Regionales Innovationszentrum RIZ

article-image

RIZinterfraktionell

Antrag nach § 15 GeschO: Regionales Innovationszentrum (RIZ)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die Sicherung der Wettbewerbsposition der Stadt, mehr denn je notwendig  nach dem Teilabzug der BAT, ist das Regionale Innovationszentrum (RIZ) als Teil des von der Stadt, den Kammern und der Universität geforderten Maßnahmenpakets für Bayreuth von erheblicher Bedeutung. Für das Strukturprojekt „Inkubator/Innovationswerkstatt und Regionales Innovationszentrum (RIZ)“ hat das bayerische Kabinett bereits einen zweistelligen Millionenbetrag in Aussicht gestellt. Um die entsprechenden Mittel im Nachtragshaushalt des Freistaates Bayern fest zu verankern ist es jedoch notwendig, dass die konzeptionellen Festlegungen und planerischen Vorarbeiten bis Mitte des Jahres feststehen. Detaillierte Planungen sind dem Stadtrat bis dato jedoch noch nicht vorgestellt worden und die Zeit drängt. Die Mehrheit im Stadtrat hat sich bereits für die weitere Konkretisierung des Projektes ausgesprochen und der Verwaltung weitergehende Aufträge erteilt. Um die in Aussicht gestellten Fördermittel zu erhalten ist es nun unerlässlich, dass das Konzept zeitnah konkretisiert und vom Stadtrat positiv beschieden wird. Um unnötige Schleifen und Diskussionen zu vermeiden ist es sinnvoll, die Stadtratsfraktionen bereits jetzt in den Prozess mit einzubeziehen.

 

Zur Weiterführung des Projektes stellen die Mitglieder der unterzeichnenden Fraktionen daher folgenden Antrag:

  1. Wir beantragen einen detaillierten Sachstandsbericht in der Stadtratssitzung im März 2017, in dem die verschiedenen Optionen dargestellt werden, die sich derzeit für die Realisierung des Regionalen Innovationszentrums aufzeigen.
  2. Die Verwaltung soll aufgrund der dargestellten Optionen eine Empfehlung für den Stadtrat abgeben, in welche Richtung das Projekt weiter geplant werden soll.
  3. Um nachvollziehbar zu machen, bis wann welche Entscheidungen getroffen werden müssen, bitten wir um einen Zeit- und Projektplan.
  4. Die bereits zugesagte Arbeitsgruppe RIZ soll in ebender Sitzung beschlossen werden und sich bereits im April konstituieren. Die Arbeitsgruppe soll vergleichbar mit einem vorberatenden Ausschuss arbeiten und die Möglichkeit haben, richtungsweisende Weichen zu stellen und dem Stadtrat eine Empfehlung zu geben. Jede im Stadtrat Bayreuth vertretene Fraktion soll einen Vertreter entsenden. Die Arbeitsgruppe soll sich mindestens einmal im Monat treffen, sowie nach Bedarf einberufen werden können.

Kategorisiert in: , , | Veröffentlicht am: 07.04.2017 um 11:02 Uhr