Kategorie: Allgemein

Fraktionsnewsletter Mai-Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

die vergangene Mai-Sitzung des Stadtrats Bayreuth diente – wie Sie seinerzeit der Presse entnehmen konnten – ausschließlich der Konstituierung des neu gewählten Stadtratsgremiums, der Verabschiedung einer neuen Gemeindesatzung sowie der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth und der umfangreichen Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Stadtrates Bayreuth, weshalb es darüber keinen gesonderten Newsletter gab.

Wie ebenfalls bereits in den Medien berichtet wurde, haben wir uns zur Bündelung der Kräfte und Verstärkung unserer politischen Schlagkraft im neuen Stadtrat mit den Kollegen der DU zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind nunmehr Dr. Wolfgang Gruber (DU), Ingrid Heinritzi-Martin (CSU) und Helmut Parzen (CSU). Den Fraktionsvorsitz hat die neue, nunmehr zwölf Mitglieder starke Stadtratsfraktion wiederum mir anvertraut, was mir Ehre und Verpflichtung zugleich ist.

Wesentliche Aufgabe in der ersten Stadtratssitzung war u.a. die Wahl der weiteren Bürgermeister. Wir freuen uns, dass es hier gelungen ist, unser Fraktionsmitglied Stefan Schuh – bereits in der vergangenen Periode 3. Bürgermeister der Stadt Bayreuth – nun zum 2. Bürgermeister und damit ersten Vertreter des neuen Oberbürgermeisters Dr. Andreas Zippel zu wählen. Eine weitere Vertretung unserer Fraktion in der unmittelbaren Stadtspitze ist damit sichergestellt.

Allen Gewählten wünsche ich Glück und Erfolg in den verschiedenen Funktionen und uns allen stets eine glückliche Hand in unseren gemeinsamen Einsatz für unsere Stadt Bayreuth!

Mit der gestrigen Juni-Sitzung des Stadtrats Bayreuth begann nun die eigentliche inhaltliche politische Arbeit. Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad?

 Unter dem 19.02.2026 beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich für unsere Fraktion die Prüfung der Errichtung einer Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad zur ganzjährigen Nutzung unter Berücksichtigung eines Energiekonzepts ggf. mit Blockheizkraftwerk (BHKW) und Zentrallüftung. Der Antrag verstand sich jedoch ausdrücklich als Alternative zu dem geplanten Neubau einer Schwimmhalle am Graf-Münster-Gymnasium (GMG) für den Fall, dass dieser aus technischen oder fördertechnischen Gründen nicht realisierbar sein sollte. Die jetzige Behandlung dieses Antrages war daher unseres Erachtens vorgreiflich gegenüber der vorrangig zu klärenden Situation bezüglich der Schwimmhalle am GMG.

Die Idee hinter dem Antrag war eine Überdachung des 50-Meter-Schwimmerbeckens des Kreuzsteinbades mit einer Traglufthalle, was gegenüber allen anderen baulichen Maßnahmen eine schnell umsetzbare und kostengünstige Alternative zu einem Neubau einer Schwimmhalle am GMG wäre.

Gleichzeitig sollten die Integration des SVB-Bades und Möglichkeiten entsprechender Fördermittel geprüft werden wie etwa

  • aus dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung,
  • der sogenannten „Sportmilliarde“ oder
  • aus dem Olympiastützpunktsystem und der Förderung für Bundesleistungszentren.

Nach den von vorneherein kritischen Prüfungen der Verwaltung stellt die Installation einer Traglufthalle im Kreuzsteinbad zwar grundsätzlich einen technisch machbaren Ansatz dar. Allerdings wurde verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen an das Schwimmerbecken nicht gewährleistet seien, weil etwa zur Schwimmausbildung eine ansteigende oder variable Wassertiefe notwendig sei. Eine Nutzung durch Schulen wäre somit von Beginn an nur eingeschränkt möglich (gleichwohl könnten aber andere Bäder für die schulische Schwimmausbildung entlastet werden).

Auch könnten etwa die bestehenden Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten im Kreuzsteinbad nicht genutzt werden, da weder die Leitungen winterfest seien noch die Umkleideräume beheizt werden könnten, ein entsprechend dimensionierter Sanitärbereich inkl. Umkleiden müsste in die Traglufthalle zu integriert werden, wofür die vorhandene Fläche und der funktional bedeutsame Raum um den Beckenrand nicht ausreichen würde.

Eine Einlagerung der Hülle im Sommer direkt innerhalb des Kreuzsteinbades wäre darüber hinaus aus Platzgründen nicht darstellbar.

Nicht zuletzt sei die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Bades nicht zu gewährleisten (Beleuchtung, Winterdienst, etc.). Deshalb und auch aus allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgründen sei der Antrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

Dabei wurde aber verkannt, dass sich dieser Vorschlag ausdrücklich nur als denkbare Alternative für eine womöglich nicht realisierbare Kleinschwimmhalle am GMG verstand, deren Bau ein Vielfaches teurer und aufwendiger wäre und auch deutlich höhere laufende Betriebskosten zur Folge hätte.

Leider war eine große Mehrheit des Stadtrates nicht bereit, sich näher mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen, sodass die Anregung (zumindest derzeit) gegen die Stimmen unserer Fraktion abgelehnt wurde.

Verordnung über die Festsetzung eines Schutzgebietes für die Heilquellen Friedrichs- und Wilhelminentherme

Neben der bereits anerkannten Friedrichstherme, die der Versorgung der Lohengrin-Therme dient, erfolgte nun durch die Regierung von Oberfranken auch die offizielle Anerkennung der unmittelbar benachbarten Wilhelminentherme als staatliche Heilquelle.

Die Regierung von Oberfranken hat am 22.05.2026 den entsprechenden Anerkennungsbescheid erlassen.

Da das Anerkennungsverfahren ist damit abgeschlossen ist, hatten die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH folgerichtig beantragt, sinnvollerweise für die beiden Heilquellen zusammen ein neues, gemeinsames Schutzgebiet auszuweisen.

Entsprechend einem Auftrag des Stadtrats Bayreuth vom Herbst 2025 hat nun die Stadt Bayreuth als untere Wasserrechtsbehörde eine entsprechende Schutzgebietsverordnung entworfen, die in der aktuellen Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet wurde.

Bestellung der neuen Stadtratspfleger für die Amtsperiode 2026-2032

Gemäß § 3 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sind für die Wahlperiode 2026/2032 insgesamt 34 Pfleger und Pflegerinnen einschließlich jeweiliger Stellvertreter für die verschiedenen, vom Stadtrat Bayreuth festgesetzten Pflegebereiche zu benennen.

Die Pflegschaften dienen als wichtiges Bindeglied zwischen der jeweiligen städtischen Einrichtung bzw. dem definierten Sachthema und der Verwaltung. Und haben eine wichtige Scharnierfunktion.

In der aktuellen Stadtratssitzung wurden für die kommenden Jahre einstimmig folgende Stadtratspfleger bestellt:

Berichterstattung zur Schutzzielerreichung gemäß dem beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan

Mit Schreiben vom 27.11.2025 stellten die Stadtratsmitglieder Stefan Schuh und Thomas Bauske einen Antrag auf Berichterstattung über die Erreichung der am 27.11.2019 durch den Stadtrat im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans beschlossenen Schutzziele.

Dieser Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet folgende Festlegung von Schutzzielen für das Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“:

  • Schutzziel Teil 1, bei dem 10 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen, sowie
  • Schutzziel Teil 2, bei dem weitere 6 Einsatzkräfte innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen.

Für die beiden Schutzziele wurde durch den Stadtrat 2019 ein Zielerreichungsgrad von 80% festgelegt.

Das Schutzziel Teil 1 wird grundsätzlich durch die hauptamtlichen Feuerwehrbeamten der Ständigen Wache erfüllt, während das Schutzziel Teil 2 durch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Bayreuth und Laineck übernommen wird.

Entsprechend des Antrags wurde eine Auswertung der Feuerwehreinsätze in der Stadt Bayreuth für die Jahre 2019 bis 2025 vorgenommen. Zum Zweck dieser Auswertung wurden durch den Stadtbrandrat verwertbare Einsätze einbezogen und gerechnet, die die nach der Schutzzieldefinition „Kritischer Zimmerbrand“ festgelegten Einsatzmittel und Hilfsfristen beinhalten.

Beide Schutzziele in rund 85% der Einsätze gemäß Schutzzieldefinition erreicht wurden, was einen sehr guten Wert darstellt. All unseren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Feuerwehrkräften sei in diesem Zusammenhang für Ihren großartigen Einsatz herzlich gedankt!

Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen in der neu geplanten Kindertageseinrichtung im Bereich „Joseph“(ehemaliges ZAPF-Gelände)

Der Bedarf einer Kindertageseinrichtung im Bereich der Neubebauung des ehemaligen ZAPF-Geländes wird weiterhin als gegeben angesehen.

Bereits im Jahr 2022 wurde nämlich festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungen im Umfeld des geplanten Baugebietes – insbesondere die benachbarten Krippe Uni Birken, die Kita Birken, die Kita Grashüpfer, die Kita Storchennest, die Kita Frankengut sowie die Stuki Frankengut – vollständig ausgelastet sind.

Im neuen Wohngebiet Joseph sollen künftig rund 700 Wohneinheiten entstehen. Damit ist mit einem zusätzlichen Zuzug von Familien mit Kindern zu rechnen, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben.

Darüber hinaus ist aufgrund des weiteren Ausbaus der Universität und der damit verbundenen zusätzlichen Beschäftigtenstellen weiterhin von einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen.

Die konkrete Bedarfsentwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend prognostiziert werden. Unter Berücksichtigung der bisherigen Planungen, der bestehenden Auslastung der umliegenden Einrichtungen sowie des zusätzlichen Bedarfs durch das Neubaugebiet und den Universitätsbereich wird jedoch weiterhin die Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände für erforderlich gehalten.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat Bayreuth förmlich, den Bedarf zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände anzuerkennen. Dort sollen nunmehr künftig 130 Plätze in sechs Betreuungsgruppen entstehen, davon 18 Plätze für Krippenkinder, 62 Plätze für Kindergartenkinder und 50 Betreuungsplätze für Grundschulkinder.

Bebauungsplanverfahren Nr. 3/25 „Justus-Liebig-Str. / Schwindstraße“

Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand im Bereich rund um den Menzelplatz, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau (Geschossigkeit zwischen III und VII Vollgeschossen) und umgebende Außenfreiflächen geprägt ist.

Die GEWOG strebt im Zuge einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle bauliche Nachverdichtung an. Dabei soll dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum sowie Entwicklungsspielräume für den aktuellen Wohnungsbestand geschaffen werden. Damit kann an einem städtebaulich integrierten Standort mit guter verkehrlicher Anbindung ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität und einer optimierten Wegestruktur aufgewertet werden.

Vorgesehen sind größere, zusammenhängende Baufenster, um eine größere Flexibilität in der Bebauung zu erlangen. Dies erleichtert der GEWOG, auf künftige konkrete Bedarfe, architektonische Konzepte oder technische Anforderungen wie etwa Barrierefreiheit, Energieeffizienz etc. zu reagieren.

Außerdem ist damit eine Optimierung der Grundstücksausnutzung verbunden, wodurch mehr Spielraum in der konkreten Verortung und Anordnung von Gebäuden im Zusammenhang mit ergänzenden Freiflächen und Stellplätzen gewonnen wird.

Die vorhandenen großzügigen Grünflächen sollen gestalterisch aufgewertet werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Nach genauer Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegeben wurden, wurde vom Stadtrat nun der entsprechende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erlassen.

Bebauungsplanverfahren Nr. 5/25 „Wohnquartier Untere Herzoghöhe“

Das Areal zwischen Rankestraße, Fröbelstraße, Scheffelstraße und Dr.-Würzburger-Str. soll städtebaulich mit hoher baulicher Dichte ebenfalls neu strukturiert werden.

Das Wohnquartier „Untere Herzoghöhe“ befindet sich derzeit fast vollständig im Eigentum der GBW (Gemeinnützige Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft eG).

Die GBW ist an einer nachhaltigen energetischen Quartiersentwicklung interessiert. Der Baubestand soll hierzu abgerissen und durch großteils energieautarke „Sonnenhäuser“ ersetzt werden. Die aktuell schon vorhandenen Wohnbauflächen sollen planungsrechtlich gesichert und passende Baurechte für die neu geplante städtebauliche Quartiersentwicklung mit baulicher Nachverdichtung geschaffen werden. Vor allem soll ein höheres Maß der baulichen Nutzung (insb. in Bezug auf die Geschossigkeit) und damit eine Erhöhung der aktuell im Quartier vorhandenen Wohnungen ermöglicht werden.

Um das Flächenpotenzial und die Sonnenenergie optimal zu nutzen, ist eine vier-bis fünfgeschossige Bebauung mit Punkthäusern im Großteil der Baufelder vorgesehen, wobei die höheren Gebäude entlang der Dr.-Würzburger-Straße errichtet werden sollen, die dann gleichzeitig als Lärmschutz für die hinterliegenden Gebäude dienen sollen.

Darüber hinaus sollen bei der Quartiersentwicklung Grünräume zwischen den Baukörpern geschaffen und die schon jetzt gute Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz sowie an das Liniennetz des ÖPNV gestärkt werden.

Nach Durchführung entsprechender schalttechnische Untersuchungen, einer artenschutzrechtlichen Begutachtung sowie Erarbeitung einer entsprechenden Verschattungsstudie wurde zu den eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend Stellung bezogen. Auch hier erfolgte eine Festsetzung des neuen Bebauungsplanes im Wege entsprechenden Satzungsbeschlusses durch den Stadtrat.

Weitere Quartiersentwicklung Hammerstatt

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Sanierungsgebiets „J“ Hammerstatt, das weitgehend durch die charakteristischen Gebäude des Bauvereins geprägt ist, wurden verstärkt ab dem Jahr 2024 verschiedene Schwerpunktbereiche hinsichtlich der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung näher untersucht. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf dem Bereich der früheren Gaststätte Hammerstätter Hof mit Umfeld, also angrenzende Bereiche an der Friedrich-EbertStraße.

Ziel der Untersuchungen war insbesondere

  • die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Wohnstandorts,
  • die städtebauliche und stadtfunktionale Aufwertung des Quartiers,
  • die Verbesserung der Freiraum- und Wegebeziehungen,
  • die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen,
  • die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, sowie
  • die Vorbereitung klimaangepasster und wirtschaftlich tragfähiger

Entwicklungsansätze für die in der Hammerstatt vertretenen Wohnungsbauunternehmen bzw. -genossenschaften.

Die bestehenden bauplanungsrechtlichen Grundlagen stammen überwiegend aus den 1960er Jahren und sind nicht mehr aktuell. Darüber hinaus erfolgten im Bereich des Gymnasiums Christian-Ernestinum und des Hans-Walter-Wild-Stadions bauliche Entwicklungen und Nutzungsintensivierungen, die v.a. hinsichtlich des Maßes der

baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche über den ursprünglichen bauleitplanerischen Rahmen weit hinausgehen.

Vor diesem Hintergrund besteht ein städtebauliches Erfordernis, den Übergangsbereich zwischen den Stadion-, Veranstaltungs- und Schulnutzungen einerseits sowie den angrenzenden Wohn- und sonstigen Quartiersnutzungen andererseits neu zu ordnen. Ziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung eines urban geprägten, funktionsgemischten Quartiers mit einem Nebeneinander von Wohnnutzungen und verträglichen Nichtwohnnutzungen.

Auf dieser Grundlage wurde vom Stadtrat die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahres beschlossen. Ebenso sollen die vorbereitenden Untersuchungen zum zugehörigen Sanierungsgebiet „J“ Hammerstadt fortgeschrieben werden.

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Direktvergabe des ÖPNV an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH ab 01.01.2027

Die Stadt Bayreuth ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). In dieser Eigenschaft obliegt der Stadt auch die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im eigenen Wirkungskreis. Die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Bayreuth werden derzeit von der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 (öDA) erbracht. Der bestehende öDA hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2026, so dass eine Neuregelung ab 01.01.2027 ansteht.

In einem äußerst komplexen Verfahren wurde nun ein Vertragsentwurf gefertigt, der zum einen den Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung anhand des im Nahverkehrsplan Bayreuth festgelegten Verkehrsangebots für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 erfasst, die darauf aufbauenden Liniennetzpläne berücksichtigt und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, die einzelnen Verpflichtungen unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsbedürfnisse und der jeweils gegebenen finanziellen Gegebenheiten fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen.

Mit dem nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des öDA erfolgte sodann die

konkrete Vergabe des Stadtverkehrs an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem 01.01.2027.

Ergänzend wurden weitere formale Beschlüsse zur Sicherstellung der Umsetzung  des komplexen Vertragswerkes sowie zur Bekanntmachung des neuen öDA im EU-Amtsblatt gefasst.

Sonstiges

Darüber hinaus gab es noch jede Menge Routineangelegenheiten zu behandeln und Beschlüsse zu fassen, so z.B. verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien, Freigaben von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt (u.a. für die Sanierung des Richard-Wagner-Gymnasiums und den abschnittsweisen Neubau der Gewerblichen Berufsschule, für das Sportzentrum oder das Friedrichsforum. Auch verschiedene Satzungsänderungen formalen Inhalts wurden beschlossen.

Nach einem umfangreichen nichtöffentlichen Teil, in dem es in erster Linie um wichtige Personalfragen ging, endete die Juni-Sitzung am frühen Abend.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.

Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht

Fraktionsvorsitzender

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 14:15 Uhr

Pressemitteilung zur Stichwahl des Oberbürgermeisters

„Stichwahl am 22. März ist eine Richtungsentscheidung für Bayreuth“
Aus Sicht des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayreuther Stadtrat, Dr. Stefan Specht, geht es bei der Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März um weit mehr als um eine bloße Personalentscheidung. Nach seiner Auffassung steht Bayreuth vor einer grundlegenden kommunalpolitischen Richtungsentscheidung.

„Die Bayreutherinnen und Bayreuther müssen wissen, worum es bei dieser Stichwahl tatsächlich geht“, erklärt Specht: „Sollte Andreas Zippel zum Oberbürgermeister gewählt werden und sich gleichzeitig im Stadtrat eine rot-rote Mehrheit mit enger Anlehnung an die Grünen formieren, dann droht unserer Stadt nicht nur tatsächlich ein „Rotes Rathaus“, wie es Zippel bei seiner Nominierung wörtlich forderte, sondern auch eine radikale Abkehr von unserer bisherigen vernunftorientierten Sachpolitik hin zu ideologiegetriebenen Minderheitsprojekten.“
Nach Einschätzung der CSU-Fraktion verdichten sich die Hinweise, dass SPD und Linke erneut eine Fraktionsgemeinschaft bilden wollen. Eine solche Konstellation, die schon in den zurückliegenden sechs Jahren bestand, hätte nun erhebliches politisches Gewicht: Mit neun Mandaten der SPD und zwei Sitzen der Linken würde ein solches Bündnis mit dann elf Mandaten erheblich an Bedeutung gewinnen. Besonders brisant werde diese Entwicklung aus Sicht Spechts dann, wenn dieses rot-rote Bündnis zusätzlich auf die politische Unterstützung der Grünen zählen könne. „Wenn ein SPD-Oberbürgermeister Andreas Zippel auf eine rotrote Mehrheit im Stadtrat bauen kann und dazu noch grüne Sympathie und Zuarbeit kommt, dann entsteht faktisch eine dunkelrot-grüne Mehrheit, die Bayreuth politisch grundlegend verändern würde“, so Specht.

Bestärkt sieht sich der CSU-Fraktionschef durch Aussagen des neu gewählten Linken-Stadtrats Jannick Metz, die der Nordbayerische Kurier am 8. März 2026 veröffentlicht hat.
Dort wird Metz mit den Worten zitiert, er glaube, „dass es im Stadtrat eine relativ klare Mehrheit im linken Spektrum geben werde, dann würden wahrscheinlich Grüne, SPD und
Linke bald noch miteinander reden.“
Für Specht ist diese Aussage eindeutig: „Hier wird offen ausgesprochen, worauf politisch hingearbeitet wird: Auf eine Mehrheit im linken Spektrum des Stadtrats. Genau deshalb ist die Stichwahl am 22. März eine wichtige Richtungsentscheidung für unsere Stadt.“

Die Konsequenzen eines solchen Machtwechsels seien aus seiner Sicht erheblich. „Dann ist das Rote Rathaus nicht mehr weit“, warnt Specht. „Und noch schwerer wiegt: Eine solche Konstellation würde auch im Stadtrat eine radikale politische Kehrtwende ermöglichen.“

Deshalb wirbt Specht mit Nachdruck für Amtsinhaber Thomas Ebersberger. „Wer das nicht will, wer keine Experimente, keine ideologisch geprägte Mehrheit und keinen Linksruck in
Rathaus und Stadtrat will, sondern vielmehr die bürgerliche Mitte stärken möchte, der muss Thomas Ebersberger wählen“, betont der CSU-Fraktionschef. Ebersberger stehe für Verlässlichkeit, Kontinuität und Stabilität: „Bei Thomas Ebersberger weiß man, woran man ist. Er steht für Kontinuität, hat eine starke Leistungsbilanz vorzuweisen und ist ein Oberbürgermeister für alle Bayreutherinnen und Bayreuther.“

Spechts Fazit: „Am 22. März entscheidet sich, ob Bayreuth auf `Kurs Zukunft´ bleibt oder ob einer dunkelrot-grünen Mehrheit mit Rezepten aus der Mottenkiste Tür und Tor geöffnet
werden. Wer das nicht will, muss Thomas Ebersberger wählen.“

Dr. Stefan Specht
CSU-Fraktionsvorsitzender

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 16.03.2026 um 14:12 Uhr

Haushaltsrede der Fraktion 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

die Februar-Sitzung des Stadtrates Bayreuth stand ganz unter dem Zeichen der Verabschiedung des Haushalts 2026 und den Haushaltsreden der Fraktionen.

Naturgemäß ist dies immer Anlass, im Rahmen einer Art Generaldebatte die Positionen der Stadtratsfraktionen darzustellen. Manch einer konnte dabei den Versuchungen des laufenden Kommunalwahlkampfes nur wenig widerstehen…

Für die CSU-Stadtratsfraktion stellte ich dar, dass unsere kommunale Haushaltssituation zwar ernst, aber keineswegs hoffnungslos ist. Allerdings ist in Zukunft strenge Haushaltsdisziplin erforderlich.
Für die nächsten Haushaltsjahre werden wir uns daher auf unsere essenziellen Aufgaben konzentrieren müssen.

Dabei geht es zunächst um die Vollendung unserer bereits lange begonnenen Investitionsvorhaben wie Friedrichsforum, Stadtarchiv, gewerbliche Berufsschule und Richard-Wagner-Gymnasium.
Im Bereich unserer freiwilligen Leistungen und vertraglichen Verpflichtungen werden wir uns darauf konzentrieren müssen, welchen nachhaltigen Mehrwert sie für unsere Stadt generieren können.


Haushaltsrede
des Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion
Dr. Stefan Specht
anlässlich der Haushaltsverabschiedung 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen Referentinnen, lieber Herr Rubenbauer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie schon im letzten Jahr zählten auch unsere diesjährigen Haushaltsberatungen vorletzte Woche zu den kürzesten in der Geschichte des Stadtrates Bayreuth.
Das lag wohl weniger an der mangelnden Diskussionsfreudigkeit unseres Gremiums; vielmehr ist es ein untrüglicher Indikator für den immer enger werdenden finanziellen Spielraum der Kommunen, der über die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben hinaus nur noch sehr wenig Luft für andere Projekte lässt.
Und es lag auch daran, dass sich – Wahlkampf hin oder her – allmählich in allen Fraktionen die Erkenntnis durchsetzt, dass aufgrund der haushalterischen Situation unserer Stadt über unsere begonnenen Projekte hinaus kaum mehr Raum für neue Vorhaben besteht und damit von vorneherein nur noch deutlich geringerer Diskussionsbedarf gegeben ist.
Konnten wir 2024 noch unseren Schuldenstand auf rekordverdächtige 43 Mio. € absenken, so erhöht heute jeder einzelne Ziegelstein, den wir irgendwo verbauen, unsere Neuverschuldung 1 : 1.
Das bedeutet, dass wir lediglich durch massive Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren gewährleisten können, dass die dauerhafte Zahlungsfähigkeit zur Finanzierung unserer beschlossenen Investitionen bis 2029 sichergestellt ist.
Der Fairness halber möchte ich aber festhalten, dass von unserem Schuldenstand von 78,5 Mio. € per 31.12.2025 ein erheblicher Teil, nämlich 25 Mio. €, zunächst nur in die Liquidität geflossen sind, per Saldo also eigentlich „nur“ ein Schuldenstand von 53,5 Mio. € vorliegt. Haushaltskosmetisch hätte man das auch anders darstellen können, aber es spricht für Sie, Herr Oberbürgermeister, dass Sie auch hier dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Rechnung getragen und die Situation ungeschönt dargestellt haben.
Trotzdem wird es aber so sein, dass wir bei planmäßigem Haushaltsvollzug und ungebremstem Schuldenanstieg rein rechnerisch und im unterstellten Worst-Case bis zum Ende des Jahrzehnts auf einen Schuldenstand in deutlich dreistelliger Millionenhöhe zusteuern. Auch wenn letztlich dieser Worst-Case aller Wahrscheinlichkeit nach so nicht eintreten dürfte, wird deutlich, dass in absehbarer Zeit eine enorme Zinslast auf uns zurollen wird.
Sie wird uns die Luft zum kommunalen Atmen rauben, wenn wir in den nächsten Jahren nicht rechtzeitig und massiv gegensteuern.

I.
Doch warum ist das so?
Nun, es liegt nicht etwa daran, dass wir als Stadtrat die kollektiven Spendierhosen angezogen hätten, um unser Wahlvolk mit teuren konsumtiven Wohltätigkeiten zu beglücken.
Es ist auch nicht der Oberbürgermeister, der etwa seinen Haushalt nicht im Griff hätte oder unnötige Ausgaben veranlasst.
Unser rapide ansteigendes Kreditvolumen ist vielmehr spiegelbildlich das Ergebnis unserer gemeinsam getroffenen (und ich füge hinzu: überwiegend richtigen) Investitionsentscheidungen insbesondere im Schulbereich, die sich aus dem normalen Haushalt, unseren regulären Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen, schlicht dauerhaft nicht mehr finanzieren lassen.
Hinzu kommt, dass die kommunale Familie insbesondere aus Berlin mit immer neuen Gesetzen, Aufgaben und Ansprüchen belastet wird, ohne dass von der Bundesregierung auch nur ansatzweise entsprechender Ausgleich geleistet werden würde.
So liegen beispielsweise für die Stadt Bayreuth allein die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Teilhaushalt Soziales, Integration, Wohnen und Inklusion bei inzwischen 40,2 Mio. € und aus dem Teilhaushalt Kinder, Jugend und Familie bei 59,3 Mio. €.
Für unser Klinikum müssen wir mit direkten und indirekten Zuschüssen von über 16 Mio. € rechnen, und die Bezirksumlage steigt und steigt.
Den Bezirk Oberfranken als dritte kommunale Ebene in Bayern trifft es nämlich genauso. Auch hier steigen die Aufwendungen beispielsweise für die Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege weiterhin überproportional an, und auch für das laufende Jahr sind weitere Steigerungsraten zu befürchten.
Auch hier gibt es durch immer umfangreichere bundesgesetzliche Leistungsausweitungen exorbitante Ausgabensteigerungen, ohne dass der Bundesgesetzgeber für entsprechenden Ausgleich sorgt.
Obwohl der Freistaat Bayern im letzten Jahr zusätzliche Mittel für den Finanzausgleich der Bezirke in Höhe von fast 500 Mio. € zur Verfügung gestellt hat und in Oberfranken dieser Betrag vollständig zur Dämpfung der unvermeidlichen Hebesatzerhöhung verwendet wurde, mussten wir im Bezirkstag Oberfranken den Hebesatz immer noch auf 23,7 Prozent erhöhen. Für die Stadt Bayreuth bedeutet das eine rekordverdächtige Bezirksumlage von 35,5 Mio. €.
Wenn man sich jetzt vergegenwärtigt, dass der Freistaat für das kommende Jahr den Bezirken nicht erneut in selber Höhe unter die Arme greifen kann, und wenn man gleichzeitig berücksichtigt, dass unsere Steuerkraft im vergangenen Jahr enorm angewachsen ist, dann kann man sich schon ausmalen, in welche Richtung sich die Bezirksumlage für die Stadt Bayreuth entwickeln wird – nämlich steil nach oben.

Bei all den Schwierigkeiten und Belastungen ist es auch nur ein schwacher Trost, wenn wir aktuell im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten noch deutlich besser und stabiler dastehen.
Das betrifft sowohl die Steuerkraft, bei der wir bayernweit mittlerweile an 4. Stelle stehen, als auch die Pro-Kopf-Verschuldung, wo wir erfreulicherweise weit unterdurchschnittlich abschneiden.
Das ist aktuell durchaus positiv, aber wir wissen alle, dass sich das aufgrund der Volatilität insbesondere unserer Gewerbesteuereinnahmen auch sehr schnell wieder ändern kann.
II.
Eingangs habe ich schon darauf hingewiesen, dass die gemeinsam getroffenen Investitionsentscheidungen aus Sicht meiner Fraktion durchaus begründet, ja unvermeidlich waren.
Zu groß ist der geerbte Investitionsstau insbesondere im Schul- und Kindergartenbereich, den wir seit einigen Jahren -so gut es geht- abarbeiten und gleichzeitig versuchen müssen, dabei unsere Finanzen einigermaßen im Griff zu behalten.
Ich habe zwar in meiner diesjährigen Voraberklärung schon darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Großteil unserer Ausgaben nicht um konsumtive Ausgaben handelt, sondern um sinnvolle Investitionen, denen später in der Bilanz auch entsprechende aktive Vermögenswerte gegenüberstehen. Per 31.12.2023 verfügen wir bereits über aktive Vermögenswerte im Wert von weit über 700 Mio. €, Tendenz stark steigend, weil beispielsweise allein das neue Stadtarchiv oder das Friedrichsforum hier noch gar nicht enthalten sind.
So gesehen betreiben wir heuer und auch in den nächsten Jahren weiterhin massiven Vermögensaufbau zugunsten unserer Stadt, und zwar auch und gerade deshalb, weil wir einerseits zwar Darlehensmittel aufnehmen müssen, dadurch andererseits aber auch nicht unerhebliche staatliche Förderungen in Anspruch nehmen können, durch die wir das bilanzielle Vermögen unserer Stadt eben durch entsprechende Drittmittel erheblich vermehren.
Aber auch diese durchaus kluge und langfristige Vorgehensweise muss erst einmal solide finanziert sein. Und das wird von Jahr zu Jahr schwieriger werden.
Klar sein muss uns allem in jedem Fall, dass wir auf nicht absehbare Zeit über die jetzt begonnenen Maßnahmen hinaus keine neuen größeren Investitionsprojekte mehr werden anpacken können.

Das wird für den neuen Stadtrat heftige Diskussionen und womöglich massive Verteilungskämpfe bedeuten.
Das bedeutet aber auch, dass wir auch und gerade im laufenden Wahlkampf unseren Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einschenken und klarstellen müssen, dass die fetten Jahre bis auf weiteres vorbei sind.
Haltlose und nicht finanzierbare Versprechungen sind unseriös, wecken Erwartungen, die wir derzeit nicht erfüllen können, sie fördern Enttäuschung und Politikverdrossenheit und stärken am Ende diejenigen politischen Kräfte am linken und rechten Rand, die mit haltlosen und kompetenzfreien Versprechungen im Trüben fischen und nur populistische Scheinlösungen feilbieten in dem sicheren Wissen, sie in der Praxis niemals umsetzen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, Herr Oberbürgermeister, dass Sie allen aktuellen Wahlkampf-Verlockungen nüchtern widerstehen, dass Sie nicht der Versuchung schöner und sich überbietender Wahlversprechen unterliegen und unseren Bürgerinnen und Bürgern immer klar verdeutlichen, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen Wünschenswertem einerseits und Machbarem andererseits gibt.
III.
In den nächsten Jahren werden wir uns daher auf unsere essenziellen Aufgaben konzentrieren müssen.
Dabei geht es zunächst um die Vollendung unserer bereits lange begonnenen Investitionsvorhaben:
1.
Zuvorderst steht natürlich die abschließende Fertigstellung unseres Friedrichsforums, das wir bald in Betrieb nehmen können. Damit findet die jahrelange Hängepartie hinsichtlich des kulturellen Mittelpunktes unserer Stadt endlich ihren lange überfälligen -und wie ich finde, positiven- Abschluss.
Zum Glück ist hier der größte Teil bereits abfinanziert, so dass ein Ende dieser Belastung absehbar ist.
2.
Dasselbe gilt für den Neubau unseres Stadtarchivs, bei dem wir -wie im Übrigen auch beim Ausbau unseres Klärwerks- einigermaßen im Zeit- und Kostenrahmen liegen.
Das neue Stadtarchiv als „Gewissen unserer Stadt“ (übrigens eine kommunale Pflichtaufgabe) werden wir in Kürze in Betrieb nehmen können.

3.
Beim Neubau unserer Gewerblichen Berufsschule zeigt sich, dass auch ambitionierte und komplexe Neubauprojekte durchaus im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen realisiert werden können, wenn sie nur sorgfältig geplant, exakt vorbereitet und professionell umgesetzt werden.
Es besteht kein Zweifel, dass die neue Gewerbliche Berufsschule für den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Bayreuth von ganz besonderer Bedeutung ist.
Auch wenn meine Fraktion -seinerzeit leider erfolglos- vor einigen Jahren noch versuchte, das Projekt im Kosteninteresse deutlich abzuspecken, liegt die Gewerbliche Berufsschule der CSU-Stadtratsfraktion von jeher besonders am Herzen.
4.
Ein besonderes Negativbeispiel der geerbten Sanierungsprojekte ist und bleibt die Graserschule.
Es hilft uns heute nichts mehr, dass wir bereits damals dringend vor den explodierenden Kosten einer Sanierung des alten Schulgebäudes gewarnt haben und ein Neubau -wie wir heute alle wissen- tatsächlich um ein Vielfaches günstiger, moderner und vor allem längst in Betrieb wäre.
Das damals mutwillige und nostalgiegetriebene Herbeiführen eines Bürgerentscheids gegen den vom Stadtrat bereits beschlossenen Neubau der Graserschule erwies sich als eklatanter politischer Fehler, den wir heute allesamt ausbaden müssen – vor allem aber die täglich betroffenen Kinder, Eltern und Lehrkräfte.
5.
Gar nicht hoch genug einschätzen kann man, dass heuer endlich mit der Sanierung des Richard-Wagner-Gymnasiums begonnen werden kann, auch wenn einige Kolleginnen und Kollegen den Baubeginn sogar lieber noch etwas verzögert hätten, um dem Oberbürgermeister den (im Übrigen gar nicht so öffentlichkeitswirksamen) Spatenstich zu vereiteln.
Die CSU-Fraktion hat das Projekt von Anfang an mit unterstützt, auch wenn sich nun manch andere Fraktion den Erfolg allein auf ihre Fahnen schreiben möchte.
Wir jedenfalls freuen uns, dass es nun mit dem ersten Bauabschnitt konzentriert losgeht, auch wenn man sich dabei vergegenwärtigen muss, dass heutzutage Schulsanierungen und -neubauten offenbar nicht mehr für unter dreistellige Millionenbeträge zu haben sind.
6.
Von überragender Bedeutung ist für uns, dass heuer mit der Realisierung des Regionalen Gründer- und Innovationszentrums begonnen werden kann. Das RIZ ist ein bedeutender Impulsgeber für unsere gesamte Region, ein wichtiger Faktor zur Generierung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und damit ein absolut zielführendes Invest in künftige Steuereinnahmen für unsere Stadt.
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Wir hoffen, dass auch der Kreistag trotz erheblich eingeschränkter Finanzkraft dauerhaft bei der Stange bleibt.
IV.
Neben den begonnenen und nun zu Ende zu führenden Investitionsvorhaben werden wir uns im Bereich unserer freiwilligen Leistungen und vertraglichen Verpflichtungen -soweit wir sie uns auch in den kommenden Jahren hoffentlich noch werden leisten können- darauf konzentrieren müssen, welchen nachhaltigen Mehrwert sie für unsere Stadt generieren können.
1.
Ganz vorne stehen hier sicher die Leistungen für unsere Bayreuther Festspiele. Sie sind fraglos das Flaggschiff unserer Stadt, tragen den Namen Bayreuths in die Welt hinaus und sorgen alljährlich für eine Sonderkonjunktur, die insbesondere unserer Hotellerie, Gastronomie und unserem Einzelhandel zugutekommt.
2.
Dasselbe gilt für unsere überaus erfolgreiche zweite Festspielreihe „Bayreuth Baroque“.
Mit diesem bereits international anerkannten Festival im Markgräflichen Opernhaus ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, eine absolut hochkarätige und weltweit vielbeachtete zweite Festspielzeit zu etablieren, die den Vergleich mit den alteingesessenen Richard-Wagner-Festspielen nicht zu scheuen braucht.
Die Förderung dieses Festivals ist umso wichtiger, als sich gerade der Bund immer mehr aus seiner nationalen kulturpolitischen Verantwortung zurückzuziehen scheint.
Auch hier gilt, dass jeder kommunal investierte Euro ein Vielfaches an weiteren Fördermitteln und Einnahmen nach sich zieht. Die inzwischen institutionellen Förderungen des Freistaats Bayern wie auch des Bezirks Oberfranken und die Zuschüsse der Oberfrankenstiftung, die zusammen bei weitem den Löwenanteil dieses Projektes finanzieren, sollten wir deshalb nicht fahrlässig in den Wind schießen.
Man muss also nicht einmal besonders kulturaffin sein und auch gar nicht die herausragende künstlerische Qualität dieses Festivals zu schätzen wissen, um nüchtern erkennen zu können, dass es sich hier einfach um ein lohnendes und sinnvolles Zukunftsinvest für unsere Stadt handelt. Es festigt nicht nur das kulturpolitische Standing der Kulturstadt Bayreuth, sondern ist eine absolut sinnvolle Wirtschaftsfördermaßnahme für unsere Stadt.
3.
Die weitere Förderung und Unterstützung unserer Vereine und Verbände ist natürlich weniger unter wirtschaftspolitischen, kultur- oder sportpolitischen Kriterien zu bewerten. Aber sie sind unabdingbar und von enormer Bedeutung für den
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gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Sie sind der Kitt für ein gedeihliches Miteinander der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen, und sie wertschätzen ein unglaubliches Maß an ehrenamtlichem Engagement in unserer Stadt. Könnten wir diese Leistungen, die immerhin knapp 5 Mio. € betragen, nicht mehr erbringen, so ginge unglaublich viel Struktur, Motivation und Einsatz im Ehrenamt unwiederbringlich verloren.
V.
Unser oberstes Ziel muss es daher sein, ab sofort durch äußerste Haushaltsdisziplin auch künftig einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, damit wir unsere kommunalen Handlungsspielräume möglichst lange erhalten, unsere gesetzten Ziele erreichen und auch weiterhin unsere freiwilligen Leistungen an unsere engagierten Vereine und Verbände aufbringen können.
Das erscheint umso schwieriger, je mehr sonstige Herausforderungen sich am Horizont für unsere Stadt abzeichnen.
1.
Wie es künftig mit unserem Klinikum weitergeht, ist unklar. Trotz aller positiven Maßnahmen muss uns hier die finanzielle Entwicklung unseres Hauses Sorge machen.
Gefahr droht nicht so sehr durch eigene, hausgemachte Fehler, sondern eher durch die allgemein mangelhafte Finanzausstattung der Krankenhäuser. Sie bedrohen unsere hochwertige medizinische Grundversorgung in der Fläche und belasten die Kommunen immer mehr.
Es wird den Eigentümern Landkreis Bayreuth und Stadt Bayreuth auf Dauer nicht möglich sein, Verluste des Krankenhauses aus den eigenen kommunalen Haushalten zu decken. Hier muss es mittel- und kurzfristig tragfähige Lösungen geben, die die Existenz unseres Maximalversorgers sicherstellt.
Allein darauf zu hoffen, dass unser Klinikum Bayreuth am Ende eines politisch gewollten Umstrukturierungsprozesses und nach Schließungen umliegender kleinerer Häuser einfach übrigbleiben möge und quasi wie Phönix aus der Asche in den nordbayerischen Krankenhaushimmel schießt, ist sicher viel zu kurz gedacht.
2.
Große Herausforderungen gibt es auch bei unseren Stadtwerke-Gesellschaften.
Die tragfähige Finanzierung der neuen Konzernzentrale an der Eduard-Bayerlein-Straße, an der die Geschäftsführung arbeitet, steht noch immer aus. Die alten

Betriebsstätten sind technisch nicht sanierbar, energetisch unverantwortlich und für unser Personal schlicht inzwischen unzumutbar.
Völlig unklar ist, wie die künftige „Wärmewende“ finanziert werden soll. Allein der notwendige Ausbau unserer Fernwärmeversorgung verschlingt Millionen, die derzeit nicht vorhanden sind.
Alle rufen nach der „Verkehrswende“ und einem attraktiveren ÖPNV; aber keiner sagt, woher das Geld dafür kommen soll.
Lösungen braucht es auch für unsere teure Bäderlandschaft, die uns alljährlich millionenschwere Defizite beschert. Um diese laufenden Betriebsdefizite zu senken, wurden bereits Konzepte erarbeitet. Hier soll z.B. die Lohengrintherme an einen Investor verkauft werden, der den Standort noch attraktiver gestaltet.
Es gibt aber auch bei den anderen Bädern noch große Herausforderungen.
Kurzum: Unsere Stadtwerke befinden sich in schwierigem Fahrwasser, und das bei immer schlechter funktionierendem Querverbund.
VI.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das soll heute beileibe keine kommunale „Blut-Schweiß-und-Tränen-Rede“ sein. Unsere kommunale Haushaltssituation ist ernst, aber keineswegs hoffnungslos.
Gefragt sind die Tugenden unseres Oberbürgermeisters: Zuerst realistische, bodenständige, fleißige und professionelle Vorarbeit zu leisten, dann klug und umsichtig tragfähige Konzepte zu entwickeln und diese dann auch unseren Fördergebern gegenüber beharrlich, zielstrebig, hartnäckig (und vielleicht manchmal auch nervend) durchzusetzen.
Aber es ist auch an der Zeit, dass wir uns alle ehrlich machen und offen zugeben, dass wir mit den einen oder anderen Investitionsbeschlüssen in der Vergangenheit weit über das Ziel hinausgeschossen sind, vielleicht sogar die eine oder andere Fehlentscheidung getroffen haben, und dass wir nun konsequent und ernsthaft umdenken und gegensteuern müssen.
Wir müssen erkennen, dass es so nicht mehr weitergehen kann, wenn wir auch künftig unsere kommunale Eigenständigkeit behalten wollen und nicht für jede größere Ausgabe auf die Genehmigung der Regierung von Oberfranken angewiesen sein wollen.
Und uns muss klar sein, dass der Verlust unserer kommunalen finanziellen Eigenständigkeit bedeuten würde, dass wir nicht nur unsere gerade beschriebenen Ziele vergessen können, sondern vor allem wichtige und funktionierende Strukturen im Ehrenamt aller gesellschaftlich

relevanten Bereiche tiefgreifend zerstören würden. Für uns ist es deshalb zwingend, dass wir finanziell leistungsfähig bleiben müssen, um diese Ziele realisieren zu können. Vor allem aber setzen wir uns konsequent dafür ein, die wertvollen funktionierenden Strukturen im Ehrenamt über alle gesellschaftlichen Bereiche hinweg dauerhaft erhalten zu können.
Insofern brauchen wir nach dem 8. März 2026 eine Art „kommunale Koalition der Willigen“, eine „Verantwortungsmehrheit“, in der wir gemeinsam die Herausforderungen annehmen und fernab aller populistischer Versuchungen unser „Bayreuther Stadtschiff“ vernünftig durch die momentanen Untiefen und Stromschnellen steuern, bis wir wieder in ruhigere und sicherere Gewässer gelangen.
VII.
Vor diesem Hintergrund danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass Sie diese Herausforderungen erkannt haben. In finanziell und strukturell schwierigen Zeiten halten Sie sachlich, nüchtern und unbeirrt Kurs. Trotz teurer Beschlüsse des Stadtrats haben Sie wieder einen in jeder Hinsicht genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt.
Ich danke aber auch unserem Finanzreferenten, Stadtdirektor Michael Rubenbauer, Herrn Popp und Frau Marsmann für ihre professionelle Arbeit im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Haushaltes, aber auch allen anderen Referentinnen, unseren tüchtigen Dienststellenleitern mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für Ihren Einsatz im Vorfeld der Haushaltsaufstellung, sondern auch darüber hinaus für die ganzjährig gute, professionelle und aufgeschlossene Zusammenarbeit trotz regelmäßig hoher Arbeitsbelastung!
Ohne Sie alle würde die Verwaltung nicht funktionieren, und die Stadtratsarbeit würde erheblich erschwert werden.
Ein weiterer Dank gilt schließlich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die auch in diesem Jahr im Großen und Ganzen wieder gute und konstruktive Zusammenarbeit. Lassen wir uns trotz Wahlkampf auch in diesem Jahr nicht auseinanderdividieren und behalten wir das kollegiale Miteinander und auch den wechselseitigen Respekt auch und gerade in schwieriger werdenden Zeiten bei! Schließlich geht es um das Wohl unserer Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger und nicht um persönliche Eitelkeiten Einzelner!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es dürfte Sie nach alledem nicht überraschen:
Die CSU-Stadtratsfraktion wird dem Haushaltsentwurf 2026 geschlossen ihre Zustimmung erteilen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun kommt es darauf an, bei den anstehenden Kommunalwahlen für unsere Politik zusammen mit Oberbürgermeister Thomas Ebersberger eine stabile Mehrheit zu erreichen. Bitte helfen Sie mit, sprechen Sie in Familie, Freundes- und Bekanntenkreis über die Bedeutung der Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 08.03.2026.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Weichen in den nächsten sechs Jahren richtig gestellt werden. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und die CSU-Stadtratsfraktion haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Stadt Bayreuth bei uns in guten Händen liegt.

Helfen Sie mit, dass wir auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Kurs halten und unsere Stadt in eine sichere Zukunft führen können!

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 26.02.2026 um 15:55 Uhr

Podiumsdiskussion zum Thema Sicherheit

„Ohne Sicherheit geht nichts!“ mit diesen Worten eröffnet Franc Dierl, MdL die interessante Podiumskussion im Kulturquartier Bayreuth. Als prominente Gäste diskutieren der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann, Franc Dierl MdL, Polizeipräsident Armin Schmelzer, Kreisbrandrat Hermann Schreck, Landratskandidat Dr. Lars Peetz und Dolores Longares-Bäumler. Hermann Schreck, der im Ehrenamt Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes ist, schildert verschiedene Einsatzlagen, in denen die Feuerwehr gefordert war. Er wünscht sich von manchen Bürgerinnen und Bürgern mehr Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte, die großteils im Ehrenamt ihre Freizeit für andere einsetzen. Dolores Longares-Bäumler spricht allgemein Situationen im privaten Bereich an, wo sie sich mehr Sensibilität von Personen aus dem näheren Umfeld, der Nachbarschaft und dem Freundeskreis erhofft. Der größte Tatort bleibe der familiäre Raum, hier gelte es wieder mehr hinzuschauen, sich einzumischen und zu unterstützen. Hilfeschreie aus einem nahen Umfeld, sei es das eigene Haus oder die Nachbarschaft gelte es ernst zu nehmen, hier müsse gehandelt werden. Dr. Lars Peetz spricht an, dass das Thema Sicherheit durch die Ereignisse der letzten Jahre wieder mehr an Stellenwert gewonnen habe. Die verschiedenen Sicherheitsräume in der Öffentlichkeit und im Internet müssen noch besser vernetzt werden, fordert er. Der Staat sei hier in der Verantwortung, mit gutem Personal mehr Akzeptanz für eine moderne Rechtsstaatlichkeit zu erreichen. Joachim Herrmann spricht sich für einen starken Staat aus, dem die Menschen vertrauen und auf den sie sich verlassen können. Eine 100%ige Sicherheit sei aber nicht möglich, dies belegen auch internationale Statistiken. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung habe großes Vertrauen in die Sicherheitskräfte, hierfür sei er sehr dankbar. Armin Schmelzer spricht an, dass in den letzten Jahren in Bayreuth Stadt und Land die Straftaten deutlich zurückgegangen seien. Dies führt er u.a. auf die hohe Aufklärungszahl im Dienstbezirk zurück. Wir leben in einer Wohlfühlregion, in der das Thema Sicherheit oberste Priorität habe. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger antwortet auf die Frage, ob die Stadt Bayreuth auf einen Katastrophenfall gut vorbereitet sei, dass in den letzten Jahren sehr viele Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen wurden. Die Stadt habe in seiner Amtszeit hohe Ausgaben für Notstromaggregate etc. getätigt, die Einrichtung eines Notfall-Radiosenders etabliert und viele weitere Maßnahmen für den Schutz der Bevölkerung ergriffen. Für den Notfall sei die Stadt gut vorbereitet, jeder Bürger müsse aber privat auch seine Vorkehrungen treffen. Hierüber können sich Interessierte jederzeit bei der Stadtverwaltung informieren. #bayreuth #inbayreuth #teamebersberger #fürunserbayreuth

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 22.01.2026 um 15:11 Uhr

Fraktionsnewsletter Dezember 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
 
in der Dezember-Sitzung des Stadtrates Bayreuth, der letzten Sitzung in diesem Jahr, hatten wir 40 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Das meiste davon waren Routineangelegenheiten. Über die interessantesten Tagesordnungspunkte informieren wir Sie hier wieder aus erster Hand:
 
 
 
Bürgschaften für den Krankenhauszweckverband Bayreuth .
 
Mit Errichtung des Krankenhauszweckverbandes (KHZ) wurde diesem die Aufgabe der stationären Patientenversorgung durch die Verbandsmitglieder übertragen. Zum Betrieb seiner Einrichtungen hat der KHZ die Klinikum Bayreuth GmbH gegründet. Obwohl die aktuell durchgeführten Sanierungspläne im Klinikum zu greifen beginnen, tat sich jetzt aufgrund verschiedener externer Faktoren (verzögerter Verkauf der MCO-Gebäude an den Freistaat Bayern; Sparpaket des Bundes zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherungen, aber zulasten der Kliniken) ein kurzfristiger Finanzierungsbedarf auf. Auch wenn es vorliegend möglich gewesen wäre, sollte aber von direkten Umlagezahlungen durch Stadt und Landkreis Bayreuth abgesehen werden. Für den notwendigen Bau der neuen Apotheke, den Defizitausgleich bei ambulanter Notaufnahme und Geburtshilfe/ Kinderklinik und den geplanten Neubau der beiden Appartementhäuser für neue Mitarbeiter wurde stattdessen eine Ausfallbürgschaft der Stadt Bayreuth i.H.  ca. 20 Mio Euro beschlossen.
 
 
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Direktvergabe des ÖPNV an die Stadtwerke Bayreuth
 
Die Stadt Bayreuth ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne des Personenbeförderungsgesetzt (PBefG).
Als solche ist sie zuständig für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Bayreuth.
 
Derzeit werden die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Bayreuth von der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erbracht. Der aktuelle öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2026.
 
Vor der Erteilung eines neuen langlaufenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH hat die Stadt Bayreuth ein feststehendes, komplexes und zeitlich anspruchsvolles Verfahren durchzuführen.
 
Um eine Gefährdung des angesetzten Zeitplans zu vermeiden, wurden zunächst die strukturellen und textlichen Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beschlossen. Der beschlossene Entwurf des öffentlichen Dienstleistungsauftrags dient dann als Grundlage für die weitere Abstimmung mit der Finanzverwaltung und den darauf bezogenen Antrag auf verbindliche Auskunft gemäß § 89 AO zur Steuerneutralität und Querverbundkompatibilität.
 
Mit diesem Beschluss ist noch keine Festlegung auf das finale Leistungsangebot oder die konkreten Aufgaben der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH getroffen. Diese bleibt vielmehr der Beschlussfassung zur Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Ablauf der einjährigen Wartefrist im Sommer 2026 vorbehalten.
 
Der endgültige Leistungsumfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit der Umfang des konkreten Leistungsangebotes mit Liniennetzen und Taktfrequenz wird mit der Beschlussfassung über die Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags dann vom Stadtrat Bayreuth im Sommer 2026 festgelegt.
 
 
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Gebührenordnung für Feldgeschworene erhöht
 
Die Gebühren für die ehrenamtliche Tätigkeit der Feldgeschworenen sind in der vom Stadtrat erlassenen Gebührenordnung vom 28.10.2020 derzeit auf 13,00 € pro Stunde für den Feldgeschworenen bzw. auf 14,00 € für den Obmann festgesetzt.
Nachdem die geltenden Stundensätze in den letzten 5 Jahren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wurden und die Erhöhung der Stundensätze einen größeren Anreiz bei der Nachwuchsgewinnung schaffen soll, sind nun die Stundensätze künftig jeweils um 2,50
€ erhöht worden.
 
 
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Straßenbenennung einer Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet Oberobsang
 
An der Stadtgrenze Bayreuths zu Heinersreuth wird bekanntlich von der Brauerei Maisel eine neue Produktionsstätte errichtet.
Der Stadtrat Bayreuth hat nunmehr beschlossen, die als Ortsstraße gewidmete Erschließungsstraße zu den neuen Gewerbegebiet passend als „Brauhausweg“ zu benennen.
 
 
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Vergaberichtlinien für die Zulassung zum Bürgerfest
 
Das Bayreuther Bürgerfest übt als traditionsreiches Fest eine besondere Anziehungskraft aus und stellt eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bayreuth dar.
Die Vergabe von Standplätzen auf derartigen Festen muss nach der bestehenden umfangreichen Rechtsprechung anhand von vorher festgelegten Zulassungskriterien erfolgen. Bei der Festlegung der Zulassungskriterien besteht ein Ausgestaltungsspielraum, jedoch müssen die anzuwendenden Kriterien hinreichend klar und präzise formuliert sein, damit sich Bewerber auf diese einstellen können. Ein transparentes Zulassungsverfahren setzt voraus, dass alle entscheidungsrelevanten Kriterien vorab bekanntgegeben werden.
Auf Basis dieser nunmehr erlassenen Vergaberichtlinien werden die Standplätze auf dem Bürgerfest jährlich neu vergeben. Die Organisation und Durchführung des Bürgerfestes ist derzeit der Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH (BMTG) übertragen. Diese  hat daher alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage der Vergaberichtlinie zu sichten und einen schriftlichen Konzeptvorschlag mit Entwurfsplanung über die genaue Einteilung des Festgeländes zu erstellen. Dieser bildet dann die Grundlage für die zu treffenden
verbindlichen Zulassungsentscheidungen der Stadt Bayreuth.  
 
 
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Änderung der Hundesteuersatzung: Nunmehr Steuerbefreiung für Assistenzhunde
 
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bayreuth regelt in § 2 Nr. 3, dass das Halten von Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, steuerfrei ist.
Zum gegenwärtigen Sachstand gilt die Steuerfreiheit nicht für sog. Assistenzhunde. Nach der Gesetzesdefinition ist ein Assistenzhund ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat Bayreuth nun die entsprechende Anpassung der
Hundesteuersatzung und die steuerliche Gleichbehandlung von Assistenzhunden.
 
 
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Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Hohereuth/ Seulbitz“
 
Nach der Stilllegung des Hotelbetriebs des ehemaligen Waldhotels Stein wurden Teile der Liegenschaften in den vergangenen Jahren einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt.
 
Vorgesehen ist nun, an der Stelle des in der bestehenden Form aktuell nicht mehr nutzbaren Baurechts („Sondergebiet Kurheim“) eine städtebauliche Neuordnung für ein zukünftiges Wohngebiet vorzunehmen. Geplant ist eine Arrondierung des auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1/84 entstandenen nördlich und westlich an den Geltungsbereich angrenzenden Wohngebiets. Anstelle des nicht mehr benötigten Baurechts für ein Sondergebiet am östlichen Rand des Stadtteils Seulbitz, zwischen Hohereuth und Seulbitzer Straße soll nun eine wohnbauliche Nutzung ermöglicht werden.
 
Ziel der Planung ist es, die Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen und damit die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Wohnbebauung mit Einzelhäusern zu schaffen. Die geplanten überwiegend freistehenden Einzelhäuser sollen sich hinsichtlich Maßstab und Lage harmonisch in die umgebende Wohnbebauung einfügen.
 
Gleichzeitig soll ein Teil der bereits vorhandenen Wohnbebauung planungsrechtlich gesichert werden; denn ein bereits vorhandenes Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohneinheiten und drei Einzelhäuser sollen erhalten werden.
 
Aufgrund des Waldbestands innerhalb des Geltungsbereichs wird daran angrenzend ein großer Teil im Süd-Osten als private Grünfläche festgesetzt, welche für eine bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen soll. Die Planung legt diese ökologischen Rahmenbedingungen zu Grunde und nimmt damit Rücksicht auf schützenswerte Strukturen und die naturräumlichen Gegebenheiten.
 
Der Stadtrat Bayreuth beschloss auf dieser Basis die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer gesonderten Umweltprüfung.
 
 
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Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Wohngebiet zwischen Justus-Liebig-Straße und Schwindstraße“
 
Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand um den Menzelplatz zwischen Schwindstraße und Justus-Liebig-Straße, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau (Geschossigkeit zwischen III und VII Vollgeschossen) und umgebende Außenfreiflächen (meist Abstandsgrün mit Platzgestaltung Menzelplatz, Spiel-/Sportmöglichkeiten sowie Erschließungs- und Stellplatzflächen) geprägt ist.
 
Die GEWOG strebt im Zuge einer gesamthaften städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle Nachverdichtung an. Hierdurch soll neuer, dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden und der Wohnungsbestand zukunftsfest ausgerichtet werden. An einem städtebaulich integrierten Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (Maßnahme der Innenentwicklung) kann damit ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld (Aufenthaltsqualität) aufgewertet werden.
 
Aufgrund der Möglichkeit, im Zuge der Nachverdichtung hier preisgünstigen Wohnraum, der bei Gelegenheit auch öffentlich gefördert wird, zu schaffen, hat die Stadt Bayreuth ein gesteigertes kommunales Interesse daran, dass die GEWOG Wohnungsbau und Wohnungsfürsorgegesellschaft mbH ihre Planungsabsichten verwirklichen kann.
 
Um die geplante Entwicklung zu steuern, soll daher ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Aufgrund der spezifischen Anforderungen (Prägung durch Umgebungsbebauung, § 34 BauGB) ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB ausreichend. Die Wahl eines einfachen Bebauungsplans erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass parallel eine vertiefende Untersuchung zu den vorhandenen Frei- und Grünflächen im Plangebiet durchgeführt wird (Vorbereitende Untersuchungen „Altstadt / Menzelplatz“ gem. § 141 BauGB). Diese Analyse erfolgt insbesondere unter den Aspekten Klima, Klimaanpassung und Klimaresilienz, um die unbebauten Flächen aufzuwerten und ihre Funktion für das städtische Mikroklima zu stärken. Im Bebauungsplan sollen insbesondere Festsetzungen zur Regelung der zulässigen Geschossigkeit, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Erschließung getroffen werden.
 
Der Stadtrat Bayreuth stimmte den vorliegenden Planungen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/25 „Nachverdichtung Wohngebiet zwischen Justus-Liebig-Straße und Schwindstraße“ sowie der entsprechenden Fortführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren zu.
 
 
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Sanierung Schokofabrik: Bericht über die aktuelle Förderkulisse und weiteres Vorgehen
 
Der Stadtrat hat am 25.01.2023 dem Entwurf mit Gesamtkonzept des denkmalgeschützten Industriegebäudes der Schokofabrik zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt durch die mit der Planung beauftragten Büros bis zur Baueingabereife weiterzuführen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
 
Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen wurden erarbeitet und zusammengestellt. Die Baugenehmigung liegt seit 24.06.2024 vor.
 
Als nächster Schritt waren Fördergespräche mit potentiellen Fördergebern zu führen, um mögliche Förderszenarien abzuklären. Dies erfolgte im Sommer 2024. Zur abschließenden Koordination fand am 23.10.2024 eine Videokonferenz mit allen interessierte, potentiellen Fördergebern statt. Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss am 10.12.2024 und dem Stadtrat am 18.12.2024 vorgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt wäre eine Förderquote von 74,2% bis 89,2% erreichbar gewesen. Der Eigenanteil der Stadt lag seinerzeit zwischen 1.180.000 € und 2.815.000 €.
Inzwischen ist bedauerlicherweise mit erheblichen Kostensteigerungen gegenüber den bisher vorliegenden Kostenschätzungen zu rechnen. Außerdem sollen durch die Verwaltung die bisherigen Förderprogramme geprüft, weitere aktuelle Förderprogramme durchforstet und ein neues Finanzierungskonzept entwickelt werden.
 
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth entsprechend dem Gutachten des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.12.2025, die Behandlung in den Gremien zunächst zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, mit aktualisierten Kosten und einem neuen geprüften Förderszenario im Juli 2026 erneut zu berichten.
 
 
 
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Sodann schlossen sich noch 19 nichtöffentliche Tagesordnungspunkte an, so dass die letzte Stadtratssitzung in diesem Jahr erst gegen 20:00 Uhr endete.
 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen kleinen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben. Wir danken Ihnen an dieser Stelle für alle Unterstützung, alle Anregungen und alle konstruktive Kritik, die Sie uns in dem nun bald zuende gehenden Jahr haben zuteil werden lassen. Für unsere Stadtratsarbeit sind wir immer auf Ihr Feedback angewiesen.
 
Deshalb stehen Ihnen natürlich auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen oder Anregungen persönlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege jederzeit gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie weiterhin bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
Für heute wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr, das uns mit den Kommunalwahlen am 08. März 2026 ja besondere Herausforderungen bereit hält!
 
Bitte helfen Sie mit, dass wir mit Oberbürgermeister Thomas Ebersberger an der Spitze und einer starken CSU-Stadtratsfraktion die Zukunft unserer Stadt weiterhin kraftvoll gestalten können!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 18.12.2025 um 18:53 Uhr

Fraktionsnewsletter November 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
  
auch in der November-Sitzung des Stadtrates Bayreuth gab es wieder einige interessante Tagesordnungspunkte. Wie immer informieren wir Sie hier aus erster Hand:
 
Vereidigung von Julia Förster-Oetter als neue Stadträtin
 
Wie berichtet hat Stadtrat Frank Hofmann infolge der BG-Amigo-Affäre mit Ablauf des 31.10.2025 sein Stadtratsmandat niedergelegt. Wie bereits berichtet hat er als Stadtrat an einem Bebauungsplanverfahren (Nr.1/24 „Technologieachse an der Universitätsstraße“) mitgewirkt, obwohl er bereits zuvor – im August 2023 – in seiner Eigenschaft als Immobilienmakler einen Vermittlungsauftrag angenommen hatte, ein dortiges Grundstück zu vermarkten: Ein klarer Fall der Befangenheit i.S. des Art. 49 BayGO, in dessen Rahmen auch noch im Gegensatz zu den Kollegen Hohl und Wedlich, die sich kürzlich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, auch noch Geld geflossen ist.
 
Als nächste gewählte Listennachfolgerin der Partei BG hat nun Frau Julia Förster-Oetter die Berufung zum ehrenamtlichen Mitglied des Stadtrats Bayreuth angenommen und wurde in der November-Sitzung gemäß Art. 31 Abs. 4 BayGO vereidigt.
 
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 Umbesetzung von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
 
Infolge des Nachrückens von Frau Julia Förster-Oetter wurden auch umfangreiche Neu- und Umbesetzungen im Stadtratsausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien erforderlich. Im Wesentlichen rückte Frau Julia Förster-Oetter in die bislang von Frank Hofmann innegehabten Gremien nach.
 
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Empfehlung der Bürgerversammlung betr. ein Beratungs- und Förderprogramm zur Fassadenbegrünung
 
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 30.9.2025 wurde aus der Bürgerschaft der Antrag gestellt, dass die Stadt Bayreuth ein Beratungs- und Förderprogramm zur Fassadenbegrünung auflegt.
 
Von Seiten des Amtes für Städtebauförderung wird seit Jahren das sog. „Fassadenprogramm“ angeboten. Hier können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt Fördermittel auch für eine Fassadenbegrünung gewährt werden. Nachdem die Richtlinie für dieses Programm bereits in die Jahre gekommen ist, soll diese überarbeitet werden und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen nochmals deutlich herausgestellt werden.
 
Darüber hinaus hat das Amt für Umwelt- und Klimaschutz ab 2026 geplant, eine Förderung für grün-blaue Infrastruktur („grün-blaues Bayreuth“) aufzulegen. Hierbei sollen vor allem kleinere Maßnahmen gefördert werden, da der Gesamtumfang der Fördermittel derzeit auf 15.000,- € beschränkt ist. Das Stadtgartenamt wird im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten die fachliche Beratung übernehmen.
 
Zusätzlich hat Oberbürgermeister Thomas Ebersberger das Stadtgartenamt angewiesen, etwa 500 Kletterpflanzen zu ziehen, die dann im Frühjahr an interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abgegeben werden können.
  
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Erlass einer Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet Bayreuth
 
Nach bewährter Praxis wurden wiederum die Modalitäten für die Wahlwerbung und Wahlplakatierung aus Anlass der Kommunalwahl am 08.03.2026 festgelegt. Um den Wahlkampf und insbesondere die Plakatierung in geordneten Bahnen zu halten und Wildwuchs zu vermeiden, wurde wieder eine Richtlinie entworfen, deren darin geregelten Modalitäten
sich an den Richtlinien der Wahlen vergangener Jahre orientieren.

Danach werden den Parteien wieder gebührenfrei entsprechende Infostände in der Fußgängerzone für Wahlkampfzwecke überlassen, städtische Sonderanschlagtafeln errichtet und mobile Großflächen zugelassen.
In den letzten sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien insgesamt maximal 200 Einzelplakate im Stadtgebiet aufstellen bzw. an Laternenmasten anbringen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mitbewerber wiederum an die getroffene Übereinkunft halten, damit der Wahlkampf insgesamt fair und geordnet ablaufen kann.
  
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Sicherheitslage an der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOH)
 
Aufgrund mehrerer Anträge, insbesondere auch unserer Fraktion, berichteten Vertreter der Polizeiinspektion und die Verwaltung über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheitssituation am ZOH und anderen neuralgischen Punkten in unserer Innenstadt.
 
Die objektive Sicherheitslage stellt sich nach Angaben der Polizei durchaus positiv dar, es gebe keinerlei Anlass zur Besorgnis. Dennoch müsse man das subjektive Sicherheitsempfinden einzelner Bevölkerungsgruppen ernst nehmen.
 
Daher werden künftig eine Reihe weiterer Verbesserungen vorgesehen, wie etwa gemeinsame Begehung der ZOH durch STW, Stadt und PI in den Abendstunden, Überprüfung der Beleuchtung an der ZOH und an anderen „Dunkelorten“, eine Beschallung des unteren Gebäudebereichs der Maxpassage mit klassischer Musik, u.a. auch mit Wagner-Musik.
 
Merkwürdig mutete das Argument der Verwaltung an, eine Steigerung der Präsenz von Polizei und Sicherheitswacht würde zu einer Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls führen, gerade weil eben verstärkt Polizei sichtbar wäre. Als CSU-Fraktion halten wir aber eine stärkere Präsenz von Polizei und Sicherheitswacht gerade als Präventionsmaßnahme für geeignet, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
 
Die Installation von Überwachungskameras hält die Verwaltung darüber hinaus derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen für nicht zulässig; hierfür fehle es an einer erforderlichen „ungünstigen  objektiven Sicherheitslage“. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dies zuließen, wäre die Verwaltung aber offen für eventuelle künftige Videoüberwachungskonzepte an neuralgischen Punkten.
 
Der Plan, Passagen und Bereiche „durch gezielte Beschallung mit klassischer Musik, auch Wagner Musik, für unerwünschte Personengruppen unattraktiv“ zu machen, halten wir für verfehlt. Er impliziert ja nicht nur, dass der zu vertreibende Personenkreis keinen Zugang zur Kultur hat, klassische Musik und insbesondere Wagner daher als negativ, ja abstoßend empfindet und sich deshalb dadurch „vertreiben“ lässt; darüber hinaus erscheint es absurd, dass sich die Wagner-Stadt Bayreuth am Vorabend des Jubiläums „150 Jahre Bayreuther Festspiele“ anschickt, Wagnersche Musik negativ zu besetzen und geradezu als „Vertreibungsinstrument“ zu kommunizieren.
 
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Privatisierung des städtischen Krematoriums?
 
Aufgrund eines Antrages unserer CSU-Fraktion sollten die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer  eventuellen Privatisierung des Krematoriums durch die Verwaltung geprüft werden, da der städtische Haushalt seit vielen Jahren durch notwendige und teils erhebliche Investitionen in das Krematorium am Südfriedhof belastet wird. Die erforderlichen Investitionen müssen von der Stadt aufgebracht und finanziert werden, obwohl es sich um einen Gebührenhaushalt handelt.
 
Hierzu wurde festgestellt, dass als letzte größere Investition die Errichtung der Filteranlage im Jahr 2000 durchgeführt wurde. Ansonsten wurden vom Tiefbauamt keine neuen Investitionen veranlasst. Die Umbaumaßnahmen im Krematorium durch das Hochbauamt zur Einführung der zweiten Leichenschau im Jahr 2025 waren aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig. Die hierdurch verursachten Mehrkosten würden für den Betrieb gewerblicher Art auf das Entgelt umgelegt.
 
Als Zukunftsinvestition steht mittelfristig die Erneuerung der beiden vorhandenen Ofenlinien und evtl. die Erweiterung durch eine dritte Ofenlinie an. Diese Investition ist notwendig und zweckmäßig, da die Feuerbestattungen im Trend liegen und noch weiter zunehmen werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 2 Millionen Euro prognostiziert; diese Investition kann über 40 Jahre abgeschrieben werden.
 
Beim Krematorium handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art, der nicht über den Gebührenhaushalt finanziert wird. Hier können, anders als im Friedhof, auch Gewinne erwirtschaftet werden. In den letzten 5 Jahren wurden durchschnittlich 60.000 € Gewinn pro Jahr erzielt, die nicht zweckgebunden sind und daher im städtischen Haushalt gut verwendet werden können.
 
Im Ergebnis erscheint eine eventuelle Privatisierung des Krematoriums daher nicht sinnvoll, sodass diese Frage als geklärt gelten darf.
 
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Vorstellung der Entwurfsplanung für den neuen Kinderspielplatz an der Äußeren Badstraße
 
Seit vielen Jahren ist der Spielplatz an der Äußeren Badstraße geschlossen, weil seinerzeit eine erhebliche Kontaminierung des Geländes mit gefährlichen Giftstoffen festgestellt wurde.
Nach einem umfangreichen Bodenaustausch kann nun ein neuer Spielplatz errichtet werden, der an dieser Stelle gerade für Familien mit kleineren Kindern gute Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten bietet. Es ist ein wichtiger innerstädtischer Spielplatz zwischen Neue Heimat und Hammerstatt und von beiden Stadteilen aus sehr gut fußläufig zu erreichen.
 
Die nun vorliegende Entwurfsplanung strukturiert mit Geländemodellierungen den Spielplatz in mehrere altersbezogene Bereiche und verbessert die Aufenthaltsqualität erheblich. Der Spielplatz wird so vor allem für die kleineren Kinder übersichtlicher. Die vordefinierten Räume
geben Kleinkindern Schutz und steigern die Spannung am Entdecken.
Die Bereiche im Zentrum des Spielplatzes werden zusätzlich zu den Hügeln noch durch einen Weg gegliedert und verbunden. Dieser kann einerseits als Bahn für Rollspielzeug (Roller, Bobbycar, Skooter), andererseits aber auch als barrierefreier Zugang zu den einzelnen Spielgeräten genutzt werden. Zusätzlich dient er im Sinne der Inklusion der Strukturierung des Spielplatzes und der Auffindbarkeit der Spielgeräte.
 
Die Kosten des neuen Spielplatzes belaufen sich auf insgesamt 570.000,- €, entsprechende Förderanträge sind bereits gestellt. Die Umsetzung ist für 2026 geplant.
  
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Sonstiges
 
Im Übrigen wurde die Freigabe von Mitteln des Finanzhaushalts 2025 und von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 beschlossen, mit denen beispielsweise wichtige IT-Investitionen, die Sanierung des Pausenhofs der Jean-Paul-Schule, des Altstadtbades, der Fortgang des Neubaus der Gewerbliche Berufsschule und verschiedene Anschaffungen für unseren Bauhof vorangetrieben werden können.
 
Außerdem wurden die Jahresabschlüsse 2024 der von der Stadt Bayreuth verwalteten Almosenkastenstiftung, Leers’schen-Stiftung, der Vereinigten Armen- und Krankenstiftung sowie der Alois Lill-Stiftung vorgelegt und gebilligt, die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bayreuth geändert und neue Richtlinien für das Pflegekinderwesen nach § 33 SGB VIII verabschiedet.
  
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
Dr. Stefan Specht, Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 27.11.2025 um 16:38 Uhr

Fraktionsnewsletter Oktober 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
 auch die Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth hielt wieder einige interessante Tagesordnungspunkte bereit, über die wir Sie mit diesem Newsletter gerne aus erster Hand informieren möchten:
  
Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frank Hofmann
 
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.10.2025 sowie mit Schreiben vom 22.10.2025 teilte Stadtratskollege Frank Hofmann mit, dass er sein Amt als Stadtratsmitglied mit sofortiger Wirkung niederlegen wird.
 
Hintergrund ist, dass er als Stadtrat an einem Bebauungsplanverfahren (Nr.1/24 „Technologieachse an der Universitätsstraße“) mitgewirkt hat, obwohl er bereits zuvor – im August 2023 – in seiner Eigenschaft als Immobilienmakler einen Vermittlungsauftrag angenommen hatte, ein dortiges Grundstück zu vermarkten: Ein klarer Fall der Befangenheit i.S. des Art. 49 BayGO. 
 
Im Gegensatz zu den Kollegen Hohl und Wedlich, die sich kürzlich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, war im Falle Hofmann jedoch tatsächlich Geld geflossen. Die sofortige Rückgabe seines Stadtratsmandats war daher angesichts der Bedeutung der Angelegenheit absolut angemessen. Dass Hofmann jedoch „auf Bitten seiner Parteifreunde“ an seiner neuerlichen Stadtrats- und sogar OB-Kandidatur festhalten möchte, lässt eher wenig Unrechtsbewusstsein oder gar Einsicht erkennen. Es wird abzuwarten sein, wie lange diese Linie durchhalten werden kann.
 
Der Stadtrat Bayreuth leitete jedenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen das Verfahren zur Bestellung eines Stadtratsnachfolgers ein, bei dem es sich voraussichtlich um Frau Julia Förster-Oetter handeln wird.
 
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Neufassung der Verordnung über das Quellenschutzgebiet für die staatlich anerkannte Heilquelle „Friedrichstherme“
 
Die Stadtwerke Bayreuth haben mit Antrag vom 20.09.2023 die Anerkennung der Quelle „Wilhelminentherme“ als staatlich anerkannte Heilquelle bei der Regierung von Oberfranken beantragt.
Das Anerkennungsverfahren ist nunmehr so weit fortgeschritten, dass bald mit einer positiven Entscheidung zu rechnen ist. Um die Anerkennung zu erhalten, bedarf es der förmlichen Festsetzung einer Schutzgebietsverordnung für die Quelle. Dabei ist beabsichtigt, die Schutzgebietsverordnung der Friedrichstherme neu zu fassen und die in unmittelbarer Nähe der Friedrichstherme gelegene Wilhelminentherme mit einzubeziehen.
 
Den entsprechenden formalen Beschluss fasste der Stadtrat Bayreuth in seiner jüngsten Sitzung.
 
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Umbesetzung von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
 
Infolge der Abberufung des Kollegen Christian Wedlich aus dem Stadtentwicklungsausschuss waren die Neubesetzung sowie entsprechende neue Vertretungsregelungen zu klären.
Neues ordentliches Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss wurde nun Kollege Helmut Parzen, zu Stellvertreter wurden in unterschiedlichen Konstellationen die Kollegen Franz Peter Wild, Professor Dr. Walter Wagner und Gert Dieter Meier berufen.
 
Weitere Veränderungen gab es in der Kommission für Mobilitätsplanungen, in denen die Vertreter des ADAC Nordbayern e.V. sowie der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt neu berufen wurden.
 
Nach dem Rücktritt des Kollegen Dr. Michael Hohl vom Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss wurde ferner aus dem Kreis der Ausschussmitglieder Kollege Thomas Bauske zum neuen Vorsitzenden bestimmt. Neue stellvertretende Vorsitzende wurde Frau Kollegin Sabine Steininger.
 
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Bericht zum Haushaltsvollzug und Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2025
 
Stadtdirektor Michael Rubenbauer berichtete in seiner Eigenschaft als Finanzreferent zum aktuellen Haushaltsvollzug für die ersten drei Quartale. Danach stand per 30.9.2025 noch eine Liquidität von 12,16 Millionen € zur Verfügung, während sich der Schuldenstand zum selben Stichtag auf 60,09 Millionen € belief.
 
Angesichts der Vielzahl erheblicher Auszahlungen insbesondere für namhafte Investitionsvorhaben der Stadt wie Friedrichsforum, Gewerbliche Berufsschule und Stadtarchiv spiegelt dies noch eine erstaunlich robuste Haushaltslage dar. Angesichts der weiterhin angespannten Situation und den fortbestehenden vielfältigen finanziellen Herausforderungen ist jedoch weiterhin ein sparsames und vorsichtiges Haushalten geboten. Klar ist aber vor allem, dass alle weiteren investiven Maßnahmen nunmehr unmittelbar auf die wachsende Verschuldung unserer Stadt durchschlagen werden.
 
Mit entsprechenden Freigabebeschlüssen hinsichtlich der bereits begonnenen Maßnahmen für Neubau und Sanierung der Leers´schen Villa und Genehmigungen für überplanmäßige Auszahlungen für Bauunterhaltsmaßnahmen an der Volksschule Lerchenbühl, dem Graf-Münster-Gymnasium, dem RW 21, dem Altstadtbad und dem Neubau der Parkouranlage in der Wilhelminenaue haben wir gleichzeitig Sorge getragen, dass wichtige städtische Einrichtungen erhalten, saniert bzw. wiederhergestellt werden und so auch künftig unseren Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
 
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Vorstellung der Arbeit des Integrationsbeirates im Stadtrat anlässlich des CSU-Antrages zur Veranstaltung eines internationalen „Festes der Kulturen“
 
Mit Schreiben vom 21.08.2025 beantragte unsere CSU-Fraktion, ein Konzept für eine städtische Veranstaltung mit dem Arbeitstitel „Bayreuth International – Fest der Kulturen“ zu erstellen.
In diesem Zusammenhang wurde nun ein fraktionsübergreifender Antrag auf Vorstellung der Arbeit des Integrationsbeirates im Stadtrat gestellt.
 
Der Integrationsbeirat vertritt lt. städtischer Satzung die Interessen der örtlichen Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Er berät den Stadtrat im Bereich der Integrationsarbeit und kann Empfehlungen abgeben oder ist bei Fragen, die seinen Aufgabenbereich berühren, beiziehen.
 
Die antragstellenden Fraktionen waren der Meinung, dass wir vor Einreichung unseres Antrages für ein internationales „Fest der Kulturen“ mit dem Integrationsbeirat hätten Kontakt aufnehmen und dessen Meinung einholen sollen. Wir hingegen sind der Auffassung, dass erst einmal grundsätzlich über den Wunsch nach einem derartigen „Fest der Kulturen“ befunden werden sollte und erst dann, wenn unser Antrag eine Mehrheit gefunden hat, gemeinsam mit dem Integrationsbeirat über die nähere Ausgestaltung einer derartigen Festivität umfassend diskutiert werden sollte.
 
Unabhängig von der zu einem späteren Zeitpunkt zur führenden Antragsdiskussion ist es jedoch begrüßenswert, dass nun Frau Valentina-Amalia Dumitru, der Vorsitzenden des Integrationsbeirates, Gelegenheit gegeben wurde, die umfangreiche und wichtige Arbeit des Integrationsbeirates und seinen unermüdlichen Einsatz für Offenheit und Toleranz einmal umfassend im Stadtrat vorzustellen.
Für die CSU-Fraktion sicherte ich der Vorsitzenden weiterhin unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.
 
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Gesamtstädtisches Mobilitätskonzept
 
Zu dem seit Anfang 2023 ausgearbeiteten gesamtstädtischen Mobilitätskonzept liegt nunmehr der beigefügte Endbericht vor, der kürzlich im Stadtentwicklungsausschuss gründlich vorberaten wurde. Dieses integrierte Mobilitätskonzept soll u. a. den zuletzt 2005 aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan fortschreiben, der seinerzeit überwiegend den Kfz-Verkehr mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2020 betrachtet hatte.
 
Das neue Mobilitätskonzept berücksichtigt nunmehr alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer und ist als grober Leitfaden der Verkehrsplanung für die nächsten 15 Jahre konzipiert.
 
Im Rahmen eines umfangreichen Prozesses wurde ein Leitbild für die Mobilität in Bayreuth bis zum Jahr 2040 entwickelt, das unter anderem folgende inhaltlichen Ziele beinhaltet:
 
Effiziente Erreichbarkeit sichern und optimieren
Zukunftsorientierte Entwicklungen mitdenken
Sichere Teilhabe für Alle ermöglichen
Klimaschützende Alternativen schaffen und ausbauen
Lebenswerte Stadträume mit hoher Aufenthaltsqualität entwickeln
Stadtverwaltung prozessorientiert stärken
 
Hierzu wurden verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmenkonzepte erarbeitet, die künftig jeweils im Einzelnen gesondert zu beschließen und (selbstverständlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten) schrittweise umgesetzt werden können:
 
Fußverkehr, Barrierefreiheit & Aufenthaltsqualität
 
a. Attraktive & sichere Fußwege in die Innenstadt schaffen
b. Barrierefreien öffentlichen Raum gewährleisten
c. Klimaresiliente Aufenthaltsqualität fördern
 
Radverkehr
 
a. Radverkehrskonzepte aktualisieren & umsetzen
b. Fahrradstraßen ausweisen & gestalten
c. Radabstellanlagen optimieren
d. Prüfung zur möglichen Einführung eines stationsbasierten Fahrradverleihsystems
 
ÖPNV
 
a. Ansprechende & barrierefreie Haltestellen gestalten
            b. Qualität im Bus- & Schienenverkehr sicherstellen & verbessern
c. On-Demand-Dienste & autonome Systeme im ÖPNV entwickeln
 
Motorisierter Verkehr
 
a. Verkehrsströme optimieren
b. Wirtschafts- & Lieferverkehr effizienter & sicher gestalten
c. Parkraummanagement ausbauen
d. Sonderfahrzeuge & -parkplätze berücksichtigen
 
Intermodale Schnittstellen
 
a. Mobilstationen aufbauen
b. Digitalisierung mitdenken
c. Straßenräume zu Gunsten des Umweltverbunds umgestalten
 
Verkehrssicherheit
 
a. Verkehrssicherheit von Kindern & Jugendlichen stärken
b. Verkehrsberuhigung fördern & organisieren
c. Sichere Querungen für den Fußverkehr berücksichtigen
d. Sichere Radverkehrsführung gewährleisten
e. Das Quartier Neuer Weg: Umwandlung zum Super Block prüfen
 
Planung, Kommunikation & Management
 
a. Betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützen
b. Innovative Strategien für eine nachhaltige Mobilitätskultur fördern
c. Arbeits- & Organisationsstrukturen in der Stadtverwaltung weiterentwickeln
 
 
Natürlich handelt es sich bei dem neuen gesamtstädtischen Mobilität kommt um eine Fülle von Einzelmaßnahmen die – selbst bei Verteilung auf die nächsten 15 Jahre – erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Dennoch ist eine schrittweise Umsetzung verschiedener Maßnahmen sowohl aus ökologischen, aber auch aus verkehrstechnischen und stadtgestalterischen Gründen durchaus sinnvoll und zielführend.
 
Im Stadtrat wurde deshalb beschlossen, dass Mobilitätskonzept als groben Leitfaden für die künftige Verkehrs- und Mobilitätsplanung anzunehmen und die künftige Mobilität und-Gestaltung auf der Grundlage der konzipierten Maßnahmenpakete im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt auszurichten.
 
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Sanierungsgebietes „C“ Innenstadt Süd
 
Das Sanierungsgebiet „C“ wurde 2010 festgelegt, um bestehende städtebauliche Missstände zu beheben. Dabei haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen durch bereits umgesetzte Maßnahmen und neue Anforderungen deutlich verändert. 
 
Seitens der Verwaltung wurde daher das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH mit der Erstellung einer Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB beauftragt, um die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse zu bewerten.
 
Die vorbereitenden Untersuchungen haben nunmehr die Grundlage für die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebiets geschaffen. Dabei wurden fünf Handlungsfelder identifiziert: Identität und Stadtbild, Wohnen, Kultur und Freizeit, Freiräume sowie Verkehr und Mobilität. 
 
Die Sanierung zielt darauf ab, Denkmäler und ortsbildprägende Bebauung zu bewahren und die historische Stadtstruktur zu sichern. Es sollen attraktive, begrünte Straßenzüge und öffentliche Räume geschaffen werden, die zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität beitragen. Der Einzelhandel soll gestärkt, die Aufenthaltsqualität verbessert und ein attraktives Wegenetz geschaffen werden. Insgesamt zielt die Neufestlegung des Sanierungsgebiets „C“ darauf ab, die Innenstadt von Bayreuth nachhaltig zu entwickeln und an die aktuellen Anforderungen anzupassen. 
 
 
Demgemäß erging ein entsprechender einstimmiger Satzungsbeschluss zur Änderung der Sanierungssatzung mit den entsprechenden Sanierungszielen und einem erweiterten definierten Sanierungsgebiet.
 
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Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße
 
Hier ging es um die förmliche Verlängerung des Sanierungszeitraums für das Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße in Bayreuth. 
 
Bereits im Jahr 2004 beschloss der Stadtrat die Festlegung des Sanierungsgebiets „G“ mit Zielen wie „Wohnen in der Innenstadt“ und „Dienstleistungen“. Aktuelle Herausforderungen im Einzelhandel und Leerstand in der Innenstadt erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele. Der Gebäudekomplex Eysserhauspassage, Reichshof und Schlossgalerie muss als neuer Ankerpunkt entwickelt werden. Auch der öffentliche Verkehrsraum, insbesondere um den La-Spezia-Platz herum, muss verbessert werden.
 
Der bisherige Sanierungszeitraum endet im Oktober 2025; eine Verlängerung um zwei Jahre wird angestrebt, um die Sanierungsziele zu aktualisieren und die Kontinuität zu sichern. 
 
Demgemäß wurde einstimmig beschlossen,  den Sanierungszeitraum für das Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum Dezember 2028 zu verlängern.
 
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Klimagerechte Umgestaltung des Straßenmarktes St. Georgen
 
Im Rahmen einer Hitzeschutzstrategie für St. Georgen und Burg wurde ein Handlungskonzept entwickelt, das Maßnahmen zur Klimaanpassung umfasst. Zentrale Maßnahme ist die Begrünung des historischen barocken Straßenmarktes, um die Hitzebelastung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Dabei soll die Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen: Der erste Abschnitt umfasst die Begrünung zwischen Kellerstraße und Bernecker Straße, während der zweite Abschnitt das Umfeld der Ordenskirche betrifft.
 
Bemerkenswert ist dabei der Umstand, dass die zu pflanzenden Bäume – französische Burgenahorne – über unterirdische Rigolen mit Wasser versorgt werden sollen, so dass sie bessere „Überlebenschancen“ hätten als etwa die Bäume in der Bahnhofstraße.
Die Planung, die in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgte, findet grundsätzlich die Zustimmung unserer Fraktion. Im Hinblick auf eine barock-typischere Gestaltung gaben wir allerdings zu bedenken, ob nicht gleichzeitig eine zweite, parallele Baumreihe auf der Ostseite der Straßenzuges errichtet werden sollte. Dies würde auch der angestrebten Verbesserung des örtlichen Mikroklimas dienen.
 
Im Ergebnis soll nun zunächst der erste Bauabschnitt zwischen Kellerstraße und Ordenskirche mit in Aussicht gestellten Förderquoten von 60 % bzw. 80 % angegangen werden.
Im weiteren Verfahren soll dann in einem zweiten Bauabschnitt der Platz um die Ordenskirche beplant werden und die Frage einer weiteren, zweiten Baureihe im historischen Straßenzug geprüft werden.
 
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Bebauungsplanverfahren Nr.1/25 „Hirschbaumstraße-Ost“
 
Aufgrund anhaltend hoher Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet wurde in der Juli-Stadtratssitzung ein Einleitungsbeschluss hinsichtlich eines Bebauungsplanverfahrens „Wohngebiet Hirschbaumstraße-Ost“ mit dem Ziel einer maßvollen städtebaulichen Arrondierung des bestehenden Wohngebietes gefasst.
Sinn dieses Verfahrens ist es gewesen – wie in jedem förmlichen Bebauungsplanverfahren –, die tatsächliche Realisierungsmöglichkeit des Vorhabens unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten zu überprüfen, also insbesondere festzustellen, ob etwa ökologische, verkehrstechnische oder sonstige Fragen entgegenstehen und eine ordnungsgemäße Erschließung des vorgesehenen Areals gesichert ist. Erst dann kann eine sachgerechte und an objektiven Kriterien orientierte verantwortliche Entscheidung getroffen werden.
 
Nach dem Einleitungsbeschluss vom Juli dieses Jahres liegen bislang naturgemäß noch keine inhaltlichen Prüfergebnisse unter allen zu beachtenden Kriterien vor.
 
Aufgrund des Verhaltens der Kollegen Dr. Hohl und Wedlich – die Position der CSU-Fraktion hierzu wurde mehrfach klargestellt – ist nun ein Antrag auf sofortige Aufhebung des B-Planverfahrens eingegangen mit dem Argument, hätte man um die persönliche Beteiligung der beiden Kollegen gewusst, wäre der Einleitungsbeschluss doch abgelehnt worden.
 
Nun kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Einleitungsbeschluss – persönliche Befangenheit der beiden Kollegen hin oder her – wirksam zustande gekommen ist, weil der Beschluss auch ohne die beiden Stimmen der Kollegen eine – wenn auch knappe – Mehrheit gefunden hätte.
 
Nun aber vorschnell die Entscheidung vom Juli 2025 ohne jegliche inhaltliche Sachprüfung und ohne irgendwelche objektiven Prüfergebnisse aus rein persönlichen Gründen wieder zu kippen, nur weil zwei Kollegen fälschlicherweise an der Entscheidung mitgewirkt haben, ist aus unserer Sicht völlig unprofessionell, angesichts des bestehenden Wohnraumbedarfs in Bayreuth geradezu unverantwortlich und ganz offensichtlich nur von persönlichen Animositäten gegen die beiden Kollegen anstatt von sachlichen Überlegungen getragen.
 
Die Verwaltung hatte stattdessen einen klugen Vorschlag unterbreitet, zunächst zu versuchen, städtischerseits das Eigentum an den restlichen Planungsgrundstücken zu erwerben und danach das Verfahren objektiv und nach ausführlicher Prüfung aller sachlicher Kriterien ordnungsgemäß weiterzuführen, um am Ende eine inhaltlich fundierte, abgewogene Sachentscheidung treffen zu können.
 
Leider gab eine überwältigende Mehrheit im Stadtrat Bayreuth einer bedingungslosen und sofortigen Verfahrenseinstellung den Vorzug. Damit werden bedauerlicherweise erneut bauwillige Familien, die händeringend auf der Suche nach Wohnbaugebieten in der Stadt sind, ins Umland vertrieben.
 
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Interfraktioneller Antrag betr. die Schwimmhalle GMG
 
Auf Antrag der SPD-, BG-, JB- und FDP-Stadtratsfraktion berichtete die Verwaltung über den aktuellen Sachstand betreffend die Kleinschwimmhalle am Graf-Münster-Gymnasium in Bayreuth und die Notwendigkeit eines Neubaus aufgrund der seit Jahren bekannten baulichen Mängel. Bereits seit Jahren wird die Entscheidung über die Zukunft der Kleinschwimmhalle aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bayreuth verschoben. 
 
Am 1. August 2024 musste der Betrieb der Kleinschwimmhalle aufgrund unzureichender Standsicherheit eingestellt werden, seit Februar 2025 müssen die Schüler auf den Schwimmunterricht verzichten. 
 
Eine Bedarfs- und Bestandsanalyse zeigte, dass der Bedarf an Sportflächen in Bayreuth grundsätzlich gedeckt ist, jedoch nicht genügend Schwimmflächen für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen würden. 
 
Lt. Auskunft der Regierung von Oberfranken fehlen 112 Schwimmsportklassen, was einen Neubau eines 12,5 x 25 m Schwimmbeckens förderfähig machen würde. Eine Sanierung der bestehenden Halle wurde hingegen als unwirtschaftlich eingestuft, da energetische Standards nicht erreicht werden können.
 
Die Finanzierungssituation für eine Ersatzlösung stellt sich -insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt- als schwierig dar: Das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet eine Förderquote von 45 % für Projekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. Barrierefreiheit und Nutzung erneuerbarer Energien. 
Der Neubau einer Kleinschwimmhalle könnte aber viele dieser Kriterien nicht erfüllen, was zusätzliche Kosten verursachen würde.
Das bayerische Förderprogramm für Schwimmbäder fördert nur Sanierungen, nicht aber Neubauten.
 
Die geschätzten Kosten für einen Neubau einer Schwimmhalle variieren je nach Beckengröße:
8 x 16,66 m: ca. 7,3 Mio. €
10 x 20 m: ca. 9,6 Mio. €
12,5 x 25 m: ca. 11,7 Mio. €
Die Alternative einer Einfeldturnhalle mit einem Spielfeld von 27 m x 15 m würde voraussichtlich 5,5 Mio. € kosten, würde aber niedrigere Betriebskosten aufweisen. 
 
Im Ergebnis wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Projektskizze für das Bundesförderprogramm bis zum 15. Januar 2026 einzureichen und weitere Co-Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die finanzielle Belastung für die Stadt Bayreuth wird dabei nach Abzug der Fördermittel auf ca. 10 Mio. € geschätzt. 
Erst dann wird eine weiterführende Entscheidung zu treffen sein.
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht, Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 04.11.2025 um 21:02 Uhr

Fraktionsnewsletter September 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

die September-Sitzung des Stadtrates Bayreuth -die erste Sitzung nach der Sommerpause- hielt einige interessante Tagesordnungspunkte bereit, über die wir Sie mit diesem Newsletter gerne aus erster Hand informieren:
 
 „Aktuellen Stunde“ zum „Wohngebiet Hirschbaumstraße Ost“
Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema findet sich in der Pressemitteilung der CSU-Fraktion. 
  
Fraktionswechsel Gert Dieter Meier
 
Mit Schreiben vom 12.08.2025 erklärte Stadtratskollege Gert Dieter Meier, dass er mit sofortiger Wirkung aus der Stadtratsfraktion FDP/DU/FL austreten und zunächst als fraktionsloser Stadtrat tätig sein werde. Am 15.09.2025 hat unsere Fraktion einstimmig beschlossen, Gert Dieter Meier in die CSU-Fraktion aufzunehmen.
 
Nachdem wir bereits in den vergangenen Jahren bei vielen Themen vertrauensvoll, verlässlich und konstruktiv mit Gert Dieter Meier zusammengearbeitet haben und er für die kommende Stadtratswahl am 8.3.2026 ohnehin auf unserer CSU-Stadtratsliste kandidiert, war der jetzige Fraktionsbeschluss, mit dem unsere Fraktion auf nunmehr elf Personen angewachsen ist, nur folgerichtig und konsequent.
 
Mit dem Ausscheiden aus seiner früheren Fraktion verliert die FDP/DU/FL-Fraktion nach dem anzuwendenden d`Hondtschen-Verfahren in den großen Ausschüssen jeweils einen Sitz zugunsten der SPD. Unsere Fraktion profitiert also ausschussmäßig in keiner Weise vom Fraktionswechsel Gert Dieter Meiers, so dass jeder „Opportunitätsvorwurf“ von vornherein unbegründet ist. Vielmehr gründet der Fraktionsbeschluss allein auf inhaltlich-politischen Übereinstimmungen und einer langjährigen vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit.
Neben seiner Tätigkeit in der Kommission für Abfallwirtschaft und der Annecy-Kommission wird Gert Dieter Meier künftig im Sozialausschuss des Stadtrates Bayreuth und im Seniorenbeirat mitarbeiten und weiterhin Mitglied im Regionalausschuss und Pfleger für den Tourismus sein.
Die entsprechenden formalen Beschlüsse fasste der Stadtrat Bayreuth in seiner jüngsten Sitzung.
 
Neufassung der Beförderungsentgelte für Taxiunternehmen
 
Aufgrund mehrstufige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes, sonstiger Preissteigerungen u.a. bei Versicherungen und Energiekosten sowie erhebliche Investitionen insbesondere auch zum Transport von mobilitätseingeschränkten Personen beantragten führende Taxiunternehmen eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für die Taxen im Stadtgebiet Bayreuth, über die der Stadtrat im Rahmen der Taxitarifordnung zu befinden hat.
 
Bereits im vorberatenden Haupt- und Finanzausschuss haben wir darauf hingewiesen, dass wir das Bemühen der Taxler um eine angemessene Vergütung grundsätzlich durchaus unterstützen; allerdings muss man dabei auch bedenken, dass die Taxiunternehmen mit weiteren Gebührenanpassungen die Überlegungen externer Dienstleister, sich im Bayreuther Taximarkt zu engagieren, deutlich intensivieren. Anbieter wie Uber oder Bolt, die Transportdienstleistungen regelmäßig wesentlich günstiger anbieten als herkömmliche Taxiunternehmen, könnten dadurch noch stärker motiviert werden, in Bayreuth aktiv zu werden. Sofern diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Zulassung. Möglicherweise haben sich die Bayreuther Taxiunternehmen mit der jetzigen weiteren Gebührenerhöhung also durchaus einen Bärendienst erwiesen.
 
Im Ergebnis wurde die gewünschte Gebührenerhöhung zwar verabschiedet, der beantragte mehrstufige Zuschlag auf Rollstuhlbeförderung jedoch auf 15,- € beschränkt.
 
Sachstandsbericht über den Ausbau der Ganztagesbetreuung
 
Anschließend berichtete die Verwaltung über den Stand des Ausbaus der Ganztagsbetreuung, auf die ja beginnend ab 2026 für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch besteht.
Der Anspruch gilt zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und setzt sich bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe fort.
 
Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs können von den Kommunen folgende Angebote
bereitgestellt werden:
 
– Horte, oder altersgeöffnete Kindergärten
– Kombieinrichtungen (sog. Kooperativer Ganztag -KoGa-)
– Gebundene Ganztagsschule (GGTS)
– Offene Ganztagsschule (OGTS)
– Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr (MiB)
 
Die Stadt Bayreuth als Adressat des Rechtsanspruchs kann dabei in eigener Verantwortung und Zuständigkeit anhand der Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welches Angebot sie schaffen bzw. erweitern möchte. Dies können Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Häuser für Kinder etc.), Angebote unter Schulaufsicht (OGTS, GGTS) sowie Heilpädagogische Tagesstätten der Jugend- oder Eingliederungshilfe sein.
Für das neue Schuljahr 2025/26 hat die Stadt Bayreuth an mehreren Standorten 125 neue Hort-Betreuungsplätze geschaffen.
 
In den jeweiligen Stadtteilen (Grundschulsprengel) werden voraussichtlich in Bayreuth folgende Kinder mit Rechtsanspruch betroffen sein:
zum Schuljahr 2026/27:            549
zum Schuljahr 2027/28:         1.149
zum Schuljahr 2028/29:         1.728
zum Schuljahr 2029/30:         2.216
zum Schuljahr 2030/31:         2.150
Dabei wird die Stadt Bayreuth mit Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Betreuungsangebot von rund 65% zur Verfügung stellen. Angestrebt ist künftig eine Betreuung von 80%. Dies soll unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungs- und Bedarfszahlen mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
Luitpoldschule:                      20 Plätze (OGTS) SJ 2026/27 und 40 Plätze (OGTS) SJ 2027/28
Grundschule Laineck:            25 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Grundschule St. Johannis:      30 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Jean-Paul-Schule:                   80 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Graserschule:                          60 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Grundschule Lerchenbühl:     20 Plätze (OGTS) SJ 2029/30
 
Die Verwaltung wird nach erfolgter Eltern-Bedarfsabfrage regelmäßig über den Sachstand und die weitere geplante Vorgehensweise berichten.
 
Bürgerbegehren „Keinen Umbau der Bismarckstraße und der Erlanger Straße“
 
Zunächst war vom Stadtrat über die formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Eingereicht wurden insgesamt 5385 Unterschriften, von denen 4280 gültig waren. Das erforderliche Quorum von 6 % der Gemeinde Bürger (in Bayreuth bei 55.967 abstimmungsberechtigten Bürgern also mindestens 3359 Unterschriften) wurde damit problemlos erreicht.
 
Auch wenn einige Verfechter der Umbaupläne die Verwaltung ob ihres Sachvortrages kritisierten, wurde auch die materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, also insbesondere die inhaltliche Formulierung der Fragestellung, als zulässig erachtet, womit das beantragte Bürgerbegehren damit zuzulassen war.
Da nach den gesetzlichen Bestimmungen Bürgerentscheide an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen ist, war zunächst der Termin für den Bürgerentscheid auf Sonntag, den 14.12.2024, festzulegen.
 
Nun war darüber zu entscheiden, ob durch den Stadtrat Bayreuth eine Übernahme des Bürgerbegehrens „Keinen Umbau der Bismarckstraße und Erlanger Straße in Bayreuth“ durch den Stadtrat erfolgen solle. Nach Art. 18a Abs. 14 GO entfällt nämlich der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme selber beschließt.
 
Die Verwaltung argumentierte nun, dass aufgrund der derzeitigen finanziellen Haushaltslage der Stadt Bayreuth die zur Umsetzung des beschlossenen Bebauungsplans notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 nicht eingestellt werden können, innerhalb der Sperrfrist des Bürgerbegehrens von einem Jahr also die bestehende Bauleitplanung schon aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden kann.
 
Die Übernahme des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat würde daher keinerlei Beeinträchtigung für die beschlossene Planung darstellen.
Im Hinblick auf die mit der Durchführung eines Bürgerentscheids verbundenen zeitlichen, finanziellen (ca. 160.000,00 Euro) und personellen Aufwand (rund 200 Wahlhelfer sowie ca. 30 Mitarbeiter der Stadt), empfahl die Verwaltung daher eine entsprechende Abhilfeentscheidung.
 
Für die CSU-Fraktion machten wir deutlich, dass das Argument, dass aufgrund der finanziellen Haushaltslage der Stadt Bayreuth momentan ohnehin kein Geld für diese Maßnahme vorhanden sei, zwar richtig aber nur ein nebensächliches Hilfsargument ist.
 
Entscheidend für uns ist vielmehr, dass wir das Projekt in der Sache selbst für völlig falsch halten, weil es nicht nur teuer, sondern vor allem völlig dysfunktional und kontraproduktiv ist, zu einer massiven Verkehrs- und Umweltbelastung gerade für die Anwohner der Bismarckstraße führt, den ÖPNV behindert und erhebliche Verkehrsstörungen für Pendler aus der Stadt und dem Landkreis provoziert, die für uns nicht akzeptabel sind. Insoweit teilen wir ausdrücklich die Sorgen und Bedenken der Initiatoren des Bürgerbegehrens.
 
Aus welchen Gründen aber letztlich das Ziel des Bürgerbegehrens übernommen wird, ist für das Ergebnis völlig belanglos. Entscheidend ist der Beschluss, dass die zweispurige Befahrbarkeit sowohl in der Bismarckstraße als auch in der Erlanger Straße beibehalten wird und der genannte Bebauungsplan damit baulich eben gerade nicht umgesetzt wird. Damit wurde durch die Übernahme der Formulierung des Bürgerbegehrens durch den Beschluss des Stadtrates Bayreuth das Ziel des Bürgerbegehrens zu 100 % erreicht, wozu wir den Initiatoren des Bürgerbegehrens herzlich gratulieren!
 
Inwieweit ein neuer Stadtrat das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgreift, bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich offen. Dabei mögen sich aber die Befürworter deutlich machen, dass die Initiatoren innerhalb kürzester Zeit über 5000 Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt haben und damit ein sehr klarer, gewichtiger Bürgerwille geäußert wurde.
Und die Bürgerinnen und Bürger mögen sich im Hinblick auf die bevorstehende Stadtratswahl überlegen, welche Fraktionen sich tatsächlich für die Umsetzung dieser in unseren Augen unsinnigen Maßnahme ausgesprochen haben und welche sich klar dagegen positionierten.
 
Sonstige Themen
 
Natürlich gab es auch noch eine ganze Reihe weiterer Tagesordnungspunkte, die zum regulären Tagesgeschäft des Stadtrats gehören.
 
So wurde etwa aufgrund von Gesetzesänderungen eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth und eine Aktualisierung der Spielhallen und der Stadt Bayreuth beschlossen.
 
Zur Durchführung des „Martinimarkts“ am 2.11.2025 wurde formal darüber hinaus eine Rechtsverordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen verabschiedet.
 
Damit wesentliche Investitionen im laufenden Haushaltsjahr fortgeführt werden können, wurde darüber hinaus die Freigabe von Mitteln sowie die Genehmigung über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2025 beschlossen. Dies betrifft beispielsweise Investitionskostenzuschüsse für den Krankenhauszweckverband, Städtebaufördermittel, IT-Maßnahmen, Umbaumaßnahmen im Rathaus zwei an der Wilhelm-Pitz-Straße und verschiedene kleinere Baumaßnahmen.
 
Für die bevorstehenden Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 8.3.2026 wurde darüber hinaus formal Frau Verwaltungsdirektorin Manuela Broszat als Wahlleiterin berufen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.09.2025 um 13:55 Uhr

Fraktionsnewsletter Februar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
  
die Februar-Sitzung des Stadtrates Bayreuth stand ganz im Zeichen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2025. Aber auch einige andere Tagesordnungspunkte beschäftigten das Gremium.
Gerne halten wir Sie mit dem aktuellen Newsletter auf dem Laufenden:
  
Verabschiedung des Haushalts 2025
 
In der traditionellen Haushaltsrede verwies ich auf den immer enger werdenden finanziellen Spielraum der Kommunen, der über die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben hinaus nur noch sehr wenig Luft für andere Projekte bietet. So konnten wir zwar zum Jahresende 2024 unseren Schuldenstand auf nun nur noch 43 Mio € reduzieren, mussten entgegen unserer ursprünglichen Planung auch noch keine neuen Verbindlichkeiten aufnehmen und konnten sogar zum Jahreswechsel noch Liquiditätsreserven von 20 Mio € ausweisen. Inzwischen sieht die Situation jedoch bereits ganz anders aus.
Vor allem aufgrund unserer gemeinsam getroffenen Investitionsentscheidungen insbesondere im Schulbereich, die sich aus dem normalen Haushalt, unseren regulären Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen schlicht nicht mehr finanzieren lassen, mussten wir inzwischen den Weg einer Neuverschuldung beschreiten. Festzuhalten ist aber, dass es sich bei dem Großteil unserer Ausgaben nicht um konsumtive Ausgaben handelt, sondern um Investitionen, denen später auch in der Bilanz entsprechende aktive Vermögenswerte gegenüberstehen.
 
Weitere Einzelheiten und Hintergründe über die bereits begonnenen und bevorstehenden Baumaßnahmen und sonstige Herausforderungen finden Sie im Einzelnen in der Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden hier.
 
Neben der Haushaltssatzung wurden vom Stadtratsgremium auch die Finanz- und Investitionsplänen der von der Stadt Bayreuth verwalteten rechtsfähigen Stiftungen verabschiedet.
  
Verkaufsoffener Sonntag zu den Mobilitätstagen 2025
 
Die Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH beantragte, im Stadtgebiet Bayreuth am 06.04.2025 einen verkaufsoffenen Sonntag auf Grund der Veranstaltung „Mobilitätstage“ (05.04.2025 und 06.04.2025) durchzuführen.
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 1 LadSchlG ist es möglich, dass aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen die Verkaufsstellen im Stadtgebiet an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
Die Stadt Bayreuth machte in der Vergangenheit stets nur sehr zurückhaltend von dieser Möglichkeit Gebrauch, sodass bei uns in der Regel nur zwei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr stattfinden.
Demgemäß wurde für den 06.04.2025 ein verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die konkrete Ladenöffnungszeit soll sich, wie auch bereits bei vorhergehenden verkaufsoffenen Sonntagen, auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einem besonders ausgewiesenen Teil der Innenstadt beschränken.
  
Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth
 
Die Stadt Bayreuth hat als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für ihr Gebiet erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Dieser soll zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV beitragen. Dazu wurden Ziele und planerische Maßnahmen benannt, die entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen (z.B. ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge, Barrierefreiheit) eine bestmögliche Gestaltung des ÖPNV unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs zulassen.
Neben allgemeinen Zielvorgaben wurden im Nahverkehrsplan insbesondere Festlegungen hinsichtlich einer ausreichenden Verkehrsbedienung (z.B. Einzugsbereich von Haltestellen, Bedienungshäufigkeit in unterschiedlichen Gebietstypen, Erreichbarkeit wichtiger Zielorte) getroffen. Diese orientieren sich an den Richtwerten der bayerischen Leitlinie zur Nahverkehrsplanung für einen guten ÖPNV-Standard. Ausgehend von den festgelegten Kriterien wurde das derzeitige ÖPNV-Angebot einer Schwachstellenanalyse unterzogen. Die Untersuchung erfolgte im Jahr 2022 auf Basis der damals gültigen Fahrpläne, sodass seither umgesetzte Veränderungen in der Bestandsbewertung nicht berücksichtigt sind.
 
Die festgestellten Handlungsbedarfe bildeten die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Dabei wurden auch die absehbare städtebauliche und verkehrliche Entwicklung (z.B. neue Wohn- und Mischbauflächen, geplanter Haltepunkt Bayreuth Hofgarten) sowie Verkehrsprognosen auf der Grundlage von Bevölkerungsvorausberechnungen berücksichtigt. Das Maßnahmenpaket enthält konkrete Aufträge zur Prüfung möglicher Anpassungen im Liniennetz (verbesserte Erreichbarkeit des Industriegebiets St. Georgen, bessere Anbindung neuer Quartiere und wichtiger Zielorte). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur besseren intermodalen Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger definiert. Außerdem ist die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV ein Schwerpunkt der Maßnahmen. Da es sich hierbei um rechtlich festgelegte Anforderungen handelt und zugleich deutliche Defizite bei der Bewertung der vorhandenen Haltestelleninfrastruktur festgestellt wurden, wurde bereits parallel zur Aufstellung des Nahverkehrsplans mit dem schrittweisen barrierefreien Umbau von Stadtbushaltestellen entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken begonnen. Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth wurde eng koordiniert mit der hinsichtlich Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse weitgehend zeitgleich erfolgten Aufstellung des Nahverkehrsplans des Landkreises Bayreuth. Zur besseren Verzahnung der Verkehrsangebote im Stadt-Umland-Verflechtungsbereich wurden Korridore für eine engere Zusammenarbeit identifiziert (z.B. durch Erschließung von bislang nicht ausreichend im ÖPNV-Netz angebundenen Stadtteilen durch ein- bzw. ausbrechende Regionalbuslinien oder durch eine Ausweitung des Stadtbusverkehrs in direkt an die Stadt Bayreuth angrenzende Gemeinden). Dabei soll der Nahverkehrsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf (teil-) fortzuschreiben sein. Nach der Leitlinie des Freistaats Bayern zur Nahverkehrsplanung ist dabei aufgrund der Verfügbarkeit von Rahmendaten zweckmäßigerweise auf einen Turnus von etwa fünf Jahren abzustellen.
 
Die CSU-Stadtratsfraktion trägt grundsätzlich die Entwicklung und Fortschreibung des örtlichen Nahverkehrsplanes nach den gesetzlichen Bestimmungen mit. Allerdings haben wir bereits im vorberatenden Stadtentwicklungsausschuss deutlich gemacht, dass damit keinesfalls eine zielgerichtete Benachteiligung des motorisierten Individualverkehrs verbunden sein darf. Lösungen können nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn weder die verschiedenen Verkehrsmittel noch die städtische oder die Landkreisbevölkerung gegeneinander ausgespielt werden.
 
Überprüfung der Umgestaltung von Bushaltestellen im Stadtgebiet
 
Mit einem Antrag vom Dezember 2024 beantragten unsere Fraktionskollegen Christian Wedlich und Mirko Matros eine Überprüfung der Verwaltungspraxis bei der Umgestaltung von Bushaltestellen zur Barrierefreiheit. Hintergrund war dabei der zunehmende Rückbau von Haltebuchten und die Errichtung von Straßenrandhaltestellen direkt auf der Fahrbahn, was insbesondere bei einspurigen Fahrbahnen für erhebliche Verzögerungen sorgt.
 
Seitens der Stadtwerke wurde zunächst darauf hingewiesen, dass der seit 2023 in der Stadt Bayreuth erfolgende Umbau von Stadtbushaltestellen zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Auftrags der barrierefreien Nutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Hier ist insbesondere die gesetzliche Zielsetzung eines Nahverkehrsplans zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einschlägig. Auch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) schreibt Barrierefreiheit vor.
In ihrer Funktion als Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV hat die Stadt Bayreuth seit 2022 erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Im Nahverkehrsplan werden die Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration von Verkehrsleistungen definiert und das gesetzliche Ziel der Barrierefreiheit festgeschrieben.
 
Dementsprechend wurde im Nahverkehrsplan eine Priorisierung der barrierefrei umzubauenden Haltestellen vorgenommen, da ein Umbau aufgrund der verfügbaren Ressourcen nur schrittweise erfolgen kann.
Dabei sollen aus verschiedenen Gründen Bushaltestellenbuchten nur in begründeten und baulich möglichen Einzelfall vorgesehen werden. Denn die für eine barrierefreie Nutzung erforderliche bordsteinparallele, spaltminimierende Anfahrt erfordert sehr langen Busbuchten. So ist etwa für den Betrieb mit Standardbussen eine Entwicklungslänge von 88,70 m erforderlich. Auch die Verbauung notwendiger Hochbordsteine erfordert wegen der Schwenkradien überdurchschnittlich lange Busbuchten.
Grundsätzlich wurde zugesichert, dass bei der Entwurfsplanung für den Umbau von Stadtbushaltestellen in jedem Falle eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. In die Planungen sind dabei das städtische Tiefbauamt (Straßenbaulastträger), das Stadtplanungsamt und – insbesondere zwecks Berücksichtigung der linienbusverkehrlichen Abläufe – die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Bayreuth, aber auch anlassbezogen das Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsbehörde) sowie die Polizei einbezogen.
Der sehr ausführliche Bericht der Verwaltung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
  
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 04.03.2025 um 17:37 Uhr

Fraktionsnewsletter Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
mit der Januar-Sitzung des Stadtrates Bayreuth endete die kommunalpolitische Winterpause. In der ersten Sitzung des neuen Jahres ging es gleich um einige spannende Themen, über die wir Sie gerne mit dem ersten Newsletter dieses Jahres informieren möchten:
  
Örtliche Rechnungsprüfung
 
In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Stadtrats Bayreuth berichtete stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Michael Hohl über die Jahresabschlüsse der von der Stadt Bayreuth verwalteten Hospitalstiftung sowie – vor allem – über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Bayreuth.
 
Die Hospitalstiftung ist die größte der vier kommunalen Stiftungen. Sie ist in erster Linie Ansprechpartner für ältere Bürger, Angehörige, Verbände und Träger von Seniorendienstleistungen, betreibt beispielsweise das Hospitalstift, ein städtisches Alten- und Pflegeheim, sie unterhält die Spitalkirche und gewährt nach ihrem Stiftungszweck Unterstützungen an „würdige, bedürftige, alte und gebrechliche Einwohner der Stadt Bayreuth“.
Nachdem die finanziellen Verhältnisse der Stiftung geordnet sind und die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Hospitalstiftung nicht zu beanstanden waren, wurde zu den Jahresabschlüssen der Hospitalstiftung vom Stadtratsgremium gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
 
Hinsichtlich des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth für das Jahr 2022 wurde nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.11.2024 der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 682.418.671,23 € und einem
Jahresüberschuss von 15.454.975,66 € gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Der Jahresüberschuss soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Auch insoweit wurde für das Jahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
 
 
Verkehrsknotenpunkt Königsallee/ Kemnather Straße
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 18.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung inkl. Sicherheitsaudit für die Vollverampelung sowie alternativ den Bau einer Kreisverkehrsanlage in Auftrag zu geben.
Die Abschlussberichte der beiden voneinander unabhängigen und vom Stadtplanungsamt beauftragten Gutachter wurden nun im Stadtrat vorgestellt.
Als grundsätzlich realisierbar angesehen werden nach der Verkehrsuntersuchung die
folgenden Varianten:
Kreisverkehr
Lichtsignalanlage mit Verschiebung der bestehenden signalisierten Querungsfurt für Fußgänger nach Osten bzw. in Richtung des Knotenpunktes (= „kompakte Lichtsignalanlage“).
Vom Tiefbauamt wurden die Gesamtbaukosten inkl. Planungskosten in folgender Höhe
ermittelt:
Für die sog. „kompakte Lichtsignalanlage“        435.000,-  €
Für den Kreisverkehr                                           755.000,-  €
Aufgrund der Kostensituation und der Empfehlungen der Gutachter empfahl der vorberatende Verkehrsausschuss den Bau einer Lichtsignalanlage.

Beide untersuchten Varianten gehen jedoch aufgrund der gegebenen Grundstücksverhältnisse von einer Realisierung der Neugestaltung unmittelbar an der südwestlichen Ecke der Rollwenzelei aus,

also sowohl die Lichtsignalanlage:
… wie auch die untersuchte Kreisverkehrsvariante:

Beide Varianten erscheinen uns jedoch nicht zielführend, das an dieser Stelle gegebene Grundproblem – nämlich die schlechte Einsehbarkeit an der Einmündung – zu lösen.
Der von uns bisher präferierte Vorschlag war ja die Einrichtung eines Kreisverkehrs auf Höhe der Einmündung Hühlweg, was die Situation insgesamt entzerren und überdies eine attraktivere Umfeldgestaltung der Rollwenzelei erlauben würde. Wir müssen allerdings anerkennen, dass dies aufgrund der aktuellen Grundstückssituation derzeit nicht realisierbar ist.
 
Wir haben uns deshalb dafür ausgesprochen, zunächst nur ein vorläufiges, intelligentes Ampel-Provisorium zu errichten, um einerseits die aktuelle Sicherheitslage zu verbessern und praktische Erfahrungswerte über eine konkrete Ampellösung zu erhalten und andererseits Zeit zu gewinnen, bis ein eventueller Grunderwerb bessere Lösungen ermöglichen würde, anstatt für viel Geld eine nur suboptimale Lösung zu realisieren.
 
Leider sah dies eine Stadtratsmehrheit anders, so dass wir uns -neben den Kollegen vom Jungen Bayreuth- mit unserem Vorschlag leider nicht durchsetzen konnten und nun eine Ampel unmittelbar an der Rollwenzelei errichtet wird.
  
Straßenbenennung im Wohngebiet Am Eichelberg / Panoramaweg
 
In dem geplanten neuen Wohngebiet Am Eichelberg/ Panoramaweg waren für die beiden Erschließungsstraßen neue Straßennamen zu vergeben.
Da in unmittelbarer Nähe zu dem neuen Baugebiet bereits Straßen nach Naturwissenschaftlern benannt wurden (Heisenbergring, Max-Planck-Straße), wurde entsprechend einer Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen, künftig die östliche Erschließungsstraße „Dr.-Emmy-Noether-Straße“ und die westliche Erschließungsstraße „Dr.-Marie-Curie-Straße“ zu nennen.
Dr. Amalie Emmy Noether gilt nicht nur als Begründerin der modernen Algebra und bedeutetende Mathematikerin, sondern war im beginnenden 20. Jahrhundert erst die zweite Deutsche, die an einer deutschen Universität in Mathematik promoviert wurde. Erst nach dem Ersten Weltkrieg konnte sich Emmy Noether im Jahr 1919 als erste Frau in Deutschland im Fach Mathematik habilitierten. Als Judin, Pazifistin und Sozialdemokratin wurde ihr im April 1933 jedoch die Lehrbefugnis entzogen, sodass sie gezwungen war, Deutschland zu verlassen. Emmy Noether starb zwei Jahre später im amerikanischen Exil.
 
Dr. Marie Curie studierte in Paris Physik und Mathematik und arbeitete ab 1897 zusammen mit ihrem Mann an der Erforschung der von Henri-Antonine Becquerel entdeckten Strahlen aus Uraniumsalzen. Im Rahmen ihrer Forschungen, für die ihr 1903 der Nobelpreis für Physik und 1911 der Nobelpreis für Chemie zugesprochen wurde, entdeckte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Pierre Curie die chemischen Elemente Polonium und Radium. Marie Curie ist die einzige Frau unter den fünf Personen, denen bisher mehrfach ein Nobelpreis verliehen wurde. Von 1922 bis 1934 war sie Vizepräsidentin der internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit beim Völkerbund und starb am 04. Juli 1934 starb sie im Alter von 66 Jahren an den Folgen der radioaktiven Strahlung, deren Erforschung sie ihr Leben gewidmet hatte.
 
Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2025 der Stadt Bayreuth
 
Anschließend brachte unser Oberbürgermeister Thomas Ebersberger den Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Bayreuth ein.
 
Trotz der Krisen der vergangenen Jahre und trotz erheblichen Mehrbelastungen, die den Kommunen überbürdet wurden, gelang es dem Oberbürgermeister, im Bereich der sogenannten „laufenden Verwaltungstätigkeit“ ein positives Ergebnis auszuweisen.
Aufgrund der immensen Investitionsausgaben der Stadt zeichnet sich allerdings für 2025 seit langem wieder eine Erhöhung der städtischen Verschuldung ab. Lag die Verschuldung der Stadt 2004 noch bei 136 Mio. €, konnten die Schulden bis 2020 auf 65 Mio. € abgebaut werden und zum Stand 31.12.2024 weiter auf nur noch 43 Mio. € gesenkt werden.
 
Aufgrund der immensen bevorstehenden Investitionen insbesondere im Schulbereich wird die Verschuldung in den kommenden Jahren jedoch wieder erheblich zunehmen. Im Gegenzug wird durch die anstehenden Vorhaben aber auch das Vermögen der Stadt deutlich gemehrt und zudem eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit für unsere Bürgerschaft erreicht.
 
Die vollständige Haushaltsrede unseres Oberbürgermeisters mit allen Einzelheiten, Tabellen und Ausblicken finden Sie hier.
 
Wie jedes Jahr wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Stadtratsfraktionen verwiesen, die sich üblicherweise in ausführlichen Haushaltsklausursitzungen zunächst intern mit dem Haushaltentwurf befassen, bevor er dann ganztägig im Rahmen einer Stadtratssondersitzung am 13.2.2025 öffentlich beraten wird.
 
Sanierung und Neugestaltung Pausenhof Jean-Paul-Grundschule
 
Nachdem unser Stadtratskollege Helmut Parzen bereits vor zehn Jahren einen Antrag auf Neugestaltung des Pausenhofes an der Jean-Paul-Straße gestellt hat, wurde nun eine erste Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorgestellt.
 
Gegenstand der Planungen ist zum einen ein kompletter Neubau der vorhandenen Entwässerungsanlagen, nachdem durch Deformationen bzw. Wurzeleinwuchs, Rissbildungen und Versatzbrüchen massive Schäden an der Kanalisation vorliegen, die unmittelbares Handeln erfordern.
 
Zum anderen soll der momentan weitgehend versiegelte Pausenhof komplett umgestaltet und aufgewertet werden. Die Umgestaltung, in die das Lehrerkollegium und auch die Schüler der Jean-Paul-Straße intensiv eingebunden wurden, sieht neue Treppen und barrierefreie Zugänge sowie umfangreiche Baumneupflanzungen vor. Bisher asphaltierte Flächen sollen entsiegelt und weitere Begrünungen vorgenommen werden, um einen zeitgemäßen, naturnahen Pausenhof zu gestalten, auf den sich die Kinder freuen können.
 
Wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 04.03.2025 um 17:34 Uhr