat Bayreuth wieder in voller Besetzung in den angestammten Großen Sitzungssaal im Neuen Rathaus zurück – selbstverständlich mit strengem Hygienekonzept und dauerhafter Maskenpflicht.
Hoffen wir, dass wir alle mit Vorsicht und Disziplin eine weitere Corona-Welle in Herbst und Winter vermeiden können und schrittweise weitere Normalität zurückerobern können!
 
Die Sitzung selbst wies wiederum einige interessante Tagesordnungspunkte auf, von denen wir gerne berichten:
 
 
 
1.    Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Metropolregion Nürnberg
 
Der Ratsvorsitzende der Metropolregion Nürnberg, der Bamberger Landrat und Bezirkstagskollege Johann Kalb, stellte zusammen mit dem Wirtschaftsvorsitzenden Professor Dr. Wübbenhorst und der Geschäftsführerin Dr. Standecker Struktur und Strategie der Europäischen Metropolregion Nürnberg vor. Die Grundidee der Metropolregion ist ja, dass wichtige Zukunftsaufgaben, wie etwa die Energiewende und Mobilitätsfragen, nur in einem starken überregionalen Verbund geleistet werden können.
Auch die Herausforderungen der Globalisierung können nur durch partnerschaftliche Zusammenarbeit weit über die Stadtgrenzen hinaus im Rahmen interregionaler Zusammenarbeit erfolgreich bewältigt werden.
In der Metropolregion Nürnberg werden daher die Aktivitäten und Initiativen aller Mitgliedsgemeinden, aber auch der maßgeblichen Akteure aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Kultur und vielen anderen Bereichen gebündelt und zu weiterführenden, langfristigen Strategien für unseren Raum weiterentwickelt.
Dafür gibt es verschiedene Fachforen, bei denen die Stadt Bayreuth mit unserem Mobilitätsbeauftragten Günter Finzel im Forum „Verkehr und Planung“ federführend tätig sein wird.
Der Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages wurde einstimmig vom Stadtratsgremium beschlossen und noch in der Sitzung mit den Unterschriften der beteiligten Vertreter besiegelt.
 
 
 
2.     Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
 
Die Erschließung von Baugebieten durch Bereitstellung von Infrastruktur vor Ort ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinden. Erschließungsanlagen, für die die Anlieger wegen besonderer Vorteile regelmäßig anteilig bezahlen müssen, sind dabei typischerweise zum einen die leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasserversorgung, Entwässerung, Fernwärme) und zum anderen die Erschließungsstraßen (ggf. zusätzlich Parkplätze, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen).
Wie viele andere Städte auch besitzt die Stadt Bayreuth bereits seit dem Jahr 1983 eine eigene Erschließungsbeitragssatzung, die die Kostenaufteilung zwischen Anlieger und Stadt im Einzelnen regelt.
Seit 1983 haben sich vielfältige gesetzliche Grundlagen für diese Satzung geändert, und auch die maßgebliche Rechtsprechung hat sich in erheblichem Umfang weiterentwickelt. Es war deshalb eine Neufassung der Satzung erforderlich.
Nach umfassender Erarbeitung eines Satzungsentwurfs durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Fraktionen und der Stadtverwaltung, wurde die neue Erschließungsbeitragssatzung in der in der jüngsten Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet, sodass sie in Kürze in Kraft treten kann.
 
 
 
3.    Gesundheitsregion plus
 
Die „Gesundheitsregionen Plus“ sollen die medizinische Versorgung, die Prävention und die pflegerische Versorgung im Freistaat durch regionale Netzwerke flächendeckend weiter verbessern und bayernweit umsetzen. Bisher sind 56 kreisfreie Städte und Landkreise an dem Förderprogramm beteiligt.
Zu den Kernzielen der Gesundheitsregionen zählen dabei:
–  die Verbesserung der Lebensqualität
–  die Sicherung von gleichwertigen Lebensbedingungen und
–  die Optimierung von Gesundheitsversorgung durch Netzwerke.
 
Da nun zum Jahresende die erste Förderphase der „Gesundheitsregion plus“ ausläuft, wurde entsprechend einer Empfehlung des gemeinsamen Regionalausschusses für die Stadt und den Landkreis Bayreuth nach langer, intensiver Diskussion und gegen die Stimmen von BG und Grünen eine gemeinsame Antragstellung für eine weitere Umsetzung des Fördervorhabens beschlossen.
 
Für die Stadt Bayreuth ergeben sich dabei interessante Anknüpfungspunkte für Projekte im Bereich Pflege und Prävention, die Teile unseres gerade in Erarbeitung befindlichen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes abdecken:
–  Maßnahmen zur Förderung der aktiven, selbstbestimmten Lebensweise im vertrauten Wohnumfeld bis ins hohe Alter,
–  öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Pflegekompetenz der Bevölkerung, zur Vermeidung bzw. Verringerung von Pflegebedürftigkeit, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Pflege,
–  Abstimmung zu Kurzzeit-, Tages-, Nacht- und Dauerpflegeplätzen,
–  Erarbeitung von Konzepten zu alternativen pflegerische Wohn- und Versorgungsformen,
–  Entwicklung neuer Pflege- und Betreuungskonzepte auch für Menschen mit Demenz und
–  Initiierung und Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten (z.B. Pflegestützpunkte, Fachstellen für pflegende Angehörige, telefonische und digitale Beratungsangebote etc.)
 
Da ein Großteil der Aufwendungen für das Programm „Gesundheitsregion plus“ vom Freistaat Bayern übernommen werden, kommen auf die Stadt lediglich Kosten in Höhe von etwa 8000,- € jährlich zu. Damit können wir für relativ „kleines Geld“ die Lebensverhältnisse unserer Bürgerinnen und Bürger gerade im Rahmen unseres seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes deutlich verbessern.
 
 
 
4.    Sonderfonds „Innenstädte beleben“
 
Den aktuellen Veränderungen und Herausforderungen in den Innenstädten will das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit einem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ mit einem Bündel neuer Instrumente begegnen. Der Stadt, der lokalen Wirtschaft, den Kulturschaffenden sowie allen Bürgerinnen und Bürger sollen mit diesem neuem Fonds Möglichkeiten eröffnet werden, mit individuellen Ansätzen und Projekten die Innenstadt zu beleben und gemeinsam zu gestalten.
Die Stadt Bayreuth hat die Chance dieser attraktiven Förderkonditionen genutzt und Themenschwerpunkte im Sonderfonds für zeitnahe Maßnahmen in der Innenstadt entwickelt.
 
Als Themenschwerpunkte wurden zwei städtebauliche Konzepte fachübergreifend fortgeschrieben, nämlich zum einen der Bereich Dammallee vom Unteren Tor bis zur Friedrichstraße inklusive dem Dammwäldchen, zum anderen die Sanierungsgebiete Innenstadt/ Stadtmauerbereich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Sonderfonds liegt auf mehreren Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt. Hier werden wir ein verbessertes Leerstands- und Optimierungsmanagement einführen, dass im Wesentlichen folgende Inhalte zum Gegenstand hat:
–  Aktualisierung des Leerstandskatasters
–  Ansprache von Leerstandseigentümern
–  organisatorische Unterstützung der Stadt zur Umsetzung von Zwischennutzung
–  Förderung von Zwischennutzungen und
–  Basisberatung über bestehende Fördermöglichkeiten.
 
Mithilfe dieses Programms, das einstimmig verabschiedet wurde, kann ein wesentlicher Beitrag zur Belebung der Innenstadt geleistet werden.
 
 
 
5.     Gewerbliche Berufsschule: Zustimmung zur Baudurchführung
 
Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über den Baudurchführungsbeschluß für die neue Gewerbliche Berufsschule an der Kerschensteinerstraße. Verwunderlich war dies nicht, handelt es sich bei dem Schulneubau mit einem Gesamtvolumen von fast 133 Mio €  doch um das größte Bauprojekt unserer Stadt in der Nachkriegszeit. Zu Recht wies Oberbürgermeister Thomas Ebersberger deshalb darauf hin, dass die Realisierung dieses notwendigen Vorhabens über einen Zeitraum von acht Jahren hinweg erhebliche Investitionsmittel binde, so dass in der Konsequenz andere, teilweise genauso wichtige Maßnahmen in der Prioritätenliste entsprechend geschoben werden müssten.
In der anschließenden Diskussion wurde von allen Rednern die überregionale Bedeutung der Gewerblichen Berufsschule für den Schulstandort Bayreuth hervorgehoben und die Wichtigkeit dieser Einrichtung für die Ausbildung im Handwerk betont. Angesichts des desolaten Zustandes der inzwischen 70 Jahre alten Schule sei ein Neubau faktisch die einzige vernünftige Lösung.
Wegen der immensen Investitionskosten und der vergleichsweise geringen staatlichen Förderung hatten einige Stadtratsmitglieder jedoch erhebliche Bauchschmerzen, diesem „Jahrhundertprojekt“ zuzustimmen.
Die CSU-Fraktion hatte sich dabei von Anfang an für einen Neubau der Gewerblichen Berufsschule ausgesprochen, jedoch immer wieder nach günstigeren Lösungen gesucht. Nachdem alle erreichbaren und sinnvollen Einsparmaßnahmen ausgeschöpft wurden, war es nun wichtig, endlich den finalen Startschuss für den Neubau zu erteilen. Mit uns sahen dies 38 Stadtratsmitglieder ebenso, so dass der Bau nun beginnen kann.
 
 
 
6.    Schwere Unfälle an der Fahrradspur Am Sendelbach
 
Bereits in der Diskussion um den Bau der neuen Radwegeführung an der Einmündung der Straße Am Senderbach in den Hohenzollernring verwies die CSU-Stadtratsfraktion auf das deutlich erhöhte Unfallrisiko für den Fall einer baulichen Ausgestaltung mit einer gesonderten Bordsteinabgrenzung zwischen der Fahrrad- und der Autofahrspur. Eine Lösung mit einer ebenerdigen, gegebenenfalls nur mit reflektierenden Fahrbahnnägeln abgegrenzten und farblich abgesetzten Fahrspur wäre nicht nur deutlich kostengünstiger gewesen, sondern vor allem weitaus weniger unfallträchtig als die nun gewählte Lösung.
Auf unsere Anfrage hin bestätigte die Baureferentin gendergerecht mehrere teils schwere Unfälle von „Fahrrad fahrenden Personen“ und „zu Fuß Gehenden“ (gemeint sind schlicht Fahrradfahrer und Fußgänger), die die eingebaute hohe Bordsteinkante übersahen, stürzten und sich teilweise schwerwiegende Verletzungen zuzogen.
Gleichzeitig lehnte die Baureferentin aber einen Rückbau der Bordsteinabgrenzung, die etwa 30.000 € gekostet hat und deren Beseitigung weitere 10.000 € erfordern würde, ab, weil sie die „gewünschte und zulässige Radverkehrsführung im betreffenden Verkehrsraum für grundsätzlich gut und eindeutig erkennbar“ hält, mit einem Verzicht auf eine erhöhte Bordsteinabgrenzung eine geringere „Abwehrfunktion gegenüber verbotswidrigen Kfz-Einfahrten aus dem Hohenzollernring“ befürchtet und die Maßnahme insgesamt für „sinnvoll und zielführend“ erachtet.
Auf Nachfrage unseres Kollegen Mirko Matros musste sie jedoch einräumen, dass in der vorherigen Testphase ohne Einbau der Bordsteinkante keinerlei Unfälle zu verzeichnen waren. Fakt ist deshalb, dass die Bordsteinkante nicht für mehr Sicherheit sorgt sondern eine beständige Gefahrenquelle darstellt. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger sicherte deshalb zu, geeignete Vorkehrungen (wie z.B. die Aufstellung von Pylonen) zu treffen, um künftig Unfälle abzuwenden.
 
 

7.     Telekom-Glasfaserkabel

Hoch schlugen die Wogen auch bei der Diskussion um die Frage, ob die Telekom im Stadtteil Birken Glasfaserkabel künftig in geringerer Verlegetiefe von nur 45 cm anstatt der bisher üblichen Tiefe von 60 cm verlegen dürfe. Entsprechende Regelungen im Telekommunikationsgesetz erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Verlegung entsprechender Leitungen in Mindertiefe.
Im Rahmen der Diskussion kritisierten wir nachdrücklich, dass man nicht nur in Sonntagsreden Digitalisierung und den Aufbau einer modernen Glasfaser-Infrastruktur als zentrale Aufgaben unserer Zeit bezeichnen könne, einen Investor jedoch, der einen ganzen Stadtteil mit Glasfaserkabeln versorgen wolle, wegen 15 cm Mindertiefe von seinem Vorhaben zum Nachteil der betroffenen Anlieger abhalten dürfe.
Dennoch wandten einige Bedenkenträger angebliche bautechnische oder kostenmäßige Nachteile ein und wollten den Antrag der Telekom ablehnen.
Nach ausführlicher Diskussion entschied sich jedoch eine große Stadtratsmehrheit im Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit moderner Glasfasertechnik für die Zulässigkeit des Telekom-Antrages auf Mindertiefenverlegung, die natürlich im selben Umfange auch für künftige andere Investoren Gültigkeit hätte.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die letzte Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 30.09.2021 um 15:00 Uhr

Pressemitteilung

der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2021

Kein Platz für Antisemitismus

CSU-Fraktion fest an der Seite der israelitischen Kultusgemeinde

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der sich inhaltlich nicht mit einem kommunalen Thema befasste, sondern als populistischer Resolutionsantrag eine pauschale außenpolitische Solidaritätsbekundung mit dem Staat Israel anstrebte. „Einem Antrag, dem es bereits an der kommunalen Zuständigkeit mangele, kann auch keine Dringlichkeit zugesprochen werden“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger, der jedoch gleichzeitig seine tiefe persönliche Verbundenheit mit dem israelitischen Volk betonte.

Verwundert reagierten daher die Mitglieder der CSU-Fraktion auf die Aussage der Arbeitsgemeinschaft Bayreuth der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. (DIG), einer zentralen überparteilichen Organisation mit Hauptsitz in Berlin. Die DIG Bayreuth warf dem Stadtrat „beschämendes Verhalten“ und „Desinteresse“ vor und bezeichnete die formal völlig korrekte Stadtratsentscheidung als „Trauerspiel“.

Diese Einschätzung weist die CSU-Fraktion entschieden zurück. „Gerade die DIG in Bayreuth müsste eigentlich wissen, dass der Platz der CSU-Stadtratsfraktion schon immer an der Seite der israelitischen Kultusgemeinde und des Staates Israel gewesen ist. Statt wohlfeiler allgemeinpolitischer Schaufensteranträge haben wir uns dabei aber schon immer auf konkrete kommunale Maßnahmen vor Ort konzentriert“, betont Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Specht. So seien bereits in der Amtszeit von Alt Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl viele gemeinsame Projekte mit der israelitischen Kultusgemeinde geplant, begonnen und umgesetzt worden. Specht verweist insbesondere auf wichtige Großprojekte wie die Sanierung der Bayreuther Synagoge, den Bau der Mikwe und den aktuellen Umbau der historischen Alten Münze zum neuen jüdischen Gemeindezentrum.

Ein wichtiges neues Projekt, das derzeit einen Gestaltungswettbewerb durchläuft, sei die geplante Gedenkstele am Sternplatz, die an alle in der NS-Zeit ermordeten jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Bayreuths erinnern wird. „Allein dieses wichtige Projekt, das auf eine breite interfraktionelle Initiative zurückgeht, macht deutlich, dass die pauschalen und plakativen Vorwürfe der Deutsch-Israelischen Gesellschaft gegenüber dem Stadtrat Bayreuth völlig an der Bayreuther Lebenswirklichkeit vorbeigehen“.

Für die CSU-Stadtratsfraktion

Stephanie Anna Kollmer, Stadträtin

CSU-Fraktionsgeschäftsführerin

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 28.05.2021 um 13:06 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


für seine Mai-Sitzung kehrte der Stadtrat Bayreuth wieder in den angestammten großen Sitzungssaal im Neuen Rathaus zurück. Hintergrund war, dass wir ja kürzlich beschlossen hatten, Stadtratssitzungen künftig als sogenannte „Hybridsitzungen“ durchzuführen. Dabei nehmen lediglich der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter und die Referenten sowie bis zu 24 Stadtratsmitglieder „live“ an der Sitzung teil, während die übrigen Stadtratsmitglieder audiovisuell zugeschaltet sind.
Die Premiere am 19.5.2021 funktionierte weitgehend reibungslos, was freilich auch einer relativ kurzen und übersichtlichen Tagesordnung, aber auch einer perfekten technisch-organisatorischen Vorbereitung unseres Hauptamtes zu verdanken war.
 
Dennoch gilt es, von einigen interessanten Tagesordnungspunkten zu berichten:
 
 
 
1. Gemeinsamer Regionalausschuss für Stadt und Landkreis Bayreuth
 
Wie bereits mitgeteilt beschlossen der Stadtrat wie auch der Kreistag des Landkreises Bayreuth die Einrichtung eines gemeinsamen Regionalausschusses, in dem regelmäßig Fragen zur gemeinsamen Regionalentwicklung, wie z.B. in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Tourismus, Regionalmanagement, Bildung und sonstige, beide Gebietskörperschaften betreffende Fragen erörtert und untereinander abgestimmt werden sollen.
Nun ging es um die konkrete Besetzung des Ausschusses, der mit jeweils acht Mitgliedern von Stadt und Kreistag Bayreuth zuzüglich Oberbürgermeister und Landrat besetzt wird.
Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wurden Dr. Michael Hohl und meine Wenigkeit zu ordentlichen Mitgliedern berufen; vertreten werden wir durch Dr. Silke Launert und Mirko Matros.
 
 
 
2. Dringlichkeitsantrag für Solidaritätsadresse zugunsten Israels
 
Entgegen ihrer sonst eher antisemitisch geprägten Parteilinie wollte die AfD-Gruppierung im Bayreuther Stadtrat im Wege eines Dringlichkeitsantrags eine förmliche Solidaritätsadresse des Stadtrats mit dem Staat Israel erreichen.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger stellte mit Recht klar, dass der Platz Deutschlands und auch Bayreuths zweifelsfrei an der Seite Israels ist und alle aktuellen Anschläge und Angriffe insbesondere der Terrororganisation Hamas entschieden zu verurteilen sind. Es sei aber bislang stets guter Brauch gewesen, dass sich der Stadtrat Bayreuth aller populistischen Resolutions -oder Petitionsanträge enthalten habe, für die keine eigene kommunale Zuständigkeit bestehe. Ein Antrag, dem es bereits an der kommunalen Zuständigkeit mangele, könne jedoch auch keine Dringlichkeit zugesprochen werden.
Einstimmig (einschließlich der Stimmen von AfD und Grünen) akzeptierte das Gremium die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters.
 
 
 
3. Abschiebungsmoratorium abgelehnt
 
Bereits einen Tagesordnungspunkt später jedoch wichen die Grünen von dieser klaren Rechtsauffassung wieder ab, indem sie mit einem eigenen Antrag den Stadtrat Bayreuth zur Unterzeichnung eines Appells für ein sofortiges Abschiebemoratorium aufgrund der CoVid-19-Pandemie veranlassen wollten.
Nochmals wiesen wir darauf hin, dass ein Stadtratsgremium ein kommunales kollegiales Verwaltungsorgan ist und kein allgemein politischer Diskussionskreis für außenpolitische oder sonstige Fragen, für die es keinerlei gesetzliche Zuständigkeit gibt.
An diesem Antrag, der schließlich mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde, zeigte sich einmal mehr die politische Doppelmoral der Grünen, die vorgegebene gesetzliche und politische Regeln nur so lange einzuhalten pflegen, als sie ihren eigenen politischen Zielen und Vorhaben nicht im Wege stehen.
 
 
 
4. Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31. 12. 2018
 
Sodann nahm der Stadtrat die Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2018 zur Kenntnis. Seit Einführung der Doppik ist jährlich ein entsprechender Jahresabschluss inkl. Rechenschaftsbericht zu erstellen und gemäß Art. 102 Abs. 2 GO nach vorheriger Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2018 hat eine Bilanzsumme von 642.948.129,11 € und weist ein Eigenkapital von 178.325.274,28 € aus.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.897.512,18 €.
 
 
 
5. Grundschule Sankt Georgen/ Verbindungsbaus mit Erweiterung OGTS
 
Die erforderliche Teilsanierung der Grundschule St. Georgen in Verbindung mit dem Ausbau der offenen Ganztagsschule wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Oktober 2020 beschlossen und in die Prioritätenliste Schulbaumaßnahmen Liste B eingestellt. Aufgrund des Vorrangs zur Umsetzung der Baumaßnahmen in Liste A wurden für das Haushaltsjahr 2021 bislang keine Mittel eingeplant.
Im Januar 2021 stürzte ein mit Wasser vollgelaufener und gefrorener Lampenschirm im unbeheizten Verbindungsgang/ Pausenhalle zu Boden, wobei glücklicherweise niemand zu Schaden kam. Eine sofortige Überprüfung des baulichen Zustandes machte aber deutlich, dass hier bauliche Sofortmaßnahmen mit Kosten von ca. € 70.000,- notwendig würden.
Alternativ wurde ein Konzept erarbeitet, den Verbindungsgang abzureißen und in zweigeschossiger Holzmodulbauweise zu ersetzen. Zugunsten einer nachhaltigen Lösung könnten dann die vorläufigen Reparaturkosten von € 70.000,-  vermieden und die Maßnahme insgesamt vorgezogen werden.
Im Gespräch der Verwaltung mit der Regierung von Oberfranken konnte nun eine Mittelaufstockung aus dem Förderprogramm FAG plus15 erreicht werden. Somit können die Räume der OGTS mit 70 % und die neue Pausenhalle mit 55 % gefördert werden.
Der Stadtrat Bayreuth zeigte sich erfreut über die von der Verwaltung gefundene verbesserte Fördermöglichkeiten für die Erweiterung der OGTS und bestimmte, dass zur Durchführung des Vorhabens kurzfristig die entsprechenden städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
 
 
 
6. Ertüchtigung des Hans-Walter-Wild-Stadions
 
Breiten Raum nahm einmal mehr die Diskussion um die Ertüchtigung des Hans Walter Wild Stadions ein, hier die notwendige Aufrüstung mit einer Flutlichtanlage.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger steht derzeit in Gesprächen über den Erwerb einer gebrauchten Flutlichtanlage aus einem Stadion in Jena und beantragte, sich durch den Stadtrat zu diesen Verhandlungen mit dem Ziel eines Erwerbs und der Errichtung dieser Anlage beauftragen zu lassen. Für den Fall eines nicht erfolgreichen Verhandlungsabschlusses sollten die Planungen für die Errichtung einer neuen Fluglichtanlage entsprechend vorangetrieben und die nötigen Planungsmittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Obwohl der Einbau einer neuen oder gebrauchten Flutlichtanlage dringend erforderlich ist und die Zeit aufgrund des angestrebten Aufstiegs der Spielvereinigung in die dritte Bundesliga drängt und deshalb eine rasche Entscheidung nötig war, verweigerten die Grünen und auch die BG dem Vorhaben ihre Zustimmung. Alle anderslautenden Lippenbekenntnisse zum Trotz machten sie damit deutlich, dass ihnen der sportliche Aufstieg der SpVgg– zum Glück anders als der Mehrheit des Stadtrats – letztlich herzlich egal ist.
 
 
 
7. Erhöhung der städtischen Zuschussmitte Bayreuther Festspiele 2021
 
Im Jahr 2021 stehen die Bayreuther Festspiele vor besonderen Herausforderungen. Die für die Stadt und die gesamte Region so überaus wichtige Durchführung der Festspiele ist sehr komplex und verlangt ein strenges Hygienekonzept, das insbesondere auch die Durchführung lückenloser Testungen der Beschäftigten und Mitwirkenden vorsieht.
Aus diesem Grund kommen in diesem Jahr erhebliche Mehrkosten auf die Bayreuther Festspiele zu, die dadurch noch verschärft werden, dass derzeit noch nicht bekannt ist, wie viele Eintrittskarten pro Vorstellung überhaupt verkauft werden können. Als worst case wird derzeit angenommen, dass pro Aufführung nur 235 Karten zur Verfügung stehen.
Zwar besteht die Hoffnung, dass sich die Pandemielage bis zum Sommer weiter verbessert und im Juli deutlich mehr Personen für Veranstaltungen zugelassen werden können als derzeit angenommen. So wurden beispielsweise kürzlich bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Nationaltheater München bereits 700 Besucher (bei deutlich schlechteren Inzidenzwerten als bei uns) zugelassen.
Dennoch beschloss der Stadtrat Bayreuth vorsorglich eine Erhöhung des städtischen Anteils um 1 Million  auf nunmehr € 2,9 Millionen, um in jedem Fall den städtischen Verpflichtungen nachkommen zu können und die Durchführung der Festspiele 2021 nicht zu gefährden.
Allen Rednern war dabei klar, dass der wirtschaftliche Schaden für die Festspiele selbst, aber auch für Gastronomie, Hotellerie und die gesamte Region deutlich höher wäre, wenn die Festspiele auch in diesem Jahr ausfallen müssten. Außerdem hoffen wir gemeinsam, dass sich die Pandemielage bis zum Sommer weiter deutlich entschärfen wird.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die letzte Stadtrat Sitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Pfingsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 21.05.2021 um 15:17 Uhr