Sanierung Hans-Walter-Wild-Stadion

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Antrag HWW-Stadion 20160311

Sanierung des Hans-Walter-Wild-Stadions

Dringlichkeitsantrag gem. § 15 a GeschO
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die CSU-Stadtratsfraktion beantragen wir, der Stadtrat möge beschließen was folgt:
(1) Die Dringlichkeit des Antrags wird anerkannt.
(2) Die Sanierung des städtischen Stadions ist so zu organisieren, dass der Fußball-Trainings- und Spielbetrieb dort möglich bleiben und eine längere Schließung auf die punktspielfreie Zeit konzentriert wird. Dabei ist die Ablaufplanung mit den relevanten Nutzern abzustimmen.

Begründung:
Mit Schreiben vom 2.3.2016 haben Sie dem Bayerischen Fußball-Verband offiziell mitgeteilt, dass das Stadion ab dem 12.9.2016 zur Durchführung von Bauarbeiten gesperrt wird und dass es ungewiss ist, ob es im Frühjahr 2017 wieder für den Spielbetrieb zur Verfügung gestellt werden kann.
Diese Mitteilung ist bedauerlich, umso mehr, als sie offenbar mit der Spielvereinigung Bayreuth als Pächterin des Stadions nicht abgestimmt worden ist. Dieses lässt sich jedenfalls der Pressemitteilung entnehmen, die die Vereinsführung am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat.
Gleichzeitig bedeutet das, dass das Stadion während der gesamten langen Zeit auch nicht für den Schulsport zur Verfügung steht.
Die Sanierung des Stadions muss u.E. so organisiert werden, dass ein Großteil der vorzunehmen-den Arbeiten in der Spielpause ab Mai erledigt wird. Danach kann die Ablaufplanung so gestaltet
CSU-Stadtratsfraktion, Neues Rathaus, 95444 Bayreuth

werden, dass Eingriffe in den Spielbetrieb nicht oder nur auf ein unvermeidbares Maß beschränkt werden. Eine Sperrung auf unbestimmte Zeit kann nicht akzeptiert werden. Unbedingt ist die Ablaufplanung der Sanierungsarbeiten mit der Spielvereinigung Bayreuth als Pächterin und Hauptnutzerin des Stadions und allen anderen relevanten Nutzern abzustimmen.
Des Weiteren regen wir dringend an, die Kommunikation mit Betroffenen ganz allgemein, in diesem Fall mit einem Bayreuther Traditions-Sportverein, der sich nach einem tiefen Tal wieder auf die Erfolgsspur vorgearbeitet hat, zu überdenken. Es kann nicht angehen, dass ein Sportver-ein im Liga-Betrieb erst deutlich nach seinem Sportfachverband von einer städtischen Maßnahme erfährt, die ihn im Kern seines Sportbetriebs trifft. Sie haben die beabsichtige Sperrung dem Bayerischen Fußballverband mit Schreiben vom 02.03.2016 mitgeteilt, ohne dies vorher mit dem Verein besprochen zu haben.
Nach der Darstellung des Vereins hat der Sportamtsleiter am Abend des 01.03. 2016 die anwesenden Vereinsvertreter lediglich am Ende einer Sportkommissions-Sitzung erstmals über die mögliche Absicht der Stadtverwaltung informiert, eine Sperrung vorzunehmen. Der Punkt stand wohl nicht auf der Tagesordnung. Es wurde vereinbart, zu diesem Thema ein Folgegespräch zu führen. Das hat offenbar nicht stattgefunden. Stattdessen wurde am nächsten Tag ihr Brief an den Bayerischen Fußballverband verschickt. Nach der Darstellung des Vereins wurde dann am 07.03.2016 eine Kopie des Schreibens zur Kenntnis in der Geschäftsstelle der Spielvereinigung abgegeben.


Kategorisiert in: , , | Veröffentlicht am: 11.03.2016 um 13:24 Uhr