Stichword-Archiv: Eichelberg

article-image

Baugebiet Eichelberg – Stellungnahme CSU-Fraktion

Natürlich nehmen wir jede Kritik und  Einwendungen zur bisherigen Beschlusslage genauso sorgfältig zur Kenntnis wie die fast noch stärkere Kritik, die uns derzeit von der Investorenseite erreicht.

Für beide Positionen haben wir grundsätzlich Verständnis.
Indes ist es unsere Aufgabe und Verpflichtung, keine Partikularinteressen oder gar wirtschaftliche Interessen einzelner zu vertreten, sondern im Interesse der Stadt und unter Berücksichtigung der wohlverstandenen Anwohnerbelange die möglichst beste Lösung für Bayreuth zu finden.

Dabei möchte ich zunächst grundsätzlich darauf verweisen, dass für die Definition, Prüfung, Abklärung und – letztendlich – Bewertung der für das streitgegenständliche Vorhaben maßgeblichen Kritikpunkte und Einwendungen ein förmliches Bebauungsplanverfahren dasjenige Verfahren ist, das nach den gesetzlichen Bestimmungen eine sachgerechte, gründliche und abschließende Behandlung sämtlicher klärungsbedürftigen Fragen zu gewährleisten hat. Die Prüfung der aufgeworfenen Fragen und Einwendungen sind daher nicht vor , sondern gerade in einem Bebauungsplanverfahren zu klären.

Bereits vor dem nunmehrigen Einleitungsbeschluss hatten wir die wesentlichen Einwendungen und Kritikpunkte gegen das Vorhaben thematisiert und seinerzeit insbesondere kritisiert, dass es damals keinerlei externe gutachterliche Untersuchungen zu den definierten Problembereichen gab, also insbesondere die Verkehrssituation, die Abwassersituation, der Problematik der Oberflächenwasserbeseitigung, des Lärmschutzes etc. nach unserer Auffassung bis dato völlig ungeklärt waren. In der Folge kam es deshalb – wie bekannt – zunächst zu einer Abweisung des von Seiten der Verwaltung beantragten Einleitungsbeschlusses und der anschließenden „Ehrenrunde“ in der Verwaltung mit diversen Nachbesserungen.

Nunmehr wurden in der Zwischenzeit verschiedene – allerdings noch nicht genügende – Änderungen vorgenommen und eine Reihe gutachterlicher Untersuchungen veranlasst, welche zu Teilbereichen detailliert Stellung bezogen haben, zu anderen Problemfeldern jedoch noch immer (nach unserer Auffassung) keine verwertbaren Erkenntnisse gewinnen ließen, wie z. B. zur Verkehrssituation.

Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan für das gegenständliche Areal jedoch (im übrigen weitaus umfangreichere als die jetzt erwogene) Bebauungen vorsieht, wäre eine vollständige Verweigerung eines Einleitungsbeschlusses nicht vertretbar gewesen und im übrigen auch nicht politisch erreichbar. Aus den geführten Vorgesprächen mit den anderen Fraktionen war vielmehr bekannt, dass dort grundsätzlich Zustimmung zu einer Bebauung entsprechend dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan bestünde, jedoch aufgrund der auch von Ihnen in Ihrer Mail vom 02.04.2019 genannten Problem- und Kritikpunkte nicht in dem von der Verwaltung ursprünglich vorgesehenen Umfang.

Aus Sicht der CSU-Fraktion ging es deshalb im jetzigen Verfahrensstadium hauptsächlich darum, die wesentlichen Eckdaten für eine Maximalbebauung festzulegen, auf deren Basis dann eine weitere Klärung der noch offenen Fragen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen ist.
Diese mit den meisten anderen Fraktionen abgestimmten Eckpunkte waren zum einen die Lösung der Verkehrsproblematik einschließlich einer Verampelung der Einmündung in die Königsallee, zum anderen eine mengenmäßige Begrenzung auf maximal 100 Wohneinheiten, eine höhenmäßige Begrenzung der vorgesehenen Baukörper und insgesamt eine festgelegte Mindestabstandsfläche der Wohnbebauung von 70 m vom Panoramaweg aus, damit eine Einschränkung der Sichtbeziehungen talwärts ausgeschlossen werden kann (dass der Panoramaweg für eine verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebiets in jedem Falle ausgeschlossen bleiben muss, ist ohnehin Gesamtkonsens).

Unser Berücksichtigung jener Vorgaben sind nun im weiteren Verfahren die noch immer klärungsbedürftigen Punkte genauer zu prüfen und entweder einer Lösung zuzuführen oder mit weiteren planändernden Konsequenzen zu würdigen.
Aus unserer Sicht sind dies nach wie vor in erster Linie die verkehrsmäßigen Erschließungsfragen, aber auch Fragen des Lärmschutzes und der klimatechnischen Auswirkungen des Vorhabens, welche im Rahmen des weiteren Verfahrens eingehend untersucht werden müssen.
Hinzu kommen natürlich die genau zu berücksichtigenden Einwendungen der Bevölkerung (also auch der Anwohner und der neu gegründeten Bürgerinitiative) sowie der verfahrensbeteiligten Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen des folgenden Verfahrens werden die derzeitigen kontrovers diskutierten Problemfelder noch sehr eingehend zu untersuchen und zu würdigen sein. Je nach weiterem Ausgang dieser Prüfungen und Untersuchungen werden die Ergebnisse in die künftigen Verfahrensstufen einzubeziehen sein und damit weitere Änderungen wahrscheinlicher. Kein Bebauungsplan geht nach den bisherigen Erfahrungen unverändert aus einem Bebauungsplanverfahren hervor. Insbesondere bei schwierigen Prüfungsgegenständen ist vielmehr regelmäßig mit teilweise weitgehenden Änderungen bis hin zu einer vollständigen Verfahrenseinstellung zu rechnen, wie es z. B. bei dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren im Bereich Eichelberg/Heisenbergring (frühere Lärmschutzwälle) der Fall gewesen ist.

Nur im Rahmen des für derartige Fälle vorgesehenen gesetzlichen Bebauungsplanverfahrens können die zu prüfenden Einwendungen jedoch umfänglich, sachgerecht und belastbar einer abschließenden und rechtssicheren Klärung zugeführt werden.
Unabhängig hiervon werden wir selbstverständlich auch und weiterhin darauf achten, dass auch andere im Stadtgebiet noch vorhandene Reserveflächen auf ihr Eignung für dringend notwendige weitere Wohnbebauung geprüft werden können. Dies wird jedoch unabhängig von den hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgen müssen.

Wir werden alle Einwendungen und die fortbestehenden Kritikpunkte der Bürgerinitiative in entsprechender qualifizierter Form in die weiteren Verfahrensstufen einzubringen, damit sie jeweils auch verwaltungsseitig einer detaillierten Prüfung unterzogen werden können.

Dr. Stefan Specht , Fraktionsvorsitzender

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 17.04.2019 um 09:42 Uhr