Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Januar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde. Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen: 1. Ausbau Klärwerk Bayreuth Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln. Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht: – eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse, – neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte – Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem – neuen Installationsgang. Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet. Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können. Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen. Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein. Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen. 2. Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen. Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind. Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich. Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden. Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth. 3. Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf. Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich. Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen. Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen. 4. Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes. Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben. Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren. Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird. Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen. 5. Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“ Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können. In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten. Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde. Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet. Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte. Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in Richtung Schnabelwaid auswirken würde. Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen. 6. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel: Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt. Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme positive´ Synergieeffekte für alle Beteiligten entwickeln und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen. Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen. Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten. 7. Sonstiges Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet. |
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion, auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben. Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |