Fraktionsnewsletter Mai-Juni 2026
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion, die vergangene Mai-Sitzung des Stadtrats Bayreuth diente – wie Sie seinerzeit der Presse entnehmen konnten – ausschließlich der Konstituierung des neu gewählten Stadtratsgremiums, der Verabschiedung einer neuen Gemeindesatzung sowie der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth und der umfangreichen Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Stadtrates Bayreuth, weshalb es darüber keinen gesonderten Newsletter gab. Wie ebenfalls bereits in den Medien berichtet wurde, haben wir uns zur Bündelung der Kräfte und Verstärkung unserer politischen Schlagkraft im neuen Stadtrat mit den Kollegen der DU zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind nunmehr Dr. Wolfgang Gruber (DU), Ingrid Heinritzi-Martin (CSU) und Helmut Parzen (CSU). Den Fraktionsvorsitz hat die neue, nunmehr zwölf Mitglieder starke Stadtratsfraktion wiederum mir anvertraut, was mir Ehre und Verpflichtung zugleich ist. Wesentliche Aufgabe in der ersten Stadtratssitzung war u.a. die Wahl der weiteren Bürgermeister. Wir freuen uns, dass es hier gelungen ist, unser Fraktionsmitglied Stefan Schuh – bereits in der vergangenen Periode 3. Bürgermeister der Stadt Bayreuth – nun zum 2. Bürgermeister und damit ersten Vertreter des neuen Oberbürgermeisters Dr. Andreas Zippel zu wählen. Eine weitere Vertretung unserer Fraktion in der unmittelbaren Stadtspitze ist damit sichergestellt. Allen Gewählten wünsche ich Glück und Erfolg in den verschiedenen Funktionen und uns allen stets eine glückliche Hand in unseren gemeinsamen Einsatz für unsere Stadt Bayreuth! Mit der gestrigen Juni-Sitzung des Stadtrats Bayreuth begann nun die eigentliche inhaltliche politische Arbeit. Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren. Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad? Unter dem 19.02.2026 beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich für unsere Fraktion die Prüfung der Errichtung einer Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad zur ganzjährigen Nutzung unter Berücksichtigung eines Energiekonzepts ggf. mit Blockheizkraftwerk (BHKW) und Zentrallüftung. Der Antrag verstand sich jedoch ausdrücklich als Alternative zu dem geplanten Neubau einer Schwimmhalle am Graf-Münster-Gymnasium (GMG) für den Fall, dass dieser aus technischen oder fördertechnischen Gründen nicht realisierbar sein sollte. Die jetzige Behandlung dieses Antrages war daher unseres Erachtens vorgreiflich gegenüber der vorrangig zu klärenden Situation bezüglich der Schwimmhalle am GMG. Die Idee hinter dem Antrag war eine Überdachung des 50-Meter-Schwimmerbeckens des Kreuzsteinbades mit einer Traglufthalle, was gegenüber allen anderen baulichen Maßnahmen eine schnell umsetzbare und kostengünstige Alternative zu einem Neubau einer Schwimmhalle am GMG wäre. Gleichzeitig sollten die Integration des SVB-Bades und Möglichkeiten entsprechender Fördermittel geprüft werden wie etwa
Nach den von vorneherein kritischen Prüfungen der Verwaltung stellt die Installation einer Traglufthalle im Kreuzsteinbad zwar grundsätzlich einen technisch machbaren Ansatz dar. Allerdings wurde verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen an das Schwimmerbecken nicht gewährleistet seien, weil etwa zur Schwimmausbildung eine ansteigende oder variable Wassertiefe notwendig sei. Eine Nutzung durch Schulen wäre somit von Beginn an nur eingeschränkt möglich (gleichwohl könnten aber andere Bäder für die schulische Schwimmausbildung entlastet werden). Auch könnten etwa die bestehenden Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten im Kreuzsteinbad nicht genutzt werden, da weder die Leitungen winterfest seien noch die Umkleideräume beheizt werden könnten, ein entsprechend dimensionierter Sanitärbereich inkl. Umkleiden müsste in die Traglufthalle zu integriert werden, wofür die vorhandene Fläche und der funktional bedeutsame Raum um den Beckenrand nicht ausreichen würde. Eine Einlagerung der Hülle im Sommer direkt innerhalb des Kreuzsteinbades wäre darüber hinaus aus Platzgründen nicht darstellbar. Nicht zuletzt sei die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Bades nicht zu gewährleisten (Beleuchtung, Winterdienst, etc.). Deshalb und auch aus allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgründen sei der Antrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen. Dabei wurde aber verkannt, dass sich dieser Vorschlag ausdrücklich nur als denkbare Alternative für eine womöglich nicht realisierbare Kleinschwimmhalle am GMG verstand, deren Bau ein Vielfaches teurer und aufwendiger wäre und auch deutlich höhere laufende Betriebskosten zur Folge hätte. Leider war eine große Mehrheit des Stadtrates nicht bereit, sich näher mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen, sodass die Anregung (zumindest derzeit) gegen die Stimmen unserer Fraktion abgelehnt wurde. Verordnung über die Festsetzung eines Schutzgebietes für die Heilquellen Friedrichs- und Wilhelminentherme Neben der bereits anerkannten Friedrichstherme, die der Versorgung der Lohengrin-Therme dient, erfolgte nun durch die Regierung von Oberfranken auch die offizielle Anerkennung der unmittelbar benachbarten Wilhelminentherme als staatliche Heilquelle. Die Regierung von Oberfranken hat am 22.05.2026 den entsprechenden Anerkennungsbescheid erlassen. Da das Anerkennungsverfahren ist damit abgeschlossen ist, hatten die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH folgerichtig beantragt, sinnvollerweise für die beiden Heilquellen zusammen ein neues, gemeinsames Schutzgebiet auszuweisen. Entsprechend einem Auftrag des Stadtrats Bayreuth vom Herbst 2025 hat nun die Stadt Bayreuth als untere Wasserrechtsbehörde eine entsprechende Schutzgebietsverordnung entworfen, die in der aktuellen Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet wurde. Bestellung der neuen Stadtratspfleger für die Amtsperiode 2026-2032 Gemäß § 3 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sind für die Wahlperiode 2026/2032 insgesamt 34 Pfleger und Pflegerinnen einschließlich jeweiliger Stellvertreter für die verschiedenen, vom Stadtrat Bayreuth festgesetzten Pflegebereiche zu benennen. Die Pflegschaften dienen als wichtiges Bindeglied zwischen der jeweiligen städtischen Einrichtung bzw. dem definierten Sachthema und der Verwaltung. Und haben eine wichtige Scharnierfunktion. In der aktuellen Stadtratssitzung wurden für die kommenden Jahre einstimmig folgende Stadtratspfleger bestellt: Berichterstattung zur Schutzzielerreichung gemäß dem beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan Mit Schreiben vom 27.11.2025 stellten die Stadtratsmitglieder Stefan Schuh und Thomas Bauske einen Antrag auf Berichterstattung über die Erreichung der am 27.11.2019 durch den Stadtrat im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans beschlossenen Schutzziele. Dieser Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet folgende Festlegung von Schutzzielen für das Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“:
Für die beiden Schutzziele wurde durch den Stadtrat 2019 ein Zielerreichungsgrad von 80% festgelegt. Das Schutzziel Teil 1 wird grundsätzlich durch die hauptamtlichen Feuerwehrbeamten der Ständigen Wache erfüllt, während das Schutzziel Teil 2 durch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Bayreuth und Laineck übernommen wird. Entsprechend des Antrags wurde eine Auswertung der Feuerwehreinsätze in der Stadt Bayreuth für die Jahre 2019 bis 2025 vorgenommen. Zum Zweck dieser Auswertung wurden durch den Stadtbrandrat verwertbare Einsätze einbezogen und gerechnet, die die nach der Schutzzieldefinition „Kritischer Zimmerbrand“ festgelegten Einsatzmittel und Hilfsfristen beinhalten. Beide Schutzziele in rund 85% der Einsätze gemäß Schutzzieldefinition erreicht wurden, was einen sehr guten Wert darstellt. All unseren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Feuerwehrkräften sei in diesem Zusammenhang für Ihren großartigen Einsatz herzlich gedankt! Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen in der neu geplanten Kindertageseinrichtung im Bereich „Joseph“(ehemaliges ZAPF-Gelände) Der Bedarf einer Kindertageseinrichtung im Bereich der Neubebauung des ehemaligen ZAPF-Geländes wird weiterhin als gegeben angesehen. Bereits im Jahr 2022 wurde nämlich festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungen im Umfeld des geplanten Baugebietes – insbesondere die benachbarten Krippe Uni Birken, die Kita Birken, die Kita Grashüpfer, die Kita Storchennest, die Kita Frankengut sowie die Stuki Frankengut – vollständig ausgelastet sind. Im neuen Wohngebiet Joseph sollen künftig rund 700 Wohneinheiten entstehen. Damit ist mit einem zusätzlichen Zuzug von Familien mit Kindern zu rechnen, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben. Darüber hinaus ist aufgrund des weiteren Ausbaus der Universität und der damit verbundenen zusätzlichen Beschäftigtenstellen weiterhin von einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen. Die konkrete Bedarfsentwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend prognostiziert werden. Unter Berücksichtigung der bisherigen Planungen, der bestehenden Auslastung der umliegenden Einrichtungen sowie des zusätzlichen Bedarfs durch das Neubaugebiet und den Universitätsbereich wird jedoch weiterhin die Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände für erforderlich gehalten. Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat Bayreuth förmlich, den Bedarf zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände anzuerkennen. Dort sollen nunmehr künftig 130 Plätze in sechs Betreuungsgruppen entstehen, davon 18 Plätze für Krippenkinder, 62 Plätze für Kindergartenkinder und 50 Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Bebauungsplanverfahren Nr. 3/25 „Justus-Liebig-Str. / Schwindstraße“ Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand im Bereich rund um den Menzelplatz, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau (Geschossigkeit zwischen III und VII Vollgeschossen) und umgebende Außenfreiflächen geprägt ist. Die GEWOG strebt im Zuge einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle bauliche Nachverdichtung an. Dabei soll dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum sowie Entwicklungsspielräume für den aktuellen Wohnungsbestand geschaffen werden. Damit kann an einem städtebaulich integrierten Standort mit guter verkehrlicher Anbindung ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität und einer optimierten Wegestruktur aufgewertet werden. Vorgesehen sind größere, zusammenhängende Baufenster, um eine größere Flexibilität in der Bebauung zu erlangen. Dies erleichtert der GEWOG, auf künftige konkrete Bedarfe, architektonische Konzepte oder technische Anforderungen wie etwa Barrierefreiheit, Energieeffizienz etc. zu reagieren. Außerdem ist damit eine Optimierung der Grundstücksausnutzung verbunden, wodurch mehr Spielraum in der konkreten Verortung und Anordnung von Gebäuden im Zusammenhang mit ergänzenden Freiflächen und Stellplätzen gewonnen wird. Die vorhandenen großzügigen Grünflächen sollen gestalterisch aufgewertet werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Nach genauer Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegeben wurden, wurde vom Stadtrat nun der entsprechende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erlassen. Bebauungsplanverfahren Nr. 5/25 „Wohnquartier Untere Herzoghöhe“ Das Areal zwischen Rankestraße, Fröbelstraße, Scheffelstraße und Dr.-Würzburger-Str. soll städtebaulich mit hoher baulicher Dichte ebenfalls neu strukturiert werden. Das Wohnquartier „Untere Herzoghöhe“ befindet sich derzeit fast vollständig im Eigentum der GBW (Gemeinnützige Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft eG). Die GBW ist an einer nachhaltigen energetischen Quartiersentwicklung interessiert. Der Baubestand soll hierzu abgerissen und durch großteils energieautarke „Sonnenhäuser“ ersetzt werden. Die aktuell schon vorhandenen Wohnbauflächen sollen planungsrechtlich gesichert und passende Baurechte für die neu geplante städtebauliche Quartiersentwicklung mit baulicher Nachverdichtung geschaffen werden. Vor allem soll ein höheres Maß der baulichen Nutzung (insb. in Bezug auf die Geschossigkeit) und damit eine Erhöhung der aktuell im Quartier vorhandenen Wohnungen ermöglicht werden. Um das Flächenpotenzial und die Sonnenenergie optimal zu nutzen, ist eine vier-bis fünfgeschossige Bebauung mit Punkthäusern im Großteil der Baufelder vorgesehen, wobei die höheren Gebäude entlang der Dr.-Würzburger-Straße errichtet werden sollen, die dann gleichzeitig als Lärmschutz für die hinterliegenden Gebäude dienen sollen. Darüber hinaus sollen bei der Quartiersentwicklung Grünräume zwischen den Baukörpern geschaffen und die schon jetzt gute Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz sowie an das Liniennetz des ÖPNV gestärkt werden. Nach Durchführung entsprechender schalttechnische Untersuchungen, einer artenschutzrechtlichen Begutachtung sowie Erarbeitung einer entsprechenden Verschattungsstudie wurde zu den eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend Stellung bezogen. Auch hier erfolgte eine Festsetzung des neuen Bebauungsplanes im Wege entsprechenden Satzungsbeschlusses durch den Stadtrat. Weitere Quartiersentwicklung Hammerstatt Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Sanierungsgebiets „J“ Hammerstatt, das weitgehend durch die charakteristischen Gebäude des Bauvereins geprägt ist, wurden verstärkt ab dem Jahr 2024 verschiedene Schwerpunktbereiche hinsichtlich der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung näher untersucht. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf dem Bereich der früheren Gaststätte Hammerstätter Hof mit Umfeld, also angrenzende Bereiche an der Friedrich-EbertStraße. Ziel der Untersuchungen war insbesondere
Entwicklungsansätze für die in der Hammerstatt vertretenen Wohnungsbauunternehmen bzw. -genossenschaften. Die bestehenden bauplanungsrechtlichen Grundlagen stammen überwiegend aus den 1960er Jahren und sind nicht mehr aktuell. Darüber hinaus erfolgten im Bereich des Gymnasiums Christian-Ernestinum und des Hans-Walter-Wild-Stadions bauliche Entwicklungen und Nutzungsintensivierungen, die v.a. hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche über den ursprünglichen bauleitplanerischen Rahmen weit hinausgehen. Vor diesem Hintergrund besteht ein städtebauliches Erfordernis, den Übergangsbereich zwischen den Stadion-, Veranstaltungs- und Schulnutzungen einerseits sowie den angrenzenden Wohn- und sonstigen Quartiersnutzungen andererseits neu zu ordnen. Ziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung eines urban geprägten, funktionsgemischten Quartiers mit einem Nebeneinander von Wohnnutzungen und verträglichen Nichtwohnnutzungen. Auf dieser Grundlage wurde vom Stadtrat die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahres beschlossen. Ebenso sollen die vorbereitenden Untersuchungen zum zugehörigen Sanierungsgebiet „J“ Hammerstadt fortgeschrieben werden. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Direktvergabe des ÖPNV an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH ab 01.01.2027 Die Stadt Bayreuth ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). In dieser Eigenschaft obliegt der Stadt auch die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im eigenen Wirkungskreis. Die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Bayreuth werden derzeit von der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 (öDA) erbracht. Der bestehende öDA hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2026, so dass eine Neuregelung ab 01.01.2027 ansteht. In einem äußerst komplexen Verfahren wurde nun ein Vertragsentwurf gefertigt, der zum einen den Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung anhand des im Nahverkehrsplan Bayreuth festgelegten Verkehrsangebots für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 erfasst, die darauf aufbauenden Liniennetzpläne berücksichtigt und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, die einzelnen Verpflichtungen unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsbedürfnisse und der jeweils gegebenen finanziellen Gegebenheiten fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen. Mit dem nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des öDA erfolgte sodann die konkrete Vergabe des Stadtverkehrs an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem 01.01.2027. Ergänzend wurden weitere formale Beschlüsse zur Sicherstellung der Umsetzung des komplexen Vertragswerkes sowie zur Bekanntmachung des neuen öDA im EU-Amtsblatt gefasst. Sonstiges Darüber hinaus gab es noch jede Menge Routineangelegenheiten zu behandeln und Beschlüsse zu fassen, so z.B. verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien, Freigaben von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt (u.a. für die Sanierung des Richard-Wagner-Gymnasiums und den abschnittsweisen Neubau der Gewerblichen Berufsschule, für das Sportzentrum oder das Friedrichsforum. Auch verschiedene Satzungsänderungen formalen Inhalts wurden beschlossen. Nach einem umfangreichen nichtöffentlichen Teil, in dem es in erster Linie um wichtige Personalfragen ging, endete die Juni-Sitzung am frühen Abend.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion, wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender |