
Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Juli 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 08.08.2022 um 11:24 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 08.08.2022 um 11:24 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
auch die April-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt. Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung und die getroffenen Entscheidungen informieren: 1. Klimaschutzkonzept der Stadt Bayreuth Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 27.11.2019 beschlossen, dass die Stadt Bayreuth ein Klimaschutzkonzept erstellt. Hierfür wurde in der Verwaltung eine Stelle geschaffen und durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert. Nunmehr konnten die beiden Klimaschutzmanagerinnen Frau Edlinger und Frau Thomas das fertige Konzept vorstellen. Das Konzept umfasst mehrere hundert Seiten und setzt sich schwerpunktmäßig aus der Treibhausgasbilanz, den Potenzialstudien sowie dem kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmenkatalog zusammen. Die Treibhausgasbilanz wurde durch einen von der Stadt beauftragten externen Dienstleister erstellt und zeigt den aktuellen Stand der Treibhausgasemissionen sowie der Entwicklung hauptsächlich innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Potenzialstudien stellen zunächst die fachliche Meinung des Dienstleisters dar, wurden durch die Verwaltung geprüft und zum Teil in den Maßnahmenkatalog übernommen. Im Maßnahmenkatalog werden zunächst die kurzfristigen Maßnahmen dargestellt, die möglichst zeitnah, d. h. innerhalb der nächsten 3 Jahre, umgesetzt bzw. initiiert werden sollten. Einige der dort genannten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Einen weiteren, entsprechend kürzeren Teil bilden die mittel- und langfristigen Maßnahmen. Diese werden nur als mögliche Option dargestellt. Eine nähere Auseinandersetzung mit diesen Maßnahmen soll im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen. Da es sich jedoch um Projekte handelt, deren zeitnahe Umsetzung nicht möglich oder realistisch ist und deren Finanzierung noch völlig ungeklärt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine tiefere Behandlung erfolgen. Geplant ist aber eine Verstetigung der Klimaschutzaktivitäten nach Ablauf der aktuellen Förderperiode im November 2022. Bei aller unstreitiger Notwendigkeit geeigneter Klimaschutzmaßnahmen ist sich die CSU-Stadtratsfraktion bewusst, dass die weltweite Klimaproblematik allein durch kommunale Maßnahmen der Stadt Bayreuth nicht messbar beeinflusst werden kann. Im Hinblick auf diese Tatsache und die finanzielle Situation der Stadt muss deshalb auf besondere Effektivität der vorgesehenen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt geachtet werden. Alle Maßnahmen sind mit Augenmaß zu prüfen und abzuwägen. Eine dieser sinnvollen Maßnahmen ist etwa die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, die sich bereits in der Planungsphase befindet. Der Antrag auf Fördermittel wurde bereits eingereicht. Der Maßnahmenbeginn bzw. eine Ausschreibung hängt jedoch eng am zeitlichen Ablauf des Förderverfahrens. Weitere Maßnahmen sind geplant. Nach langer und ausführlicher Diskussion beschloss der Stadtrat Bayreuth das vorgelegte Klimaschutzkonzept und beauftragte die Verwaltung mit dessen schrittweiser Umsetzung. Diese soll im Rahmen der jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Zur weiteren Finanzierung des Klimaschutzmanagements für die Umsetzungsphase des Klimaschutzkonzepts wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen und darüber hinaus soweit möglich weitere Fördermittel in Anspruch zu nehmen. 2. Freiflächenphotovoltaik im Bayreuther Stadtgebiet Auch dieser Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem wichtigen Thema Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes ist es erforderlich, verstärkt von fossilen zu regenerativen und regional erzeugbaren Energieträgern wechseln. Nachdem Windkraft im Bayreuther Stadtgebiet aufgrund der Kessellage und der bestehenden Siedlungsstruktur eine eher untergeordnete Rolle spielt und deshalb das Thema „Verspargelung der Landschaft“ innerstädtisch nicht diskutiert werden muss, tritt hier das Thema Photovoltaik in den Vordergrund. Hier gibt es noch ein nicht unerhebliches Potenzial an bzw. auf Gebäuden und auf sonstigen überbauten Flächen, das nun näher auf seine Nutzungsmöglichkeit für Freiflächen-Photovoltaik untersucht werden soll. Auch unsere Fraktion, u.a. unsere Stadtratskollegen Christian Wedlich und Helmut Parzen, hat darüber hinaus bereits in mehreren Anträgen gefordert, auch weitere unbebaute Flächen, z.B. entlang der Autobahn, auf eine mögliche Nutzung für Photovoltaikanlagen hin zu prüfen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) und die überörtliche Regionalplanung sehen vor, dass erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden sollen. Hierbei sollen sowohl der bebaute als auch der unbebaute Raum in die Überlegungen einbezogen werden. Solaranlagen auf Industrie- und Gewerbebauten und Wohngebäuden, aber auch als Überdachung von Parkplätzen, reduzieren den Bedarf an Freiflächenphotovoltaikanlagen und tragen so dazu bei, dass dringend in der Landwirtschaft benötigte Flächen geschont werden. Darüber hinaus können Solaranlagen im privaten und auch im kommunalen Bereich zum Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele beitragen. Dabei hat es immer die Stadt Bayreuth in der Hand, zu entscheiden, wo Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen können, da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Anlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, generell eine gemeindliche Bauleitplanung erfordern. Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss eine Gemeinde den Bereich, in dem Freiflächenphotovoltaikanlagen zulässig sein sollen, in ihrem Flächennutzungsplan verbindlich darstellen. Dies ist z.B. durch Ausweisung von Sondergebieten „Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien– Sonnenenergie“ möglich. Besonders interessant stellt sich hier die sog. „Agri-PV“ dar, welche die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit der Nutzung der Sonnenenergie kombiniert. Der Stadtrat Bayreuth beschloss daher, zur Förderung regenerativer Energien im Stadtgebiet ergänzend zu PV-Anlagen an Gebäuden, auf Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen den grundsätzlichen Bedarf an weiteren PV-Anlagen auf Freiflächen anzuerkennen. Hierbei sollen aus Gründen des Flächensparens zum einen die Mehrfachnutzung von Flächen (z.B. in Form von Agri-PV) präferiert und zum anderen vorbelastete, naturschutzfachlich, landschaftlich und städtebaulich weniger bedeutsame Flächen herangezogen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, entsprechend geeignete Flächen zu suchen und sodann den zuständigen Gremien zur weiteren Beschlussfassung zu berichten. 3. Zwischenbericht zum regionalen Gründer- und Innovationszentrum In der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für das „RIZ“ die Erstellung eines Gebäudeteiles von ca. 1500m² Nutzfläche zu prüfen, abzustimmen und den Stadtrat zu informieren. In der Sitzung am 07.02.2022 wurde eine Berichterstattung zu den Finanzzahlen bezüglich des Investitionsprogramms für das „Regionale Innovations- und Gründerzentrum“ festgelegt. Daraufhin erfolgte zur Klärung der vertraglichen Aspekte bezüglich der Grundstücksbebauung im Frühjahr eine Abstimmung zwischen der Universität Bayreuth, der Immobilien Bayern, des staatlichen Bauamtes und der städtischen Verwaltung. Grundsätzlich ist eine Bebauung auf dem Grundstück des Freistaates Bayern geplant. Ein Vertragsentwurf befindet sich derzeit in Erstellung. Besonders bedeutsam für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist eine angemessene Beteiligung des Landkreises am Vorhaben RIZ. Deshalb wurde unter Teilnahme der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth der Kreisausschuss „Kreisentwicklung, Tourismus und Wirtschaft“ am 14.03.2022 zum aktuellen Stand informiert. Im nächsten Schritt wird sich der Kreistag Bayreuth am 29.04.2022 mit der Thematik befassen und gegebenenfalls eine Entscheidung zu einer möglichen Beteiligung treffen. Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Landkreises am Projekt wird geplant, in Abhängigkeit von dessen Entscheidung die weiteren Planungen vorzunehmen und insbesondere eine Entscheidung darüber zu treffen, ob letztlich die Variante mit einer Nutzfläche von 1.500 m² oder jene mit 2.500m² Nutzfläche realisiert werden soll. Nach einer nun aktualisierten Kostenberechnung soll das RIZ einschließlich Inflationsausgleich und einem Risikoanteil für unvorhergesehene Kostenfaktoren bis 2027 für die kleinere Variante 20 Mio Euro und für die größere Variante 25 Mio Euro kosten. Neben einer angemessenen Beteiligung des Landkreises ist aber wesentliche Voraussetzung für das Einhalten der zugrunde gelegten Zeitschiene der pünktliche Start des notwendigen VgV-Ausschreibungsverfahrens noch im Herbst 2022 und damit die zeitnahe Klärung der vertraglichen Gestaltung einer Nutzung des Grundstückes auf dem Universitätsgelände. Eine finale Entscheidung insbesondere über den letztendlichen Umfang des RIZ wird voraussichtlich in der Juli-Stadtratssitzung fallen. 4. Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer sowie Anpassung der Grundsteuerhebesätze Aus den Reihen der BG-Stadtratsfraktion erfolgte der Antrag, dem Stadtrat über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Grundsteuer für die Bayreuther Grundstückseigentümer zu berichten. Der Antrag war jedoch verfrüht. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Stadt Bayreuth noch keine Aussage zum potentiellen Grundsteueraufkommen der Stadt Bayreuth auf Basis des neuen BayGrStG und zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer treffen, da den Kommunen die hierfür zwingend benötigten neuen Grundsteuermessbeträge als erforderliche, von den Finanzbehörden zu ermittelnde und formal festzustellende Datengrundlage noch gar nicht vorliegen. Im Vorfeld der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf der Basis des neuen BayGrStG müssen zunächst seitens der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärungen eingereicht werden. Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 abzugeben. Dann erst werden die bayerischen Finanzämter im Herbst 2022 mit der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf Basis des neuen BayGrStG beginnen. Belastbare Berechnungen über die Auswirkungen der Grundsteuerreform vor Ort sind dem Bayerischen Städtetag zufolge frühestens Ende 2023 möglich. Auch wenn es sicherlich wünschenswert ist, dass auch nach der Grundsteuerreform die Grundstückseigentümer im Durchschnitt nicht höher belastet werden als vor der Reform, sind derzeit auch vor dem Hintergrund der fraglichen Innenfinanzierungskraft der Stadt Bayreuth und dem in den nächsten Jahren besonders hohen Investitionsbedarf der Stadt insbesondere für die anstehenden Schulbaumaßnahmen konkretere Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht möglich. 5. Sonstiges Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung noch die alljährliche Vorlage des Berichts über Beteiligungen der Stadt Bayreuth am Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts (Beteiligungsbericht), der Erlass der üblichen Rechtsverordnungen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass des Pfingstmarktes am 29.05.2022 und des Martinimarktes am 06.11.2022 mit der Festlegung der jeweils zugehörigen verkaufsoffenen Sonntage sowie Beschlüsse über verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022 und eine Änderung des Gebührenverzeichnisses für die städtische Musikschule. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 06.05.2022 um 17:53 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
auch die März-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt. Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung informieren: 1. Patenschaft mit dem 1st. Battalion der U.S. Army, Grafenwöhr Vor kurzem haben Vertreter der U.S. Army in Grafenwöhr den Wunsch einer Patenschaft der Stadt Bayreuth mit einer Einheit der US Armee an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger herangetragen. Bei der Einheit handelt es sich um das 1st. Battalion, 77th Field Artillery Regiment (1-77 FAR) der 41st Field Artillery Brigade aus Grafenwöhr. Mit der Patenschaft soll der Austausch zwischen jungen Deutschen und Amerikanern gefördert werden und den Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte die Kultur und Geschichte der Region, insbesondere der Stadt Bayreuth, nähergebracht werden. Ziel der Partnerschaft soll vorrangig der kulturelle Austausch und die Kontaktpflege auf humanitärer, kultureller, touristischer, sportlicher und bildungspolitischer Ebene sein. Dabei sollen insbesondere Kontakte zwischen den Familien und die Begegnung von jungen Menschen gefördert werden. Alle Familienangehörige und Zivilangestellte mit eingeschlossen sind momentan ca. 45.000 Amerikaner in der Region beheimatet. Bereits heute pflegt die US-Armee intensive Beziehungen mit der Universität Bayreuth und dem Amtsgericht Bayreuth, dem Amerikahaus Nürnberg sowie mit medi-Bayreuth. Wer nun aber glaubt, eine solche Patenschaft unter humanitären, kulturellen, touristischen und sportlichen Vorzeichen sei generell ein willkommener „Selbstläufer“ und eine gute Gelegenheit, gerade in Krisenzeiten die deutsch-amerikanische Freundschaft zu vertiefen und Bündnissolidarität im schwieriger Zeit zu demonstrieren, hat die Rechnung ohne die Grünen gemacht: In völliger Verkennung der weltpolitischen Lage und vollständiger ideologischer Selbstblockade lehnten sie wie schon im vorberatenden Ältestenausschuss mehrheitlich die angetragene Patenschaft als „verhängnisvolle Partnerschaft mit einer Kriegspartei“ ab und pflegten ungeachtet der russischen Aggression gegen die freie Welt ihre alten antiamerikanischen Spät-68er-Vorurteile. Zum Glück sah dies die gesamte übrige Stadtratsmehrheit vollständig anders und stimmte der beabsichtigten Patenschaft zu dem Bataillon aus Grafenwöhr zu. 2. Übersetzung der Plenarsitzungen des Stadtrats in Gebärdensprache? Um Stadtratssitzungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen barrierefreier zu gestalten, beantragte die Grünen-Fraktion den Einsatz entsprechender Gebärdendolmetscher bei Stadtratssitzungen oder sonstigen bedeutsamen Veranstaltungen. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben auch aus Sicht der Verwaltung durchaus begrüßenswert. Allerdings stellte sich das Vorhaben in der praktischen Umsetzung, insbesondere bei den derzeit vorherrschenden Hybrid-Sitzungen, als technisch und logistisch äußerst anspruchsvoll dar. Hinzu kommt, dass von den zur Verfügung stehenden Dolmetschern nur ein einziges Dolmetscherteam überhaupt bereit wäre, an einer Übertragung im Livestream teilzunehmen. Neben den enormen organisatorischen Herausforderungen und den damit verbundenen hohen Kosten stellt sich auch die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf. Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich auch eine ganze Reihe von guten Gehörlosen-Apps erhältlich sind, die das gesprochene Wort in Schriftform übertragen und somit auch hörbehinderten Mitmenschen die Nachverfolgung entsprechender Sitzungen und Veranstaltungen erleichtern. Im Ergebnis wurde der Antrag daher abgelehnt, jedoch beschlossen, bei bedeutenderen öffentlichen Veranstaltungen mit den Einladungen den Bedarf nach eventuellen Gebärdendolmetscher abzufragen und solche bei entsprechender Nachfrage zuzuziehen. 3. Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020 Im Folgenden legte Finanzreferent Michael Rubenbauer den Jahresabschluss 2020 vor. Nachdem die pünktliche Fertigung der Jahresabschlüsse unter Oberbürgermeisterin Merk-Erbe jahrelang vernachlässigt wurde, sind wir nun allmählich in der Gegenwart angekommen. Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020 hat eine Bilanzsumme von 660.160.231,62 € und weist ein Eigenkapital von 199.408.582,99 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 25.180.018,85 €. Der Stadtkämmerer verwies allerdings darauf, dass das Berichtsjahr das letzte Jahr vor dem massiven Gewerbesteuereinbruch gewesen sei, so dass für 2021 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen wäre. 4. Einführung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Bayreuth Mit Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2020 wurde der Auftrag zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bayreuth erteilt. Inzwischen trat zum 01.07.2022 auch die geänderte Mietspiegelverordnung in Kraft, mit der Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, entweder einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung wurde zum 01.01.2024 festgelegt. Zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels war die Erhebung umfangreichen Datenmaterials erforderlich. Dabei hat der Gesetzgeber fünf Merkmale zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete benannt, nämlich Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit einschließlich Energetik und Lage des jeweiligen Objektes. Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine umfangreiche Mieter- und Vermieterbefragung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Daten von 1113 Wohnungen erhoben. Entsprechend einem Gutachten des vorbereitenden Sozialausschusses beschloss der Stadtrat die Einführung des qualifizierten Mietspiegels auf der Basis jenes umfangreichen Datenmaterials zum 01.05.2022. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel keine eigene Steuerungswirkung entfaltet, sondern lediglich für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen schafft. 5. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplan-Änderungsverfahren „Ehemalige Markgrafenkaserne“ Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die aktualisierten Planungen für den Bereich der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuther Nordosten vorgestellt. Die Planungen gliedert sich in drei Teilbereiche, nämlich a. die Ansiedlung eines großflächigen Möbeleinzelhandels b. die Modifizierung des Logistikstandortes und c. die Ausweisung von Gewerbeflächen für klassisches Gewerbe. Hinsichtlich des beabsichtigten Möbeleinzelhandels an der Bindlacher Allee ist bekanntlich ein Möbelhaus sowie ein Möbelmitnahmemarkt vorgesehen. Wichtig ist uns dabei, dass das zentrenrelevante Sortiment auf insgesamt maximal 3945 m² beschränkt wurde, um negative Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel auszuschließen. Bezüglich der Modifizierung des Logistikstandortes wurde festgelegt, dass dort künftig auch Hochregallager mit Gebäudehöhen von bis zu 35 m sowie beschränkter Einzelhandel („Werksverkauf“ mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten) möglich und zulässig sein sollen. An der nördlich angrenzenden Fläche der Bindlacher Allee sollen zusätzliche weitere Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe ausgewiesen werden, um die Gewerbeflächenknappheit im Oberzentrum Bayreuth abzumildern. Die entsprechenden Beschlüsse wurden wiederum mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen) gefasst. 6. Umbenennung von Straßen Breiten Raum nahm erwartungsgemäß die Diskussion um die Umbenennung verschiedener Straßen in Anspruch, hinsichtlich derer mehrere Anträge aus verschiedenen Fraktionen vorlagen. Im Zentrum der Diskussion stand eine mögliche Umbenennung der Hans-Meiser-Straße. Hans Meiser war von Juni 1933 bis 1955 erster Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Er stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber und verbreitete bereits in den 1900 zwanziger Jahren antijüdische Klischees und Stereotype, ohne dabei jedoch den Rassenwahn und Antisemitismus der Nationalsozialisten zu übernehmen. Während der nationalsozialistischen Herrschaft ging er zahlreiche Kompromisse mit dem damaligen NS-Staat ein, um die Unabhängigkeit seiner evangelischen Landeskirche zu erhalten. Umgekehrt hat sich Meiser nachweislich für verfolgte Jüdinnen und Juden eingesetzt und gegen Maßnahmen Stellung bezogen, die auf rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schlechterstellung der Juden in Deutschland abzielten. Zweifelsfrei würde man heute keine Straße mehr nach Meiser benennen, wie auch Paul von Hindenburg heute nicht mehr als Namenspatron für eine Straße fungieren könnte. Gleichwohl sprach sich die CSU-Fraktion dagegen aus, aus heutiger Sicht zweifelhafte Namensgebung zeitgeistig umzubenennen. Die Auseinandersetzung und Reflexion ambivalenter Persönlichkeiten sollte vielmehr durch die Anbringung entsprechender Hinweisschilder mit weiterführenden Informationen per QR-Code gefördert werden, anstatt sie diskussionslos aus dem Straßenverzeichnis zu tilgen und die notwendige historische Auseinandersetzung somit schlußstrichartig zu unterbinden. Die kontrovers, aber sehr ernsthaft geführte Diskussion ergab einstimmig, dass die Hans-von-Wollzogen-Straße, einem glühenden Anhänger Adolf Hitlers und bekennenden Antisemiten gewidmet, künftig in Friedelind-Wagner-Straße umbenannt werden soll. Eine Umbenennung der Hindenburgstraße wurde abgelehnt. Mit denkbar knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen wurde schließlich eine Umbenennung der Hans-Meiser-Straße beschlossen. Sie soll künftig Dietrich-Bonhoeffer-Straße heißen. 7. Sonstiges Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung lediglich noch verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022, die Fortschreibung der Mietwerterhebung entsprechend einem Sozialausschussgutachten sowie ein Satzungserlass für künftige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Ein umfangreicher nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 01.04.2022 um 13:52 Uhr
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn Referentinnen und Referenten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bayreutherinnen und Bayreuther im Zuschauerraum und im Livestream, heuer möchte ich meiner Haushaltsrede ausdrücklich den Dank voranstellen. Dank vor allem unserem Finanzreferenten Michael Rubenbauer, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzreferat und der Kämmerei, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung, aber auch den intensiven Haushaltsberatungen Enormes zu leisten haben; Dank aber auch allen anderen Referentinnen und Referenten, unseren Dienststellenleitern mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für die alljährlich schwierige Vorbereitung im Vorfeld der Haushaltsaufstellung, sondern auch darüber hinaus für die ganzjährig gute, professionelle und immer aufgeschlossene Zusammenarbeit. Dies gilt umso mehr, als mittlerweile ja die gesamte Verwaltung und viele Dienststellen -auch weit über das Baureferat hinaus- mit Stellenbesetzungsproblemen zu kämpfen haben und sich so die zu erledigende Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt. Vielen Dank also für alles Engagement und allen Einsatz für unsere Stadt, der keineswegs selbstverständlich ist und ein hohes Maß an Motivation und Loyalität voraussetzt. Dass wir solche Mitarbeiter haben, ist ein ausgesprochener Glücksfall! I. as genannte Personal-bzw. Ressourcenproblem ist dabei einer von zwei Faktoren, die unsere diesjährigen Haushaltsberatungen maßgeblich geprägt haben: · Die Personalknappheit einerseits und · der massive Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um fast ein Drittel andererseits. Beides ist ein Grund dafür, dass wir beispielsweise unsere Investitionsvorhaben nicht in dem Maß umsetzen können, in dem wir das gerne tun würden. Dabei ist die Lage heuer noch relativ erfreulich: Wir haben eine hohe Liquidität von noch etwa 85 Mio. €, einen historisch niedrigen Schuldenstand von etwa rund 52 Mio. € zum Jahresende 2022 und zumindest heuer noch keinen einzigen Cent an Neuverschuldung. Allerdings ist auch Ihr zweiter Haushalt, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, von einem massiven Investitionsstau aus den letzten Jahren geprägt, den aufzulösen unsere vornehmste Aufgabe ist. Insbesondere im Schulbereich hat sich in der Amtszeit Ihrer Vorgängerin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, so gut wie gar nichts getan. Ob Richard-Wagner-Gymnasium oder Albert-Schweitzer-Schule, ob Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium oder Gewerbliche Berufsschule, ob Graserschule oder Wirtschaftsschule oder, oder, oder… – die Liste der vernachlässigten Schulsanierungen ist schier endlos, und es ist unser aller undankbare Aufgabe, nun im Rahmen des finanziell noch Möglichen und personell Leistbaren aufzuräumen und all diese gleichermaßen dringlichen Aufgaben nun mit Entschiedenheit anzupacken. Dabei müssen wir in nahezu jeder Sitzung unseres Bauausschusses feststellen, dass heute eingeleitete Maßnahmen allein aufgrund der zwischenzeitlich exorbitant gestiegenen Baukosten nun einen deutlich höheren Finanzaufwand erfordern als es noch vor Jahren nötig gewesen wäre. Der Neubau einer Gewerblichen Berufsschule oder eines Stadtarchivs kosten uns eben in den kommenden Jahren deutlich mehr als wir hätten aufbringen müssen, wenn wir die entsprechenden Projekte bereits in der Vergangenheit abgearbeitet und realisiert hätten. Und mit allen anderen liegen gebliebenen Projekten verhält es sich genauso. Für unser Geld bekommen wir also deutlich weniger „Schule“, „Kultur“ oder sonstige Infrastruktur als vor fünf oder zehn Jahren – oder anders herum ausgedrückt: Für das gleiche Ergebnis, für die gleichen Aufgaben müssen wir heute sehr viel tiefer in die Tasche greifen als zu Beginn der Amtszeit ihrer Vorgängerin. Die Folge liegt auf der Hand: Nach Verzehr unserer angesparten Liquiditätsreserven müssen wir in den nächsten Jahren massiv in die Neuverschuldung gehen. Der Finanzreferent hat bereits mehrfach aufgezeigt, dass wir bis zum Finanzplanungsjahr 2025 mit Kreditaufnahmen von fast 150 Mio. € rechnen müssen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die wahre „Erbe-Last“, die wir alle gemeinsam und vermutlich auch noch unsere Kinder und Kindeskinder in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mühsam werden abtragen müssen. II. Ich habe bereits dargestellt, dass die CSU-Fraktion einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt im Bereich Schule und Bildung sieht. Hier geht es nicht nur unmittelbar um die Schaffung bestmöglicher Startchancen für unsere Kinder, sondern letztlich auch um die Konkurrenzfähigkeit und Zukunftssicherheit des Schulstandorts Bayreuth. Die Gewerbliche Berufsschule etwa ist für den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Bayreuth von besonderer Bedeutung. Bei allem Ringen um die bestmögliche und vor allem auch finanzierbare Lösung hat sich die CSU-Fraktion immer und von Anfang an klar zur Berufsschule I bekannt. Aber auch der Beginn von Generalsanierung und Ausbau der Graserschule ist ein wichtiges Signal, das eigentlich ebenfalls bereits vor vielen Jahren hätte gesetzt werden müssen. Wäre es nach uns gegangen, so wäre eine damals neugebaute Graserschule längst in Betrieb. Nun müssen wir auch hier eine Kostenexplosion nach der anderen hinnehmen. Dieses Fiasko sollten wir zum Anlass nehmen, künftig genauer zu überlegen, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, alte Bestandsbauten um jeden Preis zu erhalten. Gerade unter energetischen Gesichtspunkten, aber auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten dürfte ein Neubau immer häufiger die erste Wahl sein. Die Fertigstellung der Albert-Schweitzer-Schule und die Teilsanierung der Grundschule Meyernberg stehen ebenso auf der Agenda wie der weitere Ausbau unserer KiTas. Wir freuen uns über die Fertigstellung des Neubaus des evangelischen Kindergartens in der Fröbelstraße, der dann mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort insgesamt 113 Kindern Platz bieten wird. Zusätzlich gibt es den neuen Waldorfkindergarten in der Wilhelminenaue, der 74 Krippen- und Kindergartenplätze aufweist. Endlich ist auch der Durchbruch für den Neubau des Spielhauses am Abenteuerspielplatz am Meranierring gelungen, auch wenn sich dieses Projekt sowohl von der Baukostensteigerung her wie auch nach Intensität und Länge unserer Debatten hierum fast schon ebenso zu einer never-ending-story entwickelt hat wie unser Faible für Diskussionen um den Bau nobler Toilettenanlagen. Im nichtschulischen Bereich geht es schließlich um den Einstieg in den Neubau unseres Stadtarchives, der uns ebenfalls bereits seit vielen Jahren unter den Nägeln brennt. Es wäre schlicht eine Katastrophe, wenn in dem bisherigen Domizil im Bürgerspital aufgrund der bekanntermaßen völlig unzureichenden Brandschutzmaßnahmen ein Feuer ausbrechen und unser historisches Gedächtnis, unsere „archivierte Seele unserer Stadt“, auslöschen würde. Wie planen eine ganze Reihe von investiven Fortführungsmaßnahmen, allen voran unser neues Friedrichsforum, das nun mit aller Energie und Tatkraft vorangetrieben und zu einem alsbaldigen, guten Abschluss geführt werden muss. Sehr bedauerlich ist es, dass wir aus den eingangs genannten Gründen der Personal- und Ressourcenknappheit mit weiteren dringend notwendigen Schulsanierungen wie dem Richard-Wagner-Gymnasium, unserem Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium oder der Wirtschaftsschule einstweilen noch nicht loslegen können. Dies ist keinesfalls als Missachtung oder mangelnde Wertschätzung für diese Schulen zu sehen, sondern einzig unserer momentanen Personalnot geschuldet. Wir werden alles daransetzen, auch diese Projekte möglichst bald zu beginnen, um die teilweise unwürdigen, ja oft schon völlig inakzeptablen Verhältnisse an diesen Schulen möglichst rasch abstellen zu können. III. Schade ist auch, dass wir mit dem für unsere ganze Region so wichtigen Regionalen Gründer- und Innovationszentrum noch nicht in dem gewünschten Umfang starten können. Das RIZ ist ein bedeutender Impulsgeber für unsere gesamte Region und ein wichtiger Faktor zur Generierung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze. Gerade deshalb müssen wir auch im Kreistag Bayreuth noch um massive Unterstützung werben, um deutlich zu machen, dass von diesem Projekt, von diesem regionalen Job-Motor, nicht nur die Stadt Bayreuth, sondern unsere ganze Region gleichermaßen profitiert. Umso mehr gilt, dass wir uns als Stadt Bayreuth klar als wirtschafts- und unternehmerfreundlicher Standort mit möglichst geringer Steuer- und Abgabenlast für Bürgerschaft und Unternehmen profilieren sollten, ohne unsere wichtigen Aufgaben etwa im Sozialen oder im Umweltschutzbereich zu vernachlässigen. Wie weit und wie lange uns dies noch gelingt, bleibt abzuwarten. Bei dem sich abzeichnenden enormen Kreditbedarf in den kommenden Jahren wird uns die Regierung von Oberfranken wohl ins Stammbuch schreiben, unsere Gewerbesteuerhebesätze zumindest auf das Durchschnittsniveau anzuheben. Dennoch können wir uns momentan noch über ein gutes Investitions- und Wirtschaftsklima freuen: Das große Bauvorhaben an der Justus-Liebig-Straße, die geplante Erweiterung der Brauerei Maisel an der B 85, der Neubau der Deutschen Rentenversicherung in Seulbitz und das geplante ****+ Hotel an der Lohengrintherme sowie viele größere und kleinere Investitionsmaßnahmen zeigen, dass Bayreuth nach wie vor ein attraktiver und dynamischer Wirtschaftsstandort ist. IV. Im Bereich des Klimaschutzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir mit den von uns steuerbaren kommunalen Maßnahmen in Bayreuth letztlich keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima nehmen können und selbst die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ja lediglich mit maximal 2 % zum weltweiten CO2-Ausstoß beiträgt. Dennoch müssen und werden wir selbstverständlich unseren kommunalen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo immer es uns möglich ist. Dabei sollten wir uns aber nicht von zeitgeistiger Hysterie treiben lassen, sondern sorgfältig darauf achten, mit dem effektivsten Einsatz unserer begrenzten finanziellen Mittel den größtmöglichen Nutzen für unsere städtische Umwelt zu erzielen. Klimaschutz ist nur eines von 17 Nachhaltigkeitszielen der EU. Um es klar zu sagen: Er ist wichtig. Die anderen sind es aber auch. Gute Politik wird alle Ziele abwägen und nach einem angemessenen Ausgleich suchen. Es nützt uns nichts, die Erderwärmung zu begrenzen, wenn dann ein Großteil der Menschen verhungert oder arbeitslos ist. In Bayreuth sind wir mit der Erstellung und Umsetzung unseres integrierten Klimaschutzkonzeptes, unserem Sofortprogramm für den Radverkehr und mit einer ganzen Reihe von ökologischen Maßnahmen zur Stadtbegrünung und Klimaverbesserung auf einem richtigen und sehr guten Weg. Wir können und müssen unsere kommunalen Gebäude energetisch optimieren, wir werden auch in diesem Jahr enorme Mittel in die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel investieren. Handlungsbedarf gibt es auch bei der schrittweisen Umrüstung unseres städtischen Fuhrparks auf Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, also die Anschaffung batterie- oder brennstoffzellenelektrischer Fahrzeuge, sowie die Bildung eines zentralen Fahrzeugpools für unseren städtischen Pkw-Fuhrpark anstelle lauter unkoordinierter Einzelbeschaffungen in den einzelnen Dienststellen. Natürlich soll und wird es auch mit dem Ausbau des Radwegenetzes weitergehen. Hier haben wir erst kürzlich eine Riesendiskussion um die Umgestaltung der Erlanger und der Bismarckstraße eröffnet. Und auch hier sollten wir immer aufpassen, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und eine Verkehrsart gegen die andere ausspielen und so zur Spaltung der Gesellschaft beitragen. Ziel muss es vielmehr sein, die Verkehrsräume so aufzuteilen, dass alle Verkehrsteilnehmer ihren fairen Anteil daran haben und nicht das Gegeneinander, sondern das Miteinander gefördert wird und dabei insgesamt die Sicherheitslage für alle verbessert wird. Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie sollte auch hier unsere Maxime sein! V. Vieles tut sich bei der Verbesserung der Wohnraumsituation in Bayreuth. So entwickeln wir mit HUGO 49, dem Wohnpark am Röhrensee, dem ehemaligen Zapf-Gelände und dem Areal der Deutschen Post zusammen mit unseren bewährten Bayreuther Wohnungsbaugesellschaften, aber auch mit externen Partnern großflächig attraktive Wohnbaugebiete, die überwiegend mit Geschosswohnungsbau einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in unserer Stadt leisten werden. Für Senioren wird zusammen mit der GBW ein barrierefreies Wohnprojekt entwickelt: Eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen, die dort gemeinsam eine gemietete, abgeschlossene Wohnung bewohnen können. Solche Projekte zeigen, dass wir vielfältige Wohnformen für die unterschiedlichsten Bedarfe berücksichtigen. Erfreulich finden wir es, dass sich nach jahrelanger gründlicher Diskussion nun eine Lösung um das neue Baugebiet Am Eichelberg abzeichnet. Angesichts der Tatsache, dass wir hier anfangs über 150 Wohneinheiten plus enorme Erweiterungsoption nach Süden gesprochen haben, stellt die nun erheblich abgespeckte Variante für uns sowohl aus verkehrlicher als auch klimatologischer Sicht einen gut vertretbaren Kompromiss dar. Mit dem Bayernheim-Projekt auf dem Gelände der früheren Röhrenseekaserne könnte es nach unserer Meinung durchaus schneller vorangehen. Und für die Umsetzung des hervorragenden Wettbewerbsergebnisses Neue Mitte Kreuz brauchen wir dringend eine rasche Lösung für die Verlagerung der Zulassungsstelle und des Rathauses II, damit auch hier der Startschuss gegeben werden kann. Neben der wichtigen innerstädtischen Verdichtung mit Geschoss- und Mehrfamilienwohnungsbau werden wir aber auch weiterhin kleinere Wohngebiete für Reihen- und Einfamilienhäuser entwickeln, weil wir –anders als die Grünen– nicht durch ein ideologisch motiviertes Einfamilienhausverbot billige Klientelpolitik für die bereits Besitzenden betreiben wollen. Wir wollen eben nicht der bestehenden Nachfrage der Bauwerber in ebenso schlichter wie totalitärer und überheblicher Attitüde den Bedarf absprechen, sondern wir wollen Chancen geben und bei deren Verwirklichung helfen. Auch hier gilt für uns: Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie. Denn es muss nach unserer Auffassung auch in Zukunft für Normalverdiener möglich sein, ein Einfamilienhaus in der Stadt Bayreuth bauen zu können, um eine Verdrängung der Bauwerber in den Landkreis zu vermeiden und damit ökologisch völlig unsinnige und vorsätzlich produzierte Verkehrsströme von vorneherein zu unterbinden. Die von uns beantragte Fortsetzung des ISEK sollte uns darüber hinaus gemeinsam mit dem Landkreis eine neue Perspektive der abgestimmten Flächennutzung zwischen Stadt und Landkreis bringen. Hier geht es nicht nur um Wohnflächen, sondern auch um neue Gewerbegebiete, bei denen wir ja im wahrsten Sinne des Wortes an unsere Grenzen stoßen. Der von uns beantragte gemeinsame Regionalausschusses ist dabei ein wichtiges Instrument, mit dem wir nicht nur die Kommunikation mit dem Kreistag verbessern können, sondern auch eine engere Verzahnung in unserer Regionalplanung erreichen. VI. Im kulturellen Bereich sind wir auch im vergangenen Jahr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen. Dem überaus großen Engagement unserer vielfältigen Bayreuther Kulturszene und der unbürokratischen Kreativität unserer städtischen Kulturverwaltung ist es zu danken, dass Bayreuth trotz Corona kulturell massiv präsent war. Mit unserer neuen Festspielreihe „Bayreuth-Baroque“ im Markgräflichen Opernhaus ist es einmal mehr gelungen, in schwierigster Zeit und mit eingeschränkter Besucherzahl ein absolut hochkarätiges und weltweit vielbeachtetes Festival durchzuführen. Unser Ehrgeiz für das kommende und auch die folgenden Jahre ist es, dieses Festival durch Einbeziehung weiterer Partner zu verstetigen. Wer hier meint, dass Investitionen in „Bayreuth Baroque“ nur etwas für einige wenige seien oder wer bequem mit dem Finger auf andere zeigt und einfach externes Engagement fordert, der verkennt den Sinn, die Chancen und den volkswirtschaftlichen Wert einer solchen „zweiten Festspielzeit für Bayreuth“ vollständig. Gerade weil dieses Projekt für Bayreuth ein unglaubliches Zukunftspotenzial besitzt, ist es ja überhaupt nur gelungen, den Freistaat Bayern zu einer Regelförderung des Festivals mit einer dauerhaften Haushaltsstelle zu bewegen und auch den Bezirk Oberfranken für eine langfristige Förderung zu gewinnen. Und wer weiß, vielleicht erkennt ja auch der Bund bald die Chancen und die bundesweite Strahlkraft dieses überregionalen Festivals und schließt sich den anderen Fördergebern an. Unsere Haushaltsansätze machen aber ebenso deutlich, dass wir auch in der breiten, in Bayreuth fein verästelten und oft ehrenamtlich getragenen Kulturszene einen großen Standortvorteil sehen. Einrichtungen wie die Musica Bayreuth, das Osterfestival, das ZENTRUM und forum, das Festival junger Künstler, die Studiobühne oder auch der Brandenburger Kulturstadl – der trotz aufgetretener steuerlicher Unregelmäßigkeiten seine ungekürzte Förderung erfährt- und viele weitere größere und kleinere Initiativen sind ein kulturpolitisches Pfund, mit dem wir gerne wuchern sollten. Und auch der Kulturpreis 2023 für den Verein Neuneinhalb, der mit seiner Vorgängerorganisation Kültürklüb e.V. seit 2013 das erfolgreiche Veranstaltungsformat „Sübkültür“ veranstaltet, ist das richtige Signal und ein eindrücklicher Beweis dafür, dass uns das gewachsene Bayreuther Kulturleben in seiner ganzen Bandbreite am Herzen liegt und nicht nur die angebliche „Hochkultur“, wie von interessierter Seite immer noch ebenso penetrant wie falsch suggeriert wird. VII. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind aber nicht nur Kulturstadt, sondern auch Sportstadt. Beim weiteren Ausbau des Hans-Walter-Wild-Stadions stand letztes Jahr noch das Reizthema „Rasenheizung“ auf der Agenda. Heuer hat das Thema „Flutlichtanlage“ die Diskussion bestimmt. Wir meinen, dass eine optimierte LED-Flutlichtanlage zur zeitgemäßen Infrastruktur eines städtischen Stadions gehört. Dies gilt umso mehr, wenn sie schlicht Voraussetzung für einen sportlich möglichen und von uns allen erhofften Aufstieg der Spielvereinigung in die dritte Bundesliga ist. Deshalb ist hier rasches Handeln geboten. Völlig unklar ist momentan die Realisierung der dringend notwendigen neuen Basketball-Trainingshalle. Natürlich werden wir uns als Stadt Bayreuth an so einem Projekt helfend beteiligen. Das ist zum einen eine nachhaltige Unterstützung des Spitzensports, indirekt aber auch eine Förderung des Breitensports, gewönnen wir doch durch eine solche neue Trainingshalle dringend benötigte zusätzliche Hallenkapazitäten in unseren bestehenden Einrichtungen für unsere Bayreuther Sportvereine. Aber auch über unser Eisstadion müssen wir uns verstärkt Gedanken machen. Die jetzige bauliche Situation ist funktional und energetisch völlig unbefriedigend. Wir werden sehen müssen, ob und welche besseren Lösungen wir hier in den kommenden Jahren entwickeln können. Fakt ist: Von jeher ist die Stadt Bayreuth im Bereich Sportförderung bayernweit führend. Aus Sicht der CSU-Fraktion soll sich hieran auch nichts ändern. Wir wollen weiterhin alles uns Mögliche tun, um das reichhaltige und vielfältige Engagement unserer Bayreuther Sportvereine auch in Zukunft wertzuschätzen und weiterhin umfassend zu fördern. VIII. Meine Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die haushalterische Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher, sondern deutlich schwieriger werden wird. Umso mehr freuen wir uns, dass heuer und gerade in der noch anhaltenden Pandemiesituation die zusätzliche Unterstützung unserer Vereine und die erneute und ungekürzte Bewilligung der freiwilligen Leistungen sichergestellt werden konnte. Das gibt notwendige Planungssicherheit und stabilisiert wichtiges ehrenamtliches Engagement in unserer Stadt, für das gar nicht genug zu danken ist. Wollen wir hoffen, dass wir in den kommenden, schwierigeren Haushaltsjahren nicht zu einer wesentlichen Kürzung der freiwilligen Leistungen gezwungen sein werden. IX. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe noch viele Themenbereiche, Aufgaben und Ziele anzusprechen, denen wir uns auch in diesem und den folgenden Jahren widmen müssen und die uns alle gleichermaßen wichtig sind. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich diese Bereiche in Anbetracht der Zeit heute nicht im Einzelnen anspreche. Sie werden Gegenstand unserer künftigen Einzelberatungen sein. Für heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verrate Ihnen sicher keine Überraschung, wenn ich ankündige, dass die CSU-Stadtratsfraktion dem Haushaltsentwurf 2022 in der nunmehr gemeinsam erarbeiteten Form zustimmen wird. Dr. Stefan Specht, CSU-Fraktionsvorsitzender |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 12:11 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde. Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen: 1. Ausbau Klärwerk Bayreuth Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln. Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht: – eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse, – neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte – Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem – neuen Installationsgang. Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet. Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können. Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen. Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein. Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen. 2. Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen. Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind. Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich. Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden. Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth. 3. Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf. Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich. Die gesamte Haushaltsrede des Oberbürgermeisters können Sie hier nachlesen. Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen. Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen. 4. Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes. Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben. Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren. Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird. Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen. 5. Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“ Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können. In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten. Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde. Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet. Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte. Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in Richtung Schnabelwaid auswirken würde. Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen. 6. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel: Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt. Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme zum positiven Synergieeffekten für alle Beteiligten kennen würden und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen. Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen. Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten. 7. Sonstiges Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 11:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde. Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen: 1. Ausbau Klärwerk Bayreuth Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln. Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht: – eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse, – neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte – Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem – neuen Installationsgang. Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet. Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können. Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen. Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein. Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen. 2. Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen. Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind. Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich. Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden. Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth. 3. Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf. Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich. Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen. Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen. 4. Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes. Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben. Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren. Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird. Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen. 5. Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“ Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können. In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten. Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde. Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet. Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte. Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in Richtung Schnabelwaid auswirken würde. Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen. 6. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel: Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt. Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme positive´ Synergieeffekte für alle Beteiligten entwickeln und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen. Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen. Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten. 7. Sonstiges Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet. |
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 28.01.2022 um 15:32 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 17.12.2021 um 11:42 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 26.11.2021 um 11:41 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie gerne in gewohnter Weise über die Themen und Beschlüsse der gestrigen Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth informieren. Auch in dieser Sitzung standen einige interessante Punkte auf der Tagesordnung: 1. Klimaschutzkonzept Seit über einem Jahr arbeitet die Verwaltung an der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für unsere Stadt, nachdem grundsätzliche Einigkeit besteht, dass auch die Kommunen vor Ort ihren Beitrag zum Klimaschutz in unserem Land leisten müssen. Zur Vorbereitung der Frage, welche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind und von unserer Stadt ergriffen werden können oder auch müssen, wurden durch einen externen Dienstleister zunächst eine Treibhausgasbilanz erstellt und verschiedene Potenzialstudien angefertigt. Mit der Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse wurde die Notwendigkeit einer starken Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen deutlich. Für die Stadt Bayreuth wurde dabei ein Restbudget von 2,3 Mio. Tonnen errechnet. Ist das Budget weltweit aufgebraucht, ist die Einhaltung des 1,5° C-Zieles nicht mehr erreichbar. – Anteilig für Bayreuth ist dabei bei einer gleichbleibenden Entwicklung der THG-Emissionen das Restbudget bereits Mitte 2024 aufgebraucht. – Unter der Berücksichtigung der aktuellen Kompensationen und bei einer deutlich verstärkten Reduktion um 5,5 %/a ist eine Klimaneutralität 2038 möglich, eine Verlängerung des Restbudgets jedoch nur bis 2026. – Für die „Erhaltung“ des Restbudgets bis zur Erreichung der Klimaneutralität ist eine exponentielle Einsparung der THG-Emissionen erforderlich. Werden in den Jahren bis 2025 jährlich zwischen 15 %-20 % der THG-Emissionen eingespart, flacht die Kurve des Restbudgets ab und reicht mit Einsparungen in den Folgejahren von durchschnittlich 3 % bis zur Klimaneutralität im Jahr 2038. Anhand der bislang durchgeführten Potenzialanalysen ergeben sich für unsere Stadt Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der energetischen Verbesserung der städtischen Liegenschaften, etwa mit weiterer Dach- und Fassadenbegrünung, der Modernisierung und Umstellung unserer gesamten Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie und ein modernes Flächenmanagement mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr, der Entsiegelung und Begrünung von bislang versiegelten Flächen und einen verbesserten Grundwasserschutz. Auch bei dem Thema Klimaschutz im Verkehrssektor kann die Stadt etwa durch Modernisierung des kommunalen Fuhrparks oder zeitgemäße Pool-Lösungen Verbesserungen erreichen. Die Bereiche Abfall und Abwasser bieten weitere Handlungsfelder für effektiven Klimaschutz. Klar ist, dass wir hier massive Anstrengungen unternehmen müssen, die aber grundsätzlich in Relation zum technisch Machbaren und finanziell Möglichen stehen müssen, worauf Oberbürgermeister Thomas Ebersberger nochmals ausdrücklich hinwies. Demgemäß beauftragte der Stadtrat Bayreuth die Verwaltung einstimmig, das Klimaschutzkonzept anhand der vorliegenden Treibhausgasbilanz, der Potenzialstudien und des durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmenkatalogs weiter auszuarbeiten. 2. Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019 Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss der Stadt ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Abschluss ist dabei durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (Art. 102 Abs. 1 S. 4 GO). Die Verpflichtung zur Abgabe entsprechender Jahresabschlüsse ist die unmittelbare Folge unserer Einführung der Doppik, die mittel- und langfristig eine wesentlich exaktere Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erlaubt. Wie der Stadtkämmerer, Ltd. Verwaltungsdirektor Michael Rubenbauer, erläuterte, hat der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019 eine Bilanzsumme von 630.758.092,33 € und weist ein Eigenkapital von 174.228.564,14 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.096.710,14 €. 3. Energiekostenzuschuss für Strom und Heizung? Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages beantragte die BG-Fraktion angesichts der explodierenden Energiekosten die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenzuschusses für Heizung und Strom in Höhe von 30,- € pro Monat für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Sozialreferentin Manuela Brozat stellte klar, dass dies bei derzeit 3003 Bedarfsgemeinschaften einen monatlichen Gesamtbedarf an städtischen Mitteln in Höhe von 90.090,- € oder – bezogen auf die gesamte Heizperiode – in Höhe von 630.630,- € erfordern würde. Grundsätzlich sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II vom Bund zu decken. Es handelt sich dabei um eine originäre sozialgesetzlich verankerte und bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Leistungsverpflichtung des Bundes, aus der die Bundesrepublik nicht durch Länder oder Kommunen entlassen werden sollte. Unabhängig von der haushalterisch nicht leistbaren Belastung der städtischen Finanzen erscheint deshalb ein zusätzlicher kommunaler Energiekostenzuschuss systematisch, finanziell und ordnungspolitisch nicht vertretbar. Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage und mehrfacher rechtlicher Hinweise wurde der durchsichtig-populistische Antrag der BG-Fraktion aufrechterhalten und daher mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von BG und Grüne abgelehnt. 4. Umbau Kreuzung Äußere Nürnberger Straße (B 2 / B 85) / Gottlieb-Keim-Straße / Wolfsbacher Straße Der Kreuzungsbereich Äußere Nürnberger Straße/ Gottlieb-Keim-Straße/ Wolfsbacher Straße hat Bauausschuss und Stadtrat schon häufiger beschäftigt. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die beiden Ausbauvarianten – Kreuzung mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr – als gleichwertige, verkehrssichere Lösungen eingestuft. Während die CSU-Fraktion von jeher auch in diesem Bereich den Bau eines Kreisverkehrs bevorzugte, entschied sich der gemeinsame Bau- und Verkehrsausschuss insbesondere vor dem Hintergrund angeblich besserer Förderbedingungen im März 2020 für die Nachrüstung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage. Dafür wurden seinerzeit Kosten in Höhe von 313.000 € ermittelt und in den Haushalt 2021 eingestellt. Ein zwischenzeitlich eingereichter Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken ergab die Notwendigkeit zur Erstellung eines „Sicherheitsaudits“ durch ein externes Ingenieurbüro. Dieses stellte im Folgenden erhebliche Sicherheitsmängel fest, die eine weitgehende Neuplanung des Kreuzungsbereichs insbesondere für verbesserten Fußgänger- und Radfahrerschutz erforderten. Auf der Grundlage der Änderungsplanung wurden nun Kosten in Höhe von 716.000 € ermittelt, für die allerdings Zuschüsse in Höhe von 493.000 € gewährt werden. Ob nicht zuletzt vor dem Hintergrund deutlich günstiger Betriebskosten die von uns präferierte Kreisverkehrslösung nicht doch sinnvoller gewesen wäre? 5. Änderung der Abwassersatzung Mit einem Antrag vom Mai des Jahres wollten wir eine Änderung der Abwassersatzung dahingehend erreichen, dass bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Bauanträgen künftig die Versickerung von Regenwasser in der Baugenehmigung festgeschrieben werden solle. Die Bauverwaltung verwies zunächst auf die bereits bestehende Freiflächengestaltungsatzung der Stadt, mit der wir bereits umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung von Regenwasseraufbaugrundstücken ergriffen haben. Auch unsere geänderte Abwassergebührensatzung zielt in ähnliche Richtung und soll finanzielle Anreize zur Versickerung und Nutzung des anfallenden Regenwassers bieten. Weitere „pauschale“ Maßnahmen oder Anordnungen seien zwar wünschenswert, jedoch aufgrund sehr unterschiedlicher geologischer und topographischer Verhältnisse im Stadtgebiet problematisch. So gebe es vielfältig unterschiedliche wasserstauende Bodenschichten, die in den jeweiligen Stadtvierteln Einzelfallentscheidungen erforderlich machten. Um für die wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz gewappnet zu sein und weitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, empfahl die Verwaltung, das Stadtgebiet hydrogeologisch auf die jeweilige Versickerungsfähigkeit der Böden hin untersuchen zu lassen. Einstimmig wurde daraufhin die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens für die künftigen Planungen weiterer Entwässerungskonzepte beschlossen. 6. Neubau Stadtarchiv: Zustimmung zur Baudurchführung Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über die Weiterführung des Projekts „Neubau Stadtarchiv und Sanierung Leers´sche Villa“. Seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit eines neuen Stadtarchivs evident, das bislang völlig beengt und unter absolut unzureichenden Brandschutzbedingungen im alten Bürgerspital untergebracht ist. Nach Umzug des Schreibmaschinenmuseums in das Nebengebäude von Schloss Thiergarten steht daher einer weiteren Umsetzung der auch hier bereits vorgestellten Planungen für den Neubau eines Stadtarchivs bei der Leers´schen Villa nichts mehr im Wege. Bedenken gab es allerdings bei einigen Stadtratsfraktionen wegen der zwischenzeitlich auf 17 Mio. € gestiegenen Kosten des Projekts und ihre Einordnung in unsere Prioritätenliste, die bekanntlich erhebliche Investitionen in Sanierung und Neubau verschiedener Schulen beinhaltet. Nach dem bereits beschlossenen Umzug des Schreibmaschinenmuseums, der unstreitigen besonderen Dringlichkeit des Vorhabens, der geklärten Fördersituation und der abgeschlossenen, sofort umsetzungsfähigen Detailplanung wäre es unseres Erachtens ein Treppenwitz, dieses wichtige Vorhaben weiterhin zu verzögern und damit letztlich dauerhaft zu gefährden. Dementsprechend schloss sich eine überwältigende Mehrheit des Stadtrats an und fasste nach ausführlicher Debatte einen entsprechenden Baudurchführungsbeschluss. 7. Künftig mehr Vergaben an Generalunternehmer Mit einem weiteren Antrag wollten wir bei künftigen größeren Bauvorhaben erreichen, dass die Verwaltung unter fachlichen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten generell die Vergabe an einen Generalunternehmer zu prüfen hat. Eine solche Vergabe dürfte zum einen häufig deutlich günstiger sein, zum anderen wäre damit eine Entlastung unserer hoch beanspruchten Bauverwaltung bezüglich Planung, Durchführung und Bauüberwachung verbunden. Umgekehrt bietet die bisherige Praxis der Vergabe einzelner, kleinerer Lose den Vorzug, besser regionale mittelständische Unternehmen berücksichtigen zu können, wie es auch die Regelungen des GWB vorschreiben. Im Ergebnis ist daher bei jedem größeren Projekt eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob nicht bereits von Leistungsphase 1 an eine Vergabe an einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollte. So sah es im Ergebnis auch eine Mehrheit des Stadtrats, sodass künftig so verfahren werden wird. |
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion |
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 29.10.2021 um 12:22 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
Kategorisiert in: Allgemein | Veröffentlicht am: 30.09.2021 um 15:00 Uhr