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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,
auch in der vergangenen Oktober-Sitzung des Stadtrats Bayreuth gab es im öffentlichen Teil einige interessante Themen. Daher wollen wir Sie mit dem heutigen Newsletter– wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.
Ehrung für Christian Wedlich
Vor Beginn der Sitzung wurde drei Stadtratskollegen eine besondere Ehrung zuteil: Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, zeichnete die Stadtratskollegen Christian Wedlich, Halil Tasdelen und Dr. Stefan Sammet mit der Dankesurkunde des Freistaats Bayern aus und dankte Ihnen für Ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung. Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel überreichte die Urkunde im Auftrag des Innenministers vor dem versammelten Stadtratsgremium. Herzlichen Glückwunsch an alle Geehrten!
Öffentliche Diskussion unseres Referenten-Antrags abgelehnt
Unter dem 22.10.2026 beantragten wir, im Zuge der diskutierten Neustrukturierung der Stadtverwaltung, die Leitung der städtischen Fachreferate künftig vorwiegend mit berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern zu besetzen und hierfür ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Ziel unseres Antrags war es, unsere Stadt für die bereits vorhandenen und künftigen Herausforderungen in allen Bereichen bestmöglichst aufzustellen und mittelfristig bevorstehende Personalwechsel an der Spitze einiger Referate für einen Systemwechsel zu nutzen.
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder haben als Referenten im Gegensatz zu bloßen Laufbahnbeamten oder Angestellten ein eigenständiges Rede- und Antragsrecht und werden als kommunale Wahlbeamte für eine Amtszeit von bis zu sechs Jahren im Stadtrat gewählt. Bei Bewährung kommt eine entsprechende Wiederwahl in Betracht. Berufsmäßige Stadträte, wie sie in fast allen anderen vergleichbaren Städten längst an der Tagesordnung sind und sich in der Vergangenheit auch in Bayreuth bewährt haben, schaffen effektivere Leitungsstrukturen, sind ein Ausdruck der Wertschätzung für die Referenten, schaffen höhere Motivation und Leistungsbereitschaft und gewährleisten durch ihre höhere Unabhängigkeit neue Ideen und Impulse für ihre Stadt.
Genau dies war wohl der Grund, dass der Oberbürgermeister, der grundsätzlich über die Tagesordnung für den Stadtrat entscheidet, diesen durchaus brisanten Antrag in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung verbannen wollte.
Auf unseren Geschäftsordnungsantrag hin, diesen wichtigen Antrag wegen seiner besonderen Bedeutung für die Zukunft der Stadt doch öffentlich zu beraten und zu beschließen, verschanzte sich der Oberbürgermeister – sonst vorgeblich stets um Transparenz und Offenheit bemüht – hinter formaljuristischen Argumenten, um eine öffentliche Diskussion dieses sinnvollen Antrags zu vermeiden.
Leider folgte ihm eine – wenn auch knappe – Mehrheit des Stadtrats, so dass dieses für die Zukunft unserer Stadt so bedeutsame Thema erst zu weit fortgeschrittener Stunde im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde. Entsprechend unseren Regularien dürfen wir derzeit leider weder über den Diskussionsverlauf noch über das Ergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung berichten. Jeder Leser mag sich aber zunächst selbst einen Reim auf diese öffentliche Diskussionsverweigerung machen …
Änderung der Parkgebührenverordnung
Eine zum 1.1.2027 in Kraft tretende Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat zur Folge, dass zahlreiche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand wegfallen. Dies betrifft auch die bewirtschafteten Parkflächen im Stadtgebiet Bayreuth, für die nun Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Von der Besteuerung ausgenommen sind künftig nur noch Stellplätze am Straßenrand. Selbstständige Parkflächen, also Parkplätze mit einer eigenständigen Zufahrt, unterliegen dagegen künftig der Umsatzsteuerpflicht mit einem Steuersatz von aktuell 19 %. In Bayreuth sind dies
Ø der Rathaus-Parkplatz Ø der Parkplatz Mainüberdachung Ø die Parkplätze an der Kolpingstraße (Parkplätze Annecyplatz und Stadtbad) Ø der Parkplatz Münzgasse.
Auf Basis der Gesamteinnahmen an Parkgebühren aus dem Jahr 2025 mit 1,84 Millionen Euro entstehen der Stadt Bayreuth alleine durch die Abführung der Umsatzsteuer Mindereinnahmen von geschätzt 100.000,- €.
Es bestand Einigkeit, dass die Stadt diese Mindereinnahmen nicht auffangen kann, also nicht die künftig abzuführende Mehrwertsteuer für die Autofahrer übernehmen kann.
Unterschiedliche Auffassungen gab es aber zum Umfang der vorzunehmenden Gebührenerhöhungen, wozu seitens der Verwaltung mehrere Varianten vorgelegt wurden.
Bei allen Varianten werden die bisher im Niedertarif geführten Parkflächen, welche steuerpflichtig werden, in den Hochtarif überführt. Zur Vereinheitlichung der Parkflächen innerhalb des Hohenzollernringes werden auch die Wilhelminenstraße und das Dammwäldchen in den Hochtarif integriert. Die Kulmbacher Straße wird redaktionell im Hochtarif ergänzt. Die Parkgebühr je angefangener halber Stunde erhöht sich von 0,80 € auf 1,00 €.
1. Bei Variante 1 verbleibt der Niedertarif bei 0,50 € je angefangener halber Stunde für die nicht steuerpflichtigen Straßenparkplätze. Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 300.000,- € zu rechnen.
2. Bei Variante 2 würden die noch zentral gelegenen Straßenparkplätze in eine zweite Stufe des Hochtarifes mit 0,60 € statt bisher 0,50 € je angefangener halber Stunde überführt werden. Der Abstand zum Hochtarif I (1,00 €) würde sich geringfügig verringern. Die Straßenparkplätze in Randbereichen verbleiben im Niedertarif mit 0,50 €. Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 400.000,- € zu rechnen.
3. Bei Variante 3 würde sich bei sonst gleichen Rahmenbedingungen wie bei Variante 2 auch die Gebühr der 2. Stufe des Hochtarifes für die noch zentral gelegenen Straßenparkplätze erhöht, aber hier auf 0,70 €. Der Abstand vom Hochtarif I (1,00 €) zum Hochtarif II (0,70 €) würde bei 0,30 € verbleiben (gegenüber Abstand Hochtarif –Niedertarif bisher). Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 555.000,- € zu rechnen.
Die CSU/DU-Stadtratsfraktion sprach sich im Interesse des Einzelhandels, der innerstädtischen Gewerbebetriebe und der Gastronomie für Variante 1 aus, die für die Bürger die niedrigstmögliche Belastung darstellt und dennoch bereits zu Mehreinnahmen von 300.000,- € pro Jahr führt.
Die Mehrheit des Stadtrats einschließlich des Oberbürgermeisters präferierten jedoch Variante 3 mit der höchsten zusätzlichen Belastung für die Bürgerschaft und Mehreinnahmen von ca. 555.000,- €.
Einmal mehr zeigte sich, dass für eine deutliche Mehrheit im Stadtrat im Zweifel Steuer- und Gebührenerhöhungen eher das Mittel der Wahl sind als das Bemühen, die stetig wachsenden Belastungen der Bürger nicht immer noch weiter ansteigen zu lassen.
Bericht zum Haushaltsvollzug
Finanzreferent Michael Rubenbauer erstattete sodann den regelmäßigen Bericht zum Haushaltsvollzug, bezogen auf den Stichtag 30.9.2026.
Er berichtete von einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -17,37 Millionen € sowie einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -59,29 Millionen €. Für Friedrichsforum, Generalsanierung und Außenanlagen wurden im Berichtszeitraum 10,19 Millionen € ausgegeben, für den abschnittsweise Neubau der gewerblichen Berufsschule 25,46 Millionen € und für sonstige Baumaßnahmen 20,13 Millionen €.
Die Gewerbesteuereinzahlungen (Istergebnis) beliefen sich per 30.9.2026 auf 69,25 Millionen €.
Die liquiden Mittel sanken per 30.9.2026 auf nur noch 3,84 Millionen € (im Vorjahr: 45,01 Millionen €), wohingegen der Schuldenstand auf 106 Millionen € anstieg, nachdem der Stadt mittlerweile ihre Innenfinanzierungskraft nahezu vollständig fehlt.
Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2026 und Genehmigung mehrerer überplanmäßiger Ausgaben
Die förmlichen Mittelfreigaben durch den Stadtrat sind immer die letzten Entscheidungen, die bereits beschlossene Projekte und Maßnahmen endgültig auf den Weg zu bringen und damit final umzusetzen.
So wurden 5,2 Millionen € (Restbetrag) für das Friedrichsforum freigegeben sowie überplanmäßige Ausgaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2026 in Höhe von über 7,5 Millionen € für verschiedene weitere Baumaßnahmen genehmigt, der Löwenanteil hiervon für den abschnittsweise Neubau der Gewerbliche Berufsschule, unseres bislang größten Investitionsprojektes.
Beides sind längst begonnene und für unsere Stadt überaus wichtige Infrastrukturmaßnahmen, deren Fertigstellung hohe Priorität genießt.
Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Carl-Kolb-Straße“
Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Carl-Kolb-Straße“ als Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbepark Am Flugplatz“ ist städtebaulich notwendig geworden, um die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen des bereits bestehenden Gewerbestandortes im Bayreuther Nordosten an die zwischenzeitlich eingetretene tatsächliche Entwicklung anzupassen und zugleich dessen bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Der bisherige Bebauungsplan ist in verschiedenen Teilbereichen nicht bzw. nicht vollständig entsprechend seinen Festsetzungen umgesetzt worden. Dies betrifft insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen), die Erschließungs- und Freiraumstruktur sowie einzelne grünordnerische und ausgleichsbezogene Festsetzungen.
Gleichzeitig besteht bei bereits ansässigen Gewerbebetrieben konkreter zusätzlicher Flächenbedarf. Die Erweiterungsflächen sind erforderlich, um auf betriebliche Entwicklungen und hieraus resultierende zusätzliche Flächenmehrbedarfe – beispielsweise infolge einer positiven Auftragsentwicklung oder veränderter Anforderungen im Betriebsablauf – am bestehenden Standort reagieren zu können. Die Schaffung entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten dient damit unmittelbar der Sicherung und Weiterentwicklung der bereits im Gewerbepark ansässigen Betriebe und trägt dazu bei, deren Verbleib am Standort langfristig zu sichern.
Der Stadtrat beschloss daher einstimmig die Einleitung des neuen Bebauungsplanverfahrens, um den dortigen Gewerbestandort maßvoll zu arrondieren und damit der in Bayreuth vorherrschenden Knappheit an gewerblichen Bauflächen durch Sicherung bestehender Gewerbestandorte entgegenzuwirken und betriebliche Standortentwicklungen zu ermöglichen.
Abriss der Hügelwache und Ersatz durch Abrollcontainer
Nach dem Vortrag der Verwaltung ist die sog. Hügelwache auf dem Festspielhügel, in der während der Festspielzeit Polizei und BRK ihr vorübergehendes Domizil haben, in die Jahre gekommen und müsste dringend ersetzt werden.
Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen dem nötigen Investment für einen Ersatzbau und der tatsächlich nur temporären Nutzung von 8-10 Wochen pro Jahr schlug die Verwaltung vor, die Hügelwache ersatzlos abzubrechen, die erforderliche Aufstellfläche für 150.000,- € zu asphaltieren und das BRK sowie die Polizei für die Dauer der Festspiele (inkl. Vor- und Nachlaufzeit) in Absetzcontainern als mobile Einsatzzentralen unterzubringen. Zusätzlich soll ein weiterer Container als Sanitärcontainer angeschafft und aufgestellt werden.
Bereits im vorberatenden Stadtentwicklungsausschuss wurden erhebliche Bedenken hinsichtlich der gestalterischen Qualität dieser Containerlösung geäußert. Zum Absetzen der Abrollcontainer müssten entsprechende Aufstell- und Verkehrsflächen asphaltiert und bestehende Grünzonen gekürzt werden. Dabei können die von der Verwaltung vorgesehenen ergänzenden „Grünstrukturen“ und sonstige Maßnahmen zur „temporären Kaschierung“ können nach Auffassung eines Teils unserer Fraktion den provisorischen Charakter dieses Containerdorfes nur unzureichend überdecken. Auch die eilends gefertigten Kaschierungsskizzen vermochten da nur eingeschränkt zu beruhigen.
Darüber hinaus kamen Zweifel auf, ob die bestehende, ikonische Hügelwache nicht auch aus Bauunterhaltsmitteln ertüchtigt werden und damit einstweilen weiterhin ihren Zweck erfüllen könnte, womit 150.000 € für Abbruch und Asphaltierung gespart werden könnten. Dies verneinte die Baureferentin.
Um sich unmittelbar ein Bild zu verschaffen, beantragten wir daher die Anberaumung eines Ortstermins unmittelbar an der Hügelwache. Der Vorschlag einer Ortsbegehung wurde jedoch umgehend abgewiesen. Und auch in der Hauptsache hielt eine Mehrheit des Stadtrates die Abrisspläne der Verwaltung für vertretbar, so dass die vorgeschlagene Containerlösung nun umgesetzt werden wird.
Es bleibt Skepsis, ob das nun anstehende Containerdorf den besonderen gestalterischen Ansprüchen im unmittelbaren Umgriff des Festspielhauses genügen wird.
Sonstiges
Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von Routinebeschlüssen, wie z.B. Umbesetzungen im Sozialausschuss, den Erlass einer Rechtsverordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Martinimarkt“ am 08.11.2026, jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen umfangreichen nichtöffentlichen Teil, dessen Inhalte hier naturgemäß nicht wiedergegeben werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus
Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion
Dr. Stefan Specht Fraktionsvorsitzender
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