Ernennungsurkunde Dr. Knoblich – interfraktioneller Antrag

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Kulturreferent Dr. Tobias Knoblich   Interfr. Antr. Kulturreferent (20.11.2018)
hier: Antrag nach § 15 GeschO

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir beziehen uns auf die jüngste Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden mit Ihnen am 12.11.2018 und das dort abgestimmte weitere Vorgehen i.S. Kulturreferent Dr. Knoblich.

Im Rahmen dieser Unterredung hatten Sie uns gegenüber wörtlich und vollumfänglich ein Schreiben des Herrn Dr. Knoblich zitiert, welches am 09.11.2018 bei Ihnen eingegangen ist und welches eine schriftliche Bestätigung eines zuvor zwischen Ihnen geführten Telefonates gewesen sei.

In diesem Schreiben führte Herr Dr. Knoblich u. a. aus, dass er im Falle eines Unterliegens bei der Wahl zum Kulturdezernenten der Stadt Erfurt sehr gerne seine Stelle als Kulturreferent in Bayreuth antreten würde, „…so die Stadt Bayreuth ihn denn noch wolle.“ Dabei stellte Herr Dr. Knoblich in dem Schreiben ferner „…anheim, dass sich der Stadtrat Bayreuth deshalb nochmals abschließend mit seiner Personalie beschäftigen möge.“

Mit diesen Formulierungen hat Herr Dr. Knoblich das gesamte weitere Verfahren und damit seine Ernennung zum Kulturreferenten der Stadt Bayreuth im Rahmen eines berufsmäßigen Stadtrats zur abschließenden Entscheidung in die Hände des Stadtrats zurückgegeben.

In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung hatten wir uns deshalb bereits dahingehend verständigt, dass der Stadtrat Bayreuth in seiner Sitzung im Dezember 2018 Herrn Dr. Knoblich nochmals Gelegenheit gibt, sich abschließend zur Sache zu äußern.
Im Anschluss daran soll der Stadtrat Bayreuth sodann seinerseits abschließend zur Personalie Dr. Knoblich befinden.

Dies vorausgeschickt stellen die Unterzeichner daher folgenden

Antrag:

1. Bis zur einer abschießenden Befassung der Personalangelegenheit Dr. Knoblich in der Dezember-Sitzung 2018 des Stadtrats Bayreuth ist eine Aushändigung der Ernennungsurkunde an Herrn Dr. Knoblich zu unterlassen.

2. Der vorliegende Antrag ist in der November-Sitzung 2018 des Stadtrats Bayreuth zu behandeln.

Zur Begründung tragen wir vor, dass angesichts der bereits abgestimmten und für Dezember 2018 vorgesehenen abschließenden Behandlung der Personalie Dr. Knoblich eine vorherige Aushändigung der Ernennungsurkunde vollendete Tatsachen schaffen würde, die der beabsichtigten abschließenden Behandlung im Stadtrat Bayreuth zuwiderlaufen würde. Auch dem eigenen Anliegen des Herrn Dr. Knoblich in seinem vorzitierten Schreiben würde dann aufgrund einer bereits zuvor erfolgten Ernennung zum berufsmäßigen Stadtrat nicht mehr Rechnung getragen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Specht                                                     Thomas Bauske
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender

Thomas Hacker                                                      Stefan Schuh
Fraktionsvorsitzender                                          Fraktionsvorsitzender

Ulrich Pfeifer
Berufsmäßiger Stadtrat


Kategorisiert in: , , , | Veröffentlicht am: 08.12.2018 um 17:11 Uhr