Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Oktober 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie gerne in gewohnter Weise über die Themen und Beschlüsse der gestrigen Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth informieren.
 
Auch in dieser Sitzung standen einige interessante Punkte auf der Tagesordnung:
 
 
 
1.    Klimaschutzkonzept
 
Seit über einem Jahr arbeitet die Verwaltung an der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für unsere Stadt, nachdem grundsätzliche Einigkeit besteht, dass auch die Kommunen vor Ort ihren Beitrag zum Klimaschutz in unserem Land leisten müssen.
Zur Vorbereitung der Frage, welche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind und von unserer Stadt ergriffen werden können oder auch müssen, wurden durch einen externen Dienstleister zunächst eine Treibhausgasbilanz erstellt und verschiedene Potenzialstudien angefertigt.
Mit der Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse wurde die Notwendigkeit einer starken Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen deutlich.  Für die Stadt Bayreuth wurde dabei ein Restbudget von 2,3 Mio. Tonnen errechnet. Ist das Budget weltweit aufgebraucht, ist die Einhaltung des 1,5° C-Zieles nicht mehr erreichbar.
 
– Anteilig für Bayreuth ist dabei bei einer gleichbleibenden Entwicklung der THG-Emissionen das Restbudget bereits Mitte 2024 aufgebraucht.
 
–  Unter der Berücksichtigung der aktuellen Kompensationen und bei einer deutlich verstärkten Reduktion um 5,5 %/a ist eine Klimaneutralität 2038 möglich, eine Verlängerung des Restbudgets jedoch nur bis 2026.
 
–  Für die „Erhaltung“ des Restbudgets bis zur Erreichung der Klimaneutralität ist eine exponentielle Einsparung der THG-Emissionen erforderlich. Werden in den Jahren bis 2025 jährlich zwischen 15 %-20 % der THG-Emissionen eingespart, flacht die Kurve des Restbudgets ab und reicht mit Einsparungen in den Folgejahren von durchschnittlich 3 % bis zur Klimaneutralität im Jahr 2038.
 
Anhand der bislang durchgeführten Potenzialanalysen ergeben sich für unsere Stadt Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der energetischen Verbesserung der städtischen Liegenschaften, etwa mit weiterer Dach- und Fassadenbegrünung, der Modernisierung und Umstellung unserer gesamten Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie und ein modernes Flächenmanagement mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr, der Entsiegelung und Begrünung von bislang versiegelten Flächen und einen verbesserten Grundwasserschutz. Auch bei dem Thema Klimaschutz im Verkehrssektor kann die Stadt etwa durch Modernisierung des kommunalen Fuhrparks oder zeitgemäße Pool-Lösungen Verbesserungen erreichen. Die Bereiche Abfall und Abwasser bieten weitere Handlungsfelder für effektiven Klimaschutz.



Klar ist, dass wir hier massive Anstrengungen unternehmen müssen, die aber grundsätzlich in Relation zum technisch Machbaren und finanziell Möglichen stehen müssen, worauf Oberbürgermeister Thomas Ebersberger nochmals ausdrücklich hinwies.
Demgemäß beauftragte der Stadtrat Bayreuth die Verwaltung einstimmig, das Klimaschutzkonzept  anhand der vorliegenden Treibhausgasbilanz, der Potenzialstudien und des durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmenkatalogs weiter auszuarbeiten.

 
 
 

2.     Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019
 
Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss der Stadt ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Abschluss ist dabei durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (Art. 102 Abs. 1 S. 4 GO).
Die Verpflichtung zur Abgabe entsprechender Jahresabschlüsse ist die unmittelbare Folge unserer Einführung der Doppik, die mittel- und langfristig eine wesentlich exaktere Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erlaubt.
Wie der Stadtkämmerer, Ltd. Verwaltungsdirektor Michael Rubenbauer, erläuterte, hat der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019 eine Bilanzsumme von 630.758.092,33 € und weist ein Eigenkapital von 174.228.564,14 € aus. Die
Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.096.710,14 €.
 
 
 
3.    Energiekostenzuschuss für Strom und Heizung?
 
Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages beantragte die BG-Fraktion angesichts der explodierenden Energiekosten die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenzuschusses für Heizung und Strom in Höhe von 30,- € pro Monat für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger.
Sozialreferentin Manuela Brozat stellte klar, dass dies bei derzeit 3003 Bedarfsgemeinschaften einen monatlichen Gesamtbedarf an städtischen Mitteln in Höhe von 90.090,- € oder – bezogen auf die gesamte Heizperiode – in Höhe von 630.630,- € erfordern würde. Grundsätzlich sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II vom Bund zu decken. Es handelt sich dabei um eine originäre sozialgesetzlich verankerte und bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Leistungsverpflichtung des Bundes, aus der die Bundesrepublik nicht durch Länder oder Kommunen entlassen werden sollte. Unabhängig von der haushalterisch nicht leistbaren Belastung der städtischen Finanzen erscheint deshalb ein zusätzlicher kommunaler Energiekostenzuschuss systematisch, finanziell und ordnungspolitisch nicht vertretbar.
Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage und mehrfacher rechtlicher Hinweise wurde der durchsichtig-populistische Antrag der BG-Fraktion aufrechterhalten und daher mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von BG und Grüne  abgelehnt.
 
 
 
4.    Umbau Kreuzung Äußere Nürnberger Straße (B 2 / B 85) / Gottlieb-Keim-Straße / Wolfsbacher Straße
 
Der Kreuzungsbereich Äußere Nürnberger Straße/ Gottlieb-Keim-Straße/ Wolfsbacher Straße hat Bauausschuss und Stadtrat schon häufiger beschäftigt.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die beiden Ausbauvarianten – Kreuzung mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr – als gleichwertige, verkehrssichere Lösungen eingestuft. Während die CSU-Fraktion von jeher auch in diesem Bereich den Bau eines Kreisverkehrs bevorzugte, entschied sich der gemeinsame Bau- und Verkehrsausschuss insbesondere vor dem Hintergrund angeblich besserer Förderbedingungen im März 2020 für die Nachrüstung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage. Dafür wurden seinerzeit Kosten in Höhe von 313.000 € ermittelt und in den Haushalt 2021 eingestellt.
Ein zwischenzeitlich eingereichter Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken ergab die Notwendigkeit zur Erstellung eines „Sicherheitsaudits“ durch ein externes Ingenieurbüro. Dieses stellte im Folgenden erhebliche Sicherheitsmängel fest, die eine weitgehende Neuplanung des Kreuzungsbereichs insbesondere für verbesserten Fußgänger- und Radfahrerschutz erforderten.
Auf der Grundlage der Änderungsplanung wurden nun Kosten in Höhe von 716.000 € ermittelt, für die allerdings Zuschüsse in Höhe von 493.000 € gewährt werden.
Ob nicht zuletzt vor dem Hintergrund deutlich günstiger Betriebskosten die von uns präferierte Kreisverkehrslösung nicht doch sinnvoller gewesen wäre?
 
 
 
5.    Änderung der Abwassersatzung
 
Mit einem Antrag vom Mai des Jahres wollten wir eine Änderung der Abwassersatzung dahingehend erreichen, dass bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Bauanträgen künftig die Versickerung von Regenwasser in der Baugenehmigung festgeschrieben werden solle.
Die Bauverwaltung verwies zunächst auf die bereits bestehende Freiflächengestaltungsatzung der Stadt, mit der wir bereits umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung von Regenwasseraufbaugrundstücken ergriffen haben. Auch unsere geänderte Abwassergebührensatzung zielt in ähnliche Richtung und soll finanzielle Anreize zur Versickerung und Nutzung des anfallenden Regenwassers bieten.
Weitere „pauschale“ Maßnahmen oder Anordnungen seien zwar wünschenswert, jedoch aufgrund sehr unterschiedlicher geologischer und topographischer Verhältnisse im Stadtgebiet problematisch. So gebe es vielfältig unterschiedliche wasserstauende Bodenschichten, die in den jeweiligen Stadtvierteln Einzelfallentscheidungen erforderlich machten.
Um für die wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz gewappnet zu sein und weitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, empfahl die Verwaltung, das Stadtgebiet hydrogeologisch auf die jeweilige Versickerungsfähigkeit der Böden hin untersuchen zu lassen.
Einstimmig wurde daraufhin die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens für die künftigen Planungen weiterer Entwässerungskonzepte beschlossen.
 
 
 
6.     Neubau Stadtarchiv: Zustimmung zur Baudurchführung
 
Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über die Weiterführung des Projekts „Neubau Stadtarchiv und Sanierung Leers´sche Villa“.
Seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit eines neuen Stadtarchivs evident, das bislang völlig beengt und unter absolut unzureichenden Brandschutzbedingungen im alten Bürgerspital untergebracht ist. Nach Umzug des Schreibmaschinenmuseums in das Nebengebäude von Schloss Thiergarten steht daher einer weiteren Umsetzung der auch hier bereits vorgestellten Planungen für den Neubau eines Stadtarchivs bei der Leers´schen Villa nichts mehr im Wege.
Bedenken gab es allerdings bei einigen Stadtratsfraktionen wegen der zwischenzeitlich auf 17 Mio. € gestiegenen Kosten des Projekts und ihre Einordnung in unsere Prioritätenliste, die bekanntlich erhebliche Investitionen in Sanierung und Neubau verschiedener Schulen beinhaltet.
Nach dem bereits beschlossenen Umzug des Schreibmaschinenmuseums, der unstreitigen besonderen Dringlichkeit des Vorhabens, der geklärten Fördersituation und
der abgeschlossenen, sofort umsetzungsfähigen Detailplanung wäre es unseres Erachtens ein Treppenwitz, dieses wichtige Vorhaben weiterhin zu verzögern und damit letztlich dauerhaft zu gefährden.
Dementsprechend schloss sich eine überwältigende Mehrheit des Stadtrats an und fasste nach ausführlicher Debatte einen entsprechenden Baudurchführungsbeschluss.
 
 
 
7.    Künftig mehr Vergaben an Generalunternehmer
 
Mit einem weiteren Antrag wollten wir bei künftigen größeren Bauvorhaben erreichen, dass die Verwaltung unter fachlichen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten generell die Vergabe an einen Generalunternehmer zu prüfen hat.
Eine solche Vergabe dürfte zum einen häufig deutlich günstiger sein, zum anderen wäre damit eine Entlastung unserer hoch beanspruchten Bauverwaltung bezüglich Planung, Durchführung und Bauüberwachung verbunden.
Umgekehrt bietet die bisherige Praxis der Vergabe einzelner, kleinerer Lose den Vorzug, besser regionale mittelständische Unternehmen berücksichtigen zu können, wie es auch die Regelungen des GWB vorschreiben.
Im Ergebnis ist daher bei jedem größeren Projekt eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob nicht bereits von Leistungsphase 1 an eine Vergabe an einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollte.
So sah es im Ergebnis auch eine Mehrheit des Stadtrats, sodass künftig so verfahren werden wird.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 29.10.2021 um 12:22 Uhr