Fraktionsnewsletter Juli 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

in der vergangenen Juli-Sitzung des Stadtrats Bayreuth wurden noch vor der Sommerpause verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Einiges waren reine Verwaltungsvorgänge, andere Themen wurden auch überaus kontrovers diskutiert.

Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Neuverteilung der Stadtbezirke

Wie bereits in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen und in § 4 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth festgelegt wurde die Zahl der bisherigen Stadtdistrikte deutlich auf nunmehr insgesamt 20 reduziert.

Unter Anwendung des maßgeblichen Verfahrens nach Saint-Laguë/Schepers entfielen auf die CSU/DU-Fraktion dabei sechs Stadtbezirke. In einem interfraktionellen Abstimmungsverfahren konnten dabei folgende Stadtbezirke für unsere Fraktion gesichert werden:

– Glocke/Saas/Lerchenbühl

– Birken/Quellhöfe

– Wendelhöfen/ Gartenstadt

– Roter Hügel/ Herzoghöhe/ Kreuz

– Königsallee/Eichelberg

– Thiergarten

Die personelle Zuordnung der Stadtdistriktvorsteher erfolgt dann auf Vorschlag der entsendenden Fraktionen voraussichtlich in der September-Stadtratssitzung.

Umbesetzung von Gremien und Beiräten

Aufgrund verschiedener Richtlinien- und Satzungsänderungen sind in verschiedenen Gremien und Beiräten eine Reihe von Umbesetzungen bzw. Ergänzungen notwendig geworden.

Während die meisten Gremien unsere Fraktion nicht betrafen, erhielten wir im Behindertenbeirat einen weiteren, zusätzlichen Sitz, der künftig von Herrn Kollegen Franz-Peter Wild (Stellvertreter: Dr. Christian Haag) wahrgenommen werden wird.

Die Änderungen wurden einstimmig verabschiedet.

 

Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für Stadtratsmitglieder und Bürgermeister

Die in der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth geregelten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder und Bürgermeister sind an das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) gekoppelt. Dies bedeutet, dass mit jeder Tarifanpassung der Beamtenvergütung auch die Aufwandsentschädigungen in gewissem – wenn auch bescheidenem – Umfang automatisch angehoben werden.

Auf (richtigen) Antrag der Grünen-Fraktion wurde diese automatische Tarifanpassung nun gekappt. Auch wenn es sich hierbei ehrlicherweise nur um marginale Beträge mit bloßer Symbolwirkung handelt, ist das Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für die gesamte aktuelle Stadtratsperiode ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung in immer schwieriger werdenden Zeiten.

Entsendung städtischer Vertreter in Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung der Festspielgremien

Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der Bayreuther Festspiele GmbH und der BF Medien GmbH setzen sich neben den anderen Gesellschaftern jeweils u. a. aus zwei Vertretern der Stadt Bayreuth zusammen. Als städtische Vertreterin wurde in die genannten Gremien dieser städtischen Beteiligungen neben Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel nun die Leiterin des städtischen Beteiligungscontrolling, Frau Antonia Marsmann, in der Nachfolge der scheidenden Kulturreferentin Eva Christina Bär entsandt.

Bericht zum Haushaltsvollzug

Turnusmäßig informierte Stadtkämmerer Michael Rubenbauer über den Bericht zum aktuellen Haushaltsvollzug per Stichtag 30.6.2026.

Die wesentlichen Eckdaten lauten wie folgt:

  1. Finanzrechnung 2026 (Auswertungsstand: 10.07.2026)

 

  1. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 139,53 Mio. €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit             147,35 Mio. €

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                               -7,82 Mio. €

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                      2,93 Mio. €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                               40,08 Mio. €

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                -37,15 Mio. €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                0,00 Mio. €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                             0,84 Mio. €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                             -0,84 Mio. €

 

  1. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

davon für:

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden                                0,09 Mio. €

Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Anschaffungen)  4,66 Mio. €

Investitionsmaßnahme 28 (Stadthalle;

Generalsanierung u. Außenanlagen)                                         7,63 Mio. €

Investitionsmaßnahme 2029 (Gewerbliche Berufsschule)   13,56 Mio. €

Sonstige Baumaßnahmen                                                        13,60 Mio. €

 

 

  1. Gewerbesteuer (Auswertungsstand: 09.07.2026)

(entspricht der Höhe der avisierten GewSt-Erträge aufgrund der gegenwärtigen Bescheidlage)

 

Gewerbesteuerertrag                                                                 78,82 Mio. €

davon:

Nachzahlungen/Erstattungen Veranlagungsjahre 2025

und früher                                                                                     16,28 Mio. €

(nachrichtlich:Gewerbesteuereinzahlungen

Istergebnis; 30.06.2026)                                                            53,86 Mio. €

 

 

  • Liquide Mittel

 

Salden Kontokorrent/Giro (30.06.2026)                                    8,32 Mio. €

(nachrichtlich: Liquide Mittel 31.12.2025                                 45,01 Mio. €

Schuldenstand                                                                            76,49 Mio. €

 

Bebauungsplanverfahren Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“

Um die städtebauliche Entwicklung am südwestlichen Rand des alten Ortskerns des Stadtteils Seulbitz bauplanungsrechtlich geordnet zu steuern, ist gem. § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

In Hinblick auf die aktuelle und zukünftige Entwicklung im Bereich der Reha-Klinik-Therme ist es dabei sinnvoll, die im nahen Umfeld vorhandenen untergenutzten Flächenressourcen in ihrem städtebaulichen und wirtschaftlichen Potential optimal auszuschöpfen. Angestrebt wird eine der Umgebung angemessene Nachverdichtung. Auf bisher fast vollständig versiegelten Lagerflächen soll in unmittelbarer Nähe zur Reha-Klinik-Therme neuer qualitätsvoller Wohnraum entstehen.

 

Der Stadtrat beschloss daher die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

 

Bebauungsplanverfahren Nr. 4/26 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Thiergärtner Straße 48“

Mit Schreiben vom 12.6.2026 beantragte ein auswärtiger Investor als Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Gegenstand der Planung ist ein „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage“ auf dem Anwesen Thiergärtner Straße 48. In diesem Sondergebiet (SO) soll auf einer Projektfläche von rd. 8,3 ha eine Agri-Photovoltaikanlage mit einer installierten Modulleistung von ca. 6 415 kWp errichtet werden. Die entlang einer Nord-Süd-Achse angeordneten Modulreihen sollen mit beweglichen PV-Paneelen ausgestattet werden, die dem Stand der Sonne folgen und bedarfsweise komplett senkrecht gestellt werden können. Dadurch soll der Großteil der Projektfläche angeblich weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben.

Unsere Fraktion sieht das Vorhaben überwiegend kritisch.

So liegt der Vorhabenstandort nicht innerhalb eines nach dem beschlossenen PV-Steuerungskonzept der Stadt Bayreuth bevorzugten (privilegierten) Raums für PV-Anlagen, wie es etwa entlang der Bundesautobahn oder angrenzend an Eisenbahnlinien der Fall ist.

Weil deshalb keine Privilegierung gemäß§ 35 BauGB vorliegt, müsste eigens ein Planungsrecht im Wege eines Bebauungsplanverfahrens zugunsten des Investors geschaffen werden. Dies würde aber nach unserer Auffassung einen unguten Präzedenzfall für andere potentielle Vorhabenträger darstellen, denen dann kaum mehr wirksam begegnet werden könnte.

Darüber hinaus würde auch bei dem Konzept einer Agri-PV-Anlage nur noch eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. Verschiedene Nachbarn, etwa ein Bio-Hof mit Gemüseanbau und Hofladen, befürchten massive Einschränkungen, weil durch den Neigungswinkel der Anlage landwirtschaftliche Flächen genau im Reflexionswinkel der Anlage stehen und durch die daraus resultierende Hitzeentwicklung und Mikrothermik kaum mehr angemessene landwirtschaftliche Erträgnisse erzielt werden könnten.

In Bayreuths grünem Süden haben wir in den letzten Jahren soviel Gutes und Schönes entwickelt, das sollten wir nicht leichtfertig durch riesige Stahlstützen und PV-Module zerstören.

Wir sind stattdessen der Auffassung, die wenigen landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes möglichst zu erhalten und lieber vermehrt Dachflächen oder aber bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) für weitere PV-Anlagen zu nutzen.

Dem Verwaltungsvorschlag auf Verabschiedung eines entsprechenden Einleitungsbeschlusses konnte unsere Fraktion daher nicht folgen; gleichwohl wurde ein solcher Beschluss trotz erheblicher Bedenken bei 18 Gegenstimmen aus den verschiedensten Fraktionen von einer Mehrheit des Stadtratsgremiums gefasst.

Städtebauliche Rahmenplanung – Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring

Im Bereich des Geschwister-Scholl-Platzes entsteht die Chance einer qualifizierten Innenentwicklung. Der künftige Flächenbedarf des Freistaates (u.a. Staatsinstitut für Fachlehrer) an diesem Standort nimmt ab. Einzelne Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und es soll eine Konzentration bei der baulichen Ertüchtigung auf die Gebäude und Flächen gelegt werden, die tatsächlich langfristig benötigt werden. Somit werden lt. Immobilien Bayern (ImBY) künftig Flächen in städtebaulich integrierter Lage für eine bauliche Nachnutzung frei.

Mit einer vorausschauenden Rahmenplanung soll eine stadtfunktional und städtebaulich geordnete Entwicklung vorbereitet werden. Denn das Areal um den Geschwister-Scholl-Platz bildet als zentraler Ort im Quartier die Möglichkeit behutsamer Nachverdichtung, einer Aufwertung und Attraktivierung des gesamten bereichs, einer guten Vernetzung zu zahlreichen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Schule, KiGa, Nahversorgung etc.) und in angrenzende Quartiere. Diese sollen mit der Rahmenplanung hervorgehoben werden und für einzelne Teile des Gebietes städtebauliche Zielvorstellungen formuliert werden.

Diese Ziele sollen dann als informelle Planungsgrundlage für künftige städtebauliche Entwicklungen herangezogen werden und die Grundlage für weitere Bauleitplanungen bilden.

Der informellen städtebaulichen Rahmenplanung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11BauGB für den Bereich „Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring“ wurde vom Stadtrat einstimmig zugestimmt.

Weiteres Vorgehen in Sachen Alte Schokofabrik

Der Stadtrat hat bereits im Januar 2023 dem Entwurf mit Gesamtkonzept des denkmalgeschützten Industriegebäudes der Alten Schokofabrik zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt durch die mit der Planung beauftragten Büros bis zur Baueingabereife weiterzuführen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen wurden erarbeitet und zusammengestellt. Als nächster Schritt waren Fördergespräche mit potentiellen Fördergebern zu führen, um mögliche Förderszenarien abzuklären. Dies erfolgte im Sommer 2024.

Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss am 10.12.2024 und dem Stadtrat am 18.12.2024 vorgestellt.

Aus Gründen erheblicher Finanzierungsprobleme wurde dieser Punkt bereits damals in Bauausschuss und Stadtrat vorerst um ein Jahr zurückgestellt. In dieser Zeit sollte die Verwaltung aktuelle bzw. weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Da das damalige Programm KulturInvest im Herbst 2025 auch von der neuen Bundesregierung fortgeführt werden sollte, wäre weiterhin ein Förderanteil von bis zu 90% erreichbar gewesen.

Eine Umsetzung war und ist jedoch nur im Rahmen der tatsächlichen haushalterischen Möglichkeiten denkbar, die schon seinerzeit äußerst beschränkt waren. Im Dezember 2025 wurde deshalb die Behandlung des Projektes abermals in Stadtentwicklungsausschuss und Stadtrat aus finanziellen Gründen zurückgestellt.

Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit aktualisierten Kosten und Förderszenario im Juli 2026 erneut zu berichten. Das Ergebnis wurde in der jetzigen Stadtratssitzung vorgestellt.

 

Die aktualisierten Kosten für das Projekt würden sich demnach momentan auf 12,6 Mio € belaufen. Dies bedeutet einen Preisanstieg gegenüber der alten Kostenberechnung von 2023 von ca. 1,7 Mio €.

Bei einer Indexierung für die Folgenjahre wäre mit folgender Kostenentwicklung zu rechnen:

 

2026               12,6 Mio €

2027               13,5 Mio € mit 7% Steigerung

2028               14,4 Mio €.

 

Die Förderprogramme bestehen unverändert fort, jedoch ist eine Förderzusage erst mit einer Ausführungsplanung inkl. Kostenermittlung und einem skizzierten Finanzierungsplan zu erhalten.

Aus diesem Grund wurde von der Bauverwaltung vorgeschlagen, die Planung fortzuführen und als nächsten Schritt die LP 5 und 6 HOAI beim bereits beauftragten Architekturbüro abzurufen. Die Planungskosten würden hierfür 243.516,34 € betragen und wären selbst nicht förderfähig.

 

Während die Bauverwaltung die weitere Ausführungsplanung somit befürwortete, warnte die Finanzverwaltung entschieden: So seien seitens der Regierung von Oberfranken die Genehmigung neuer Investitionsmaßnahmen derzeit nicht denkbar. Aufgrund des hochkomplexen Förderverfahrens mit vielen Teilnehmern sei fraglich, ob das heute avisierte Förderniveau überhaupt erreicht werden könne. Und schließlich wurde auf die zu erwartenden hohen dauerhaften Unterhaltskosten und den erforderlichen Personalaufwand verwiesen, der dauerhaft von künftigen Haushaltern erwirtschaftet werden müsse.  

Bei aller ausdrücklichen Hochachtung und Wertschätzung, die auch unsere Fraktion der in der Schoko geleisteten Jugendarbeit zollt, muss nach unserer Auffassung eine sachliche und nüchterne Abwägung zwischen den beiden widerstreitenden verwaltungsinternen Positionen vorgenommen werden. Während die Bauverwaltung die Beauftragung der Ausführungsplanung für 250.000,- € nach dem Prinzip Hoffnung empfiehlt und darauf setzt, dass später schon irgendwie genug Geld für deren Realisierung vorhanden sein wird, sieht die Finanzverwaltung unsere tatsächliche Haushaltslage realistisch, bezweifelt das erreichbare Förderszenario, verweist auf sattsam bekannte Baurisiken in alten Gemäuern und preist auch die zu erwartenden künftigen Unterhalts- und Personalkosten mit ein.

Diese Risikoeinschätzung wird von der CSU/DU-Fraktion gerade nach den schmerzlichen Erfahrungen, die wir mit Friedrichsforum und Graserschule gemacht haben, ausdrücklich geteilt. Nach unserer Auffassung sind 13 oder 14 Millionen € für die Sanierung eines einzigen Obergeschosses schlicht zu viel und das Ende der Fahnenstange damit vermutlich noch gar nicht erreicht. Zum jetzigen Zeitpunkt 250.000,- € in eine Planung zu stecken, die nach jetziger Haushaltslage nicht realisierbar sein wird, erscheint uns unverantwortlich. Lieber würden wir dieses Geld verwenden, um es in konkreten Projekten den Jugendlichen unmittelbar zugutekommen zu lassen, anstatt es in bauliche Luxussanierungen mit ungewissem Ausgang zu investieren.

Eine -wenn auch knappe- Mehrheit des Stadtrats sah dies jedoch anders und ist bereit, nach Friedrichsforum und Graserschule ein neues Sanierungsabenteuer zu beginnen. Fortsetzung folgt …

Regionales Gründer- und Innovationszentrum – Hier: Entscheidung zur Rechtsform der Betriebsgesellschaft

Das Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ) soll gemeinsam von Landkreis und Stadt Bayreuth getragen werden. Der Betrieb soll durch eine noch zu gründende Betriebsgesellschaft erfolgen, deren Gesellschafter die Stadt Bayreuth und der Landkreis Bayreuth zu gleichen Teilen sein werden. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den gemeinsamen Betrieb sind in einem Vertrag zu regeln. Entsprechendes wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Stadt und Landkreis Bayreuth festgelegt, welchem vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2025 zugestimmt wurde.

In einem Betriebskonzept für das RIZ wurden in den zurückliegenden Monaten die Grundlagen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsangebote und bezüglich einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur gelegt.

Nun ging es um die dafür am besten geeignete Rechtsform des RIZ. Zur Vorbereitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage wurde ein externes Gutachten beauftragt.

Aus dem Gutachten ging als klare Empfehlung hervor, das RIZ in der Rechtsform einer GmbH zu errichten. Dieser Empfehlung folgte der Stadtrat einstimmig.

Sonstiges

Darüber hinaus gab es noch jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen umfangreichen nichtöffentlichen Teil zu behandeln, dessen Inhalte hier naturgemäß nicht wiedergegeben werden können.

Die Juli-Sitzung des Stadtrates endete dann am fortgeschrittenen  Abend, womit der Stadtrat Bayreuth zunächst in die Sommerpause entlassen wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.

Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und allen guten Wünschen für eine schöne Sommerzeit,

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht

Fraktionsvorsitzender


Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 10:48 Uhr