Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,




auch die April-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt.
 
Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung und die getroffenen Entscheidungen informieren:
 
 
 
1.    Klimaschutzkonzept der Stadt Bayreuth
 
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 27.11.2019 beschlossen, dass die Stadt Bayreuth ein Klimaschutzkonzept erstellt. Hierfür wurde in der Verwaltung eine Stelle geschaffen und durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert.
 
Nunmehr konnten die beiden Klimaschutzmanagerinnen Frau Edlinger und Frau Thomas das fertige Konzept vorstellen. Das Konzept umfasst mehrere hundert Seiten und setzt sich schwerpunktmäßig aus der Treibhausgasbilanz, den Potenzialstudien sowie dem kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmenkatalog zusammen.
Die Treibhausgasbilanz wurde durch einen von der Stadt beauftragten externen Dienstleister erstellt und zeigt den aktuellen Stand der Treibhausgasemissionen sowie der Entwicklung hauptsächlich innerhalb der letzten 10 Jahre.
Die Potenzialstudien stellen zunächst die fachliche Meinung des Dienstleisters dar, wurden durch die Verwaltung geprüft und zum Teil in den Maßnahmenkatalog übernommen.
Im Maßnahmenkatalog werden zunächst die kurzfristigen Maßnahmen dargestellt, die möglichst zeitnah, d. h. innerhalb der nächsten 3 Jahre, umgesetzt bzw. initiiert werden sollten. Einige der dort genannten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Einen weiteren, entsprechend kürzeren Teil bilden die mittel- und langfristigen Maßnahmen. Diese werden nur als mögliche Option dargestellt. Eine nähere Auseinandersetzung mit diesen Maßnahmen soll im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen. Da es sich jedoch um Projekte handelt, deren zeitnahe Umsetzung nicht möglich oder realistisch ist und deren Finanzierung noch völlig ungeklärt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine tiefere Behandlung erfolgen.
Geplant ist aber eine Verstetigung der Klimaschutzaktivitäten nach Ablauf der aktuellen Förderperiode im November 2022.
 
Bei aller unstreitiger Notwendigkeit geeigneter Klimaschutzmaßnahmen ist sich die CSU-Stadtratsfraktion bewusst, dass die weltweite Klimaproblematik allein durch kommunale Maßnahmen der Stadt Bayreuth nicht messbar beeinflusst werden kann. Im Hinblick auf diese Tatsache und die finanzielle Situation der Stadt muss deshalb auf besondere Effektivität der vorgesehenen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt geachtet werden. Alle Maßnahmen sind mit Augenmaß zu prüfen und abzuwägen.
 
Eine dieser sinnvollen Maßnahmen ist etwa die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, die sich bereits in der Planungsphase befindet. Der Antrag auf Fördermittel wurde bereits eingereicht. Der Maßnahmenbeginn bzw. eine Ausschreibung hängt jedoch eng am zeitlichen Ablauf des Förderverfahrens. Weitere Maßnahmen sind geplant.
 
Nach langer und ausführlicher Diskussion beschloss der Stadtrat Bayreuth das vorgelegte Klimaschutzkonzept und beauftragte die Verwaltung mit dessen schrittweiser Umsetzung. Diese soll im Rahmen der jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Zur weiteren Finanzierung des Klimaschutzmanagements für die Umsetzungsphase des Klimaschutzkonzepts wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen und darüber hinaus soweit möglich weitere Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
 
 
 
2.    Freiflächenphotovoltaik im Bayreuther Stadtgebiet
 
Auch dieser Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem wichtigen Thema Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes ist es erforderlich, verstärkt von fossilen zu regenerativen und regional erzeugbaren Energieträgern wechseln.
 
Nachdem Windkraft im Bayreuther Stadtgebiet aufgrund der Kessellage und der bestehenden Siedlungsstruktur eine eher untergeordnete Rolle spielt und deshalb das Thema „Verspargelung der Landschaft“ innerstädtisch nicht diskutiert werden muss, tritt hier das Thema Photovoltaik in den Vordergrund.
Hier gibt es noch ein nicht unerhebliches Potenzial an bzw. auf Gebäuden und auf sonstigen überbauten Flächen, das nun näher auf seine Nutzungsmöglichkeit für Freiflächen-Photovoltaik untersucht werden soll.
Auch unsere Fraktion, u.a. unsere Stadtratskollegen Christian Wedlich und Helmut Parzen, hat darüber hinaus bereits in mehreren Anträgen gefordert, auch weitere unbebaute Flächen, z.B. entlang der Autobahn, auf eine mögliche Nutzung für Photovoltaikanlagen hin zu prüfen.
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) und die überörtliche Regionalplanung sehen
vor, dass erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden sollen. Hierbei sollen sowohl der bebaute als auch der unbebaute Raum in die Überlegungen einbezogen werden. Solaranlagen auf Industrie- und Gewerbebauten und Wohngebäuden, aber auch als Überdachung von Parkplätzen, reduzieren den Bedarf an Freiflächenphotovoltaikanlagen und tragen so dazu bei, dass dringend in der Landwirtschaft benötigte Flächen geschont werden. Darüber hinaus können Solaranlagen im privaten und auch im kommunalen Bereich zum Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele beitragen.
Dabei hat es immer die Stadt Bayreuth in der Hand, zu entscheiden, wo Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen können, da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Anlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, generell eine gemeindliche Bauleitplanung erfordern. Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss eine Gemeinde den Bereich, in dem Freiflächenphotovoltaikanlagen zulässig sein sollen, in ihrem Flächennutzungsplan verbindlich darstellen. Dies ist z.B. durch Ausweisung von Sondergebieten „Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien– Sonnenenergie“ möglich. Besonders interessant stellt sich hier die sog. „Agri-PV“ dar, welche die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit der Nutzung der Sonnenenergie kombiniert.
 
Der Stadtrat Bayreuth beschloss daher, zur Förderung regenerativer Energien im Stadtgebiet ergänzend zu PV-Anlagen an Gebäuden, auf Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen den grundsätzlichen Bedarf an weiteren PV-Anlagen auf Freiflächen anzuerkennen. Hierbei sollen aus Gründen des Flächensparens zum einen die Mehrfachnutzung von Flächen (z.B. in Form von Agri-PV) präferiert und zum anderen vorbelastete, naturschutzfachlich, landschaftlich und städtebaulich weniger bedeutsame Flächen herangezogen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, entsprechend geeignete Flächen zu suchen und sodann den zuständigen Gremien zur weiteren Beschlussfassung zu berichten.
 
 
 
3.    Zwischenbericht zum regionalen Gründer- und Innovationszentrum
 
In der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für das „RIZ“ die Erstellung eines Gebäudeteiles von ca. 1500m² Nutzfläche zu prüfen, abzustimmen und den Stadtrat zu informieren.
In der Sitzung am 07.02.2022 wurde eine Berichterstattung zu den Finanzzahlen bezüglich des Investitionsprogramms für das „Regionale Innovations- und Gründerzentrum“ festgelegt. Daraufhin erfolgte zur Klärung der vertraglichen Aspekte bezüglich der Grundstücksbebauung im Frühjahr eine Abstimmung zwischen der Universität Bayreuth, der Immobilien Bayern, des staatlichen Bauamtes und der städtischen Verwaltung. Grundsätzlich ist eine Bebauung auf dem Grundstück des Freistaates Bayern geplant. Ein Vertragsentwurf befindet sich derzeit in Erstellung.
 
Besonders bedeutsam für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist eine angemessene Beteiligung des Landkreises am Vorhaben RIZ. Deshalb wurde unter Teilnahme der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth der Kreisausschuss „Kreisentwicklung, Tourismus und Wirtschaft“ am 14.03.2022 zum aktuellen Stand informiert. Im nächsten Schritt wird sich der Kreistag Bayreuth am 29.04.2022 mit der Thematik befassen und gegebenenfalls eine Entscheidung zu einer möglichen Beteiligung treffen.
 
Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Landkreises am Projekt wird geplant, in Abhängigkeit von dessen Entscheidung die weiteren Planungen vorzunehmen und insbesondere eine Entscheidung darüber zu treffen, ob letztlich die Variante mit einer Nutzfläche von 1.500 m² oder jene mit 2.500m² Nutzfläche realisiert werden soll. Nach einer nun aktualisierten Kostenberechnung soll das RIZ einschließlich Inflationsausgleich und einem Risikoanteil für unvorhergesehene Kostenfaktoren bis 2027 für die kleinere Variante 20 Mio Euro und für die größere Variante 25 Mio Euro kosten.
Neben einer angemessenen Beteiligung des Landkreises ist aber wesentliche Voraussetzung für das Einhalten der zugrunde gelegten Zeitschiene der pünktliche Start des notwendigen VgV-Ausschreibungsverfahrens noch im Herbst 2022 und damit die zeitnahe Klärung der vertraglichen Gestaltung einer Nutzung des Grundstückes auf dem Universitätsgelände.
Eine finale Entscheidung insbesondere über den letztendlichen Umfang des RIZ wird voraussichtlich in der Juli-Stadtratssitzung fallen.
 
 
 
4.    Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer sowie Anpassung der Grundsteuerhebesätze
 
Aus den Reihen der BG-Stadtratsfraktion erfolgte der Antrag, dem Stadtrat über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Grundsteuer für die Bayreuther Grundstückseigentümer zu berichten. Der Antrag war jedoch verfrüht.
 
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Stadt Bayreuth noch keine Aussage zum potentiellen
Grundsteueraufkommen der Stadt Bayreuth auf Basis des neuen BayGrStG und zu den
Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer treffen, da den Kommunen die hierfür zwingend benötigten neuen Grundsteuermessbeträge als erforderliche, von den Finanzbehörden zu ermittelnde und formal festzustellende Datengrundlage noch gar nicht vorliegen.
Im Vorfeld der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf der Basis des neuen BayGrStG müssen zunächst seitens der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärungen eingereicht werden. Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 abzugeben. Dann erst werden die bayerischen Finanzämter im Herbst 2022 mit der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf Basis des neuen BayGrStG beginnen.
Belastbare Berechnungen über die Auswirkungen der Grundsteuerreform vor Ort sind
dem Bayerischen Städtetag zufolge frühestens Ende 2023 möglich.
 
Auch wenn es sicherlich wünschenswert ist, dass auch nach der Grundsteuerreform die Grundstückseigentümer im Durchschnitt nicht höher belastet werden als vor der Reform, sind derzeit auch vor dem Hintergrund der fraglichen Innenfinanzierungskraft der Stadt Bayreuth und dem in den nächsten Jahren besonders hohen Investitionsbedarf der Stadt insbesondere für die anstehenden Schulbaumaßnahmen konkretere Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht möglich.
 
 
 
 
5.    Sonstiges
 
Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung noch die alljährliche Vorlage des Berichts über Beteiligungen der Stadt Bayreuth am Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts (Beteiligungsbericht), der Erlass der üblichen Rechtsverordnungen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass des Pfingstmarktes am 29.05.2022 und des Martinimarktes am 06.11.2022 mit der Festlegung der jeweils zugehörigen verkaufsoffenen Sonntage sowie Beschlüsse über verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022 und eine Änderung des Gebührenverzeichnisses für die städtische Musikschule.







Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 06.05.2022 um 17:53 Uhr