Ährenweg Verkehr

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Antrag gem. § 15 GeschO: Änderung der Verkehrsbeschilderung im Ährenweg, Wolfsbach Antrag Ährenweg 201710

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
seit einiger Zeit gibt es immer wieder Streit zwischen Anwohnern über die Benutzung des Ährenweges in Wolfsbach. Dieser verschärft sich durch die Anbindung neuer Wohngebiete. Der Streit hängt mit der Beschilderung des Weges zusammen und führt durch die Bearbeitung immer neuer Beschwerden zu einer erheblichen Arbeitsbelastung beim Straßenverkehrsamt.
Bis vor kurzem war der Weg von der Gottlieb-Kaim-Str. her kommend für Pkw und Motor-radfahrer gesperrt, mit dem Zusatz: Landwirtschaftlicher Verkehr frei.
In Richtung Industriegebiet Wolfsbach ist er ebenfalls als landwirtschaftlicher Weg gewidmet, wird aber von den Anwohnern des Ährenweges gerne als Abkürzung in das Industriegebiet genutzt, was sinnvoll ist, um einen etwa 1 km langen Umweg durch das Wohngebiet Schle-henbergstraße zu vermeiden. Vor kurzem wurde nun auch in Richtung Industriegebiet ein Verbotsschild für Pkw und Motorräder aufgestellt. Diese Anordnung erfolgte gegen den er-klärten Willen der großen Mehrheit der Anwohner des Ährenweges.
Wir als Fraktion und Herr Ortssprecher Unger wollen die Nutzung des Weges legalisieren.
Dazu wäre es denkbar, die Einschränkungen komplett aufzuheben, was nach dem Bau dieses Weges schon einmal so war. Dies hätte aber den Nachteil, dass es zu unerwünschten Schleichverkehren durch Mitarbeiter und Zulieferer von und ins Industriegebiet Wolfsbach kommt, was wohl zur jetzigen Beschilderung und Widmung geführt hat.

Möglich wäre aber, den Weg für Anlieger des gesamten Ährenwegs frei zu geben. Dies würde den Schleichverkehr in und vom Industriegebiet genauso unterbinden wie bisher. Auf der an-deren Seite würde es die Grundlage der Streitigkeiten entziehen und verhindern, dass es zu unnötigen Verkehrsbelastungen des Wohngebietes entlang der Schlehenbergstraße kommt. Durch diese Maßnahme würden Umwege und damit verbundene unnötige Emissionen unter-bunden. Auch die Belastungen des Neubaugebiets würden abgefedert und es wären wohl we-niger Einwendungen zu erwarten.
Der streitbefangene Wegabschnitt ist auch für entsprechenden Belastungen geeignet.
Die einzigen ersichtlichen Kosten entstünden durch die notwendige Neubeschilderung und ggf. Einrichtung einer Halteverbotsszone entlang der besagten Strecke.
Wir beantragen nach allem,
der Abschnitt des Ährenweges zwischen dem Anwesen mit der Haus-Nr. 5 und der Gott-lieb-Kaim-Str., wie aus der anh. Abbildung ersichtlich, wird für seine Anlieger zur Be-nutzung mit dem PKW oder Motorrad freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen


Kategorisiert in: , | Veröffentlicht am: 29.10.2017 um 11:47 Uhr