Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,




traditionell ist die Juli-Stadtratssitzung meist eine sehr lange Marathon-Sitzung, weil es vor der Sommerpause noch viele größere und kleinere Tagesordnungspunkte abzuarbeiten gilt. So umfasste die jüngste Stadtratssitzung 43 öffentliche und nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte.
 
Mit dem heutigen Newsletter wollen wir Sie in gewohnter Weise über die wichtigsten Diskussionen und Entscheidungen aus der Juli-Sitzung informieren:
 
 
1.    Vereidigung von Frau Luisa Funke-Barjak als neues Stadtratsmitglied
 
Nachdem der Kollege Thomas Hacker kürzlich sein Stadtratsmandat niedergelegt hat, wurde seine Listennachfolgerin, Frau Kollegin Luisa Funke-Barjak, zu Beginn der Sitzung als neues ehrenamtliches Stadtratsmitglied vereidigt.
Damit einher ging eine umfangreiche Umbesetzung verschiedener Gremien und Ausschüsse, die jedoch naturgemäß ausschließlich die Stadtratsfraktion FDP/DU/FL betrafen.
Wir wünschen Kollegin Luisa Funke-Barjak als neues Mitglied der Gestaltungsmehrheit allzeit eine glückliche Hand und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
 
 
2.    Dr. Michael Hohl neuer Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-ausschusses
 
Aufgrund der Niederlegung des Stadtratsmandates durch den Kollegen Thomas Hacker mussten auch ein neuer Vorsitzender und auch ein neuer stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besitzt eine wichtige, unabhängige Kontrollfunktion, weshalb gemäß Art. 33 II GO hier der Oberbürgermeister nicht automatisch Vorsitzender des Ausschusses ist.
Auf unseren Vorschlag hin wurden Herr Kollege Dr. Michael Hohl zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Herr Kollege Thomas Bauske zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Beide Kollegen verfügen über große und langjährige Stadtrats- und Verwaltungserfahrung, so dass mit dieser Entscheidung eine professionelle, sachgerechte Ausschussführung gewährleistet ist.
 
 
3.    Grüner Antrag auf Ratsbegehren Klimaentscheid
 
Nachdem der Stadtrat Bayreuth das eingereichte Bürgerbegehren auf Durchführung eines Klimaentscheid als unzulässig abgewiesen hat, stellte die Fraktion der Grünen nun einen Antrag, der Oberbürgermeister und die Verwaltung möge die unzulässigen Teilforderung des Klimaentscheids umzuformulieren, so dass er zulässig würde.
Der Antrag ist allerdings seinerseits unzulässig, da eine solche Überarbeitung dazu führen würde, dass der wesentliche Inhalt der ursprünglichen Forderung verloren ginge, und wurde deshalb ebenfalls abgelehnt.
In einem weiteren Antrag begehrt die Fraktion der Grünen, die Forderung des Klimaentscheids in Form eines Ratsbegehrens zur Abstimmung zu stellen.
Dies würde faktisch eine sogenannte „antizipierte Abhilfeentscheidung“ des Stadtrats bedeuten, der damit seine eigene vorherige und wohlabgewogene Entscheidung auf Ablehnung eines Bürgerentscheids konterkarieren und letztlich widerrufen würde.
Auch inhaltlich machte eine große Stadtratsmehrheit deutlich, dass das Ziel, eine Klimaneutralität bereits im Jahr 2030 zu erreichen, als unrealistisch erachtet wird. Aus einem sehr ausführlichen Vortrag der Klimaschutzmanagerin Gesa Thomas ergab sich, dass dies in der Praxis nicht umsetzbare Maßnahmen und Einschränkungen bedeuten würde. So müsste der Stadtrat beispielsweise ein vollständiges Verbrennerverbot im gesamten Stadtgebiet ab 01.01.2023 erlassen; Besitzer von Elektroautos müssten zudem nachweisen, dass ausschließlich lokal erzeugter Ökostrom getankt wird. Außerdem müsste nach dem Vortrag der Klimaschutzmanagerin der Verkauf und Verzehr sämtlicher nichtveganer Lebensmittel im gesamten Stadtgebiet verboten werden; Fleisch- und Wurstwaren dürften dann  -wie in der Nachkriegszeit-  nur noch auf Lebensmittelmarken erworben werden. Festspielgäste müssten nachweisen, dass sie ausschließlich per Eisenbahn, Bus oder zu Fuß nach Bayreuth gekommen sind. Weitere ebenso irreale wie surreale Maßnahmen wären für die Erreichung einer Klimaneutralität bereits bis 2030 erforderlich.
Der Antrag, einen solchen Ratsentscheid zu fordern, dabei aber die dafür notwendigen Forderungen in Frage zu stellen, ist nach unserer Auffassung rein populistisch und entlarvt die Forderungen der Grünen und ihrer „Hilfsgrünen“ der Bayreuther Gemeinschaft als rein opportunistischen Schaufensterantrag und wurde deshalb zurecht von der überwältigenden Stadtratsmehrheit abgelehnt.
 

4.    Keine Ausrufung eines Klimanotstandes

Ein weiterer Antrag der Grüne forderte die förmliche Ausrufung des „Klimanotstandes“ infolge der aktuellen Klimakrise. Dabei besteht bei den Antragstellern ganz offensichtlich Unklarheit über die tatsächliche Begrifflichkeit der Ausrufung eines „Notstandes“.
Kommt es in einem bestimmten Gebiet zu Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem – und darunter könnte man ja durchaus die aktuelle Klimakrise subsumieren – so kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Notstand, auch Ausnahmezustand genannt, ausgerufen werden. Ein solcher Notstand hat nach der bestehenden Gesetzeslage zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält.
Dies bedeutet in der Regel eine Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen und die Zurückdrängung demokratischer Entscheidungsprozesse in den Legislativorganen zugunsten der handelnden Exekutive.
Mit der Ausrufung eines Notstandes ist also grundsätzlich ein Minus an Diskussions- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gremien verbunden, um eben diesen Notstand seitens der Exekutive möglichst effektiv bekämpfen zu können.
Genau eine solche Verkürzung des demokratischen Diskurses dürfte jedoch von den Vertretern des Klimabauhauses kaum ernsthaft gewünscht sein, die ja bisher jede Gelegenheit zur Diskussion und Debatte gefordert und auch genutzt haben.
Meint man aber diesen Notstandsbegriff nicht und will man sich nur unter Verwendung des Etiketts „Notstand“ eine gewisse dramatisierende und alarmistische Wirkung des Notstandsbegriffs zu Nutze machen, ohne aber die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hinnehmen zu wollen, dann verkommt diese Forderung zu einem bloßen plakativen Schaufensterantrag mit rein symbolischer Bedeutung ohne jegliche rechtliche Bindungswirkung. Das wiederum wäre allerdings vordergründig, populistisch und nicht seriös.
Die Stadtratsmehrheit lehnte deshalb folgerichtig die beantragte Ausrufung eines Klimanotstandes ab.
 
 
5.    Förderung von Mieterstrom-Projekten
 
Mieterstrom-Projekte sind ein positiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien,
da sie zum einen bisher ungenutzte Dächer für Photovoltaik erschließen und zum anderen Menschen in Mehrfamilienhäusern die Nutzung von eigenerzeugtem Strom ermöglichen.
Wie Herr Dr. Dietrich von den Stadtwerken berichtete, werben die Stadtwerke Bayreuth seit mehreren Jahren für dieses Modell bei den großen Bayreuther Wohnungsgesellschaften. Bisher konnten allerdings nur zwei Projekte umgesetzt werden, lediglich ein weiteres Projekt bei einem privaten Bauträger ist kurz vor der Fertigstellung.
Die Gründe für die aktuell schwache Akzeptanz sind überwiegend finanzieller Art:
Die daraus resultierenden Mehrkosten machen die Vorteile aus dem Direktverkauf der
Eigenerzeugung häufig zunichte, insbesondere bei bereits bestehenden Objekten. Der aktuelle Anstieg bei den Strompreisen und auch die aktuellen Preissteigerungen bei PV-Anlagen erfordern, dass weiterhin jedes Projekt sorgfältig und individuell kalkuliert werden muss.
Die Stadtwerke Bayreuth bieten hier die komplette Dienstleistung von der Errichtung der PV-Anlage über das Messkonzept bis hin zur Abrechnung aus einer Hand an und informieren gerne direkt.
 
 
6.    Resolution zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und Weiterplanung der Franken-Sachsen-Magistrale

Die Modernisierung der Franken-Sachsen-Magistrale Nürnberg – Hof – Dresden mit Abzweig nach Tschechien über Schirnding wurde erstmals mit dem Bundesverkehrswegeplan 1992 beschlossen.
1995 wurde die Elektrifizierung Nürnberg – Schirnding – Prag mit der Tschechischen Republik vereinbart. Während der tschechische Teil bereits 2012 fertig gestellt wurde, sind beim deutschen Teil lediglich die Vorplanungen Anfang 2021 abgeschlossen.
Die darauf folgende Wirtschaftlichkeitsbewertung hat nun ein angebliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,6 ergeben. Der restliche Ausbau und Lückenschluss soll demnach unwirtschaftlich sein.
Die Anlieger der Franken-Sachsen-Magistrale haben das deutlich negative Ergebnis der erneuten Wirtschaftlichkeitsberechnung des Lückenschlusses durch den Bundesgutachter mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Es bestehen größte Zweifel an dessen Plausibilität. Das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Berechnung von 0,6 ist weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt, die 2015 zum Bundesverkehrswegeplan 2030 mit 1,3 noch gegeben war. Dies befremdet im höchsten Maß, da
 
1. durch umfangreiche Optimierungen der Vorentwurfsplanungen in 2021 im Abschnitt Nürnberg – Marktredwitz keine Kostensteigerungen gegenüber 2015 mehr gegeben sind,
2. es seit 2015 zu einer erheblichen Potenzial- und Nutzensteigerung im Güterverkehr kam und
3. keine Nutzenreduzierung im Personenverkehr vorliegt.
 
Allein diese Plausibilitätsbetrachtungen legen dar, dass eine Verschlechterung des Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3 auf 0,6 unmöglich sein dürfte.
 
Der Stadtrat Bayreuth fordert das Bundesverkehrsministerium daher im Wege einer einstimmig verabschiedeten Resolution auf, nachvollziehbar zu erläutern, warum die Wirtschaftlichkeit des Lückenschlusses bei der erneuten Überprüfung nach sieben Jahren derart weit verfehlt worden sein soll. Der Stadtrat Bayreuth appelliert an das Bundesverkehrsministerium, die baldige Weiterplanung und Realisierung der Franken-Sachsen-Magistrale zu ermöglichen und dabei ggf. auch neue Wege zu beschreiten. Von besonderer Bedeutung dürfte die von der Beschleunigungskommission angestrebte Gesetzesinitiative zur Elektrifizierung von Bahnstrecken sein. Die Franken-Sachsen-Magistrale ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierungsparteien unter den Pilotprojekten für die Beschleunigung von Verkehrsprojekten aufgeführt. Die vollständige Elektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale ist dabei Grundlage für weitere Verbesserungsmaßnahmen im Schienenpersonennah- und Güterverkehr der gesamten Region.
Die CSU wird weiterhin auf allen Ebenen für eine Realisierung dieser dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahme kämpfen.
 
 
7.    Regionales Gründer- und Innovationszentrum
 
In der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2022 wurde der aktualisierte Sachstand zur Investition bezüglich der Errichtung eines Gründer- und Innovationszentrums auf dem Campus der Universität Bayreuth vorgestellt.
In der Zwischenzeit hat sich auch der Kreistag Bayreuth mit dem Projekt befasst und am 20.06.2022 folgende Eckpunkte der dortigen Kostenbeteiligung fixiert:
 
1) Beteiligung an den Investitionen in Höhe von 25% bis maximal 4,5 Mio. €
2) Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 50%
 
Zur weiteren Vorgehensweise wurde nun festgelegt, als nächstes die notwendigen vertraglichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld des VgV-Verfahrens zu erarbeiten sowie eine Beschlussvorlage zur Frage der organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Aspekte sowie der Beteiligung des Landkreises Bayreuth zu erstellen.
Die CSU-Fraktion unterstützt dieses für die gesamte Region so wichtige Projekt weiterhin uneingeschränkt.
 
 
8.    Antrag betreffend ein Grundsatzprogrammes „Bayreuth Queer“
 
Mit Schreiben vom 28.06.2021 beantragte die Stadtratsfraktion „Bündnis90/Die Grünen und Unabhängigen“ die Einführung eines „queeren Grundsatzprogrammes“ und Festschreibung der Inhalte, im Besonderen die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle, Aufklärung der Bevölkerung, Schulung der städt. Beschäftigten, Beratung und Gedenken queerer Opfer und Einführung einer „LQBTIQFreedom Zone“. Des Weiteren wurde die Einrichtung eines Gleichstellungsrates, die dauerhafte Präsentation der Regenbogenfarben im Stadtbild, das Hissen der Regenbogenfahne im Monat Juni vor dem Rathaus und allen städtischen Einrichtungen und die Verleihung eines Preises zum Thema „Queer“ beantragt.
Nach längerer Vorberatung im Sozialausschuss wurden hierzu vom Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst:
 
1.     Die Stadt Bayreuth entwickelt in einem partizipativen, öffentlichen Verfahren „Leitlinien zur Queerpolitik der Stadt Bayreuth“ und stellt dabei auch die Einrichtung einer „LGBTIQ Freedom Zone“ zur Debatte. Im zuständigen Referat soll kostenneutral eine zu qualifizierende Ansprechperson für Diversität benannt. Die bereits vorhandenen Beratungsstellen sollen entsprechend eingebunden werden.
 
2.     Die Gleichstellungsbeauftragte wird einen offenen Runden Tisch zum Thema Gleichstellung einberufen, um Themen und Erwartungen an die Einrichtung eines Arbeitskreises oder ähnlichen Gremiums zum Thema Gleichstellung zu klären und den Stadtratsgremien einen bedarfsgerechten Vorschlag zu unterbreiten.
3.     Zudem soll während des Pride Month Juni und der Zeit der Bayreuther Festspiele, des Festivals junger Künstler sowie der Barockfestspiele eine Regenbogenbeflaggung gehisst werden.
 
4.     Die Einführung eines städtischen Queer-Preises wird abgelehnt. Die Mitglieder des Stadtrates werden dazu aufgerufen, geeignete Vorschläge für die Verleihung im Rahmen der bestehenden städtischen Preise einzureichen.
 
 
9.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Gewerbegebiet Oberobsang“

Mitder Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragen wurden, wurde das Bauvorhaben „Neubau Brauerei Gebr. Maisel“ im Gewerbegebiet Oberobsang in die nächste Verfahrensrunde geschickt.
Die Verwaltung hat sich dabei sehr detailliert, sorgfältig und gründlich mit den vorgetragenen Einwendungen befasst und diese auch in einige Planänderungen eingearbeitet. Wichtig ist dabei insbesondere die Frage der Verkehrserschließung ausschließlich über die Bundesstraße B 85 sowie die unbedingte Einhaltung sämtlicher wasser- und umweltrechtlicher Vorgaben.
Das Projekt, das eine moderne Brauerei nach aktuellsten ökologischen Gesichtspunkten vorsieht, wird von der CSU-Stadtratsfraktion uneingeschränkt unterstützt.
 
 
10.Bebauungsplanverfahren „Misch- und Wohnquartier Kreuzstein“
 
Auch das geplante Misch- und Wohngebiet „Am Kreuzstein“, das auf dem Gelände der früheren Fa. Zapf entstehen soll, wurde in die nächste Verfahrensstufe überwiesen. Auf dem bislang nahezu vollständig versiegelten Gebiet sollen in den nächsten Jahren Geschäfts- und Bürogebäude sowie insbesondere attraktive Mehrfamilienhäuser sowie eine KiTa errichtet werden. Vorgesehen ist eine Freilegung des bislang vollständig verrohrten Tappert im Rahmen eines durchgängigen Grünzuges sowie eine besondere Durchwegung mit Fuß- und Radwegen.
Insbesondere für die weiteren Anschlußplanungen bis hin zum projektierten neuen Wohngebiet An der Hohlmühlleite stellt dieses Vorhaben eine Initialzündung für einen völlig neuen, attraktiven Stadtteil dar.
 
 
11.Sonstiges

Im Übrigen erfolgte noch ein ausführlicher Bericht des Stadtkämmerers Michael Rubenbauer zum Haushaltsvollzug, insbesondere zu den drastisch zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen, notwendige Mittelfreigaben aus dem Finanzhaushalt 2022 für die Anschaffung von Maschinen und Feuerwehrfahrzeugen, die Verabschiedung einer geänderten Satzung für den Integrationsbeirat und die Aktualisierung unserer Freiflächengestaltungssatzung
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und hoffen:  Bleiben Sie gesund!
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 08.08.2022 um 11:24 Uhr