Fraktionsnewsletter September 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

die September-Sitzung des Stadtrates Bayreuth -die erste Sitzung nach der Sommerpause- hielt einige interessante Tagesordnungspunkte bereit, über die wir Sie mit diesem Newsletter gerne aus erster Hand informieren:
 
 „Aktuellen Stunde“ zum „Wohngebiet Hirschbaumstraße Ost“
Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema findet sich in der Pressemitteilung der CSU-Fraktion. 
  
Fraktionswechsel Gert Dieter Meier
 
Mit Schreiben vom 12.08.2025 erklärte Stadtratskollege Gert Dieter Meier, dass er mit sofortiger Wirkung aus der Stadtratsfraktion FDP/DU/FL austreten und zunächst als fraktionsloser Stadtrat tätig sein werde. Am 15.09.2025 hat unsere Fraktion einstimmig beschlossen, Gert Dieter Meier in die CSU-Fraktion aufzunehmen.
 
Nachdem wir bereits in den vergangenen Jahren bei vielen Themen vertrauensvoll, verlässlich und konstruktiv mit Gert Dieter Meier zusammengearbeitet haben und er für die kommende Stadtratswahl am 8.3.2026 ohnehin auf unserer CSU-Stadtratsliste kandidiert, war der jetzige Fraktionsbeschluss, mit dem unsere Fraktion auf nunmehr elf Personen angewachsen ist, nur folgerichtig und konsequent.
 
Mit dem Ausscheiden aus seiner früheren Fraktion verliert die FDP/DU/FL-Fraktion nach dem anzuwendenden d`Hondtschen-Verfahren in den großen Ausschüssen jeweils einen Sitz zugunsten der SPD. Unsere Fraktion profitiert also ausschussmäßig in keiner Weise vom Fraktionswechsel Gert Dieter Meiers, so dass jeder „Opportunitätsvorwurf“ von vornherein unbegründet ist. Vielmehr gründet der Fraktionsbeschluss allein auf inhaltlich-politischen Übereinstimmungen und einer langjährigen vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit.
Neben seiner Tätigkeit in der Kommission für Abfallwirtschaft und der Annecy-Kommission wird Gert Dieter Meier künftig im Sozialausschuss des Stadtrates Bayreuth und im Seniorenbeirat mitarbeiten und weiterhin Mitglied im Regionalausschuss und Pfleger für den Tourismus sein.
Die entsprechenden formalen Beschlüsse fasste der Stadtrat Bayreuth in seiner jüngsten Sitzung.
 
Neufassung der Beförderungsentgelte für Taxiunternehmen
 
Aufgrund mehrstufige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes, sonstiger Preissteigerungen u.a. bei Versicherungen und Energiekosten sowie erhebliche Investitionen insbesondere auch zum Transport von mobilitätseingeschränkten Personen beantragten führende Taxiunternehmen eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für die Taxen im Stadtgebiet Bayreuth, über die der Stadtrat im Rahmen der Taxitarifordnung zu befinden hat.
 
Bereits im vorberatenden Haupt- und Finanzausschuss haben wir darauf hingewiesen, dass wir das Bemühen der Taxler um eine angemessene Vergütung grundsätzlich durchaus unterstützen; allerdings muss man dabei auch bedenken, dass die Taxiunternehmen mit weiteren Gebührenanpassungen die Überlegungen externer Dienstleister, sich im Bayreuther Taximarkt zu engagieren, deutlich intensivieren. Anbieter wie Uber oder Bolt, die Transportdienstleistungen regelmäßig wesentlich günstiger anbieten als herkömmliche Taxiunternehmen, könnten dadurch noch stärker motiviert werden, in Bayreuth aktiv zu werden. Sofern diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Zulassung. Möglicherweise haben sich die Bayreuther Taxiunternehmen mit der jetzigen weiteren Gebührenerhöhung also durchaus einen Bärendienst erwiesen.
 
Im Ergebnis wurde die gewünschte Gebührenerhöhung zwar verabschiedet, der beantragte mehrstufige Zuschlag auf Rollstuhlbeförderung jedoch auf 15,- € beschränkt.
 
Sachstandsbericht über den Ausbau der Ganztagesbetreuung
 
Anschließend berichtete die Verwaltung über den Stand des Ausbaus der Ganztagsbetreuung, auf die ja beginnend ab 2026 für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch besteht.
Der Anspruch gilt zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und setzt sich bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe fort.
 
Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs können von den Kommunen folgende Angebote
bereitgestellt werden:
 
– Horte, oder altersgeöffnete Kindergärten
– Kombieinrichtungen (sog. Kooperativer Ganztag -KoGa-)
– Gebundene Ganztagsschule (GGTS)
– Offene Ganztagsschule (OGTS)
– Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr (MiB)
 
Die Stadt Bayreuth als Adressat des Rechtsanspruchs kann dabei in eigener Verantwortung und Zuständigkeit anhand der Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welches Angebot sie schaffen bzw. erweitern möchte. Dies können Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Häuser für Kinder etc.), Angebote unter Schulaufsicht (OGTS, GGTS) sowie Heilpädagogische Tagesstätten der Jugend- oder Eingliederungshilfe sein.
Für das neue Schuljahr 2025/26 hat die Stadt Bayreuth an mehreren Standorten 125 neue Hort-Betreuungsplätze geschaffen.
 
In den jeweiligen Stadtteilen (Grundschulsprengel) werden voraussichtlich in Bayreuth folgende Kinder mit Rechtsanspruch betroffen sein:
zum Schuljahr 2026/27:            549
zum Schuljahr 2027/28:         1.149
zum Schuljahr 2028/29:         1.728
zum Schuljahr 2029/30:         2.216
zum Schuljahr 2030/31:         2.150
Dabei wird die Stadt Bayreuth mit Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Betreuungsangebot von rund 65% zur Verfügung stellen. Angestrebt ist künftig eine Betreuung von 80%. Dies soll unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungs- und Bedarfszahlen mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
Luitpoldschule:                      20 Plätze (OGTS) SJ 2026/27 und 40 Plätze (OGTS) SJ 2027/28
Grundschule Laineck:            25 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Grundschule St. Johannis:      30 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Jean-Paul-Schule:                   80 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Graserschule:                          60 Plätze (OGTS) SJ 2028/29
Grundschule Lerchenbühl:     20 Plätze (OGTS) SJ 2029/30
 
Die Verwaltung wird nach erfolgter Eltern-Bedarfsabfrage regelmäßig über den Sachstand und die weitere geplante Vorgehensweise berichten.
 
Bürgerbegehren „Keinen Umbau der Bismarckstraße und der Erlanger Straße“
 
Zunächst war vom Stadtrat über die formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Eingereicht wurden insgesamt 5385 Unterschriften, von denen 4280 gültig waren. Das erforderliche Quorum von 6 % der Gemeinde Bürger (in Bayreuth bei 55.967 abstimmungsberechtigten Bürgern also mindestens 3359 Unterschriften) wurde damit problemlos erreicht.
 
Auch wenn einige Verfechter der Umbaupläne die Verwaltung ob ihres Sachvortrages kritisierten, wurde auch die materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, also insbesondere die inhaltliche Formulierung der Fragestellung, als zulässig erachtet, womit das beantragte Bürgerbegehren damit zuzulassen war.
Da nach den gesetzlichen Bestimmungen Bürgerentscheide an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen ist, war zunächst der Termin für den Bürgerentscheid auf Sonntag, den 14.12.2024, festzulegen.
 
Nun war darüber zu entscheiden, ob durch den Stadtrat Bayreuth eine Übernahme des Bürgerbegehrens „Keinen Umbau der Bismarckstraße und Erlanger Straße in Bayreuth“ durch den Stadtrat erfolgen solle. Nach Art. 18a Abs. 14 GO entfällt nämlich der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme selber beschließt.
 
Die Verwaltung argumentierte nun, dass aufgrund der derzeitigen finanziellen Haushaltslage der Stadt Bayreuth die zur Umsetzung des beschlossenen Bebauungsplans notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 nicht eingestellt werden können, innerhalb der Sperrfrist des Bürgerbegehrens von einem Jahr also die bestehende Bauleitplanung schon aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden kann.
 
Die Übernahme des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat würde daher keinerlei Beeinträchtigung für die beschlossene Planung darstellen.
Im Hinblick auf die mit der Durchführung eines Bürgerentscheids verbundenen zeitlichen, finanziellen (ca. 160.000,00 Euro) und personellen Aufwand (rund 200 Wahlhelfer sowie ca. 30 Mitarbeiter der Stadt), empfahl die Verwaltung daher eine entsprechende Abhilfeentscheidung.
 
Für die CSU-Fraktion machten wir deutlich, dass das Argument, dass aufgrund der finanziellen Haushaltslage der Stadt Bayreuth momentan ohnehin kein Geld für diese Maßnahme vorhanden sei, zwar richtig aber nur ein nebensächliches Hilfsargument ist.
 
Entscheidend für uns ist vielmehr, dass wir das Projekt in der Sache selbst für völlig falsch halten, weil es nicht nur teuer, sondern vor allem völlig dysfunktional und kontraproduktiv ist, zu einer massiven Verkehrs- und Umweltbelastung gerade für die Anwohner der Bismarckstraße führt, den ÖPNV behindert und erhebliche Verkehrsstörungen für Pendler aus der Stadt und dem Landkreis provoziert, die für uns nicht akzeptabel sind. Insoweit teilen wir ausdrücklich die Sorgen und Bedenken der Initiatoren des Bürgerbegehrens.
 
Aus welchen Gründen aber letztlich das Ziel des Bürgerbegehrens übernommen wird, ist für das Ergebnis völlig belanglos. Entscheidend ist der Beschluss, dass die zweispurige Befahrbarkeit sowohl in der Bismarckstraße als auch in der Erlanger Straße beibehalten wird und der genannte Bebauungsplan damit baulich eben gerade nicht umgesetzt wird. Damit wurde durch die Übernahme der Formulierung des Bürgerbegehrens durch den Beschluss des Stadtrates Bayreuth das Ziel des Bürgerbegehrens zu 100 % erreicht, wozu wir den Initiatoren des Bürgerbegehrens herzlich gratulieren!
 
Inwieweit ein neuer Stadtrat das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgreift, bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich offen. Dabei mögen sich aber die Befürworter deutlich machen, dass die Initiatoren innerhalb kürzester Zeit über 5000 Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt haben und damit ein sehr klarer, gewichtiger Bürgerwille geäußert wurde.
Und die Bürgerinnen und Bürger mögen sich im Hinblick auf die bevorstehende Stadtratswahl überlegen, welche Fraktionen sich tatsächlich für die Umsetzung dieser in unseren Augen unsinnigen Maßnahme ausgesprochen haben und welche sich klar dagegen positionierten.
 
Sonstige Themen
 
Natürlich gab es auch noch eine ganze Reihe weiterer Tagesordnungspunkte, die zum regulären Tagesgeschäft des Stadtrats gehören.
 
So wurde etwa aufgrund von Gesetzesänderungen eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth und eine Aktualisierung der Spielhallen und der Stadt Bayreuth beschlossen.
 
Zur Durchführung des „Martinimarkts“ am 2.11.2025 wurde formal darüber hinaus eine Rechtsverordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen verabschiedet.
 
Damit wesentliche Investitionen im laufenden Haushaltsjahr fortgeführt werden können, wurde darüber hinaus die Freigabe von Mitteln sowie die Genehmigung über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2025 beschlossen. Dies betrifft beispielsweise Investitionskostenzuschüsse für den Krankenhauszweckverband, Städtebaufördermittel, IT-Maßnahmen, Umbaumaßnahmen im Rathaus zwei an der Wilhelm-Pitz-Straße und verschiedene kleinere Baumaßnahmen.
 
Für die bevorstehenden Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 8.3.2026 wurde darüber hinaus formal Frau Verwaltungsdirektorin Manuela Broszat als Wahlleiterin berufen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.09.2025 um 13:55 Uhr