Fraktionsnewsletter Februar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
  
die Februar-Sitzung des Stadtrates Bayreuth stand ganz im Zeichen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2025. Aber auch einige andere Tagesordnungspunkte beschäftigten das Gremium.
Gerne halten wir Sie mit dem aktuellen Newsletter auf dem Laufenden:
  
Verabschiedung des Haushalts 2025
 
In der traditionellen Haushaltsrede verwies ich auf den immer enger werdenden finanziellen Spielraum der Kommunen, der über die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben hinaus nur noch sehr wenig Luft für andere Projekte bietet. So konnten wir zwar zum Jahresende 2024 unseren Schuldenstand auf nun nur noch 43 Mio € reduzieren, mussten entgegen unserer ursprünglichen Planung auch noch keine neuen Verbindlichkeiten aufnehmen und konnten sogar zum Jahreswechsel noch Liquiditätsreserven von 20 Mio € ausweisen. Inzwischen sieht die Situation jedoch bereits ganz anders aus.
Vor allem aufgrund unserer gemeinsam getroffenen Investitionsentscheidungen insbesondere im Schulbereich, die sich aus dem normalen Haushalt, unseren regulären Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen schlicht nicht mehr finanzieren lassen, mussten wir inzwischen den Weg einer Neuverschuldung beschreiten. Festzuhalten ist aber, dass es sich bei dem Großteil unserer Ausgaben nicht um konsumtive Ausgaben handelt, sondern um Investitionen, denen später auch in der Bilanz entsprechende aktive Vermögenswerte gegenüberstehen.
 
Weitere Einzelheiten und Hintergründe über die bereits begonnenen und bevorstehenden Baumaßnahmen und sonstige Herausforderungen finden Sie im Einzelnen in der Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden hier.
 
Neben der Haushaltssatzung wurden vom Stadtratsgremium auch die Finanz- und Investitionsplänen der von der Stadt Bayreuth verwalteten rechtsfähigen Stiftungen verabschiedet.
  
Verkaufsoffener Sonntag zu den Mobilitätstagen 2025
 
Die Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH beantragte, im Stadtgebiet Bayreuth am 06.04.2025 einen verkaufsoffenen Sonntag auf Grund der Veranstaltung „Mobilitätstage“ (05.04.2025 und 06.04.2025) durchzuführen.
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 1 LadSchlG ist es möglich, dass aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen die Verkaufsstellen im Stadtgebiet an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
Die Stadt Bayreuth machte in der Vergangenheit stets nur sehr zurückhaltend von dieser Möglichkeit Gebrauch, sodass bei uns in der Regel nur zwei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr stattfinden.
Demgemäß wurde für den 06.04.2025 ein verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die konkrete Ladenöffnungszeit soll sich, wie auch bereits bei vorhergehenden verkaufsoffenen Sonntagen, auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einem besonders ausgewiesenen Teil der Innenstadt beschränken.
  
Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth
 
Die Stadt Bayreuth hat als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für ihr Gebiet erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Dieser soll zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV beitragen. Dazu wurden Ziele und planerische Maßnahmen benannt, die entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen (z.B. ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge, Barrierefreiheit) eine bestmögliche Gestaltung des ÖPNV unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs zulassen.
Neben allgemeinen Zielvorgaben wurden im Nahverkehrsplan insbesondere Festlegungen hinsichtlich einer ausreichenden Verkehrsbedienung (z.B. Einzugsbereich von Haltestellen, Bedienungshäufigkeit in unterschiedlichen Gebietstypen, Erreichbarkeit wichtiger Zielorte) getroffen. Diese orientieren sich an den Richtwerten der bayerischen Leitlinie zur Nahverkehrsplanung für einen guten ÖPNV-Standard. Ausgehend von den festgelegten Kriterien wurde das derzeitige ÖPNV-Angebot einer Schwachstellenanalyse unterzogen. Die Untersuchung erfolgte im Jahr 2022 auf Basis der damals gültigen Fahrpläne, sodass seither umgesetzte Veränderungen in der Bestandsbewertung nicht berücksichtigt sind.
 
Die festgestellten Handlungsbedarfe bildeten die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Dabei wurden auch die absehbare städtebauliche und verkehrliche Entwicklung (z.B. neue Wohn- und Mischbauflächen, geplanter Haltepunkt Bayreuth Hofgarten) sowie Verkehrsprognosen auf der Grundlage von Bevölkerungsvorausberechnungen berücksichtigt. Das Maßnahmenpaket enthält konkrete Aufträge zur Prüfung möglicher Anpassungen im Liniennetz (verbesserte Erreichbarkeit des Industriegebiets St. Georgen, bessere Anbindung neuer Quartiere und wichtiger Zielorte). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur besseren intermodalen Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger definiert. Außerdem ist die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV ein Schwerpunkt der Maßnahmen. Da es sich hierbei um rechtlich festgelegte Anforderungen handelt und zugleich deutliche Defizite bei der Bewertung der vorhandenen Haltestelleninfrastruktur festgestellt wurden, wurde bereits parallel zur Aufstellung des Nahverkehrsplans mit dem schrittweisen barrierefreien Umbau von Stadtbushaltestellen entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken begonnen. Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth wurde eng koordiniert mit der hinsichtlich Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse weitgehend zeitgleich erfolgten Aufstellung des Nahverkehrsplans des Landkreises Bayreuth. Zur besseren Verzahnung der Verkehrsangebote im Stadt-Umland-Verflechtungsbereich wurden Korridore für eine engere Zusammenarbeit identifiziert (z.B. durch Erschließung von bislang nicht ausreichend im ÖPNV-Netz angebundenen Stadtteilen durch ein- bzw. ausbrechende Regionalbuslinien oder durch eine Ausweitung des Stadtbusverkehrs in direkt an die Stadt Bayreuth angrenzende Gemeinden). Dabei soll der Nahverkehrsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf (teil-) fortzuschreiben sein. Nach der Leitlinie des Freistaats Bayern zur Nahverkehrsplanung ist dabei aufgrund der Verfügbarkeit von Rahmendaten zweckmäßigerweise auf einen Turnus von etwa fünf Jahren abzustellen.
 
Die CSU-Stadtratsfraktion trägt grundsätzlich die Entwicklung und Fortschreibung des örtlichen Nahverkehrsplanes nach den gesetzlichen Bestimmungen mit. Allerdings haben wir bereits im vorberatenden Stadtentwicklungsausschuss deutlich gemacht, dass damit keinesfalls eine zielgerichtete Benachteiligung des motorisierten Individualverkehrs verbunden sein darf. Lösungen können nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn weder die verschiedenen Verkehrsmittel noch die städtische oder die Landkreisbevölkerung gegeneinander ausgespielt werden.
 
Überprüfung der Umgestaltung von Bushaltestellen im Stadtgebiet
 
Mit einem Antrag vom Dezember 2024 beantragten unsere Fraktionskollegen Christian Wedlich und Mirko Matros eine Überprüfung der Verwaltungspraxis bei der Umgestaltung von Bushaltestellen zur Barrierefreiheit. Hintergrund war dabei der zunehmende Rückbau von Haltebuchten und die Errichtung von Straßenrandhaltestellen direkt auf der Fahrbahn, was insbesondere bei einspurigen Fahrbahnen für erhebliche Verzögerungen sorgt.
 
Seitens der Stadtwerke wurde zunächst darauf hingewiesen, dass der seit 2023 in der Stadt Bayreuth erfolgende Umbau von Stadtbushaltestellen zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Auftrags der barrierefreien Nutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Hier ist insbesondere die gesetzliche Zielsetzung eines Nahverkehrsplans zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einschlägig. Auch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) schreibt Barrierefreiheit vor.
In ihrer Funktion als Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV hat die Stadt Bayreuth seit 2022 erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Im Nahverkehrsplan werden die Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration von Verkehrsleistungen definiert und das gesetzliche Ziel der Barrierefreiheit festgeschrieben.
 
Dementsprechend wurde im Nahverkehrsplan eine Priorisierung der barrierefrei umzubauenden Haltestellen vorgenommen, da ein Umbau aufgrund der verfügbaren Ressourcen nur schrittweise erfolgen kann.
Dabei sollen aus verschiedenen Gründen Bushaltestellenbuchten nur in begründeten und baulich möglichen Einzelfall vorgesehen werden. Denn die für eine barrierefreie Nutzung erforderliche bordsteinparallele, spaltminimierende Anfahrt erfordert sehr langen Busbuchten. So ist etwa für den Betrieb mit Standardbussen eine Entwicklungslänge von 88,70 m erforderlich. Auch die Verbauung notwendiger Hochbordsteine erfordert wegen der Schwenkradien überdurchschnittlich lange Busbuchten.
Grundsätzlich wurde zugesichert, dass bei der Entwurfsplanung für den Umbau von Stadtbushaltestellen in jedem Falle eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. In die Planungen sind dabei das städtische Tiefbauamt (Straßenbaulastträger), das Stadtplanungsamt und – insbesondere zwecks Berücksichtigung der linienbusverkehrlichen Abläufe – die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Bayreuth, aber auch anlassbezogen das Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsbehörde) sowie die Polizei einbezogen.
Der sehr ausführliche Bericht der Verwaltung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
  
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 04.03.2025 um 17:37 Uhr