Reichshof Sanierung

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Reichshof

Interfraktioneller Antrag Reichshof

Interfraktioneller Antrag gem. § 15 GeschO

Reaktivierung des ehemaligen Reichshof-Kinos

als neuer Kulturraum der Stadt Bayreuth

Bayreuth, den 09.12.2014

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe,

nach Auffassung der Unterzeichner hat die Stadt Bayreuth mit dem seit 1998 brachliegenden Reichshofkino ein Objekt mit über 600 möglichen Plätzen in ihrem Zentrum, das das Spielstättenangebot unserer Stadt langfristig bereichern würde.

Ziel ist es, dass der Saal, der in den Grundzügen des Baukonzepts von 1925 als Theater- und Lichtspielhaus konzipiert ist, als zentrale Kulturbühne reaktiviert wird, um den Kulturschaffenden einen interessanten Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen.

Mit dieser Lösung würde zudem ein zentraler Leerstand inmitten eines zentralen Sanierungsgebietes unserer Stadt beseitigt und man würde eine zusätzliche Spielstätte (mit ansteigendem Zuschauerraum) anbieten können, um das bestehende Kulturangebot unserer Stadt langfristig zu erhalten und neuen, modernen Kulturformaten Raum zu geben.

Aufgrund der Höhe der notwendigen Sanierungsaufwendungen für diese Spielstätte ist die Eigentümerfamilie Anger/ Eppinger nicht in der Lage, die Sanierung des Kinos auf eigene Kosten durchzuführen. Vermutlich scheidet eine rein private Lösung aus, da ein Kino bzw. Theaterbau mit solchen Sanierungskosten für Privatpersonen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und auch notwendige Zuschussmittel nicht generiert werden könnten.

Mit Hilfe der Stadt könnten nach Auskunft der Initiatoren aber über Städtebaufördermittel und Oberfrankenstiftung für die Sanierung eine Förderquote von bis zu 80 % erreicht werden.

Gelänge dies hingegen nicht, bliebe aus Sicht der Eigentümer alternativ lediglich die Option, das Objekt weiter brach liegen zu lassen oder es einer anderen – dann kommerziellen – Nutzung zuzuführen, die aber nicht mehr im kulturellen Bereich liegen würde. Die Stadt würde dann ein innerstädtisches Juwel mit einer fast 100-jährigen kulturellen Vergangenheit für immer verlieren.

Vor diesem Hintergrund

beantragen

wir daher zunächst, aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Sache den nachstehenden Anträgen gem. § 15 a Abs.1 GeschO die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie in der Dezember-Stadtratssitzung 2014 zu behandeln.

Darüber hinaus

beantragen

wir interfraktionell:

1. Der Stadtrat Bayreuth begrüßt grundsätzlich die Reaktivierung des ehemaligen Reichshof-Kinos und seine Wiederherstellung als neuer Kulturraum der Stadt Bayreuth.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Darin sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

a. Überprüfung des bereits vorliegenden Kostenplanes unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. Brandschutz) und Schätzung der Folgekosten.

b. Überprüfung der durch die Initiatoren erhofften Förderquote von 80 Prozent.

c. Klärung der Frage, ob die Regierung von Oberfranken weitere freiwillige Leistungen mit Dauerverpflichtungen genehmigen würde.

d. Klärung der Bauträgerschaft hinsichtlich eventuell notwendiger Ausschreibungen.

e. Vorschläge für ein Betreibermodell (analog ZENTRUM oder studiobühne) für eine langjährige Nutzung.

f. Durchführung von Vertragsverhandlungen mit der Eigentümerfamilie Anger und Eppinger über die Folgenutzung des Hauses nach Endes des 25-jährigen Mietvertrages (Vorgabe der Fördergeber). Dabei wären alternativ der Abschluss eines Erbpachtvertrages, der Ankauf des Gebäudes nach Ausmessung des anteiligen Kino-Grundstückes mit Umgriff Richtung Kanalstraße und eine Anrechnung der Mietzahlung bzw. der Renovierungskosten auf einen späteren Ankauf zu prüfen.

g. Klärung, inwieweit das Reichshof-Kino nach Durchführung einfacher Ertüchtigungsmaßnahmen während der Stadthallensanierung als Ersatzspielstätte für die Stadthalle in Betracht kommen kann und welche finanziellen Mittel hierfür ggf. für den Haushalt 2015 benötigt würden.

 


Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 21.02.2015 um 18:19 Uhr