Kinderschwimmkurse im Stadtbad

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Antrag gem. § 15 GeschO; KinderschwimmkurseAntrag Stadtbad Kindereintritt 20190114

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Bayreuther Stadtbad ist der Eintritt für Kinder unter 6 Jahren frei. Das ist gut so.
Wenn die Kinder aber einen (privaten) Schwimmkurs belegen, der von den Eltern stets mit begleitet werden muss, wird für die Eintritt erhoben. Von den Eltern auch.
Ich finde es nicht einleuchtend, dass Kinder unter 6 Jahren grundsätzlich keinen Eintritt zahlen müssen, wenn sie einen Schwimmkurs belegen, aber schon.
Deshalb beantrage ich was folgt:

Die Stadt Bayreuth setzt sich im Aufsichtsrat der Bayreuther Verkehrs- und Bäderbetriebe BVB GmbH dafür ein, dass Kinder unter 6 Jahren im Stadtbad keinen Eintritt bezahlen müssen, auch wenn sie dort einen Schwimmkurs belegen.
Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Hohl, Stadtrat, Altoberbürgermeister


Kategorisiert in: , | Veröffentlicht am: 20.01.2019 um 18:31 Uhr