Digitales Gründerzentrum

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Antrag Digitales Gründerzentrum

Antrag gem. § 15 GeschO

Bewerbung um Digitales Gründerzentrum

 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Wettbewerb der bayerischen Staatsregierung um den Erhalt eines Digitalen Gründerzentrums ist seit wenigen Tagen eröffnet. Ab Ende diesen Jahres soll in jedem bayerischen Regierungsbezirk ein Digitales Gründerzentrum aufgebaut werden. in dem durch Kooperationen mit Hochschule und Wirtschaft sowie nachhaltiger Unterstützung der Kommune „digitale“ Gründer gefördert werden.

Erforderlich ist ein innovatives, in sich stimmiges Konzept mit den Komponenten Infrastruktur, Netzwerk und Anlauffinanzierung.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, begrenzt auf 250.000 Euro pro Jahr und Zentrum. Die Kofinanzierung darf nicht aus weiteren öffentlichen Mitteln erfolgen. Sie soll in der Region eingeworben werden. Der städtische Haushalt wird mit dem Wettbewerb über die Projektarbeit an sich also nicht belastet.

Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 13.05.2016.

Wir nehmen leider bisher keine Aktivitäten von Ihnen wahr, sich an dem Rennen um ein Gründerzentrum zu beteiligen. Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Stadt Bayreuth aufgrund Ihrer Universität, zwei Fraunhofer-Arbeitsgruppen, zwei Wirtschaftskammern, einem Sitz der Telekom AG, einem Sitz der SIEMENS AG, zahlreichen weiteren IT-Unternehmen, einer mittlerweile guten Breitband-Infrastruktur, einer wachsenden Gründer-Community und einem guten Potential zur Gewinnung von Risikokapital beste Voraussetzungen dafür hat, sich um das Gründerzentrum zu bewerben. Bamberg, Coburg und Hof haben angekündigt, das zu tun. Die Stadt Bayreuth muss zur Aufrechterhaltung ihres Wohlstandes auch in der nächsten und übernächsten Generation ebenfalls die Chance nutzen, durch das Gründerzentrum junge und hochinnovative IT-Unternehmen zu gewinnen und an sich zu binden.

Wir beantragen deshalb:

 

  1. Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt Bayreuth beteiligt sich an dem laufenden Wettbewerb um ein Digitales Gründerzentrum in Oberfranken.
  2. Die Wirtschaftsförderung wird mit der Erstellung einer Bewerbung beauftragt.
  3. Die von der Wirtschaftsförderung für die Projektarbeit benötigten Mittel, die wir auf max. 30.000 EURO schätzen, werden in den Haushalt 2016 eingestellt.

Die Angelegenheit ist aufgrund der laufenden Bewerbungsfrist eilbedürftig.

Wir bitten deshalb, den Antrag unverzüglich zu behandeln.

 

 


Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 02.02.2016 um 20:43 Uhr