Fraktionsnewsletter Oktober 2025
| Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion, auch die Oktober-Sitzung des Stadtrates Bayreuth hielt wieder einige interessante Tagesordnungspunkte bereit, über die wir Sie mit diesem Newsletter gerne aus erster Hand informieren möchten: Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frank Hofmann In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.10.2025 sowie mit Schreiben vom 22.10.2025 teilte Stadtratskollege Frank Hofmann mit, dass er sein Amt als Stadtratsmitglied mit sofortiger Wirkung niederlegen wird. Hintergrund ist, dass er als Stadtrat an einem Bebauungsplanverfahren (Nr.1/24 „Technologieachse an der Universitätsstraße“) mitgewirkt hat, obwohl er bereits zuvor – im August 2023 – in seiner Eigenschaft als Immobilienmakler einen Vermittlungsauftrag angenommen hatte, ein dortiges Grundstück zu vermarkten: Ein klarer Fall der Befangenheit i.S. des Art. 49 BayGO. Im Gegensatz zu den Kollegen Hohl und Wedlich, die sich kürzlich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, war im Falle Hofmann jedoch tatsächlich Geld geflossen. Die sofortige Rückgabe seines Stadtratsmandats war daher angesichts der Bedeutung der Angelegenheit absolut angemessen. Dass Hofmann jedoch „auf Bitten seiner Parteifreunde“ an seiner neuerlichen Stadtrats- und sogar OB-Kandidatur festhalten möchte, lässt eher wenig Unrechtsbewusstsein oder gar Einsicht erkennen. Es wird abzuwarten sein, wie lange diese Linie durchhalten werden kann. Der Stadtrat Bayreuth leitete jedenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen das Verfahren zur Bestellung eines Stadtratsnachfolgers ein, bei dem es sich voraussichtlich um Frau Julia Förster-Oetter handeln wird. ___________________________________________________________________________ Neufassung der Verordnung über das Quellenschutzgebiet für die staatlich anerkannte Heilquelle „Friedrichstherme“ Die Stadtwerke Bayreuth haben mit Antrag vom 20.09.2023 die Anerkennung der Quelle „Wilhelminentherme“ als staatlich anerkannte Heilquelle bei der Regierung von Oberfranken beantragt. Das Anerkennungsverfahren ist nunmehr so weit fortgeschritten, dass bald mit einer positiven Entscheidung zu rechnen ist. Um die Anerkennung zu erhalten, bedarf es der förmlichen Festsetzung einer Schutzgebietsverordnung für die Quelle. Dabei ist beabsichtigt, die Schutzgebietsverordnung der Friedrichstherme neu zu fassen und die in unmittelbarer Nähe der Friedrichstherme gelegene Wilhelminentherme mit einzubeziehen. Den entsprechenden formalen Beschluss fasste der Stadtrat Bayreuth in seiner jüngsten Sitzung. ___________________________________________________________________________ Umbesetzung von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien Infolge der Abberufung des Kollegen Christian Wedlich aus dem Stadtentwicklungsausschuss waren die Neubesetzung sowie entsprechende neue Vertretungsregelungen zu klären. Neues ordentliches Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss wurde nun Kollege Helmut Parzen, zu Stellvertreter wurden in unterschiedlichen Konstellationen die Kollegen Franz Peter Wild, Professor Dr. Walter Wagner und Gert Dieter Meier berufen. Weitere Veränderungen gab es in der Kommission für Mobilitätsplanungen, in denen die Vertreter des ADAC Nordbayern e.V. sowie der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt neu berufen wurden. Nach dem Rücktritt des Kollegen Dr. Michael Hohl vom Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss wurde ferner aus dem Kreis der Ausschussmitglieder Kollege Thomas Bauske zum neuen Vorsitzenden bestimmt. Neue stellvertretende Vorsitzende wurde Frau Kollegin Sabine Steininger. ___________________________________________________________________________ Bericht zum Haushaltsvollzug und Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2025 Stadtdirektor Michael Rubenbauer berichtete in seiner Eigenschaft als Finanzreferent zum aktuellen Haushaltsvollzug für die ersten drei Quartale. Danach stand per 30.9.2025 noch eine Liquidität von 12,16 Millionen € zur Verfügung, während sich der Schuldenstand zum selben Stichtag auf 60,09 Millionen € belief. Angesichts der Vielzahl erheblicher Auszahlungen insbesondere für namhafte Investitionsvorhaben der Stadt wie Friedrichsforum, Gewerbliche Berufsschule und Stadtarchiv spiegelt dies noch eine erstaunlich robuste Haushaltslage dar. Angesichts der weiterhin angespannten Situation und den fortbestehenden vielfältigen finanziellen Herausforderungen ist jedoch weiterhin ein sparsames und vorsichtiges Haushalten geboten. Klar ist aber vor allem, dass alle weiteren investiven Maßnahmen nunmehr unmittelbar auf die wachsende Verschuldung unserer Stadt durchschlagen werden. Mit entsprechenden Freigabebeschlüssen hinsichtlich der bereits begonnenen Maßnahmen für Neubau und Sanierung der Leers´schen Villa und Genehmigungen für überplanmäßige Auszahlungen für Bauunterhaltsmaßnahmen an der Volksschule Lerchenbühl, dem Graf-Münster-Gymnasium, dem RW 21, dem Altstadtbad und dem Neubau der Parkouranlage in der Wilhelminenaue haben wir gleichzeitig Sorge getragen, dass wichtige städtische Einrichtungen erhalten, saniert bzw. wiederhergestellt werden und so auch künftig unseren Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt zur Verfügung stehen. ________________________________________________________ Vorstellung der Arbeit des Integrationsbeirates im Stadtrat anlässlich des CSU-Antrages zur Veranstaltung eines internationalen „Festes der Kulturen“ Mit Schreiben vom 21.08.2025 beantragte unsere CSU-Fraktion, ein Konzept für eine städtische Veranstaltung mit dem Arbeitstitel „Bayreuth International – Fest der Kulturen“ zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurde nun ein fraktionsübergreifender Antrag auf Vorstellung der Arbeit des Integrationsbeirates im Stadtrat gestellt. Der Integrationsbeirat vertritt lt. städtischer Satzung die Interessen der örtlichen Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Er berät den Stadtrat im Bereich der Integrationsarbeit und kann Empfehlungen abgeben oder ist bei Fragen, die seinen Aufgabenbereich berühren, beiziehen. Die antragstellenden Fraktionen waren der Meinung, dass wir vor Einreichung unseres Antrages für ein internationales „Fest der Kulturen“ mit dem Integrationsbeirat hätten Kontakt aufnehmen und dessen Meinung einholen sollen. Wir hingegen sind der Auffassung, dass erst einmal grundsätzlich über den Wunsch nach einem derartigen „Fest der Kulturen“ befunden werden sollte und erst dann, wenn unser Antrag eine Mehrheit gefunden hat, gemeinsam mit dem Integrationsbeirat über die nähere Ausgestaltung einer derartigen Festivität umfassend diskutiert werden sollte. Unabhängig von der zu einem späteren Zeitpunkt zur führenden Antragsdiskussion ist es jedoch begrüßenswert, dass nun Frau Valentina-Amalia Dumitru, der Vorsitzenden des Integrationsbeirates, Gelegenheit gegeben wurde, die umfangreiche und wichtige Arbeit des Integrationsbeirates und seinen unermüdlichen Einsatz für Offenheit und Toleranz einmal umfassend im Stadtrat vorzustellen. Für die CSU-Fraktion sicherte ich der Vorsitzenden weiterhin unsere uneingeschränkte Unterstützung zu. ___________________________________________________________________________ Gesamtstädtisches Mobilitätskonzept Zu dem seit Anfang 2023 ausgearbeiteten gesamtstädtischen Mobilitätskonzept liegt nunmehr der beigefügte Endbericht vor, der kürzlich im Stadtentwicklungsausschuss gründlich vorberaten wurde. Dieses integrierte Mobilitätskonzept soll u. a. den zuletzt 2005 aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan fortschreiben, der seinerzeit überwiegend den Kfz-Verkehr mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2020 betrachtet hatte. Das neue Mobilitätskonzept berücksichtigt nunmehr alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer und ist als grober Leitfaden der Verkehrsplanung für die nächsten 15 Jahre konzipiert. Im Rahmen eines umfangreichen Prozesses wurde ein Leitbild für die Mobilität in Bayreuth bis zum Jahr 2040 entwickelt, das unter anderem folgende inhaltlichen Ziele beinhaltet: Effiziente Erreichbarkeit sichern und optimieren Zukunftsorientierte Entwicklungen mitdenken Sichere Teilhabe für Alle ermöglichen Klimaschützende Alternativen schaffen und ausbauen Lebenswerte Stadträume mit hoher Aufenthaltsqualität entwickeln Stadtverwaltung prozessorientiert stärken Hierzu wurden verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmenkonzepte erarbeitet, die künftig jeweils im Einzelnen gesondert zu beschließen und (selbstverständlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten) schrittweise umgesetzt werden können: Fußverkehr, Barrierefreiheit & Aufenthaltsqualität a. Attraktive & sichere Fußwege in die Innenstadt schaffen b. Barrierefreien öffentlichen Raum gewährleisten c. Klimaresiliente Aufenthaltsqualität fördern Radverkehr a. Radverkehrskonzepte aktualisieren & umsetzen b. Fahrradstraßen ausweisen & gestalten c. Radabstellanlagen optimieren d. Prüfung zur möglichen Einführung eines stationsbasierten Fahrradverleihsystems ÖPNV a. Ansprechende & barrierefreie Haltestellen gestalten b. Qualität im Bus- & Schienenverkehr sicherstellen & verbessern c. On-Demand-Dienste & autonome Systeme im ÖPNV entwickeln Motorisierter Verkehr a. Verkehrsströme optimieren b. Wirtschafts- & Lieferverkehr effizienter & sicher gestalten c. Parkraummanagement ausbauen d. Sonderfahrzeuge & -parkplätze berücksichtigen Intermodale Schnittstellen a. Mobilstationen aufbauen b. Digitalisierung mitdenken c. Straßenräume zu Gunsten des Umweltverbunds umgestalten Verkehrssicherheit a. Verkehrssicherheit von Kindern & Jugendlichen stärken b. Verkehrsberuhigung fördern & organisieren c. Sichere Querungen für den Fußverkehr berücksichtigen d. Sichere Radverkehrsführung gewährleisten e. Das Quartier Neuer Weg: Umwandlung zum Super Block prüfen Planung, Kommunikation & Management a. Betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützen b. Innovative Strategien für eine nachhaltige Mobilitätskultur fördern c. Arbeits- & Organisationsstrukturen in der Stadtverwaltung weiterentwickeln Natürlich handelt es sich bei dem neuen gesamtstädtischen Mobilität kommt um eine Fülle von Einzelmaßnahmen die – selbst bei Verteilung auf die nächsten 15 Jahre – erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Dennoch ist eine schrittweise Umsetzung verschiedener Maßnahmen sowohl aus ökologischen, aber auch aus verkehrstechnischen und stadtgestalterischen Gründen durchaus sinnvoll und zielführend. Im Stadtrat wurde deshalb beschlossen, dass Mobilitätskonzept als groben Leitfaden für die künftige Verkehrs- und Mobilitätsplanung anzunehmen und die künftige Mobilität und-Gestaltung auf der Grundlage der konzipierten Maßnahmenpakete im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt auszurichten. ___________________________________________________________________________ Sanierungsgebietes „C“ Innenstadt Süd Das Sanierungsgebiet „C“ wurde 2010 festgelegt, um bestehende städtebauliche Missstände zu beheben. Dabei haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen durch bereits umgesetzte Maßnahmen und neue Anforderungen deutlich verändert. Seitens der Verwaltung wurde daher das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH mit der Erstellung einer Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB beauftragt, um die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse zu bewerten. Die vorbereitenden Untersuchungen haben nunmehr die Grundlage für die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebiets geschaffen. Dabei wurden fünf Handlungsfelder identifiziert: Identität und Stadtbild, Wohnen, Kultur und Freizeit, Freiräume sowie Verkehr und Mobilität. Die Sanierung zielt darauf ab, Denkmäler und ortsbildprägende Bebauung zu bewahren und die historische Stadtstruktur zu sichern. Es sollen attraktive, begrünte Straßenzüge und öffentliche Räume geschaffen werden, die zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität beitragen. Der Einzelhandel soll gestärkt, die Aufenthaltsqualität verbessert und ein attraktives Wegenetz geschaffen werden. Insgesamt zielt die Neufestlegung des Sanierungsgebiets „C“ darauf ab, die Innenstadt von Bayreuth nachhaltig zu entwickeln und an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Demgemäß erging ein entsprechender einstimmiger Satzungsbeschluss zur Änderung der Sanierungssatzung mit den entsprechenden Sanierungszielen und einem erweiterten definierten Sanierungsgebiet. ___________________________________________________________________________ Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße Hier ging es um die förmliche Verlängerung des Sanierungszeitraums für das Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße in Bayreuth. Bereits im Jahr 2004 beschloss der Stadtrat die Festlegung des Sanierungsgebiets „G“ mit Zielen wie „Wohnen in der Innenstadt“ und „Dienstleistungen“. Aktuelle Herausforderungen im Einzelhandel und Leerstand in der Innenstadt erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele. Der Gebäudekomplex Eysserhauspassage, Reichshof und Schlossgalerie muss als neuer Ankerpunkt entwickelt werden. Auch der öffentliche Verkehrsraum, insbesondere um den La-Spezia-Platz herum, muss verbessert werden. Der bisherige Sanierungszeitraum endet im Oktober 2025; eine Verlängerung um zwei Jahre wird angestrebt, um die Sanierungsziele zu aktualisieren und die Kontinuität zu sichern. Demgemäß wurde einstimmig beschlossen, den Sanierungszeitraum für das Sanierungsgebiet „G“ Kanalstraße gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum Dezember 2028 zu verlängern. ___________________________________________________________________________ Klimagerechte Umgestaltung des Straßenmarktes St. Georgen Im Rahmen einer Hitzeschutzstrategie für St. Georgen und Burg wurde ein Handlungskonzept entwickelt, das Maßnahmen zur Klimaanpassung umfasst. Zentrale Maßnahme ist die Begrünung des historischen barocken Straßenmarktes, um die Hitzebelastung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Dabei soll die Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen: Der erste Abschnitt umfasst die Begrünung zwischen Kellerstraße und Bernecker Straße, während der zweite Abschnitt das Umfeld der Ordenskirche betrifft. Bemerkenswert ist dabei der Umstand, dass die zu pflanzenden Bäume – französische Burgenahorne – über unterirdische Rigolen mit Wasser versorgt werden sollen, so dass sie bessere „Überlebenschancen“ hätten als etwa die Bäume in der Bahnhofstraße. Die Planung, die in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgte, findet grundsätzlich die Zustimmung unserer Fraktion. Im Hinblick auf eine barock-typischere Gestaltung gaben wir allerdings zu bedenken, ob nicht gleichzeitig eine zweite, parallele Baumreihe auf der Ostseite der Straßenzuges errichtet werden sollte. Dies würde auch der angestrebten Verbesserung des örtlichen Mikroklimas dienen. Im Ergebnis soll nun zunächst der erste Bauabschnitt zwischen Kellerstraße und Ordenskirche mit in Aussicht gestellten Förderquoten von 60 % bzw. 80 % angegangen werden. Im weiteren Verfahren soll dann in einem zweiten Bauabschnitt der Platz um die Ordenskirche beplant werden und die Frage einer weiteren, zweiten Baureihe im historischen Straßenzug geprüft werden. ___________________________________________________________________________ Bebauungsplanverfahren Nr.1/25 „Hirschbaumstraße-Ost“ Aufgrund anhaltend hoher Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet wurde in der Juli-Stadtratssitzung ein Einleitungsbeschluss hinsichtlich eines Bebauungsplanverfahrens „Wohngebiet Hirschbaumstraße-Ost“ mit dem Ziel einer maßvollen städtebaulichen Arrondierung des bestehenden Wohngebietes gefasst. Sinn dieses Verfahrens ist es gewesen – wie in jedem förmlichen Bebauungsplanverfahren –, die tatsächliche Realisierungsmöglichkeit des Vorhabens unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten zu überprüfen, also insbesondere festzustellen, ob etwa ökologische, verkehrstechnische oder sonstige Fragen entgegenstehen und eine ordnungsgemäße Erschließung des vorgesehenen Areals gesichert ist. Erst dann kann eine sachgerechte und an objektiven Kriterien orientierte verantwortliche Entscheidung getroffen werden. Nach dem Einleitungsbeschluss vom Juli dieses Jahres liegen bislang naturgemäß noch keine inhaltlichen Prüfergebnisse unter allen zu beachtenden Kriterien vor. Aufgrund des Verhaltens der Kollegen Dr. Hohl und Wedlich – die Position der CSU-Fraktion hierzu wurde mehrfach klargestellt – ist nun ein Antrag auf sofortige Aufhebung des B-Planverfahrens eingegangen mit dem Argument, hätte man um die persönliche Beteiligung der beiden Kollegen gewusst, wäre der Einleitungsbeschluss doch abgelehnt worden. Nun kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Einleitungsbeschluss – persönliche Befangenheit der beiden Kollegen hin oder her – wirksam zustande gekommen ist, weil der Beschluss auch ohne die beiden Stimmen der Kollegen eine – wenn auch knappe – Mehrheit gefunden hätte. Nun aber vorschnell die Entscheidung vom Juli 2025 ohne jegliche inhaltliche Sachprüfung und ohne irgendwelche objektiven Prüfergebnisse aus rein persönlichen Gründen wieder zu kippen, nur weil zwei Kollegen fälschlicherweise an der Entscheidung mitgewirkt haben, ist aus unserer Sicht völlig unprofessionell, angesichts des bestehenden Wohnraumbedarfs in Bayreuth geradezu unverantwortlich und ganz offensichtlich nur von persönlichen Animositäten gegen die beiden Kollegen anstatt von sachlichen Überlegungen getragen. Die Verwaltung hatte stattdessen einen klugen Vorschlag unterbreitet, zunächst zu versuchen, städtischerseits das Eigentum an den restlichen Planungsgrundstücken zu erwerben und danach das Verfahren objektiv und nach ausführlicher Prüfung aller sachlicher Kriterien ordnungsgemäß weiterzuführen, um am Ende eine inhaltlich fundierte, abgewogene Sachentscheidung treffen zu können. Leider gab eine überwältigende Mehrheit im Stadtrat Bayreuth einer bedingungslosen und sofortigen Verfahrenseinstellung den Vorzug. Damit werden bedauerlicherweise erneut bauwillige Familien, die händeringend auf der Suche nach Wohnbaugebieten in der Stadt sind, ins Umland vertrieben. ___________________________________________________________________________ Interfraktioneller Antrag betr. die Schwimmhalle GMG Auf Antrag der SPD-, BG-, JB- und FDP-Stadtratsfraktion berichtete die Verwaltung über den aktuellen Sachstand betreffend die Kleinschwimmhalle am Graf-Münster-Gymnasium in Bayreuth und die Notwendigkeit eines Neubaus aufgrund der seit Jahren bekannten baulichen Mängel. Bereits seit Jahren wird die Entscheidung über die Zukunft der Kleinschwimmhalle aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bayreuth verschoben. Am 1. August 2024 musste der Betrieb der Kleinschwimmhalle aufgrund unzureichender Standsicherheit eingestellt werden, seit Februar 2025 müssen die Schüler auf den Schwimmunterricht verzichten. Eine Bedarfs- und Bestandsanalyse zeigte, dass der Bedarf an Sportflächen in Bayreuth grundsätzlich gedeckt ist, jedoch nicht genügend Schwimmflächen für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen würden. Lt. Auskunft der Regierung von Oberfranken fehlen 112 Schwimmsportklassen, was einen Neubau eines 12,5 x 25 m Schwimmbeckens förderfähig machen würde. Eine Sanierung der bestehenden Halle wurde hingegen als unwirtschaftlich eingestuft, da energetische Standards nicht erreicht werden können. Die Finanzierungssituation für eine Ersatzlösung stellt sich -insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt- als schwierig dar: Das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet eine Förderquote von 45 % für Projekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. Barrierefreiheit und Nutzung erneuerbarer Energien. Der Neubau einer Kleinschwimmhalle könnte aber viele dieser Kriterien nicht erfüllen, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Das bayerische Förderprogramm für Schwimmbäder fördert nur Sanierungen, nicht aber Neubauten. Die geschätzten Kosten für einen Neubau einer Schwimmhalle variieren je nach Beckengröße: 8 x 16,66 m: ca. 7,3 Mio. € 10 x 20 m: ca. 9,6 Mio. € 12,5 x 25 m: ca. 11,7 Mio. € Die Alternative einer Einfeldturnhalle mit einem Spielfeld von 27 m x 15 m würde voraussichtlich 5,5 Mio. € kosten, würde aber niedrigere Betriebskosten aufweisen. Im Ergebnis wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Projektskizze für das Bundesförderprogramm bis zum 15. Januar 2026 einzureichen und weitere Co-Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die finanzielle Belastung für die Stadt Bayreuth wird dabei nach Abzug der Fördermittel auf ca. 10 Mio. € geschätzt. Erst dann wird eine weiterführende Entscheidung zu treffen sein. ___________________________________________________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion, wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht, Fraktionsvorsitzender |