Parkerlaubnis für E-Fahrzeuge

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Antrag gem. § 15 GeschO  Antrag parzen CSU E- Kennzeichen

Parkberechtigung generell für alle Fahrzeuge mit E- Kennzeichen
(reine Batterieelektrofahrzeuge, aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 23.11.2015 ist das gebührenfreie Parken von
reinen Elektrofahrzeugen nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Diese kann in Bayreuth
nur von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden. Für auswärtige Besucher Bayreuths ist
Dies zu umständlich und nicht bürgerfreundlich. Außerdem gilt die Regelung in Bayreuth
nicht für alle E- Kennzeichen. Ab Sommer 2018 bekommen wir in Bayreuth zusätzlich 7
Ladesäulen + 1 Wasserstofftankstelle.
Die Vorteile durch das EmoG können reine Batterieelektrofahrzeuge, bestimmte, von außen
aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge nutzen. Bei den
Hybridelektrofahrzeugen sind die Voraussetzungen im Gesetz konkretisiert worden:
insbesondere muss die rein elektrisch zurückzulegende Reichweite mindestens 30 Kilometer
betragen. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich die Reichweitenanforderung auf mindestens 40
Kilometer.
Ich fordere auf unsere Zulassungsbehörde zu entlasten, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig
die Elektromobilität in Bayreuth weiter zu fördern.
Ich beantrage daher:
1. Kostenfreies Parken für alle Fahrzeuge mit E- Kennzeichen.
2. Kostenfreies Parken vor Ladesäulen beim Ladevorgang bis 3 Stunden mit EKennzeichen+
Parkscheibe.
3. Aktive Werbung mit Schildern an den jeweiligen Stellen.
4. Nach einem Jahr ist vom Erfolg mit konkreten Zahlen zu berichten.
Ich bitte dieses Thema im nächsten Verkehrsausschuss zu behandeln da die beschlossene
Befreiungsmöglichkeit für reine Elektrofahrzeuge zum 31.12.2018 endet.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Parzen


Kategorisiert in: , , | Veröffentlicht am: 01.11.2018 um 18:52 Uhr