Breitbandinfrastruktur

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Antrag Breitband

Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet

Antrag gem. § 15 GeschO

 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der vergangenen Woche wurde das mit rund 1,6 Milliarden EURO mächtigste Breitband-Förderprogramm aller deutschen Bundesländer der bayerischen Staatsregierung von der EU-Kommission notifiziert. Damit ist der Weg zum Start des Programms frei. Im Mai wurde gemeinsam mit der Telekom ein großes Ausbauvorhaben der Telekom AG bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang beantrage ich namens der Fraktion:

 

  1. Die Verwaltung möge über den aktuellen Ausbaustand der Daten-Infrastruktur im Stadtgebiet Bayreuth berichten. Dabei möge auch die Anbindung des Bayreuther Gründerzentrums am Kompetenzzentrum für Neue Materialien betrachtet werden.
  2. Falls notwendig, möge die Verwaltung eine Aktualisierung der vorhandenen Netzausbauplanung beauftragen.
  3. Der Stadtrat beschließt das Entwicklungs-Ziel, den flächendeckenden Ausbau der Dateninfrastruktur unterm optimaler Ausnutzung des bayerischen Förderprogramms auf einen Standard >50 MB/sek. bis spätestens 31.07.2017. Dies schließt auch die außenliegenden Stadtteile mit ein.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Erreichung dieses Ziels einzuleiten und dabei alle am Standort infrage kommenden privaten Netzbetreiber und die Bürger der jeweiligen Stadtteile einzubinden.
  5. Etwa notwendige städtische Finanzmittel sind in die Haushalte 2015 – 2018 einzustellen.

 

Begründung:

Schnelles Internet ist ein harter Standortfaktor für Gewerbetreibende, wie für Privathaushalte. Die bereits gut mit leistungsfähiger Dateninfrastruktur versorgte Stadt Bayreuth hat in der Zeit 2006 – 2012 eine Netzausbauplanung beauftragt und Lücken in der Breitbandversorgung, z.B. in Wolfsbach, geschlossen. Nach wie vor ist aber kein flächendeckender Ausbaugrad vorhanden und sind insbesondere außen liegende Stadtteile schlecht angebunden.

Das neu aufgelegte Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung bietet mit seiner Ausstattung und seinen Förderbedingungen einen attraktiven Grund, den Lückenschluss jetzt finanzschonend anzugehen.

Mit dem beantragten Bericht erhält der Stadtrat die Grundlage, das weitere Vorgehen der Verwaltung zu definieren (Nr. 1).

Sofern die einige Jahre alte Netzausbauplanung an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss, sollte dies beauftragt werden. Ein kommunaler Netzplan ist die Voraussetzung zur Erlangung von Fördermitteln (2).

Der Antrag dient auch der gemeinsamen Festlegung eines strategischen Ziels (Nr. 3). Dabei definiert der vorgeschlagene 3-Jahres-Zeitraum eine machbare, aber sicher anspruchsvolle Linie.

Diese setzt eine wirkungsvolle Koordination der am regionalen Markt aktiven Netzbetreiber und den Abgleich deren Ausbauziele mit der städtischen Planung voraus. Auch sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die betroffenen Bürger als Nutzer der Infrastruktur informiert und eingebunden werden (Nr. 4).

Soweit städtische Finanzmittel für den Ausbau nötig werden, können und sollen diese je nach erwartetem Anfall auf die Haushaltsjahre 2015-18 verteilt werden.


Kategorisiert in: , , | Veröffentlicht am: 04.04.2015 um 13:08 Uhr