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Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde.
Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Ausbau Klärwerk Bayreuth
 
Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht:
 
–       eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse,
–       neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte
–       Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem
–       neuen Installationsgang.
 
Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet.
Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können.
Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen.
Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt.
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein.
Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen.
 
 
 
2.    Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth
 
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen.
Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind.
Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich.
Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden.
Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth.
 
 
 
3.    Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
 
Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf.
Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich.
Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen.
Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen.
 
 
 
4.    Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth
 
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes.
Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren.
Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird.
Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen.
 
 
 
5.    Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“
 



Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können.
In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten.
Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde.
Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet.
Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte.
Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in     Richtung Schnabelwaid auswirken würde.
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen.
 
 
 
6.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz
 
Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel:
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt.
Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme positive´ Synergieeffekte für alle Beteiligten entwickeln und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen.
Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen.
Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten.
 
 
 
7.     Sonstiges
 
Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 28.01.2022 um 15:32 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der aktuellen Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Dezember-Sitzung wieder im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass ein Teil des Stadtrats in Präsenz an der Sitzung teilnimmt und ein anderer Teil lediglich digital zugeschaltet ist.
Da dieses Procedere insbesondere abstimmungstechnisch für den Oberbürgermeister als Sitzungsleiter nicht leicht zu händeln ist, wurde die Tagesordnung der Dezember-Sitzung eher knapp gehalten.
 
Dennoch gab es einige interessante Tagesordnungspunkte, über die wir Sie in gewohnter Weise
mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität
 
Auch die Stadt Bayreuth will und muss ihren Beitrag zum Klimaschutz erbringen und die durch sie verursachten Treibhausgase schnellstmöglich reduzieren. Oberbürgermeister Ebersberger wies dabei zu Recht darauf hin, dass der Weg zur Klimaneutralität nicht kostenlos sein wird, aber bei allen Aufwendungen auch immer die Relation zu anderen wichtigen kommunalen Aufgaben gesehen werden muss. Auch nach Auffassung der CSU-Fraktion muss dabei die Konzentration auf das kommunal Machbare im Vordergrund stehen. Es sollten nur Ziele postuliert werden, die letztlich auch realisiert werden können und für die Stadt erreichbar sind.
Auch wenn die Fraktionen der Grünen und der BG den Grundsatzbeschluss ablehnten und sich mit populistisch-diffuser Argumentation in unrealistischen Forderungen ergingen, folgte eine große Stadtratsmehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach für Bayreuth Klimaneutralität bis 2040 angestrebt werden soll; dafür werden sektorenübergreifende Ansätze gewählt und geeignete Konzepte entwickelt, Förderprogramme wahrgenommen und alle Prozesse laufend durch ein engmaschiges Monitoring begleitet.
 
 
 
2.    Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Baumaßnahmen an Sportvereine der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom Dezember letzten Jahres erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Sport- und Schwerpunktrichtlinien hinsichtlich der Bezuschussung von Baumaßnahmen von Sportvereinen zu überarbeiten.
Die daraufhin vorgelegte weiterentwickelte Richtlinie sah generell eine Bezuschussung in Höhe von 10 % für entsprechende Baumaßnahmen vor.
In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt wurde darüber hinaus ein Passus für einen „Klimacheck“ eingearbeitet, damit Vereine vor einer konkreten Baumaßnahme entsprechende fachliche Beratung in Anspruch nehmen können.
Vertreter der Bayreuther Gemeinschaft versucht nun, in recht durchsichtiger populistischer Manier den Fördersatz auf 20 % zu erhöhen.
Dabei wurde allerdings verkannt, dass die Stadt Bayreuth schon bisher beispielhafte Sportförderung dadurch betreibt, dass den im Stadtsportverband organisierten Sportvereinen grundsätzlich städtische Sporthallen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Über das Jahr hinweg sind dies erhebliche geldwerte Leistungen, die bayernweit ein großartiges und beispielhaftes Alleinstellungsmerkmal der Sportstadt Bayreuth darstellen.
Im Ergebnis verblieb es daher bei dem Fördersatz von 10 % für Investitionen und Anschaffungen in vereinseigene Anlagen, wobei der Stadtrat ausdrücklich einen Vorbehalt zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses festlegte, in begründeten Einzelfällen auch von diesem Regelsatz abweichen zu können.
 
 
 
3.    Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen im Haushalt der Stadt Bayreuth
 
In der Abwicklung des Haushalts der Stadt Bayreuth für das Jahr 2021 wurde eine Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen erforderlich. Dabei handelte es sich um den bislang genehmigten Haushalt übersteigende Mehrauszahlungen, die für die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule und einen Ausgleich zur Finanzierung des höheren Bedarfs beim Freibäderverlustausgleich erforderlich wurden.
Die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule ist ein kurz vor dem Abschluss stehendes Millionenprojekt, das (wie so viele andere Vorhaben auch) leider mehrfach finanziellen Nachsteuerungsbedarf auswies.
Bei dem internen Freibäderverlustausgleich handelt es sich um Zahlungen, die über den bereits eingeplanten Verlust hinaus insbesondere aus Corona-Gründen erforderlich wurden.
Der gesamte überplanmäßige Mehrbedarf belief sich auf etwa 1,2 Millionen € und wurde intern durch entsprechende Minderauszahlungen bzw. Minderaufwendungen bei anderen Produktkonten ausgeglichen.
 
 
 
4.    Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet im Unteren Rotmaintal“
 
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet Bayreuths und erstreckt sich im Wesentlichen auf das Areal der früheren „Herzogmühle“.
Nach dem Abbruch der minderwertigen Vorgängerbebauung wird dort entlang des Landschaftsschutzgebietes eine attraktive Bebauung mit Mehrfamilienhäusern realisiert, deren erster Bauabschnitt durch die städtische GEWOG bereits abgeschlossen ist.
Nun soll in einem weiteren Bauabschnitt der Bereich nördlich der Erschließungsstraße bis hin zur Geländekante der Rotmainaue mit weiteren attraktiven Mehrfamilienhäusern bebaut werden.
Der städtebauliche Entwurf umfasst dabei etwa 100 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, die zu zwölf Wohngebäuden innerhalb von drei Gebäudegruppen zusammengefasst werden. Vorgesehen sind ebenso vielgestaltige wie abwechslungsreiche Freiräume, die den attraktiven Landschaftsraum strukturieren, gliedern und sich durchlässig zum Naturraum der angrenzenden Rotmainauen darstellen.
Der Stadtrat Bayreuth gab für den weiteren Fortgang dieses städtebaulich bedeutsamen Projekts nun final grünes Licht. Damit entsteht ein weiteres, attraktives Wohngebiet in unserer Stadt, das einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des angespannten Bayreuther Wohnungsmarktes leisten wird.
 
 
 
5.    Durchführungsbeschluss Soziale Stadt St. Georgen – Spielplatz Schanz
 
Ein Kern- und Herzstück der städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Stadtteils St. Georgen und des Wohnquartier „Insel“ zwischen der See- und der Egerländer Straße stellt der Spiel- und Sportpark „Schanz“ dar.
Der Spiel- und Sportplatz Schanz – mit seiner Rollenspielanlage im Bauabschnitt I bereits 2019 eingeweiht – bekommt nun in einem Bauabschnitt II einen nördlichen Abschluss. Vorgesehen sind verschiedene räumliche, spielerische und naturnah gestaltete Bereiche, die in der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den mit der Anlage betrauten Dienststellen im Jahr 2021 gemeinsam konzeptionell ausgearbeitet wurden.
Zentrale Elemente der nun fortgeführten Planung sind ein großer Kletterturm mit Seilnest als Ausguck, zwei Container mit Rutsche und WC-Einbau und entsprechenden  Betreuerräumen, eine Ruinenmauer zum Ausruhen und Klettern mit vielen verschiedenen Spielmöglichkeiten und eine sogenannte Skatebowl als Ergänzung zu der bereits bestehenden Rollspielanlage. Tischtennisplatten und Wegeverbindungen zur alten Schokofabrik sowie eine planerische Anbindung des in der Nachbarschaft vorgesehenen neuen Feuerwehrhauses vervollständigen die Planungen.
Die Gesamtkosten des zweiten Bauabschnittes von etwa 720.000 € werden zu 60 % gefördert. Der Stadtrat stimmte der entsprechenden Mitteleinstellung im Haushalt 2022 zu.
 
 
 
6.    Barrierefreie Zugangswege am Kirchplatz
 
Das Umfeld des Kirchplatzes rings um die Stadtkirche ist durch einen historischen und sehr groben Kalksteinpflasterbelag geprägt, der nicht behindertengerecht ist und insbesondere bei Rollator- und Rollstuhlfahrern zunehmend auf berechtigte Kritik stieß.
Bereits Ende 2019 beschloss der Bauausschuss daher Planungen von barrierefreien Zuwegungen im Umgriff der Stadtkirche.
Im Rahmen des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ beschloss der Stadtrat im September dieses Jahres sodann die Realisierung des Projekts und stellte die notwendigen Mittel für die Umsetzung bei einem Fördersatz von 80 % in den Haushalt ein.
Nach den Planungen ist nun beabsichtigt, eine barrierefreie Erschließung im Stadtkirchenumfeld zu den dortigen sozialen Einrichtungen, dem nördlichen Eingang der Stadtkirche, zum benachbarten Historischen Museum und zu den angrenzenden Gassen zu schaffen. Vorgesehen ist dabei eine Spur aus Granitplatten mit einer Breite von insgesamt 1,20 m.
Lediglich die Ausführung des Farbtones (dunkelgrauer bis anthrazitfarbener Granit) stieß bereits im Bauausschuss auf Kritik. Insbesondere unsere Fraktion wünschte sich hier eine harmonischere Gestaltung möglichst Ton-in-Ton zum bestehenden historischen Pflasterbelag. Eine zwischenzeitliche Rücksprache mit dem Behindertenbeirat und dem Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass das Projekt nun in hellem Naturstein ausgeführt werden kann. Für die so verabschiedete Maßnahme sind lediglich städtische Eigenmittel in Höhe von ca. 63.000 € erforderlich.
 
 
 
7.    Zuschuss an die Bayreuther Festspiele 2021
 
Im Jahr 2021 stellte die Corona-Pandemie die Bayreuther Festspiele vor besondere Herausforderungen. Signifikante Mehrkosten für die Durchführung aufwändiger Hygienemaßnahmen einerseits und Mindereinnahmen durch die nur teilweise Belegung des Festspielhauses andererseits führten zu einem erhöhten Finanzbedarf.
Im Mai beschloss der Stadtrat daraufhin eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Bayreuther Festspiele auf fast 3.000.000.- Euro, um die Zahlungsfähigkeit der Festspiele auch in einem Worst-Case-Szenario zu gewährleisten.
Aufgrund der vergleichsweise positiven Entwicklung der Pandemie in den Sommermonaten und der Möglichkeit, den Zuschauerraum wenigstens im Schachbrettmuster besetzen zu können, reduzierte sich der Zuschussbedarf durch die Stadt Bayreuth um 550.000,- Euro gegenüber dem Worst-Case-Szenario.
Diese nicht für die Festspiele benötigten Mittel stehen nun der Verwaltung wieder zur Verfügung.
Nach der aktuellen Entwicklung bleibt jedoch zu befürchten, dass auch im kommenden Jahr mit einem erhöhten Zuschussbedarf zu rechnen sein könnte.
 
 
 
8.     Worte des ältesten Stadtratsmitgliedes
 
Traditionell spricht in der letzten Stadtratssitzung des Jahres jeweils abwechselnd das jüngste und das älteste Mitglied des Gremiums Gedanken zum Jahresende. Heuer übernahm dies Herr Kollege Siegfried Zrenner von der SPD-Stadtratsfraktion. Er prangerte die zunehmende Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft an (z.B. die von  Fahrradfahrern in der Fußgängerzone) und kritisierte das undisziplinierte Diskussionsgebaren verschiedener Stadtratskollegen und das oft endlose Zerreden einzelner Tagesordnungspunkte und mahnte mehr Gemeinsamkeit und eine konzentriertere Debattenkultur an. Abschließend dankte er Oberbürgermeister, Stadtrat und Verwaltung für ihre unermüdliche Arbeit und  -in Zeiten der Pandemie-  allen Ärzten, Pflegern, Rettungsdiensten und Sicherheitskräften für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit.








Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste und für dieses Jahr letzte Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Für das nun bald zu Ende gehende ereignisreiche Jahr wünschen wir Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben und anschließend einen guten Rutsch in ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr!
 
Leider müssen wir pandemiebedingt auch am kommenden Dreikönigstag auf unseren traditionellen Neujahrsempfang der CSU-Stadtratsfraktion verzichten.
Wir hoffen aber auf ein baldiges, gesundes Wiedersehen im neuen Jahr und werden sie bis dahin auch weiterhin mit unserem Fraktion-Newsletter über allen wesentlichen Neuigkeiten aus dem Bayreuther Stadtrat auf dem Laufenden halten.
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 17.12.2021 um 11:42 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

trotz erheblicher ansteigender Inzidenzzahlen auch in Bayreuth hat der Stadtrat in seiner gestrigen November-Sitzung im Rahmen eines strengen Hygiene-Konzeptes eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.
 
Da derzeit aufgrund der aktuellen Infektionslage keine Präsenzveranstaltungen stattfinden können und deshalb auch unsere Informationsreihe „Fraktionsforum aktuell“ bis auf weiteres nicht durchgeführt werden kann, möchten wir Sie mit unserem heutigen Newsletter in gewohnter Weise schriftlich über die aktuellen Themen und Beschlüsse der gestrigen Sitzung informieren:
 
 
 
1.    Antragsverfahren: „Digitale Heimatprojekte und Regionale Identität“
 
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat der Landkreis Bayreuth zusammen der Stadt Bayreuth einen Wettbewerbsbeitrag im Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ mit dem Projekt „Integratives Einkaufserlebnisregion Bayreuth“ beim zuständigen Staatsministerium für Digitales eingereicht. Leider wurde die Region Bayreuth im Wettbewerb nicht ausgewählt.
Im Rahmen der Projektarbeiten wurden sodann mehrere „alternative Marktplätze“ zur Stärkung des Bayreuther Einzelhandels geprüft, für die jedoch mindestens 20.000,- € an Eigenmitteln zuzüglich weiterer Personalkosten aufzubringen wären.
 
Um das absolut sinnvolle Projekt doch noch weiterzuverfolgen und die investierte Vorbereitungsarbeit sinnvoll nutzen zu können, wurde nun beschlossen, die ursprünglich für den Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ ausgearbeitete Projektskizze zu aktualisieren, zu optimieren und zusammen mit dem Landkreis Bayreuth zu einem alternativen Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat „Digitale Heimatsprojekte und regionale Identität“ einzureichen.
Vielleicht kann das sinnvolle Projekt auf diesem Wege ja doch noch zum Wohle unseres innerstädtischen Einzelhandels umgesetzt werden.
 
 
 
2.    Bericht über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth
 
Im Folgenden berichtete die Beauftragte für Regionalmanagement, Eva Rundholz, über die Regionalentwicklungsaktivitäten 2021 des Regionalmanagements für Stadt und Landkreis Bayreuth. Dessen Aufgaben sind durchaus vielfältig und breit angelegt.
So beschäftigt sich die Regionalentwicklung im Rahmen des aktuellen Förderprogrammes mit mehreren Handlungsfeldern:
 
-> Im Handlungsfeld „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ geht es in erster Linie um Fachkräftemanagement, also die Fachkräftesicherung in den MINT-Berufen, aber auch in sonstigen Bereichen einschließlich der Projektfelder Schule, Auszubildende und Studierende.
-> Das Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung“ befasst sich wesentlich mit Leerstandsmanagement in Stadt und Landkreis Bayreuth.
-> Das Handlungsfeld „Regionale Identität“ versteht sich hauptsächlich als Veranstaltungsportal für die Region Bayreuth unter dem Motto „Stadt, Land, Leben“, fördert die regionale Identität und Wiedererkennung durch identitätsstiftende Projekte und bemüht sich um die Entwicklung einer regionalen Dachmarke „Bayreuther Land“.
-> Das Handlungsfeld „Klimawandel und Energie“ schließlich bemüht sich um die Klimazukunft der Region Bayreuth mit unterschiedlichen Ansatzpunkten.
 
Außerhalb des aktuellen Förderprogrammes befasst sich das Regionalmanagement etwa mit dem umfassenden Thema „Gesundheitsregion Bayreuth“ und den Netzwerkmanagement „Familienfreundliche Region“.
Die umfangreiche Präsentation wurde vom Stadtratsgremium wohlwollend zur Kenntnis genommen.
 
Folgerichtig wurde beschlossen, hinsichtlich der Förderrichtlinien Landesentwicklung (FörLa) fristgerecht einen weiteren Förderantrag für die Zeit von 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 einzureichen. Bei einer Förderquote von 90 % durch den Freistaat Bayern würde dies lediglich Eigenmittel in Höhe von 11.111,-  € pro Jahr für die Stadt Bayreuth bedeuten.
 
 
 
3.    Dringlichkeitsantrag der AfD
 
Im Rahmen eines recht populistischen Dringlichkeitsantrages beantragte die AfD, anstelle des abgesagten Weihnachtsmarktes einen sogenannten „Gesundheits- und Sozialmarkt“ durchzuführen und notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtsweges durchzusetzen. Der Antrag verkannte, dass aufgrund Beschlusses des Bayerischen Kabinetts keine Weihnachtsmärkte oder sonstige Märkte durchzuführen sind. Die Veranstaltung lediglich umzubenennen, ist daher keine Lösung und ersichtlich rechtswidrig, womit weder den Schaustellern noch der Stadt gedient wäre. Folgerichtig wurde der Antrag von allen Fraktionen ohne weitere Diskussion abgelehnt.
 
Oberbürgermeister und Stadtverwaltung bemühen sich stattdessen, mit einem ausgeklügelten Konzept einzelner Verkaufsstände auf dem Stadtparkett ein Ersatzangebot für den abgesagten Weihnachtsmarkt zu schaffen, das die schwierige Situation der Schausteller wenigstens ein bisschen lindern kann. Wie so oft liegt die Lösung nicht in Konfrontation, sondern in kreativer Kooperation.
 
 
 
4.    Integriertes Stadtteilkonzept
 
Nicht zuletzt aufgrund eines Antrages unseres seinerzeitigen Fraktionskollegen Professor Dr. Werner Grüninger wurde vor einiger Zeit ein sogenanntes „integriertes Stadtteilkonzept“ entwickelt, bei dem es sich um ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales handelt. Im Rahmen der Arbeit an einem integrierten Stadtteilkonzept sind Förderungen für einzelne Quartiere ein wichtiger Baustein. Der Freistaat Bayern unterstützt dabei die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mit einer staatlichen Förderung für seniorengerechte Quartierskonzepte. Diese richten sich an ältere Menschen in ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung und zielen auf eine Besserung des direkten Wohnumfeldes. Dabei werden insbesondere die Bausteine Wohnen und Grundversorgung, ortsnahe Unterstützung und Pflege, Beratung und soziale Netzwerke einbezogen. Für die Umsetzung von Quartiersarbeit bedarf es eines professionellen Quartiersmanagements, dass die damit verbundenen Aufgaben neutral und trägerübergreifend wahrnimmt. Das Sozialministerium fördert die Quartiersarbeit mit einer Förderquote von 90 %.
Die Verwaltung wurde daher mit Beschluss des Stadtrats beauftragt, entsprechende Fördermittel aus dem Förderprogramm „Selbstbestimmt Leben im Alter“ zu beantragen und die notwendigen Eigenanteile der Stadt in Höhe von jeweils 2000,- € pro Jahr in den Haushalt einzustellen.
 
Aus demselben Programm soll eine Anschubfinanzierung für die Seniorenhausgemeinschaft „LENA“ beantragt werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Maßnahme aus dem integrierten Stadtteilkonzept, in deren Rahmen sich eine Gruppe aktiver Senioren für ein Wohnprojekt „lebendige Nachbarschaft in Bayreuth“ zusammengeschlossen hat. In diesem Rahmen sollen mit der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugesellschaft (GWB) als Kooperationspartner seniorengerechte und barrierefreie Neubauwohnungen errichtet und somit alternative Wohnformen für ältere Menschen (insbesondere gegenüber betreutem Wohnen oder stationären Wohnformen) angeboten werden. Auch dieses Projekt wird vom Freistaat Bayern mit 90 % gefördert.
 
 
 
5.    Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bayreuth
 
In der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bayreuth sind die Stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendausschusses abschließend geregelt. Bisher sind als beratende Mitglieder je ein Vertreter der katholischen Kirche, der evangelisch-lutherischen Kirche, der evangelisch-reformierten Kirche und der Israelitischen Kultusgemeinde genannt.
Nun soll ergänzend ein Mitglied der islamischen Glaubensgemeinschaft als beratendes Mitglied im Jugendausschuss vertreten sein, was im Rahmen einer Satzungsänderung vom Stadtratsgremium beschlossen wurde.
Wert gelegt wird von unserer Seite aber darauf, dass der jeweilige Vertreter nicht dem umstrittenen deutsch-türkischen Islamverband „Ditib“ angehört. Diese Organisation steht bekanntlich im Verdacht der politischen Einflussnahme aus dem Ausland auf in Deutschland lebende Muslime.
 
 
 
6.     Keine Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth
 
Stadtratskollegen der DU-Fraktion beantragten die Planung einer Tiny-Houses-Siedlung in Bayreuth.
Unter dem Begriff Tiny Houses fallen Minihäuser, Modul- und Containerhäuser und
Häuser auf Rädern, die jedoch wie andere bauliche Anlagen auch regelmäßig einer Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung bedürfen.
Tiny Houses können in speziellen Lagen und voraussichtlich in begrenztem Umfang
(noch ungeklärt ist der konkrete Nachfragebedarf in Stadt und Region) ein weiterer
möglicher Baustein des künftigen Wohnangebotes in Bayreuth werden. Zu denken wäre
insbesondere an Baulücken und unternutzte Flächen gerade in den äußeren Stadtteilen
und bei Grundstücken mit speziellen Rahmenbedingungen wie eines schwierigen
Grundstückszuschnittes, wertvoller Grünstrukturen etc.
 
Nach dem Willen der Stadtratsmehrheit soll jedoch eine explizite Planung einer Tiny-Houses-Siedlung nicht aufgenommen werden, da diese Wohnform nur eine untergeordnete Bedeutung auf dem gesamten Wohnungsmarkt spielen wird und die Ausweisung spezieller Baugebiete hierfür angesichts der allgemeinen Flächenknappheit und der fragwürdigen ökologischen Bilanz nicht wünschenswert erscheint.
Um aber eine möglicherweise bestehende Nachfrage nach Tiny Houses in Bayreuth
auszuloten, soll im Rahmen einer modellhaften Umsetzung ein Vorschlag der Verwaltung für die Errichtung einiger Tiny Houses auf zwei städtischen Grundstücken in Oberobsang und Oberkonnersreuth entwickelt werden.
 
 
 
7.     Derzeit noch keine Umwidmung der Bundesstraßen B 85/B 22/B2 in der Nürnberger Straße
 
Durch das Stadtgebiet von Bayreuth verlaufen die Bundesstraßen B 2, B 22 und B 85.
Die Nürnberger Straße bildet einen Abschnitt aller drei Bundesstraßen und nimmt in dieser Funktion in einem großen Umfang überörtlichen Verkehr auf.
Zur Entlastung der Nürnberger Straße beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich eine Umstufung jenes Bundesstraßenabschnitts und stattdessen die Führung der Bundesstraßen über die Konrad-Pöhner-Straße, Universitätsstraße und Wittelsbacherring. Nach Auffassung der Verwaltung ist für das Umwidmungs- und Umstufungsverfahren von Bundesstraßen die Oberste Landesstraßenbaubehörde zuständig, wofür zur Begründung ein umfassendes Mobilitätskonzept einschließlich gesamtstädtischer Verkehrsanalyse erforderlich sei.
Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag zur Umstufung von Bundesstraßenabschnitten zunächst zurückgestellt und wird nach Vorliegen des gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes erneut beraten.
 
 
 
8.    Regionales Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)
 
Das geplante „Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ)“ liegt uns bekanntlich besonders am Herzen, weil es ein wichtiges Vorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der finanziellen Leistungskraft unserer Stadt ist.
Nun wurden die ersten Planungsergebnisse für das staatliche Teilprojekt Institut für Entrepreneurship und Innovation (E+I) und das städtische Teilprojekt Regionales Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) vorgestellt.
Der Entwurf des beauftragten Architekturbüros sieht für das E&I ein 5-geschossiges Gebäude in Holz-Hybrid-Bauweise mit einer gerasterten Fassade vor.
Für das unmittelbar angrenzende städtische Teilprojekt RIZ soll dabei ein eigenes Konzept entwickelt werden, das weitere Möglichkeiten bzgl. der Situierung, baulichen Gestaltung und Erschließung bietet.
Die Nutzflächen für dieses städtische Teilprojekt sollen dabei über zwei Gebäudeteile in zwei getrennten Bauabschnitten abgebildet werden. Diese Rahmenplanung mit zwei städtischen Bauabschnitten bietet (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzlage) die Chance, das Projekt RIZ bedarfsorientiert und modular weiterzuentwickeln. Der Funktionsumfang des RIZ (Flächen für Gründer, Innovationsflächen, Coworking, Seminar-/Workshopräume) würde dabei wie ursprünglich geplant, jedoch zunächst auf kleinerer Fläche (rd. 1.500 m² Nutzfläche gegenüber 2.500 m² bei der bisherigen Planung) realisiert werden. Im Weiteren stünde dann das angrenzende Baufeld für bedarfsorientierte Erweiterungsflächen zur Verfügung, gegebenenfalls sogar über die bislang angedachte Größenordnung hinaus.
 
Beschlossen wurde daher, auf dieser Basis für das Regionale Innovations- und Gründerzentrum (RIZ) ein eigenständiges Konzept mit zwei getrennten Realisierungsstufen zu entwickeln und dieses so anzupassen, dass zunächst nur ein Gebäudeteil mit einer Nutzfläche von ca. 1.500 m² realisiert wird, und dieses Konzept mit der Förderbehörde abzustimmen.
Wir hoffen auf eine schnelle Prüfung und eine möglichst hohe Förderung für dieses wichtige Vorhaben!
 
 
 
9.    Informationsbericht zur Situation des Klinikums Bayreuth
 
Der turnusmäßige Informationsbericht der Geschäftsführung unseres Klinikums, med. Geschäftsführer Prof. Dr. Raab und kfm. Geschäftsführer Mohr, stand naturgemäß ganz im Zeichen der Corona-Pandemie.
Wie vergleichbare Häuser auch habe auch das Klinikum Bayreuth eine eigene CoVid-Station eingerichtet und alle planbaren Operationen inzwischen auf ein deutlich reduziertes Maß zurückgeführt. Hauptproblem sei aber nicht das Raum- oder Kapazitätsproblem, sondern die Generierung ausreichenden Personals in der Pandemie. Dennoch seien durch entsprechende interne Umorganisation hinreichende Kapazitäten geschaffen worden, um auch weiter steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.
Dennoch appellierte Prof. Raab eindringlich, sofern noch nicht geschehen, sich dringend impfen zu lassen: Fast alle Patienten auf der Intensivstation seien ungeimpfte Patienten, so dass man durchaus von der „Pandemie der Ungeimpften“ sprechen könne.
 
Auch mit der strukturellen Weiterentwicklung des Klinikums gehe es voran. So hätten sich beispielsweise die Ausgliederung der radiologischen Neurologie, der Klinik für Thoraxchirurgie, aber auch des Instituts für Hygiene, Virologie und klinische Mikrobiologie bereits gut bewährt.
 
Mit der bevorstehenden Fertigstellung des Multifunktionsgebäudes werde auch das Projekt Medizincampus Oberfranken entscheidend vorangetrieben. Ebenso stehe die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Universität Erlangen unmittelbar bevor, so dass die ersten Medizinstudenten planmäßig zum Sommersemester nächsten Jahres ihre klinische Ausbildung in Bayreuth aufnehmen könnten.
 
 
 
10.Formelle Beschlüsse des Stadtrats
 
Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe formeller Beschlüsse des Stadtrats, die inhaltlich nicht besonders aufregend sind, aber für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung besondere Bedeutung haben.
So wurde mit der Amtstierärztin Dr. Simone Kohlen ein weiterer stellvertretender Verbandsrat für die Stadt Bayreuth in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern bestellt, die Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth im Hinblick auf eine bessere Praktikabilität insbesondere im Baubereich aktualisiert, die inhaltlich überholte Fleischhygiene-Gebührensatzung aufgehoben und das Umsetzungskonzept für die IT-Systembetreuung an Schulen unserer Stadt beschlossen.




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen -auch ohne Christkindlesmarkt- eine schöne Vorweihnachtszeit und einen besinnlichen Advent  – und bleiben Sie vor allem gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 26.11.2021 um 11:41 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Oktober 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie gerne in gewohnter Weise über die Themen und Beschlüsse der gestrigen Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth informieren.
 
Auch in dieser Sitzung standen einige interessante Punkte auf der Tagesordnung:
 
 
 
1.    Klimaschutzkonzept
 
Seit über einem Jahr arbeitet die Verwaltung an der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für unsere Stadt, nachdem grundsätzliche Einigkeit besteht, dass auch die Kommunen vor Ort ihren Beitrag zum Klimaschutz in unserem Land leisten müssen.
Zur Vorbereitung der Frage, welche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind und von unserer Stadt ergriffen werden können oder auch müssen, wurden durch einen externen Dienstleister zunächst eine Treibhausgasbilanz erstellt und verschiedene Potenzialstudien angefertigt.
Mit der Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse wurde die Notwendigkeit einer starken Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen deutlich.  Für die Stadt Bayreuth wurde dabei ein Restbudget von 2,3 Mio. Tonnen errechnet. Ist das Budget weltweit aufgebraucht, ist die Einhaltung des 1,5° C-Zieles nicht mehr erreichbar.
 
– Anteilig für Bayreuth ist dabei bei einer gleichbleibenden Entwicklung der THG-Emissionen das Restbudget bereits Mitte 2024 aufgebraucht.
 
–  Unter der Berücksichtigung der aktuellen Kompensationen und bei einer deutlich verstärkten Reduktion um 5,5 %/a ist eine Klimaneutralität 2038 möglich, eine Verlängerung des Restbudgets jedoch nur bis 2026.
 
–  Für die „Erhaltung“ des Restbudgets bis zur Erreichung der Klimaneutralität ist eine exponentielle Einsparung der THG-Emissionen erforderlich. Werden in den Jahren bis 2025 jährlich zwischen 15 %-20 % der THG-Emissionen eingespart, flacht die Kurve des Restbudgets ab und reicht mit Einsparungen in den Folgejahren von durchschnittlich 3 % bis zur Klimaneutralität im Jahr 2038.
 
Anhand der bislang durchgeführten Potenzialanalysen ergeben sich für unsere Stadt Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der energetischen Verbesserung der städtischen Liegenschaften, etwa mit weiterer Dach- und Fassadenbegrünung, der Modernisierung und Umstellung unserer gesamten Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie und ein modernes Flächenmanagement mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr, der Entsiegelung und Begrünung von bislang versiegelten Flächen und einen verbesserten Grundwasserschutz. Auch bei dem Thema Klimaschutz im Verkehrssektor kann die Stadt etwa durch Modernisierung des kommunalen Fuhrparks oder zeitgemäße Pool-Lösungen Verbesserungen erreichen. Die Bereiche Abfall und Abwasser bieten weitere Handlungsfelder für effektiven Klimaschutz.



Klar ist, dass wir hier massive Anstrengungen unternehmen müssen, die aber grundsätzlich in Relation zum technisch Machbaren und finanziell Möglichen stehen müssen, worauf Oberbürgermeister Thomas Ebersberger nochmals ausdrücklich hinwies.
Demgemäß beauftragte der Stadtrat Bayreuth die Verwaltung einstimmig, das Klimaschutzkonzept  anhand der vorliegenden Treibhausgasbilanz, der Potenzialstudien und des durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmenkatalogs weiter auszuarbeiten.

 
 
 

2.     Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019
 
Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss der Stadt ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Abschluss ist dabei durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (Art. 102 Abs. 1 S. 4 GO).
Die Verpflichtung zur Abgabe entsprechender Jahresabschlüsse ist die unmittelbare Folge unserer Einführung der Doppik, die mittel- und langfristig eine wesentlich exaktere Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt erlaubt.
Wie der Stadtkämmerer, Ltd. Verwaltungsdirektor Michael Rubenbauer, erläuterte, hat der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2019 eine Bilanzsumme von 630.758.092,33 € und weist ein Eigenkapital von 174.228.564,14 € aus. Die
Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.096.710,14 €.
 
 
 
3.    Energiekostenzuschuss für Strom und Heizung?
 
Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages beantragte die BG-Fraktion angesichts der explodierenden Energiekosten die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenzuschusses für Heizung und Strom in Höhe von 30,- € pro Monat für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger.
Sozialreferentin Manuela Brozat stellte klar, dass dies bei derzeit 3003 Bedarfsgemeinschaften einen monatlichen Gesamtbedarf an städtischen Mitteln in Höhe von 90.090,- € oder – bezogen auf die gesamte Heizperiode – in Höhe von 630.630,- € erfordern würde. Grundsätzlich sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II vom Bund zu decken. Es handelt sich dabei um eine originäre sozialgesetzlich verankerte und bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Leistungsverpflichtung des Bundes, aus der die Bundesrepublik nicht durch Länder oder Kommunen entlassen werden sollte. Unabhängig von der haushalterisch nicht leistbaren Belastung der städtischen Finanzen erscheint deshalb ein zusätzlicher kommunaler Energiekostenzuschuss systematisch, finanziell und ordnungspolitisch nicht vertretbar.
Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage und mehrfacher rechtlicher Hinweise wurde der durchsichtig-populistische Antrag der BG-Fraktion aufrechterhalten und daher mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von BG und Grüne  abgelehnt.
 
 
 
4.    Umbau Kreuzung Äußere Nürnberger Straße (B 2 / B 85) / Gottlieb-Keim-Straße / Wolfsbacher Straße
 
Der Kreuzungsbereich Äußere Nürnberger Straße/ Gottlieb-Keim-Straße/ Wolfsbacher Straße hat Bauausschuss und Stadtrat schon häufiger beschäftigt.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die beiden Ausbauvarianten – Kreuzung mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr – als gleichwertige, verkehrssichere Lösungen eingestuft. Während die CSU-Fraktion von jeher auch in diesem Bereich den Bau eines Kreisverkehrs bevorzugte, entschied sich der gemeinsame Bau- und Verkehrsausschuss insbesondere vor dem Hintergrund angeblich besserer Förderbedingungen im März 2020 für die Nachrüstung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage. Dafür wurden seinerzeit Kosten in Höhe von 313.000 € ermittelt und in den Haushalt 2021 eingestellt.
Ein zwischenzeitlich eingereichter Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken ergab die Notwendigkeit zur Erstellung eines „Sicherheitsaudits“ durch ein externes Ingenieurbüro. Dieses stellte im Folgenden erhebliche Sicherheitsmängel fest, die eine weitgehende Neuplanung des Kreuzungsbereichs insbesondere für verbesserten Fußgänger- und Radfahrerschutz erforderten.
Auf der Grundlage der Änderungsplanung wurden nun Kosten in Höhe von 716.000 € ermittelt, für die allerdings Zuschüsse in Höhe von 493.000 € gewährt werden.
Ob nicht zuletzt vor dem Hintergrund deutlich günstiger Betriebskosten die von uns präferierte Kreisverkehrslösung nicht doch sinnvoller gewesen wäre?
 
 
 
5.    Änderung der Abwassersatzung
 
Mit einem Antrag vom Mai des Jahres wollten wir eine Änderung der Abwassersatzung dahingehend erreichen, dass bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Bauanträgen künftig die Versickerung von Regenwasser in der Baugenehmigung festgeschrieben werden solle.
Die Bauverwaltung verwies zunächst auf die bereits bestehende Freiflächengestaltungsatzung der Stadt, mit der wir bereits umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung von Regenwasseraufbaugrundstücken ergriffen haben. Auch unsere geänderte Abwassergebührensatzung zielt in ähnliche Richtung und soll finanzielle Anreize zur Versickerung und Nutzung des anfallenden Regenwassers bieten.
Weitere „pauschale“ Maßnahmen oder Anordnungen seien zwar wünschenswert, jedoch aufgrund sehr unterschiedlicher geologischer und topographischer Verhältnisse im Stadtgebiet problematisch. So gebe es vielfältig unterschiedliche wasserstauende Bodenschichten, die in den jeweiligen Stadtvierteln Einzelfallentscheidungen erforderlich machten.
Um für die wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz gewappnet zu sein und weitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, empfahl die Verwaltung, das Stadtgebiet hydrogeologisch auf die jeweilige Versickerungsfähigkeit der Böden hin untersuchen zu lassen.
Einstimmig wurde daraufhin die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens für die künftigen Planungen weiterer Entwässerungskonzepte beschlossen.
 
 
 
6.     Neubau Stadtarchiv: Zustimmung zur Baudurchführung
 
Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über die Weiterführung des Projekts „Neubau Stadtarchiv und Sanierung Leers´sche Villa“.
Seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit eines neuen Stadtarchivs evident, das bislang völlig beengt und unter absolut unzureichenden Brandschutzbedingungen im alten Bürgerspital untergebracht ist. Nach Umzug des Schreibmaschinenmuseums in das Nebengebäude von Schloss Thiergarten steht daher einer weiteren Umsetzung der auch hier bereits vorgestellten Planungen für den Neubau eines Stadtarchivs bei der Leers´schen Villa nichts mehr im Wege.
Bedenken gab es allerdings bei einigen Stadtratsfraktionen wegen der zwischenzeitlich auf 17 Mio. € gestiegenen Kosten des Projekts und ihre Einordnung in unsere Prioritätenliste, die bekanntlich erhebliche Investitionen in Sanierung und Neubau verschiedener Schulen beinhaltet.
Nach dem bereits beschlossenen Umzug des Schreibmaschinenmuseums, der unstreitigen besonderen Dringlichkeit des Vorhabens, der geklärten Fördersituation und
der abgeschlossenen, sofort umsetzungsfähigen Detailplanung wäre es unseres Erachtens ein Treppenwitz, dieses wichtige Vorhaben weiterhin zu verzögern und damit letztlich dauerhaft zu gefährden.
Dementsprechend schloss sich eine überwältigende Mehrheit des Stadtrats an und fasste nach ausführlicher Debatte einen entsprechenden Baudurchführungsbeschluss.
 
 
 
7.    Künftig mehr Vergaben an Generalunternehmer
 
Mit einem weiteren Antrag wollten wir bei künftigen größeren Bauvorhaben erreichen, dass die Verwaltung unter fachlichen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten generell die Vergabe an einen Generalunternehmer zu prüfen hat.
Eine solche Vergabe dürfte zum einen häufig deutlich günstiger sein, zum anderen wäre damit eine Entlastung unserer hoch beanspruchten Bauverwaltung bezüglich Planung, Durchführung und Bauüberwachung verbunden.
Umgekehrt bietet die bisherige Praxis der Vergabe einzelner, kleinerer Lose den Vorzug, besser regionale mittelständische Unternehmen berücksichtigen zu können, wie es auch die Regelungen des GWB vorschreiben.
Im Ergebnis ist daher bei jedem größeren Projekt eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob nicht bereits von Leistungsphase 1 an eine Vergabe an einen Generalunternehmer durchgeführt werden sollte.
So sah es im Ergebnis auch eine Mehrheit des Stadtrats, sodass künftig so verfahren werden wird.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 29.10.2021 um 12:22 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

mit seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause kehrte der Stadtrat Bayreuth wieder in voller Besetzung in den angestammten Großen Sitzungssaal im Neuen Rathaus zurück – selbstverständlich mit strengem Hygienekonzept und dauerhafter Maskenpflicht.
Hoffen wir, dass wir alle mit Vorsicht und Disziplin eine weitere Corona-Welle in Herbst und Winter vermeiden können und schrittweise weitere Normalität zurückerobern können!
 
Die Sitzung selbst wies wiederum einige interessante Tagesordnungspunkte auf, von denen wir gerne berichten:
 
 
 
1.    Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Metropolregion Nürnberg
 
Der Ratsvorsitzende der Metropolregion Nürnberg, der Bamberger Landrat und Bezirkstagskollege Johann Kalb, stellte zusammen mit dem Wirtschaftsvorsitzenden Professor Dr. Wübbenhorst und der Geschäftsführerin Dr. Standecker Struktur und Strategie der Europäischen Metropolregion Nürnberg vor. Die Grundidee der Metropolregion ist ja, dass wichtige Zukunftsaufgaben, wie etwa die Energiewende und Mobilitätsfragen, nur in einem starken überregionalen Verbund geleistet werden können.
Auch die Herausforderungen der Globalisierung können nur durch partnerschaftliche Zusammenarbeit weit über die Stadtgrenzen hinaus im Rahmen interregionaler Zusammenarbeit erfolgreich bewältigt werden.
In der Metropolregion Nürnberg werden daher die Aktivitäten und Initiativen aller Mitgliedsgemeinden, aber auch der maßgeblichen Akteure aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Kultur und vielen anderen Bereichen gebündelt und zu weiterführenden, langfristigen Strategien für unseren Raum weiterentwickelt.
Dafür gibt es verschiedene Fachforen, bei denen die Stadt Bayreuth mit unserem Mobilitätsbeauftragten Günter Finzel im Forum „Verkehr und Planung“ federführend tätig sein wird.
Der Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages wurde einstimmig vom Stadtratsgremium beschlossen und noch in der Sitzung mit den Unterschriften der beteiligten Vertreter besiegelt.
 
 
 
2.     Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
 
Die Erschließung von Baugebieten durch Bereitstellung von Infrastruktur vor Ort ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinden. Erschließungsanlagen, für die die Anlieger wegen besonderer Vorteile regelmäßig anteilig bezahlen müssen, sind dabei typischerweise zum einen die leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasserversorgung, Entwässerung, Fernwärme) und zum anderen die Erschließungsstraßen (ggf. zusätzlich Parkplätze, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen).
Wie viele andere Städte auch besitzt die Stadt Bayreuth bereits seit dem Jahr 1983 eine eigene Erschließungsbeitragssatzung, die die Kostenaufteilung zwischen Anlieger und Stadt im Einzelnen regelt.
Seit 1983 haben sich vielfältige gesetzliche Grundlagen für diese Satzung geändert, und auch die maßgebliche Rechtsprechung hat sich in erheblichem Umfang weiterentwickelt. Es war deshalb eine Neufassung der Satzung erforderlich.
Nach umfassender Erarbeitung eines Satzungsentwurfs durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Fraktionen und der Stadtverwaltung, wurde die neue Erschließungsbeitragssatzung in der in der jüngsten Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet, sodass sie in Kürze in Kraft treten kann.
 
 
 
3.    Gesundheitsregion plus
 
Die „Gesundheitsregionen Plus“ sollen die medizinische Versorgung, die Prävention und die pflegerische Versorgung im Freistaat durch regionale Netzwerke flächendeckend weiter verbessern und bayernweit umsetzen. Bisher sind 56 kreisfreie Städte und Landkreise an dem Förderprogramm beteiligt.
Zu den Kernzielen der Gesundheitsregionen zählen dabei:
–  die Verbesserung der Lebensqualität
–  die Sicherung von gleichwertigen Lebensbedingungen und
–  die Optimierung von Gesundheitsversorgung durch Netzwerke.
 
Da nun zum Jahresende die erste Förderphase der „Gesundheitsregion plus“ ausläuft, wurde entsprechend einer Empfehlung des gemeinsamen Regionalausschusses für die Stadt und den Landkreis Bayreuth nach langer, intensiver Diskussion und gegen die Stimmen von BG und Grünen eine gemeinsame Antragstellung für eine weitere Umsetzung des Fördervorhabens beschlossen.
 
Für die Stadt Bayreuth ergeben sich dabei interessante Anknüpfungspunkte für Projekte im Bereich Pflege und Prävention, die Teile unseres gerade in Erarbeitung befindlichen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes abdecken:
–  Maßnahmen zur Förderung der aktiven, selbstbestimmten Lebensweise im vertrauten Wohnumfeld bis ins hohe Alter,
–  öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Pflegekompetenz der Bevölkerung, zur Vermeidung bzw. Verringerung von Pflegebedürftigkeit, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Pflege,
–  Abstimmung zu Kurzzeit-, Tages-, Nacht- und Dauerpflegeplätzen,
–  Erarbeitung von Konzepten zu alternativen pflegerische Wohn- und Versorgungsformen,
–  Entwicklung neuer Pflege- und Betreuungskonzepte auch für Menschen mit Demenz und
–  Initiierung und Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten (z.B. Pflegestützpunkte, Fachstellen für pflegende Angehörige, telefonische und digitale Beratungsangebote etc.)
 
Da ein Großteil der Aufwendungen für das Programm „Gesundheitsregion plus“ vom Freistaat Bayern übernommen werden, kommen auf die Stadt lediglich Kosten in Höhe von etwa 8000,- € jährlich zu. Damit können wir für relativ „kleines Geld“ die Lebensverhältnisse unserer Bürgerinnen und Bürger gerade im Rahmen unseres seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes deutlich verbessern.
 
 
 
4.    Sonderfonds „Innenstädte beleben“
 
Den aktuellen Veränderungen und Herausforderungen in den Innenstädten will das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit einem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ mit einem Bündel neuer Instrumente begegnen. Der Stadt, der lokalen Wirtschaft, den Kulturschaffenden sowie allen Bürgerinnen und Bürger sollen mit diesem neuem Fonds Möglichkeiten eröffnet werden, mit individuellen Ansätzen und Projekten die Innenstadt zu beleben und gemeinsam zu gestalten.
Die Stadt Bayreuth hat die Chance dieser attraktiven Förderkonditionen genutzt und Themenschwerpunkte im Sonderfonds für zeitnahe Maßnahmen in der Innenstadt entwickelt.
 
Als Themenschwerpunkte wurden zwei städtebauliche Konzepte fachübergreifend fortgeschrieben, nämlich zum einen der Bereich Dammallee vom Unteren Tor bis zur Friedrichstraße inklusive dem Dammwäldchen, zum anderen die Sanierungsgebiete Innenstadt/ Stadtmauerbereich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Sonderfonds liegt auf mehreren Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt. Hier werden wir ein verbessertes Leerstands- und Optimierungsmanagement einführen, dass im Wesentlichen folgende Inhalte zum Gegenstand hat:
–  Aktualisierung des Leerstandskatasters
–  Ansprache von Leerstandseigentümern
–  organisatorische Unterstützung der Stadt zur Umsetzung von Zwischennutzung
–  Förderung von Zwischennutzungen und
–  Basisberatung über bestehende Fördermöglichkeiten.
 
Mithilfe dieses Programms, das einstimmig verabschiedet wurde, kann ein wesentlicher Beitrag zur Belebung der Innenstadt geleistet werden.
 
 
 
5.     Gewerbliche Berufsschule: Zustimmung zur Baudurchführung
 
Abermals ging es sodann in eine umfassende Debatte über den Baudurchführungsbeschluß für die neue Gewerbliche Berufsschule an der Kerschensteinerstraße. Verwunderlich war dies nicht, handelt es sich bei dem Schulneubau mit einem Gesamtvolumen von fast 133 Mio €  doch um das größte Bauprojekt unserer Stadt in der Nachkriegszeit. Zu Recht wies Oberbürgermeister Thomas Ebersberger deshalb darauf hin, dass die Realisierung dieses notwendigen Vorhabens über einen Zeitraum von acht Jahren hinweg erhebliche Investitionsmittel binde, so dass in der Konsequenz andere, teilweise genauso wichtige Maßnahmen in der Prioritätenliste entsprechend geschoben werden müssten.
In der anschließenden Diskussion wurde von allen Rednern die überregionale Bedeutung der Gewerblichen Berufsschule für den Schulstandort Bayreuth hervorgehoben und die Wichtigkeit dieser Einrichtung für die Ausbildung im Handwerk betont. Angesichts des desolaten Zustandes der inzwischen 70 Jahre alten Schule sei ein Neubau faktisch die einzige vernünftige Lösung.
Wegen der immensen Investitionskosten und der vergleichsweise geringen staatlichen Förderung hatten einige Stadtratsmitglieder jedoch erhebliche Bauchschmerzen, diesem „Jahrhundertprojekt“ zuzustimmen.
Die CSU-Fraktion hatte sich dabei von Anfang an für einen Neubau der Gewerblichen Berufsschule ausgesprochen, jedoch immer wieder nach günstigeren Lösungen gesucht. Nachdem alle erreichbaren und sinnvollen Einsparmaßnahmen ausgeschöpft wurden, war es nun wichtig, endlich den finalen Startschuss für den Neubau zu erteilen. Mit uns sahen dies 38 Stadtratsmitglieder ebenso, so dass der Bau nun beginnen kann.
 
 
 
6.    Schwere Unfälle an der Fahrradspur Am Sendelbach
 
Bereits in der Diskussion um den Bau der neuen Radwegeführung an der Einmündung der Straße Am Senderbach in den Hohenzollernring verwies die CSU-Stadtratsfraktion auf das deutlich erhöhte Unfallrisiko für den Fall einer baulichen Ausgestaltung mit einer gesonderten Bordsteinabgrenzung zwischen der Fahrrad- und der Autofahrspur. Eine Lösung mit einer ebenerdigen, gegebenenfalls nur mit reflektierenden Fahrbahnnägeln abgegrenzten und farblich abgesetzten Fahrspur wäre nicht nur deutlich kostengünstiger gewesen, sondern vor allem weitaus weniger unfallträchtig als die nun gewählte Lösung.
Auf unsere Anfrage hin bestätigte die Baureferentin gendergerecht mehrere teils schwere Unfälle von „Fahrrad fahrenden Personen“ und „zu Fuß Gehenden“ (gemeint sind schlicht Fahrradfahrer und Fußgänger), die die eingebaute hohe Bordsteinkante übersahen, stürzten und sich teilweise schwerwiegende Verletzungen zuzogen.
Gleichzeitig lehnte die Baureferentin aber einen Rückbau der Bordsteinabgrenzung, die etwa 30.000 € gekostet hat und deren Beseitigung weitere 10.000 € erfordern würde, ab, weil sie die „gewünschte und zulässige Radverkehrsführung im betreffenden Verkehrsraum für grundsätzlich gut und eindeutig erkennbar“ hält, mit einem Verzicht auf eine erhöhte Bordsteinabgrenzung eine geringere „Abwehrfunktion gegenüber verbotswidrigen Kfz-Einfahrten aus dem Hohenzollernring“ befürchtet und die Maßnahme insgesamt für „sinnvoll und zielführend“ erachtet.
Auf Nachfrage unseres Kollegen Mirko Matros musste sie jedoch einräumen, dass in der vorherigen Testphase ohne Einbau der Bordsteinkante keinerlei Unfälle zu verzeichnen waren. Fakt ist deshalb, dass die Bordsteinkante nicht für mehr Sicherheit sorgt sondern eine beständige Gefahrenquelle darstellt. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger sicherte deshalb zu, geeignete Vorkehrungen (wie z.B. die Aufstellung von Pylonen) zu treffen, um künftig Unfälle abzuwenden.
 
 

7.     Telekom-Glasfaserkabel

Hoch schlugen die Wogen auch bei der Diskussion um die Frage, ob die Telekom im Stadtteil Birken Glasfaserkabel künftig in geringerer Verlegetiefe von nur 45 cm anstatt der bisher üblichen Tiefe von 60 cm verlegen dürfe. Entsprechende Regelungen im Telekommunikationsgesetz erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Verlegung entsprechender Leitungen in Mindertiefe.
Im Rahmen der Diskussion kritisierten wir nachdrücklich, dass man nicht nur in Sonntagsreden Digitalisierung und den Aufbau einer modernen Glasfaser-Infrastruktur als zentrale Aufgaben unserer Zeit bezeichnen könne, einen Investor jedoch, der einen ganzen Stadtteil mit Glasfaserkabeln versorgen wolle, wegen 15 cm Mindertiefe von seinem Vorhaben zum Nachteil der betroffenen Anlieger abhalten dürfe.
Dennoch wandten einige Bedenkenträger angebliche bautechnische oder kostenmäßige Nachteile ein und wollten den Antrag der Telekom ablehnen.
Nach ausführlicher Diskussion entschied sich jedoch eine große Stadtratsmehrheit im Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit moderner Glasfasertechnik für die Zulässigkeit des Telekom-Antrages auf Mindertiefenverlegung, die natürlich im selben Umfange auch für künftige andere Investoren Gültigkeit hätte.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die letzte Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Herbsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 30.09.2021 um 15:00 Uhr

Pressemitteilung

der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2021

Kein Platz für Antisemitismus

CSU-Fraktion fest an der Seite der israelitischen Kultusgemeinde

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der sich inhaltlich nicht mit einem kommunalen Thema befasste, sondern als populistischer Resolutionsantrag eine pauschale außenpolitische Solidaritätsbekundung mit dem Staat Israel anstrebte. „Einem Antrag, dem es bereits an der kommunalen Zuständigkeit mangele, kann auch keine Dringlichkeit zugesprochen werden“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger, der jedoch gleichzeitig seine tiefe persönliche Verbundenheit mit dem israelitischen Volk betonte.

Verwundert reagierten daher die Mitglieder der CSU-Fraktion auf die Aussage der Arbeitsgemeinschaft Bayreuth der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. (DIG), einer zentralen überparteilichen Organisation mit Hauptsitz in Berlin. Die DIG Bayreuth warf dem Stadtrat „beschämendes Verhalten“ und „Desinteresse“ vor und bezeichnete die formal völlig korrekte Stadtratsentscheidung als „Trauerspiel“.

Diese Einschätzung weist die CSU-Fraktion entschieden zurück. „Gerade die DIG in Bayreuth müsste eigentlich wissen, dass der Platz der CSU-Stadtratsfraktion schon immer an der Seite der israelitischen Kultusgemeinde und des Staates Israel gewesen ist. Statt wohlfeiler allgemeinpolitischer Schaufensteranträge haben wir uns dabei aber schon immer auf konkrete kommunale Maßnahmen vor Ort konzentriert“, betont Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Specht. So seien bereits in der Amtszeit von Alt Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl viele gemeinsame Projekte mit der israelitischen Kultusgemeinde geplant, begonnen und umgesetzt worden. Specht verweist insbesondere auf wichtige Großprojekte wie die Sanierung der Bayreuther Synagoge, den Bau der Mikwe und den aktuellen Umbau der historischen Alten Münze zum neuen jüdischen Gemeindezentrum.

Ein wichtiges neues Projekt, das derzeit einen Gestaltungswettbewerb durchläuft, sei die geplante Gedenkstele am Sternplatz, die an alle in der NS-Zeit ermordeten jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Bayreuths erinnern wird. „Allein dieses wichtige Projekt, das auf eine breite interfraktionelle Initiative zurückgeht, macht deutlich, dass die pauschalen und plakativen Vorwürfe der Deutsch-Israelischen Gesellschaft gegenüber dem Stadtrat Bayreuth völlig an der Bayreuther Lebenswirklichkeit vorbeigehen“.

Für die CSU-Stadtratsfraktion

Stephanie Anna Kollmer, Stadträtin

CSU-Fraktionsgeschäftsführerin

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 28.05.2021 um 13:06 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


für seine Mai-Sitzung kehrte der Stadtrat Bayreuth wieder in den angestammten großen Sitzungssaal im Neuen Rathaus zurück. Hintergrund war, dass wir ja kürzlich beschlossen hatten, Stadtratssitzungen künftig als sogenannte „Hybridsitzungen“ durchzuführen. Dabei nehmen lediglich der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter und die Referenten sowie bis zu 24 Stadtratsmitglieder „live“ an der Sitzung teil, während die übrigen Stadtratsmitglieder audiovisuell zugeschaltet sind.
Die Premiere am 19.5.2021 funktionierte weitgehend reibungslos, was freilich auch einer relativ kurzen und übersichtlichen Tagesordnung, aber auch einer perfekten technisch-organisatorischen Vorbereitung unseres Hauptamtes zu verdanken war.
 
Dennoch gilt es, von einigen interessanten Tagesordnungspunkten zu berichten:
 
 
 
1. Gemeinsamer Regionalausschuss für Stadt und Landkreis Bayreuth
 
Wie bereits mitgeteilt beschlossen der Stadtrat wie auch der Kreistag des Landkreises Bayreuth die Einrichtung eines gemeinsamen Regionalausschusses, in dem regelmäßig Fragen zur gemeinsamen Regionalentwicklung, wie z.B. in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Tourismus, Regionalmanagement, Bildung und sonstige, beide Gebietskörperschaften betreffende Fragen erörtert und untereinander abgestimmt werden sollen.
Nun ging es um die konkrete Besetzung des Ausschusses, der mit jeweils acht Mitgliedern von Stadt und Kreistag Bayreuth zuzüglich Oberbürgermeister und Landrat besetzt wird.
Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wurden Dr. Michael Hohl und meine Wenigkeit zu ordentlichen Mitgliedern berufen; vertreten werden wir durch Dr. Silke Launert und Mirko Matros.
 
 
 
2. Dringlichkeitsantrag für Solidaritätsadresse zugunsten Israels
 
Entgegen ihrer sonst eher antisemitisch geprägten Parteilinie wollte die AfD-Gruppierung im Bayreuther Stadtrat im Wege eines Dringlichkeitsantrags eine förmliche Solidaritätsadresse des Stadtrats mit dem Staat Israel erreichen.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger stellte mit Recht klar, dass der Platz Deutschlands und auch Bayreuths zweifelsfrei an der Seite Israels ist und alle aktuellen Anschläge und Angriffe insbesondere der Terrororganisation Hamas entschieden zu verurteilen sind. Es sei aber bislang stets guter Brauch gewesen, dass sich der Stadtrat Bayreuth aller populistischen Resolutions -oder Petitionsanträge enthalten habe, für die keine eigene kommunale Zuständigkeit bestehe. Ein Antrag, dem es bereits an der kommunalen Zuständigkeit mangele, könne jedoch auch keine Dringlichkeit zugesprochen werden.
Einstimmig (einschließlich der Stimmen von AfD und Grünen) akzeptierte das Gremium die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters.
 
 
 
3. Abschiebungsmoratorium abgelehnt
 
Bereits einen Tagesordnungspunkt später jedoch wichen die Grünen von dieser klaren Rechtsauffassung wieder ab, indem sie mit einem eigenen Antrag den Stadtrat Bayreuth zur Unterzeichnung eines Appells für ein sofortiges Abschiebemoratorium aufgrund der CoVid-19-Pandemie veranlassen wollten.
Nochmals wiesen wir darauf hin, dass ein Stadtratsgremium ein kommunales kollegiales Verwaltungsorgan ist und kein allgemein politischer Diskussionskreis für außenpolitische oder sonstige Fragen, für die es keinerlei gesetzliche Zuständigkeit gibt.
An diesem Antrag, der schließlich mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde, zeigte sich einmal mehr die politische Doppelmoral der Grünen, die vorgegebene gesetzliche und politische Regeln nur so lange einzuhalten pflegen, als sie ihren eigenen politischen Zielen und Vorhaben nicht im Wege stehen.
 
 
 
4. Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31. 12. 2018
 
Sodann nahm der Stadtrat die Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2018 zur Kenntnis. Seit Einführung der Doppik ist jährlich ein entsprechender Jahresabschluss inkl. Rechenschaftsbericht zu erstellen und gemäß Art. 102 Abs. 2 GO nach vorheriger Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2018 hat eine Bilanzsumme von 642.948.129,11 € und weist ein Eigenkapital von 178.325.274,28 € aus.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.897.512,18 €.
 
 
 
5. Grundschule Sankt Georgen/ Verbindungsbaus mit Erweiterung OGTS
 
Die erforderliche Teilsanierung der Grundschule St. Georgen in Verbindung mit dem Ausbau der offenen Ganztagsschule wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Oktober 2020 beschlossen und in die Prioritätenliste Schulbaumaßnahmen Liste B eingestellt. Aufgrund des Vorrangs zur Umsetzung der Baumaßnahmen in Liste A wurden für das Haushaltsjahr 2021 bislang keine Mittel eingeplant.
Im Januar 2021 stürzte ein mit Wasser vollgelaufener und gefrorener Lampenschirm im unbeheizten Verbindungsgang/ Pausenhalle zu Boden, wobei glücklicherweise niemand zu Schaden kam. Eine sofortige Überprüfung des baulichen Zustandes machte aber deutlich, dass hier bauliche Sofortmaßnahmen mit Kosten von ca. € 70.000,- notwendig würden.
Alternativ wurde ein Konzept erarbeitet, den Verbindungsgang abzureißen und in zweigeschossiger Holzmodulbauweise zu ersetzen. Zugunsten einer nachhaltigen Lösung könnten dann die vorläufigen Reparaturkosten von € 70.000,-  vermieden und die Maßnahme insgesamt vorgezogen werden.
Im Gespräch der Verwaltung mit der Regierung von Oberfranken konnte nun eine Mittelaufstockung aus dem Förderprogramm FAG plus15 erreicht werden. Somit können die Räume der OGTS mit 70 % und die neue Pausenhalle mit 55 % gefördert werden.
Der Stadtrat Bayreuth zeigte sich erfreut über die von der Verwaltung gefundene verbesserte Fördermöglichkeiten für die Erweiterung der OGTS und bestimmte, dass zur Durchführung des Vorhabens kurzfristig die entsprechenden städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
 
 
 
6. Ertüchtigung des Hans-Walter-Wild-Stadions
 
Breiten Raum nahm einmal mehr die Diskussion um die Ertüchtigung des Hans Walter Wild Stadions ein, hier die notwendige Aufrüstung mit einer Flutlichtanlage.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger steht derzeit in Gesprächen über den Erwerb einer gebrauchten Flutlichtanlage aus einem Stadion in Jena und beantragte, sich durch den Stadtrat zu diesen Verhandlungen mit dem Ziel eines Erwerbs und der Errichtung dieser Anlage beauftragen zu lassen. Für den Fall eines nicht erfolgreichen Verhandlungsabschlusses sollten die Planungen für die Errichtung einer neuen Fluglichtanlage entsprechend vorangetrieben und die nötigen Planungsmittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Obwohl der Einbau einer neuen oder gebrauchten Flutlichtanlage dringend erforderlich ist und die Zeit aufgrund des angestrebten Aufstiegs der Spielvereinigung in die dritte Bundesliga drängt und deshalb eine rasche Entscheidung nötig war, verweigerten die Grünen und auch die BG dem Vorhaben ihre Zustimmung. Alle anderslautenden Lippenbekenntnisse zum Trotz machten sie damit deutlich, dass ihnen der sportliche Aufstieg der SpVgg– zum Glück anders als der Mehrheit des Stadtrats – letztlich herzlich egal ist.
 
 
 
7. Erhöhung der städtischen Zuschussmitte Bayreuther Festspiele 2021
 
Im Jahr 2021 stehen die Bayreuther Festspiele vor besonderen Herausforderungen. Die für die Stadt und die gesamte Region so überaus wichtige Durchführung der Festspiele ist sehr komplex und verlangt ein strenges Hygienekonzept, das insbesondere auch die Durchführung lückenloser Testungen der Beschäftigten und Mitwirkenden vorsieht.
Aus diesem Grund kommen in diesem Jahr erhebliche Mehrkosten auf die Bayreuther Festspiele zu, die dadurch noch verschärft werden, dass derzeit noch nicht bekannt ist, wie viele Eintrittskarten pro Vorstellung überhaupt verkauft werden können. Als worst case wird derzeit angenommen, dass pro Aufführung nur 235 Karten zur Verfügung stehen.
Zwar besteht die Hoffnung, dass sich die Pandemielage bis zum Sommer weiter verbessert und im Juli deutlich mehr Personen für Veranstaltungen zugelassen werden können als derzeit angenommen. So wurden beispielsweise kürzlich bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Nationaltheater München bereits 700 Besucher (bei deutlich schlechteren Inzidenzwerten als bei uns) zugelassen.
Dennoch beschloss der Stadtrat Bayreuth vorsorglich eine Erhöhung des städtischen Anteils um 1 Million  auf nunmehr € 2,9 Millionen, um in jedem Fall den städtischen Verpflichtungen nachkommen zu können und die Durchführung der Festspiele 2021 nicht zu gefährden.
Allen Rednern war dabei klar, dass der wirtschaftliche Schaden für die Festspiele selbst, aber auch für Gastronomie, Hotellerie und die gesamte Region deutlich höher wäre, wenn die Festspiele auch in diesem Jahr ausfallen müssten. Außerdem hoffen wir gemeinsam, dass sich die Pandemielage bis zum Sommer weiter deutlich entschärfen wird.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die letzte Stadtrat Sitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen schöne Pfingsttage, alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 21.05.2021 um 15:17 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

auch in der April-Sitzung des Stadtrates Bayreuth gab es – trotz Pandemiebeschränkungen – eine ganze Reihe wichtiger und weitreichender Entscheidungen zu treffen.
Über die wesentlichen Themen und Entscheidungen darf ich berichten wie folgt:
 
 
1.     Mit der Verabschiedung von Herrn Verwaltungsdirektor Ludolf Tyll in den wohlverdienten Ruhestand nutzte unser Oberbürgermeister Thomas Ebersberger die Gelegenheit, im Wege einer neuen Referatsverteilung eine Straffung der Verwaltung einzuleiten.
Die Dienststellen des bisherigen Referates 3 (Straßenverkehrsamt, Amt für Umweltschutz, Veterinäramt, Standesamt, Einwohner- und Wahlamt sowie Ausländeramt) werden auf die verbleibenden Referate aufgeteilt und damit im Ergebnis ein Referat eingespart.
Wie im Wahlkampf angekündigt wird der Oberbürgermeister die gesamte Umweltverwaltung inklusive Klimaschutzmanagement zur Chefsache machen und in sein eigenes Referat ziehen.
Berufsmäßiger Stadtrat Ulrich Pfeifer hat darüber hinaus das Angebot unterbreitet, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und künftig auch die Dienststellen Ausländeramt, Straßenverkehrsamt und Veterinäramt zu übernehmen. Dafür wurde die Amtszeit des Referenten mit großer Mehrheit um weitere zwei Jahre, also bis zum 30.04.2025, verlängert.
Frau Oberverwaltungsrätin Manuela Brozat (bisher Referat 5) schließlich übernimmt zusätzlich das Einwohner- und Wahlamt sowie das Standesamt.
Mit dieser Vorgehensweise werden wir per Saldo im Jahr Personalkosten von über € 161.000,00 einsparen.
Darüber hinaus ist die Referatsneuordnung auch ein Startschuss für eine weitere Straffung der Dienststellen, um diese noch effektiver und schlagkräftiger auszugestalten.
Auch insoweit löst Oberbürgermeister Thomas Ebersberger ein Wahlversprechen ein, wachsende Personalausgaben zu bremsen und die Effizienz und Bürgerfreundlichkeit unserer Kommunalverwaltung zu steigern.
 
 
2.     Breiten Raum nahm die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „urbanes Quartier auf dem Post-Areal“ ein.
Bekanntlich gibt es zwei Bebauungsvarianten für das attraktive innerstädtische Areal zwischen Friedrich-von-Schiller-Straße, Wilhelmsplatz, Goethestraße und Bürgerreuther Straße. Während „Variante 1“ eine geschlossene Blockrandbebauung entsprechend der Kubatur der angrenzenden Gebäude vorsieht, wird „Variante 2“ von einem 43 m hohen Hochhaus an der Bürgerreuther Straße/Ecke Goethestraße dominiert.
Mit großer Mehrheit sprach sich die CSU-Fraktion bereits im Vorfeld für die „Variante 1“ (Blockrandbebauung) aus, weil wir erhebliche Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Qualität des Hochhaus-Projektes haben. Nach mehrheitlicher Auffassung unserer Fraktion sprengt der Hochhausklotz jede Maßstäblichkeit des Quartiers, zerstört Sichtachsen und Blickbeziehungen, steht zusammenhangs- und bezugslos an der Festspielauffahrt und dominiert unser Stadtbild von nahezu jedem Punkt des Stadtrandes aus.
Wir haben uns deshalb auch entsprechend einer Empfehlung der Regierung von Oberfranken mehrheitlich für einen vorgeschalteten ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb ausgesprochen, der vorab Art und Maß einer möglichen künftigen Bebauung auslotet und damit zu einer bestmöglichen, qualitätvollen und baulich anspruchsvollen städtebaulich verträglichen Lösung führt.
Leider zog es trotz namentlicher Abstimmung eine deutliche Mehrheit im Stadtrat vor, die Hochhausvariante ohne weiteren Wettbewerb durchzuwinken und damit nach Mainüberdachung und Bau des Neuen Rathauses einem möglichen weiteren städtebaulichen Sündenfall den Weg zu ebnen.
 
 
3.         Einen grundsätzlichen Weiterführungsbeschluss hinsichtlich des abschnittsweisen Neubaus der gewerblichen Berufsschule traf der Stadtrat Bayreuth sodann nach weiterer Diskussion. Trotz erheblicher Einsparungen, jedoch unter Berücksichtigung eines allgemeinen Puffers für Kostenrisiken und Einrechnung der Baukostensteigerungen in der geplanten Bauzeit von 2021 bis 2028 belaufen sich die Gesamtkosten für dieses größte Schulbauprojekt dennoch auf 132 Mio. Euro. Nach Abzügen der erreichbaren Förderungen und Zuschüsse verbleibt für die Stadt Bayreuth immer noch ein Betrag voraussichtlich über 96 Mio. Euro, also deutlich mehr als für unser bis dato größtes Investitionsprojekt, das Friedrichsforum.
Leider gibt es zu der von Thomas Ebersberger von seiner Amtsvorgängerin „geErbten“ Bauplanung keine wirkliche Alternative:
Bei einer kompletten Neuplanung würde eine Zeitverzögerung von mindestens fünf weiteren Jahren auftreten, die wir uns angesichts des verheerenden baulichen Zustandes unserer gewerblichen Berufsschule nicht leisten können. In dieser Zeit würden außerdem erhebliche weitere Baukostensteigerungen zu verzeichnen sein. Zudem wären in diesem Falle die bereits bis heute entstandene Planungskosten von fast 5 Mio. Euro vollständig verloren. Schließlich bestünde die Gefahr, dass in der Zwischenzeit wichtige Teilbereiche unseres bisherigen Ausbildungsangebotes abwandern und der Schulstandort Bayreuth damit deutlich geschwächt würde.
Im Ergebnis blieb uns daher keine Wahl:  Wir müssen „in den sauren Apfel beißen und hoffen, dass wir uns dabei am Apfelgrips finanziell nicht verschlucken“.
 
 
4.         Erfreulicher war der Beschluss des Stadtrats über die Einrichtung eines gemeinsamen Regionalausschusses für Stadt und Landkreis Bayreuth. Bereits im November 2020 hat unsere CSU-Stadtratsfraktion zusammen mit unseren Kollegen aus der CSU-Kreistagsfraktion einen gleichlautenden Antrag zur Etablierung eines gemeinsamen Regionalausschusses eingereicht.
Stadt und Landkreis begreifen sich zunehmend als gemeinsame Region. Die Bedeutung funktionierender interkommunaler Zusammenarbeit gewinnt daher immer mehr Gewicht.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass es eines gemeinsamen, paritätisch von Stadtrat und Kreistag besetzten Gremiums bedarf, in dem regelmäßig Fragen zur gemeinsamen Regionalentwicklung, wie z.B. in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr, Tourismus, Regionalmanagement, Bildung und sonstige, beide Gebietskörperschaften betreffende Fragen erörtert und abgestimmt werden können.
Getreu dem Motto „Stadt und Land – Hand in Hand!“ wollen wir daher enger zusammenrücken und die inhaltliche Kommunikation bei übergeordneten Angelegenheiten deutlich verbessern. Zusammen mit meinem Kreistagskollegen Franc Dierl freue ich mich, dass der Stadtrat Bayreuth unserem Antrag einstimmig zugestimmt hat.
 
 
5.         Das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat im Herbst letzten Jahres einen Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ ausgerufen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth hat in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bayreuth sowie der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT eine erste Projektskizze mit dem Titel „integratives Einkaufserlebnis Region Bayreuth“ eingegeben.
Dieses Projekt soll Betrieben das Rüstzeug zur Erreichung digitaler Wettbewerbsfähigkeit mit analoger Verknüpfung bieten und eine Online-Plattform schaffen, die als Schaufenster für die Betriebe dient. Neben der analogen Ansprache soll dabei auch eine persönliche Ansprache von Kunden über digitale Formate gegeben werden, z.B. mit Videoeinblicken. Ein smartes Netz lokaler Liefer- und Abholmöglichkeiten soll Fahrtwege reduzieren und Zustellungen effizienter und umweltfreundlicher gestalten.
Die Förderung für dieses Projekt beträgt bis zu € 500.000,00 wobei Landkreis Bayreuth und Stadt Bayreuth jeweils 5 % Eigenmittel aufbringen müssen, die auch durch Sach- oder Personalaufwendungen einbracht werden können.
Der Stadtrat Bayreuth folgte einstimmig einem entsprechenden Gutachten des vorberatenden Ältestenausschusses und stimmte der Einreichung eines detaillierten Wettbewerbskonzeptes sowie der Bereitstellung der benötigten Eigenmittel zu.
 
 
6.         Im Weiteren wurde ein Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Ausbau der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße“ verabschiedet.
Wie bereits berichtet konnte sich die CSU-Stadtratsfraktion mit ihrer Forderung nach Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Universitätsstraße/Dr.-Konrad-Pöhner-Straße durchsetzen, die auf einer Anregung unseres CSU-Ortsverbandes Bayreuth-Süd beruht. Die beschlossene Planung eines sogenannten „Turbo-Kreisels“ wurde nun verfeinert und für einen Einleitungsbeschluss zur Teiländerung der bestehenden Bebauungspläne aufbereitet, wie er vom Stadtratsgremium sodann mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Mit dem beabsichtigten Kreisverkehr wird es gelingen, einen bestehenden Unfallschwerpunkt deutlich zu entschärfen und die Leistungsfähigkeit des schwierigen Kreuzungsbereiches deutlich zu verbessern. Eine echt zukunftsfähige Lösung!
 
 
7.         In einer ganzen Reihe weiterer Tagesordnungspunkte ging es um Umbesetzung von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien nach einer Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth, um den Abschluss einer „Zweckvereinbarung Koordinierungsstelle Endlagersuche“, um die Interesse der oberfränkischen Region bei der bundesweiten Suche für ein sicheres Atommüllendlager effektiv abzustimmen und zu koordinieren, um die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der Stadt Bayreuth sowie der von der Stadt Bayreuth verwalteten Stiftungen und weitere Beschlüsse zum Haushaltsvollzug.
Trotz überwiegend sehr disziplinierter und knapper Diskussion dauerte auch diese Sitzung bis in die frühen Abendstunden.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der CSU-Stadtratsfraktion,
 
wir hoffen, dass wir Sie auch heute mit diesem Newsletter während der andauernd schwierigen Corona-Phase, in der viele politische Veranstaltungen und direkte Informationsmöglichkeiten weiterhin entfallen müssen, dennoch über die wesentlichen aktuellen kommunalpolitischen Geschehnisse in unserer Stadt informieren konnten.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen bis zum nächsten Mal weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 30.04.2021 um 16:58 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

auch für die März-Sitzung tagte der Stadtrat Bayreuth pandemiebedingt erneut im Atrium der Schlossgalerie am La-Spezia-Platz und in freiwillig verkleinerter Form von lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträten. Dieses Format bildet exakt das Größenverhältnis der Fraktionen und Gruppierungen im Gesamtstadtrat ab, ist jedoch insbesondere für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die an der verkleinerten Stadtratssitzung nicht teilnehmen können, nach wie vor gewöhnungsbedürftig, weil sie turnusmäßig abwechselnd an der Ausübung ihres Mandates gehindert sind. Vor dem Hintergrund derzeit steigender Inzidenzzahlen auch in Bayreuth stellt aber diese Vorgehensweise bis zu einer besseren Alternative (vergleiche unten Ziffer 3.) die vernünftigste und sinnvollste Lösung dar.

1.      Zunächst wurde das Thema  Modellprojekt Smart Cities  behandelt.
Am 25.11.2020 hat der Stadtrat Bayreuth per Beschluss der Stadtverwaltung aufgetragen, sich am Förderprogramm „Modellprojekt Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern zu beteiligen und einen Förderantrag vorzubereiten.
Dabei geht es um die Erstellung und Umsetzung umfassender Digitalisierungsstrategien im Zusammenhang mit einer integrierten Stadtentwicklung. Die jeweiligen Projekte sollen die Handlungsfähigkeit der Kommune in einer zunehmend digitalen Welt mit steigenden Anforderungen an die digitale Daseinsvorsorge stärken und die Zusammenarbeit mit externen Akteuren in unserer Stadt verbessern.
Das Förderprogramm umfasst dabei einen Zuschussanteil von 65 % mit einem kommunalen Eigenanteil von 35 %. Bei einem maximalen städtischen Eigenanteil von 5,6 Mio. € (der auch durch Einbringung eigenen Personals, weiteren Fördermitteln und Zuschüssen Dritter aufgebracht werden kann) ist mit einer Bundesförderung von maximal 10,4 Mio. € zu rechnen, so dass für unsere Stadt ein deutlicher Mehrwert generiert werden kann.
Inhaltlich soll das Ankerthema „Kulturstadt Bayreuth“ gewählt werden. Der Antrag bildet die unterschiedlichen und vielfältigen Dimensionen der Kultur ab und orientiert sich an der großen Bedeutung des Themas für unsere Stadtgesellschaft insbesondere in den Themenfeldern Kultur, Bildung, Wissen, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Mobilität und Nachhaltigkeit. Dabei soll gewährleistet sein, dass die Stadt Bayreuth in weit größerem Maß als bisher eigene Kompetenzen im digitalen Bereich erwirbt und damit eine selbständige digitale Handlungsfähigkeit unabhängig von den großen Technologiekonzernen erhält.
Nach entsprechender positiver Vorberatung im Ältestenausschuss beschloss der Stadtrat Bayreuth nunmehr die finale Bewerbung als Modellstadt für eine smarte Kulturstadt und Bereitstellung des genannten kommunalen Eigenanteils bei weiterer externer Förderung.
Wer sich für weitere Informationen zum Förderprogramm „Smart Cities“ interessiert, findet diese hier: www.smart-cities-made-in.de.
 
2.      Anschließend wurde einmal mehr das Thema Archivierung des Livestreams debattiert, diesmal auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags der Fraktion FDP/DU/FL.
Allgemein erfreut sich der Livestream unserer Stadtratssitzungen gerade in Pandemiezeiten eines starken und stabilen Zuspruchs. Problematisch ist allerdings, dass es lediglich eine Live-Übertragung gibt und damit beispielsweise viele Berufstätige daran gehindert sind, die Sitzungen live zu verfolgen.
Trotz fortdauernder Bedenken, etwa des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, sollen nun im Wege einer technischen Umstellung künftig die Stadtratssitzungen über „Video-on-demand“ verfügbar gemacht werden. Die Sitzungen sollen damit jeweils während des Folgemonats bis zur jeweils nächsten Stadtratssitzung nachverfolgt werden können. Dabei wird es zusätzliche Video-Titel und entsprechende „Sprungmarken“, z.B. zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, dem anzuspringenden Zeitpunkt, der inhaltlichen Einführung und dem Ergebnis der jeweiligen Abstimmung geben.
Das Ganze soll – bei überschaubarem finanziellen Aufwand – zunächst über ein Jahr probehalber betrieben werden, bis nach entsprechenden Erfahrungswerten eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
Nachdem sich die CSU-Fraktion bereits vor vielen Jahren als eine der ersten politischen Kräfte für eine bessere Teilhabe der Bürgerschaft durch Einbeziehung in Live-Übertragungen der Stadtratssitzung eingesetzt hat, freuen wir uns über die nunmehrige technische Weiterentwicklung dieses Formates.
 
3.      Angesichts der fortdauernden Pandemie und der wieder steigenden Inzidenzwerte haben die Stadtratsfraktionen der Grünen, der SPD und auch der CSU die Einführung Hybrider Gremiensitzungen für künftige Stadtrats- und Ausschusssitzungen beantragt.
Eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung eröffnet den Kommunen seit kurzem die Möglichkeit, Sitzungen ihrer Gremien als sogenannte „Hybridsitzungen“ durchzuführen. Dabei nimmt ein Teil des Stadtrats, insbesondere der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter, „live“ an der entsprechenden Sitzung teil, während andere Mitglieder per Videoschalte einbezogen werden.
Bisherige Modelle sahen lediglich eine freiwillige Verkleinerung des Stadtratsgremiums oder bspw. einen Ersatz der Stadtratssitzungen durch einen permanent tagenden Ferienausschuss vor, wodurch aber regelmäßig ein Großteil der gewählten Stadtratsmitglieder von der Sitzungsteilnahme faktisch ausgeschlossen war.
Im Rahmen hybrider Sitzungen hingegen sind alle gewählten Stadtratsmitglieder in der Lage, an den jeweiligen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen, ohne sich ggf. vor Ort einem gesteigerten Infektionsrisiko aussetzen zu müssen.
Die von allen Fraktionen befürwortete Vorgehensweise erfordert den Ersatz unserer bisherigen veralteten und seit kurzem auch teilweise defekten Medienanlage im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses sowie verschiedene weitere technische Voraussetzungen für die Moderation einer entsprechenden Videokonferenz.
An Sitzungen im Hybridformat können jeweils maximal 24 Stadtratsmitglieder in unserem Sitzungssaal anwesend sein, die übrigen Stadtratsmitglieder werden audiovisuell zugeschaltet und haben dasselbe Mitberatungs- und Stimmrecht wie die körperlich anwesenden Mitglieder.
Aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes muss nach den gesetzlichen Bestimmungen die Sitzung in jedem Fall als Präsenzsitzung durchgeführt werden, so dass interessierte Bürgerinnen und Bürger weiterhin jederzeit die Möglichkeit haben, „live“ den jeweiligen Sitzungen im Sitzungssaal zu folgen. Die Stadtratssitzungen können sie jedoch künftig auch per „Video-on-Demand“ vom häuslichen PC aus verfolgen.
Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, so schnell wie möglich die technischen und administrativen Voraussetzungen für künftige Hybridsitzungen zu schaffen, damit dieses Instrument so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann.
 
4.      Anschließend befasste sich der Stadtrat einmal mehr mit der Ertüchtigung des Hans-Walter-Wild-Stadions für die dritte Fußballbundesliga nach Vorgabe des DFB.
Für den möglichen Aufstieg der SpVgg Oberfranken Bayreuth in die dritte Bundesliga müssen aufgrund des jahrelangen Investitionsstaus im Hans-Walter-Wild-Stadion verschiedene Baumaßnahmen durchgeführt werden, um das Stadion drittligatauglich zu machen.
Dies sind zum einen die bereits beschlossene Rasenheizung, aber auch eine leistungsfähige Flutlichtanlage, Einrichtungen zur Video-Überwachung, zeitgemäße Medientechnik, eine neue Beschallungsanlage sowie eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen unterschiedlichen Inhalts, die nicht nur der fußballerischen Nutzung zugutekommen, sondern auch bei künftig wieder verstärkt geplanten anderweitigen Großveranstaltungen im Stadion sinnvoll eingesetzt werden können.
Bereits in den vorberatenden Ausschüssen wurde das Thema umfassend diskutiert. Auch wenn man mit Recht darüber erzürnt sein mag, wenn der Deutsche Fußball-Bund den Kommunen ultimative Vorgaben für die Ausstattung ihrer Stadien vorschreibt, so ist die entsprechende Nachrüstung klassisch „alternativlos“, wenn wir nicht unserer Spielvereinigung den erhofften Aufstieg in die dritte Bundesliga durch ein ungeeignetes Stadion vereiteln wollen.
Demgemäß trug der Stadtrat Bayreuth nach abermals heftiger Diskussion nun der Verwaltung auf, zeitnah die erforderlichen Planungen für die notwendigen Maßnahmen voranzutreiben und abzuschließen, damit in Kürze entsprechende Baudurchführungsbeschlüsse gefasst werden können, sobald die SpVgg Oberfranken Bayreuth ihr angestrebtes Aufstiegsziel erreicht hat.
 
5.      Einen Sachstandsbericht zu den Planungen für das Regionale Gründer- und Innovationszentrum RIZ gab sodann unser Oberbürgermeister und der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Fredi Schmidt.
Nach einem kürzlichen Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Bayreuth, der Universität Bayreuth, dem staatlichen Bauamt und den beteiligten Staatsministerien wurde unterstrichen, dass das künftige Institut für Innovation und Entrepreneurship als vordringliche Maßnahme in die High-Tech-Agenda des Freistaats Bayern aufgenommen wurde und deshalb das Projekt einem straffen Realisierungsziel bis 2024 unterliege.
Da das städtische Bauprojekt RIZ ein wesentlich größeres Bauvolumen als das staatliche Vorhaben aufweist und zudem eine intensive Einbindung des Stadtrats in Planungen und Vergaben erforderlich ist, ist nun im Interesse der Beschleunigung des Projektes eine gemeinsame Ausschreibung der Planungsleistungen nicht mehr geplant, um das Realisierungsziel bis 2024 nicht zu gefährden.
Damit entstehen zwei autarke Gebäude, die mit einem gemeinsamen „Gelenk“ architektonisch zusammengeführt werden. Trotz getrennter Bauzuständigkeit soll jedoch weiterhin eine gemeinsame Grundkonzeption, eine harmonische Außenwirkung und ein gemeinsam gestalteter Außenbereich sichergestellt werden. Die Planungen für beide Projekte sollen genau aufeinander abgestimmt sein und eine enge Zusammenarbeit in Planung und Bau erfolgen.
Der Stadtrat billigte letztlich diese Vorgehensweise mit dem Ziel einer zügigen  Realisierung dieses für die Weiterentwicklung unserer Stadt so wichtigen Vorhabens.
 
6.      Anschließend befasste sich das Stadtratsgremium mit dem künftigen Betreiberkonzept für den Start-Up-Point in der Mainstraße.
Mit dem Start-Up-Point entsteht im Bayreuther Zentrum eine erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer, der bis zur baulichen Fertigstellung des Regionalen Innovations- und Gründerzentrums vorab Raum für neue Geschäftsideen bietet. Die Gründer sollen dort aktiv gefördert und unterstützt werden. Zugleich wird das Ziel verfolgt, junge Unternehmen an den Standort Bayreuth zu binden.
Die städtische Abteilung für Wirtschaftsförderung kümmert sich dabei um die Raumvermietung, ist Anlaufstelle, Netzwerkkoordinator und organisiert gemeinsam mit weiteren Partnern Gründungsberatungen, Seminare und Vortragsprogramme.
Wichtiges Ziel ist es, bereits vor Fertigstellung des RIZ Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in der Anfangsphase zu unterstützen und damit mittel- und langfristig den Wirtschaftsstandort Bayreuth zu stärken.
7.      Die beiden neu eingestellten Klimaschutzmanagerinnen der Stadt Bayreuth boten sodann im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation eine interessante Vorstellung des Klimaschutzmanagements und dessen Aufgaben.
Die vom Stadtrat beschlossene Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes umfasst eine CO2-Bilanz, Potenzialstudien in mehreren Handlungsfeldern und einen Maßnahmenkatalog mit Umsetzungs- und Controlling-Strategie. Dabei hat der Stadtrat im vergangenen Jahr im Wesentlichen acht Handlungsfelder für die Potenzialstudien festgelegt, nämlich
–          IT-Infrastruktur,
–          Beschaffungswesen,
–          Mobilität,
–          eigene Liegenschaften,
–          Flächenmanagement,
–          Anpassung an den Klimawandel,
–          Straßenbeleuchtung und
–          Abwasser und Abfall.
Zusammen mit der Energievision Franken werden dabei die Treibhausgasemissionen innerhalb der Stadt ermittelt und festgestellt, wie hoch der jeweilige CO2-Ausstoß vor Ort ist. Aus diesem Ergebnis werden dann in einem weiteren Schritt mögliche Einsparpotenziale und die hierfür notwendigen Maßnahmen ermittelt, die dann wiederum in ein abgestimmtes Gesamtkonzept münden.
Das Grundgerüst des Klimaschutzkonzeptes soll dabei bis Ende 2021 stehen und bis Frühjahr 2022 der Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsplan finalisiert werden. Bis zum Ende des Förderzeitraums Ende 2022 sollen dann bereits erste Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wird aus Bundesmitteln mit 90 % gefördert.
 
8.      In mehreren weiteren Tagesordnungspunkten wurden eine ganze Reihe von Einleitungs-, Weiterführungs- und Satzungsbeschlüsse für verschiedene Baumaßnahmen beschlossen, nämlich u.a. für die Generalsanierung der Grundschule Meyernberg, die Einreichung des Bauantrages für den abschnittsweisen Neubau der Gewerblichen Berufsschule, die Generalsanierung des Richard-Wagner-Gymnasiums, den Neubau des Stadtarchivs mit Sanierung der Leers´schen Villa sowie den Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Nahversorgungszentrum Neue Heimat/Königsallee“, wo ein zusätzlicher Nahversorger für die östlichen Stadtteile errichtet werden soll.
Insgesamt wurden damit eine Vielzahl für unsere Stadt ganz wesentlicher Bauvorhaben auf den Weg gebracht oder entscheidend vorangetrieben.
 
9.      Schließlich beschäftigte sich der Stadtrat Bayreuth noch mit dem künftigen Nutzungskonzept für das neue Friedrichsforum sowie mit dessen künftiger Betriebsform.
Wie bekannt legt der Förderbescheid für die Sanierung der Stadthalle und dem Umbau zum Friedrichsforum hinsichtlich der künftigen Veranstaltungen einen notwendigen Kulturanteil von 86,5 % fest. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist dabei nun von einem weiten Kulturbegriff auszugehen, so dass nicht nur klassische Kulturveranstaltungen wie Theater, Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals zu den Kulturveranstaltungen zählen, sondern etwa auch Abschlussbälle, der Ball der Stadt, Faschingsveranstaltungen, Schultheatertage oder sonstige kulturellen Veranstaltungen im weiteren Sinne.
Zukünftig soll das neue Friedrichsforum nicht mehr nur als reiner Vermietbetrieb geführt werden, sondern mit einer konzeptionellen und künstlerischen Steuerung in einer Mischung aus Eigenveranstaltungen, Kooperationen und Fremdprojekten, insoweit also als künstlerisch gesteuerter Gastspielbetrieb, betrieben werden.
Damit kann einerseits die Erreichung des festgelegten „Kulturanteils“ von 86,5 % gewährleistet werden; andererseits können wir dem Haus damit auch inhaltlich ein eigenständiges und klares Profil als kultureller Leuchtturm der gesamten Region verleihen.
Als künftige Betriebsform legte der Stadtrat sodann fest, dass das Friedrichsforum künftig als sogenannter „Regiebetrieb“ geführt wird. Damit ist unser neues Kulturzentrum Teil der „allgemeinen Verwaltung“ und rechtlich mit der Stadt identisch. Durch eine entsprechende Vollmachtserteilung auf die Leitung des Regiebetriebs kann – wie bei anderen Rechtsformen – eine weitergehende Handlungsfreiheit erreicht werden, ohne den organisatorischen Mehraufwand eines Eigenbetriebes oder gar einer anderen Rechtsform betreiben zu müssen.
 
 
10.  Neben einer ganzen Reihe weiterer, nachrangiger öffentlicher Tagesordnungspunkte waren schließlich noch 8 weitere Tagesordnungspunkte nicht öffentlich zu behandeln, so dass die spannende, aber umfangreiche Sitzung erst in den Abendstunden zu Ende ging.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der CSU-Stadtratsfraktion,
 
wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Newsletter auch während der schwierigen Corona-Phase, in der viele politische Veranstaltungen und direkte Informationsmöglichkeiten entfallen müssen, dennoch über die wesentlichen aktuellen kommunalpolitischen Geschehnisse in unserer Stadt informieren konnten.
Natürlich stehen Ihnen alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Ansonsten wünschen wir Ihnen ein frohes und gesegnetes Osterfest im (heuer abermals kleinen) Kreise Ihrer Lieben und Ihnen und Ihrer Familie dauerhaft gute und stabile Gesundheit!
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.03.2021 um 20:08 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde der CSU-Stadtratsfraktion,

Corona-bedingt tagt der Stadtrat Bayreuth weiterhin im Atrium der Schlossgalerie am La- Spezia-Platz und in freiwillig verkleinerter Form von 24 Stadträtinnen und Stadträten, die jedoch exakt das Größenverhältnis der Fraktionen und Gruppierungen im Gesamtstadtrat abbildet.
Im Mittelpunkt der Sitzung, die ja wie jede persönliche Zusammenkunft möglichst kurzgehalten werden sollte, stand die Verabschiedung des Haushaltsplanes der Stadt Bayreuth 2021.
Es ist der erste Haushaltsplan unseres neuen Oberbürgermeisters Thomas Ebersberger, und obwohl erst gut ein Dreivierteljahr seiner Amtszeit verstrichen ist, trägt er bereits eine deutlich eigene Handschrift des neues Stadtoberhauptes.
Traditionell sind die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden ja immer auch Gelegenheit zu einer Art „Generaldebatte“ über die wesentlichen kommunalpolitischen Themen des jeweiligen Haushaltsjahres. Auch ich habe deshalb in unserer Haushaltsrede wieder eine kleine „Tour d´Horizon“ durch die wesentlichen aktuellen kommunalpolitischen Themen unternommen, wenngleich die Ausführungen pandemiebedingt doch deutlich kürzer gehalten wurden als in den vergangenen Jahren.
Den Wortlaut der Haushaltsrede Ihrer CSU-Fraktion finden Sie auf dieser Webseite.
Daneben ging es im Wesentlichen nur noch um den staatlichen Elternbeitragsersatz für KiTas aufgrund der Corona-Pandemie. Bekanntlich kam es im Frühjahr 2020 sowie aktuell zu bayernweiten Schließungen der KiTas und dem Angebot einer Notbetreuung für Berechtigte.
Für die Monate April bis einschließlich Juni 2020 hat der Freistaat Bayern in der Regel einen staatlichen Beitragsersatz an die Träger ausbezahlt so dass diese denjenigen Eltern, die ihre Kinder in dieser Zeit ausschließlich zuhause betreut haben, die Elternbeiträge zurückerstatten konnten oder sie gar nicht erst erhoben haben.
Ähnliches ist für die Monate Januar, Februar und März 2021 angedacht. Allerdings begrenzt de Freistaat seine Beteiligung auf 70 % der Kosten, wobei es den Kommunen überlassen bleibt, die verbleibenden 30 % zu übernehmen.
Nachdem Bayreuth ja seit jeher eine familien- und kinderfreundliche Stadt ist, haben wir beschlossen, diese 30 % des Elternbeitragsersatzes zu übernehmen und stellen dafür außerplanmäßig 150.000,- Euro bereit.
Schließlich haben wir -ebenfalls zum Thema Corona- beschlossen, über die bereits angeschafften 540 CO²-Messgeräte hinaus weitere 28 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen unter städtischer Sachaufwandsträgerschaft zu erwerben. Gerade wenn – wie wir hoffen- in absehbarer Zeit wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden kann, können diese Geräte zusätzlich zu den engmaschigen Lüftungs- und Hygienekonzepten zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität beitragen. Außerdem stehen entsprechende Fördermittel in Aussicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der CSU-Stadtratsfraktion,
Sie sehen, noch immer ist das städtische Handeln in hohem Maße von der Corona-Pandemie geprägt. Hoffen wir gemeinsam, dass mit dem beginnenden Frühjahr auch eine Entspannung
an der Pandemie-Front einsetzen möge. Trotzdem gilt noch immer und weiterhin: Sind wir weiterhin vorsichtig und setzen die gute Entwicklung nicht aufs Spiel!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin Geduld und grüßen Sie herzlich. Bleiben Sie gesund!
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 17.03.2021 um 18:13 Uhr