Stauinfo Bayreuth

Straßenbaumaßnahmen2017

Umleitungssituation im Stadtgebiet Bayreuth

Hier: Antrag gem. § 15 GeschO

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Bekanntmachung von Frau Verwaltungsrätin Brozat vor der Stadtratssitzung am 26.04.2017 zu unserer Anfrage vom 25.04.2017 zum Thema „ aktuelle Baustellen“  hat unserer Auffassung nach die wesentliche Problematik nur am Rande erfasst. Insbesondere die Kommunikation mit der Bundesautobahndirektion erscheint uns nicht zufriedenstellend gelöst zu sein.

Nun soll gemäß Bericht des NK auch noch die Autobahnauffahrt Bayreuth–Süd vom 1. bis zum 10 Juni in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden. Hier ist wohl mit erheblichen Behinderungen im Stadtgebiet zu rechnen. Gleichfalls verweisen wir auf die Sanierung der Hochbrücke ab dem Jahre 2019. Parallele Straßenbaumaßnahmen sollten deshalb von der Stadtverwaltung mit großer Vorsicht geplant werden, um weiteres Verkehrschaos – wie aktuell – im Vorfeld zu vermeiden

 

Wir stellen deshalb folgenden Antrag :

 

  1. Die Verwaltung berichtet über die vorbereiteten Umleitungsplanungen im Zusammenhang mit der Sperrung der Autobahnauffahrt Bayreuth-Süd vom 01.bis zum 10. Juni 2017 sowie über die weiteren Planungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Hochbrücke ab dem Jahre 2019.

 

  1. Die Verwaltung berichtet über die laufenden und geplanten Straßenbaumaßnahmen während des Sommers 2017 sowie über Möglichkeiten, diese möglichst rasch, umweltfreundlich und bürgerfreundlich abzuwickeln.

 

  1. Bei der Realisierung weiterer Straßenbaumaßnahmen ist vor allem auf rasche und bürgerfreundliche Umsetzung zu achten. Insbesondere sollen nach Möglichkeit Mehrschichtbetrieb bei den Baustellen, Einbahnregelungen und besondere Ampelschaltungen sowie Halteverbote auf den kürzestmöglichen Umleitungsstrecken realisiert werden. Hier sollen vor allem auch die Belange der von den jeweiligen Maßnahmen betroffenen anliegenden Geschäfte und Betriebe besser gewahrt werden.

 

  1. Alle erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen sollen künftig stets in enger Zusammenarbeit und Kooperation aller betroffenen Dienststellen der Stadt erfolgen. Die Koordinierung der Dienststellen (VKA/ Tiefbauamt/ Bauverwaltung) erfolgt über eine Stabsstelle bei der Bauverwaltung.

 

  1. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Straßenzüge sowie die Inhaber der anliegenden Geschäfte und Betriebe werden rechtzeitig über geplante Straßenbaumaßnahmen, deren Dauer und die damit verbundene Behinderungen informiert.

 

  1. Die Verwaltung berichtet jeweils rechtzeitig den zuständigen Ausschüssen über künftig geplante Straßenbaumaßnahmen zumindest an den Haupt- und Durchgangsstraßen und über die damit verbundenen verkehrstechnischen Erfordernisse und Einschränkungen.

 

 


Kategorisiert in: , | Veröffentlicht am: 21.05.2017 um 15:09 Uhr