Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

trotz erheblicher ansteigender Inzidenzzahlen auch in Bayreuth hat der Stadtrat in seiner gestrigen November-Sitzung im Rahmen eines strengen Hygiene-Konzeptes eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.
 
Da derzeit aufgrund der aktuellen Infektionslage keine Präsenzveranstaltungen stattfinden können und deshalb auch unsere Informationsreihe „Fraktionsforum aktuell“ bis auf weiteres nicht durchgeführt werden kann, möchten wir Sie mit unserem heutigen Newsletter in gewohnter Weise schriftlich über die aktuellen Themen und Beschlüsse der gestrigen Sitzung informieren:
 
 
 
1.    Antragsverfahren: „Digitale Heimatprojekte und Regionale Identität“
 
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat der Landkreis Bayreuth zusammen der Stadt Bayreuth einen Wettbewerbsbeitrag im Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ mit dem Projekt „Integratives Einkaufserlebnisregion Bayreuth“ beim zuständigen Staatsministerium für Digitales eingereicht. Leider wurde die Region Bayreuth im Wettbewerb nicht ausgewählt.
Im Rahmen der Projektarbeiten wurden sodann mehrere „alternative Marktplätze“ zur Stärkung des Bayreuther Einzelhandels geprüft, für die jedoch mindestens 20.000,- € an Eigenmitteln zuzüglich weiterer Personalkosten aufzubringen wären.
 
Um das absolut sinnvolle Projekt doch noch weiterzuverfolgen und die investierte Vorbereitungsarbeit sinnvoll nutzen zu können, wurde nun beschlossen, die ursprünglich für den Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ ausgearbeitete Projektskizze zu aktualisieren, zu optimieren und zusammen mit dem Landkreis Bayreuth zu einem alternativen Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat „Digitale Heimatsprojekte und regionale Identität“ einzureichen.
Vielleicht kann das sinnvolle Projekt auf diesem Wege ja doch noch zum Wohle unseres innerstädtischen Einzelhandels umgesetzt werden.
 
 
 
2.    Bericht über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth
 
Im Folgenden berichtete die Beauftragte für Regionalmanagement, Eva Rundholz, über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth. Dessen Aufgaben sind durchaus vielfältig und breit angelegt.
So beschäftigt sich die Regionalentwicklung im Rahmen des aktuellen Förderprogrammes mit mehreren Handlungsfeldern:
 
-> Im Handlungsfeld „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ geht es in erster Linie um Fachkräftemanagement, also die Fachkräftesicherung in den MINT-Berufen, aber auch in sonstigen Bereichen einschließlich der Projektfelder Schule, Auszubildende und Studierende.
-> Das Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung“ befasst sich wesentlich mit Leerstandsmanagement in Stadt und Landkreis Bayreuth.
-> Das Handlungsfeld „Regionale Identität“ versteht sich hauptsächlich als Veranstaltungsportal für die Region Bayreuth unter dem Motto „Stadt, Land, Leben“, fördert die regionale Identität und Wiedererkennung durch identitätsstiftende Projekte und bemüht sich um die Entwicklung einer regionalen Dachmarke „Bayreuther Land“.
-> Das Handlungsfeld „Klimawandel und Energie“ schließlich bemüht sich um die Klimazukunft der Region Bayreuth mit unterschiedlichen Ansatzpunkten.
 
Außerhalb des aktuellen Förderprogrammes befasst sich das Regionalmanagement etwa mit dem umfassenden Thema „Gesundheitsregion Bayreuth“ und den Netzwerkmanagement „Familienfreundliche Region“.
Die umfangreiche Präsentation wurde vom Stadtratsgremium wohlwollend zur Kenntnis genommen.
 
Folgerichtig wurde beschlossen, hinsichtlich der Förderrichtlinien Landesentwicklung (FörLa) fristgerecht einen weiteren Förderantrag für die Zeit von 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 einzureichen. Bei einer Förderquote von 90 % durch den Freistaat Bayern würde dies lediglich Eigenmittel in Höhe von 11.111,-  € pro Jahr für die Stadt Bayreuth bedeuten.
 
 
 
3.    Dringlichkeitsantrag der AfD
 
Im Rahmen eines recht populistischen Dringlichkeitsantrages beantragte die AfD, anstelle des abgesagten Weihnachtsmarktes einen sogenannten „Gesundheits- und Sozialmarkt“ durchzuführen und notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtsweges durchzusetzen. Der Antrag verkannte, dass aufgrund Beschlusses des Bayerischen Kabinetts keine Weihnachtsmärkte oder sonstige Märkte durchzuführen sind. Die Veranstaltung lediglich umzubenennen, ist daher keine Lösung und ersichtlich rechtswidrig, womit weder den Schaustellern noch der Stadt gedient wäre. Folgerichtig wurde der Antrag von allen Fraktionen ohne weitere Diskussion abgelehnt.
 
Oberbürgermeister und Stadtverwaltung bemühen sich stattdessen, mit einem ausgeklügelten Konzept einzelner Verkaufsstände auf dem Stadtparkett ein Ersatzangebot für den abgesagten Weihnachtsmarkt zu schaffen, das die schwierige Situation der Schausteller wenigstens ein bisschen lindern kann. Wie so oft liegt die Lösung nicht in Konfrontation, sondern in kreativer Kooperation.
 
 
 
4.    Integriertes Stadtteilkonzept
 
Nicht zuletzt aufgrund eines Antrages unseres seinerzeitigen Fraktionskollegen Professor Dr. Werner Grüninger wurde vor einiger Zeit ein sogenanntes „integriertes Stadtteilkonzept“ entwickelt, bei dem es sich um ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales handelt. Im Rahmen der Arbeit an einem integrierten Stadtteilkonzept sind Förderungen für einzelne Quartiere ein wichtiger Baustein. Der Freistaat Bayern unterstützt dabei die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mit einer staatlichen Förderung für seniorengerechte Quartierskonzepte. Diese richten sich an ältere Menschen in ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung und zielen auf eine Besserung des direkten Wohnumfeldes. Dabei werden insbesondere die Bausteine Wohnen und Grundversorgung, ortsnahe Unterstützung und Pflege, Beratung und soziale Netzwerke einbezogen. Für die Umsetzung von Quartiersarbeit bedarf es eines professionellen Quartiersmanagements, dass die damit verbundenen Aufgaben neutral und trägerübergreifend wahrnimmt. Das Sozialministerium fördert die Quartiersarbeit mit einer Förderquote von 90 %.
Die Verwaltung wurde daher mit Beschluss des Stadtrats beauftragt, entsprechende Fördermittel aus dem Förderprogramm „Selbstbestimmt Leben im Alter“ zu beantragen und die notwendigen Eigenanteile der Stadt in Höhe von jeweils 2000,- € pro Jahr in den Haushalt einzustellen.
 
Aus demselben Programm soll eine Anschubfinanzierung für die Seniorenhausgemeinschaft „LENA“ beantragt werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Maßnahme aus dem integrierten Stadtteilkonzept, in deren Rahmen sich eine Gruppe aktiver Senioren für ein Wohnprojekt „lebendige Nachbarschaft in Bayreuth“ zusammengeschlossen hat. In diesem Rahmen sollen mit der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugesellschaft (GWB) als Kooperationspartner seniorengerechte und barrierefreie Neubauwohnungen errichtet und somit alternative Wohnformen für ältere Menschen (insbesondere gegenüber betreutem Wohnen oder stationären Wohnformen) angeboten werden. Auch dieses Projekt wird vom Freistaat Bayern mit 90 % gefördert.
 
 
 
5.    Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bayreuth
 
In der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bayreuth sind die Stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendausschusses abschließend geregelt. Bisher sind als beratende Mitglieder je ein Vertreter der katholischen Kirche, der evangelisch-lutherischen Kirche, der evangelisch-reformierten Kirche und der Israelitischen Kultusgemeinde genannt.
Nun soll ergänzend ein Mitglied der islamischen Glaubensgemeinschaft als beratendes Mitglied im Jugendausschuss vertreten sein, was im Rahmen einer Satzungsänderung vom Stadtratsgremium beschlossen wurde.
Wert gelegt wird von unserer Seite aber darauf, dass der jeweilige Vertreter nicht dem umstrittenen deutsch-türkischen Islamverband „Ditib“ angehört. Diese Organisation steht bekanntlich im Verdacht der politischen Einflussnahme aus dem Ausland auf in Deutschland lebende Muslime.
 
 
 
6.     Keine Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth
 
Stadtratskollegen der DU-Fraktion beantragten die Planung einer Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth.
Unter dem Begriff Tiny Houses fallen Minihäuser, Modul- und Containerhäuser und
Häuser auf Rädern, die jedoch wie andere bauliche Anlagen auch regelmäßig einer Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung bedürfen.
Tiny Houses können in speziellen Lagen und voraussichtlich in begrenztem Umfang
(noch ungeklärt ist der konkrete Nachfragebedarf in Stadt und Region) ein weiterer
möglicher Baustein des künftigen Wohnangebotes in Bayreuth werden. Zu denken wäre
insbesondere an Baulücken und unternutzte Flächen gerade in den äußeren Stadtteilen
und bei Grundstücken mit speziellen Rahmenbedingungen wie eines schwierigen
Grundstückszuschnittes, wertvoller Grünstrukturen etc.
 
Nach dem Willen der Stadtratsmehrheit soll jedoch eine explizite Planung einer Tiny-Houses-Siedlung nicht aufgenommen werden, da diese Wohnform nur eine untergeordnete Bedeutung auf dem gesamten Wohnungsmarkt spielen wird und die Ausweisung spezieller Baugebiete hierfür angesichts der allgemeinen Flächenknappheit und der fragwürdigen ökologischen Bilanz nicht wünschenswert erscheint.
Um aber eine möglicherweise bestehende Nachfrage nach Tiny Houses in Bayreuth
auszuloten, soll im Rahmen einer modellhaften Umsetzung ein Vorschlag der Verwaltung für die Errichtung einiger Tiny Houses auf zwei städtischen Grundstücken in Oberobsang und Oberkonnersreuth entwickelt werden.
 
 
 
7.     Derzeit noch keine Umwidmung der Bundesstraßen B 85/B 22/B2 in der Nürnberger Straße
 
Durch das Stadtgebiet von Bayreuth verlaufen die Bundesstraßen B 2, B 22 und B 85.
Die Nürnberger Straße bildet einen Abschnitt aller drei Bundesstraßen und nimmt in dieser Funktion in einem großen Umfang überörtlichen Verkehr auf.
Zur Entlastung der Nürnberger Straße beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich eine Umstufung jenes Bundesstraßenabschnitts und stattdessen die Führung der Bundesstraßen über die Konrad-Pöhner-Straße, Universitätsstraße und Wittelsbacherring. Nach Auffassung der Verwaltung ist für das Umwidmungs- und Umstufungsverfahren von Bundesstraßen die Oberste Landesstraßenbaubehörde zuständig, wofür zur Begründung ein umfassendes Mobilitätskonzept einschließlich gesamtstädtischer Verkehrsanalyse erforderlich sei.
Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag zur Umstufung von Bundesstraßenabschnitten zunächst zurückgestellt und wird nach Vorliegen des gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes erneut beraten.
 
 
 
8.    Regionales Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)
 
Das geplante „Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)“ liegt uns bekanntlich besonders am Herzen, weil es ein wichtiges Vorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der finanziellen Leistungskraft unserer Stadt ist.
Nun wurden die ersten Planungsergebnisse für das staatliche Teilprojekt Institut für Entrepreneurship und Innovation (E+I) und das städtische Teilprojekt Regionales Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) vorgestellt.
Der Entwurf des beauftragten Architekturbüros sieht für das E&I ein 5-geschossiges Gebäude in Holz-Hybrid-Bauweise mit einer gerasterten Fassade vor.
Für das unmittelbar angrenzende städtische Teilprojekt RIZ soll dabei ein eigenes Konzept entwickelt werden, das weitere Möglichkeiten bzgl. der Situierung, baulichen Gestaltung und Erschließung bietet.
Die Nutzflächen für dieses städtische Teilprojekt sollen dabei über zwei Gebäudeteile in zwei getrennten Bauabschnitten abgebildet werden. Diese Rahmenplanung mit zwei städtischen Bauabschnitten bietet (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzlage) die Chance, das Projekt RIZ bedarfsorientiert und modular weiterzuentwickeln. Der Funktionsumfang des RIZ (Flächen für Gründer, Innovationsflächen, Coworking, Seminar-/Workshopräume) würde dabei wie ursprünglich geplant, jedoch zunächst auf kleinerer Fläche (rd. 1.500 m² Nutzfläche gegenüber 2.500 m² bei der bisherigen Planung) realisiert werden. Im Weiteren stünde dann das angrenzende Baufeld für bedarfsorientierte Erweiterungsflächen zur Verfügung, gegebenenfalls sogar über die bislang angedachte Größenordnung hinaus.
 
Beschlossen wurde daher, auf dieser Basis für das Regionale Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) ein eigenständiges Konzept mit zwei getrennten Realisierungsstufen zu entwickeln und dieses so anzupassen, dass zunächst nur ein Gebäudeteil mit einer Nutzfläche von ca. 1.500 m² realisiert wird, und dieses Konzept mit der Förderbehörde abzustimmen.
Wir hoffen auf eine schnelle Prüfung und eine möglichst hohe Förderung für dieses wichtige Vorhaben!
 
 
 
9.    Informationsbericht zur Situation des Klinikums Bayreuth
 
Der turnusmäßige Informationsbericht der Geschäftsführung unseres Klinikums, med. Geschäftsführer Prof. Dr. Raab und kfm. Geschäftsführer Mohr, stand naturgemäß ganz im Zeichen der Corona-Pandemie.
Wie vergleichbare Häuser auch habe auch das Klinikum Bayreuth eine eigene CoVid-Station eingerichtet und alle planbaren Operationen inzwischen auf ein deutlich reduziertes Maß zurückgeführt. Hauptproblem sei aber nicht das Raum- oder Kapazitätsproblem, sondern die Generierung ausreichenden Personals in der Pandemie. Dennoch seien durch entsprechende interne Umorganisation hinreichende Kapazitäten geschaffen worden, um auch weiter steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.
Dennoch appellierte Prof. Raab eindringlich, sofern noch nicht geschehen, sich dringend impfen zu lassen: Fast alle Patienten auf der Intensivstation seien ungeimpfte Patienten, so dass man durchaus von der „Pandemie der Ungeimpften“ sprechen könne.
 
Auch mit der strukturellen Weiterentwicklung des Klinikums gehe es voran. So hätten sich beispielsweise die Ausgliederung der radiologischen Neurologie, der Klinik für Thoraxchirurgie, aber auch des Instituts für Hygiene, Virologie und klinische Mikrobiologie bereits gut bewährt.
 
Mit der bevorstehenden Fertigstellung des Multifunktionsgebäudes werde auch das Projekt Medizincampus Oberfranken entscheidend vorangetrieben. Ebenso stehe die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Universität Erlangen unmittelbar bevor, so dass die ersten Medizinstudenten planmäßig zum Sommersemester nächsten Jahres ihre klinische Ausbildung in Bayreuth aufnehmen könnten.
 
 
 
10.Formelle Beschlüsse des Stadtrats
 
Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe formeller Beschlüsse des Stadtrats, die inhaltlich nicht besonders aufregend sind, aber für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung besondere Bedeutung haben.
So wurde mit der Amtstierärztin Dr. Simone Kohlen ein weiterer stellvertretender Verbandsrat für die Stadt Bayreuth in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern bestellt, die Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth im Hinblick auf eine bessere Praktikabilität insbesondere im Baubereich aktualisiert, die inhaltlich überholte Fleischhygiene-Gebührensatzung aufgehoben und das Umsetzungskonzept für die IT-Systembetreuung an Schulen unserer Stadt beschlossen.




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen -auch ohne Christkindlesmarkt- eine schöne Vorweihnachtszeit und einen besinnlichen Advent  – und bleiben Sie vor allem gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 26.11.2021 um 11:41 Uhr