Newsletter April 2015

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe 052015 März 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

auch in der März-Sitzung des Stadtrates gab es wieder einige interessante Diskussionspunkte, über die wir Sie gerne aus erster Hand informieren möchten.

Zunächst ging es um die Benennung eines Platzes nach dem österreichischen Bundesland Burgenland, mit dem seit 1990 eine Kulturpartnerschaft besteht. Nach einem Antrag der BG sollte anlässlich der Feierlichkeiten zum 25. Jubiläum dieser Kulturpartnerschaft der Wendehammer an den Straßenenden zwischen Wahnfriedstraße und Lisztstraße „Burgenländer Platz“ benannt werden. Alternativ schlug die Verwaltung vor, die öffentliche Grünfläche zwischen der Bürgerreuther Straße und der Nibelungenstraße in Höhe der privaten Wirtschaftsschule dem Burgenland zu widmen.

Nach unserer Auffassung werden beide Standorte der Bedeutung der Anlasses (25-jähriges Jubiläum Kulturpartnerschaft Burgenland-Bayreuth) und einer angemessenen Würdigung der Kulturpartnerschaft nicht ganz gerecht.

Eine Rückfrage bei der Burgenländischen Landesregierung ergab jedoch, dass man dort den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort zu Füßen des Festspielhügels durchaus positiv bewertet. Der Platz, der entsprechend unserer Kritik bislang eher von einer Durchgangssituation geprägt ist, könne beispielsweise mit Burgenländischen Oster- und Pfingstmärkten, mit Weinverkostung, Burgenländer Spezialitäten und anderen Aktionen aufgewertet werden. Auch könne dort eine Franz-Liszt-Büste für den großen Sohn des Burgenlandes aufgestellt werden.

Nachdem die Burgenländischen Freunde selbst diesem Platz positiv gegenüber stehen, sehr kreativ an die Sache herangehen und auch daraufhin die Bayreuther Gemeinschaft ihren Antrag zurückzog, wurde die Grünfläche an der Bürgerreuther Straße einstimmig in „Burgenland-Platz“ umbenannt.

Im Rahmen der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich Herzogmühle ging es sodann um eine Bereinigung der genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der neuen Erstaufnahmeeinrichtung, weil die Schutzgebietsgrenzen hier in der Natur nicht mehr eindeutig feststellbar waren. Gleichzeitig sollen Unschlüssigkeiten korrigiert werden, nachdem beispielsweise das Baustoffdepot des Bauhofs und Teile des Sportring-Vereinsgeländes östlich des Mains vom Landschaftsschutzgebiet durchschnitten werden. Die Begradigung der Schutzgebietsgrenzen ist mit entsprechenden Erweiterungen an anderer Stelle auszugleichen, so dass das Schutzgebiet insgesamt nicht kleiner werden wird.

Für die Anwohner der Melanchthonstraße und der Calvinstraße ist dabei insbesondere von Bedeutung, dass die dort vorgelagerten Grundstücke weiterhin im Landschaftsschutzgebiet verbleiben sollen und damit weiterhin eine Ausweisung etwa als Gewerbegebiet ausgeschlossen bleibt. Dies entspricht der vor Jahren festgelegten Position der CSU-Stadtratsfraktion, die sich schon im Jahr 2013 gegen die Ausweisung eines Gewerbe- oder Wohngebietes in diesem Areal ausgesprochen hat.

Bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde erneut ein fraktionsübergreifender Antrag zur Einrichtung eines Ruhewaldes an der Hohen Warte, der als Außenstelle des Südfriedhofes betrieben werden sollte.

Unstreitig wird von allen Stadträten der Bedarf für die Einrichtung eines Ruhewaldes in Bayreuth anerkannt. Unterschiedliche Auffassungen gibt es lediglich zur Frage der Trägerschaft, die nach der Bedingung der Staatsforsten nur durch die Stadt Bayreuth selbst erfolgen kann. Der interfraktionelle Antrag zielte nun darauf ab, das Areal an der Hohen Warte in kommunaler Trägerschaft zu übernehmen und dort den Ruhewald im Rahmen einer Außenstelle des Südfriedhofes zu betreiben. Dabei zeigen Erfahrungswerte, dass ein Ruhewald durchaus gewinnbringend betrieben werden kann, zumal über den entsprechenden Gebührenhaushalt ohnehin das Kostendeckungsprinzip festgeschrieben ist.

Gleichwohl konnte sich die Hälfte des Stadtrates nicht mit dieser Lösung anfreunden, so dass nach langer Diskussion der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde.

Da das Thema „Ruhewald“ jedoch weite Bevölkerungskreise bewegt und tatsächlich ein entsprechender Bedarf besteht, wird davon auszugehen sein, dass uns das Thema mittelfristig wieder beschäftigen wird.

Fast ebenso umstritten war die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich Sophienstraße. Ziel des Verfahrens ist zum einen, im Bereich die Sophienstraße die Ausweitung der umliegenden Vergnügungsstätten-Agglomeration zu vermeiden, zum anderen die Frage zu beantworten, ob im Erdgeschoss der Gebäude der Sophienstraße per Bebauungsplan eine Wohnnutzung generell ausgeschlossen werden oder diese Möglichkeit als ultima ratio weiterhin erhalten bleiben soll.

Der Ausschluss von „Vergnügungsstätten“, also von Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen, die neben den gesellschaftspolitisch unerwünschten Auswirkungen regelmäßig auch zu einer städtebaulichen Abwertung ganzer Straßenzüge führt (sog. „Trading-Down-Prozess), findet unsere grundsätzliche Zustimmung, weshalb wir der Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens zur Erreichung dieses Zieles zugestimmt haben.

Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob per Bebauungsplan generell eine Nutzungsänderung der Erdgeschossflächen zur Wohnnutzung ausgeschlossen werden soll. Tatsächlich gibt es aufgrund der Grundrisse und Flächenzuschnitte häufig Probleme der Eigentümer, gewerbliche Nutzer für ihre Erdgeschossflächen zu finden. Umgekehrt wird jeder Immobilienbesitzer von sich aus daran interessiert sein, einen gewerblichen Mieter zu finden, weil dies zum einen höhere Rendite verspricht und zum anderen weitaus niederschwelligere mietrechtliche Vorschriften zur Anwendungen gelangen. Auch aus Sicht der Grundeigentümer wird eine Nutzung der Erdgeschossflächen zu Wohnzwecken immer nur der letzte Ausweg sein.

Weil nach unserer Auffassung eine Wohnnutzung auch der Erdgeschossflächen immer noch besser ist als ein jahrzehntelanger Leerstand, sind wir der Meinung, dass dies als letzte Möglichkeit weiterhin möglich sein muss. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind nun zu dieser Frage die Stellungnahmen der betroffenen Immobilieneigentümer, aber auch der Verbände (Einzelhandelsverband, Haus und Grund, etc.) gefragt, damit sodann unter Berücksichtigung von deren Ausführungen im Rahmen des weiteren Verfahrens eine abschließende Entscheidung im Stadtrat getroffen werden kann.

Hinsichtlich der Errichtung der beschlossenen Erstaufnahmeeinrichtung im Gebiet Herzogmühle wurde bereits veröffentlicht, dass nun seitens des Freistaats Bayern wohl eher eine Errichtung in eigener Regie beabsichtigt wird. Hintergrund ist, dass der Freistaat -wie bereits veröffentlicht wurde- nicht länger an seiner vorvertraglich festgeschriebenen Verpflichtung zur Personalkostenübernahme der Stadt Bayreuth festhalten möchte und damit die Grundlage für den langfristigen Mietvertrag der Stadt aufgekündigt wurde.

Sofern der Freistaat nun das bereits beplante Areal an der Herzogmühle von der Stadt erwirbt und die Erstaufnahmeeinrichtung aus eigenen Mitteln baut, bleibt uns die Einrichtung gleichwohl erhalten, würde aber den städtischen Haushalt nicht durch die ansonsten notwendigen vorzufinanzierenden Investionen in Millionenhöhe belasten. Im Ergebnis wäre das deshalb eine Alternativlösung, mit der wir durchaus leben könnten.

Ebenfalls bereits veröffentlicht wurde die Entscheidung des Stadtrats, dem Kulturpreis der Stadt Bayreuth zu gleichen Teilen der Gesellschaft der Kulturfreunde e.V. und deren langjährigen Vorsitzenden, Herrn Wilfried Laudel, zu verleihen. Die „Kulturfreunde“ bieten jährlich etwa 13 bis 15 hochkarätige Konzerte mit national und international renommierten Ensembles und Künstlern und sichern damit nicht nur die „kulturelle Grundversorgung“ in unserer Stadt, sondern garantieren immer wieder künstlerische Highlights, die den Kulturbetrieb in unserer gesamten Region wesentlich bereichern.

Wir freuen uns deshalb sehr, dass der Stadt unserem entsprechenden Antrag einstimmig gefolgt ist, zumal der Gesellschaft der Kulturfreunde auch nach der notwendigen Stadthallensanierung weiterhin eine zentrale Rolle in unserem Bayreuther Kulturbetrieb zukommen wird.

Für heute verbleiben wir mit den besten Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus

und wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine frohe österliche Zeit,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht

Fraktionsvorsitzender

 


Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 02.04.2015 um 16:28 Uhr