Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


auch die März-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt.
 
Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung informieren:
 
 
 
1.    Patenschaft mit dem 1st. Battalion der U.S. Army, Grafenwöhr
 
Vor kurzem haben Vertreter der U.S. Army in Grafenwöhr den Wunsch einer Patenschaft der Stadt Bayreuth mit einer Einheit der US Armee an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger herangetragen.
Bei der Einheit handelt es sich um das 1st. Battalion, 77th Field Artillery Regiment (1-77 FAR) der 41st Field Artillery Brigade aus Grafenwöhr.
Mit der Patenschaft soll der Austausch zwischen jungen Deutschen und Amerikanern gefördert werden und den Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte die Kultur und Geschichte der Region, insbesondere der Stadt Bayreuth, nähergebracht werden.
Ziel der Partnerschaft soll vorrangig der kulturelle Austausch und die Kontaktpflege auf humanitärer, kultureller, touristischer, sportlicher und bildungspolitischer Ebene sein. Dabei sollen insbesondere Kontakte zwischen den Familien und die Begegnung von jungen Menschen gefördert werden. Alle Familienangehörige und Zivilangestellte mit eingeschlossen sind momentan ca. 45.000 Amerikaner in der Region beheimatet.
Bereits heute pflegt die US-Armee intensive Beziehungen mit der Universität Bayreuth und dem Amtsgericht Bayreuth, dem Amerikahaus Nürnberg sowie mit medi-Bayreuth.
 
Wer nun aber glaubt, eine solche Patenschaft unter humanitären, kulturellen, touristischen und sportlichen Vorzeichen sei generell ein willkommener „Selbstläufer“ und eine gute Gelegenheit, gerade in Krisenzeiten die deutsch-amerikanische Freundschaft zu vertiefen und Bündnissolidarität im schwieriger Zeit zu demonstrieren, hat die Rechnung ohne die Grünen gemacht: In völliger Verkennung der weltpolitischen Lage und vollständiger ideologischer Selbstblockade lehnten sie wie schon im vorberatenden Ältestenausschuss mehrheitlich die angetragene Patenschaft als „verhängnisvolle Partnerschaft mit einer Kriegspartei“ ab und pflegten ungeachtet der russischen Aggression gegen die freie Welt ihre alten antiamerikanischen Spät-68er-Vorurteile.
Zum Glück sah dies die gesamte übrige Stadtratsmehrheit vollständig anders und stimmte der beabsichtigten Patenschaft zu dem Bataillon aus Grafenwöhr zu.
 
 
 
2.    Übersetzung der Plenarsitzungen des Stadtrats in Gebärdensprache?
 
Um Stadtratssitzungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen barrierefreier zu gestalten, beantragte die Grünen-Fraktion den Einsatz entsprechender Gebärdendolmetscher bei Stadtratssitzungen oder sonstigen bedeutsamen Veranstaltungen.
Grundsätzlich ist dieses Vorhaben auch aus Sicht der Verwaltung durchaus begrüßenswert.
Allerdings stellte sich das Vorhaben in der praktischen Umsetzung, insbesondere bei den derzeit vorherrschenden Hybrid-Sitzungen, als technisch und logistisch äußerst anspruchsvoll dar.
Hinzu kommt, dass von den zur Verfügung stehenden Dolmetschern nur ein einziges Dolmetscherteam überhaupt bereit wäre, an einer Übertragung im Livestream teilzunehmen.
Neben den enormen organisatorischen Herausforderungen und den damit verbundenen hohen Kosten stellt sich auch die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf.
Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich auch eine ganze Reihe von guten Gehörlosen-Apps erhältlich sind, die das gesprochene Wort in Schriftform übertragen und somit auch hörbehinderten Mitmenschen die Nachverfolgung entsprechender Sitzungen und Veranstaltungen erleichtern.
Im Ergebnis wurde der Antrag daher abgelehnt, jedoch beschlossen, bei bedeutenderen öffentlichen Veranstaltungen mit den Einladungen den Bedarf nach eventuellen Gebärdendolmetscher abzufragen und solche bei entsprechender Nachfrage zuzuziehen.
 
 
 
3.    Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020
 
Im Folgenden legte Finanzreferent Michael Rubenbauer den Jahresabschluss 2020 vor. Nachdem die pünktliche Fertigung der Jahresabschlüsse unter Oberbürgermeisterin Merk-Erbe jahrelang vernachlässigt wurde, sind wir nun allmählich in der Gegenwart angekommen.
Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020 hat eine Bilanzsumme von 660.160.231,62 € und weist ein Eigenkapital von 199.408.582,99 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 25.180.018,85 €. Der Stadtkämmerer verwies allerdings darauf, dass das Berichtsjahr das letzte Jahr vor dem massiven Gewerbesteuereinbruch gewesen sei, so dass für 2021 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen wäre.
 
 
 
4.    Einführung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2020 wurde der Auftrag zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bayreuth erteilt.
Inzwischen trat zum 01.07.2022 auch die geänderte Mietspiegelverordnung in Kraft, mit der Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, entweder einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung wurde zum 01.01.2024 festgelegt.
Zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels war die Erhebung umfangreichen Datenmaterials erforderlich. Dabei hat der Gesetzgeber fünf Merkmale zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete benannt, nämlich Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit einschließlich Energetik und Lage des jeweiligen Objektes.
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine umfangreiche Mieter- und Vermieterbefragung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Daten von 1113 Wohnungen erhoben.
Entsprechend einem Gutachten des vorbereitenden Sozialausschusses beschloss der Stadtrat die Einführung des qualifizierten Mietspiegels auf der Basis jenes umfangreichen Datenmaterials zum 01.05.2022.
Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel keine eigene Steuerungswirkung entfaltet, sondern lediglich für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen schafft.
 
 
 
5.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplan-Änderungsverfahren „Ehemalige Markgrafenkaserne“
 
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die aktualisierten Planungen für den Bereich der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuther Nordosten vorgestellt. Die Planungen gliedert sich in drei Teilbereiche, nämlich
 
a.      die Ansiedlung eines großflächigen Möbeleinzelhandels
b.     die Modifizierung des Logistikstandortes und
c.     die Ausweisung von Gewerbeflächen für klassisches Gewerbe.
 
Hinsichtlich des beabsichtigten Möbeleinzelhandels an der Bindlacher Allee ist bekanntlich ein Möbelhaus sowie ein Möbelmitnahmemarkt vorgesehen. Wichtig ist uns dabei, dass das zentrenrelevante Sortiment auf insgesamt maximal 3945 m² beschränkt wurde, um negative Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel auszuschließen.
Bezüglich der Modifizierung des Logistikstandortes wurde festgelegt, dass dort künftig auch Hochregallager mit Gebäudehöhen von bis zu 35 m sowie beschränkter Einzelhandel („Werksverkauf“ mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten) möglich und zulässig sein sollen.
An der nördlich angrenzenden Fläche der Bindlacher Allee sollen zusätzliche weitere Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe ausgewiesen werden, um die Gewerbeflächenknappheit im Oberzentrum Bayreuth abzumildern.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden wiederum mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen) gefasst.
 
 
 
6.    Umbenennung von Straßen
 
Breiten Raum nahm erwartungsgemäß die Diskussion um die Umbenennung verschiedener Straßen in Anspruch, hinsichtlich derer mehrere Anträge aus verschiedenen Fraktionen vorlagen.
Im Zentrum der Diskussion stand eine mögliche Umbenennung der Hans-Meiser-Straße. Hans Meiser war von Juni 1933 bis 1955 erster Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Er stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber und verbreitete bereits in den 1900 zwanziger Jahren antijüdische Klischees und Stereotype, ohne dabei jedoch den Rassenwahn und Antisemitismus der Nationalsozialisten zu übernehmen. Während der nationalsozialistischen Herrschaft ging er zahlreiche Kompromisse mit dem damaligen NS-Staat ein, um die Unabhängigkeit seiner evangelischen Landeskirche zu erhalten. Umgekehrt hat sich Meiser nachweislich für verfolgte Jüdinnen und Juden eingesetzt und gegen Maßnahmen Stellung bezogen, die auf rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schlechterstellung der Juden in Deutschland abzielten.
Zweifelsfrei würde man heute keine Straße mehr nach Meiser benennen, wie auch Paul von Hindenburg heute nicht mehr als Namenspatron für eine Straße fungieren könnte.
Gleichwohl sprach sich die CSU-Fraktion dagegen aus, aus heutiger Sicht zweifelhafte Namensgebung zeitgeistig umzubenennen. Die Auseinandersetzung und Reflexion ambivalenter Persönlichkeiten sollte vielmehr durch die Anbringung entsprechender Hinweisschilder mit weiterführenden Informationen per QR-Code gefördert werden, anstatt sie diskussionslos aus dem Straßenverzeichnis zu tilgen und die notwendige historische Auseinandersetzung somit schlußstrichartig zu unterbinden.
Die kontrovers, aber sehr ernsthaft geführte Diskussion ergab einstimmig, dass die Hans-von-Wollzogen-Straße, einem glühenden Anhänger Adolf Hitlers und bekennenden Antisemiten gewidmet, künftig in Friedelind-Wagner-Straße umbenannt werden soll. Eine Umbenennung der Hindenburgstraße wurde abgelehnt. Mit denkbar knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen wurde schließlich eine Umbenennung der Hans-Meiser-Straße beschlossen. Sie soll künftig Dietrich-Bonhoeffer-Straße heißen.
 
 
 
7.    Sonstiges
 
Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung lediglich noch verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022, die Fortschreibung der Mietwerterhebung entsprechend einem Sozialausschussgutachten sowie ein Satzungserlass für künftige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Ein umfangreicher nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 01.04.2022 um 13:52 Uhr