Sanierung Parkplatz E am Festspielhaus

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Sanierung Parkplatz E am Festspielhaus

Antr Sanierung Parkplatz E Festspielhaus 20 04 16

hier: Antrag nach § 15 I  GeschO

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die erfolgreiche Sanierung des Parkplatzes B am Festspielhaus hat zu einer deutlichen Aufwertung des gesamten Areals im Festspielhausumfeld geführt.

Gleichzeitig rechtfertigt die Sanierung auch die Erhebung entsprechender pauschaler Parkgebühren als Entgelt für einen befestigten, beschatteten und auch in Abendgarderobe bei jeder Witterung gut begehbaren Parkplatz.

Nicht gegeben sind diese Voraussetzungen für den nach wie vor unsanierten Parkplatz Block „E“, bei dem es sich im Wesentlichen um eine einfache geschotterte Fläche ohne jeden Gestaltungsanspruch handelt, die bei trockener Witterung zu erheblicher Staubbelästigung führt und bei nassem Wetter durch Verschlammung und Pfützen kaum zumutbar erscheint.

Für das Umfeld des gerade in aufwendiger Sanierung befindlichen Festspielhauses ist diese „Schotterwüste“ alles andere als repräsentativ und angemessen. Auch die Erhebung einer pauschalen Parkgebühr von € 5,00 erscheint für diese Fläche angesichts dieses mangelhaften baulichen Zustandes kaum dauerhaft vertretbar.

Zwar ist uns bewusst, dass sich der Parkplatz „E“ derzeit im Landschaftsschutzgebiet befindet. Wir sind allerdings der Meinung, dass eine Aufwertung des Areals mit selbstverständlich sickerfähigem Belag, entsprechend attraktiver Begrünung und einem schönen grüngestalterischen Übergang in die Fläche der „Judenwiese“ gegenüber dem jetzigen Zustand auch unter Umwelt- und Naturschutzgesichtspunkten eine deutliche Verbesserung darstellen würde.

Außerdem könnte das Landschaftsschutzgebiet zum Ausgleich auch an anderer, möglicherweise schützenswerterer Stelle entsprechend arrondiert werden.

Namens der CSU-Stadtratsfraktion stellen wir daher folgenden

Antrag:

 

 

  1. Es werden die planerischen Voraussetzungen für eine grundlegende Sanierung des Parkplatzes „E“ am Festspielhaus durch Herausnahme des betreffenden Gebietes aus dem fortbestehenden Landschaftsschutzgebiet hergestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine Sanierung des Parkplatzes „E“ analog zur Gestaltung des Parkplatzes „B“ mit sickerfähigem Belag und entsprechender Begrünung einschließlich eines ansprechenden naturnah gestalteten Überganges in den Bereich der „Judenwiese“ anzufertigen.

 

 

  1. Die erforderlichen Kosten werden in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

Dr. Stefan Specht – Dr.Ulrike Lex

 

 


Kategorisiert in: , , | Veröffentlicht am: 21.04.2016 um 18:16 Uhr