Fraktionsnewsletter November 2025
| Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion, auch in der November-Sitzung des Stadtrates Bayreuth gab es wieder einige interessante Tagesordnungspunkte. Wie immer informieren wir Sie hier aus erster Hand: Vereidigung von Julia Förster-Oetter als neue Stadträtin Wie berichtet hat Stadtrat Frank Hofmann infolge der BG-Amigo-Affäre mit Ablauf des 31.10.2025 sein Stadtratsmandat niedergelegt. Wie bereits berichtet hat er als Stadtrat an einem Bebauungsplanverfahren (Nr.1/24 „Technologieachse an der Universitätsstraße“) mitgewirkt, obwohl er bereits zuvor – im August 2023 – in seiner Eigenschaft als Immobilienmakler einen Vermittlungsauftrag angenommen hatte, ein dortiges Grundstück zu vermarkten: Ein klarer Fall der Befangenheit i.S. des Art. 49 BayGO, in dessen Rahmen auch noch im Gegensatz zu den Kollegen Hohl und Wedlich, die sich kürzlich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, auch noch Geld geflossen ist. Als nächste gewählte Listennachfolgerin der Partei BG hat nun Frau Julia Förster-Oetter die Berufung zum ehrenamtlichen Mitglied des Stadtrats Bayreuth angenommen und wurde in der November-Sitzung gemäß Art. 31 Abs. 4 BayGO vereidigt. ___________________________________________________________________________ Umbesetzung von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien Infolge des Nachrückens von Frau Julia Förster-Oetter wurden auch umfangreiche Neu- und Umbesetzungen im Stadtratsausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien erforderlich. Im Wesentlichen rückte Frau Julia Förster-Oetter in die bislang von Frank Hofmann innegehabten Gremien nach. ___________________________________________________________________________ Empfehlung der Bürgerversammlung betr. ein Beratungs- und Förderprogramm zur Fassadenbegrünung Im Rahmen der Bürgerversammlung am 30.9.2025 wurde aus der Bürgerschaft der Antrag gestellt, dass die Stadt Bayreuth ein Beratungs- und Förderprogramm zur Fassadenbegrünung auflegt. Von Seiten des Amtes für Städtebauförderung wird seit Jahren das sog. „Fassadenprogramm“ angeboten. Hier können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt Fördermittel auch für eine Fassadenbegrünung gewährt werden. Nachdem die Richtlinie für dieses Programm bereits in die Jahre gekommen ist, soll diese überarbeitet werden und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen nochmals deutlich herausgestellt werden. Darüber hinaus hat das Amt für Umwelt- und Klimaschutz ab 2026 geplant, eine Förderung für grün-blaue Infrastruktur („grün-blaues Bayreuth“) aufzulegen. Hierbei sollen vor allem kleinere Maßnahmen gefördert werden, da der Gesamtumfang der Fördermittel derzeit auf 15.000,- € beschränkt ist. Das Stadtgartenamt wird im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten die fachliche Beratung übernehmen. Zusätzlich hat Oberbürgermeister Thomas Ebersberger das Stadtgartenamt angewiesen, etwa 500 Kletterpflanzen zu ziehen, die dann im Frühjahr an interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abgegeben werden können. ___________________________________________________________________________ Erlass einer Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet Bayreuth Nach bewährter Praxis wurden wiederum die Modalitäten für die Wahlwerbung und Wahlplakatierung aus Anlass der Kommunalwahl am 08.03.2026 festgelegt. Um den Wahlkampf und insbesondere die Plakatierung in geordneten Bahnen zu halten und Wildwuchs zu vermeiden, wurde wieder eine Richtlinie entworfen, deren darin geregelten Modalitäten sich an den Richtlinien der Wahlen vergangener Jahre orientieren. Danach werden den Parteien wieder gebührenfrei entsprechende Infostände in der Fußgängerzone für Wahlkampfzwecke überlassen, städtische Sonderanschlagtafeln errichtet und mobile Großflächen zugelassen. In den letzten sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien insgesamt maximal 200 Einzelplakate im Stadtgebiet aufstellen bzw. an Laternenmasten anbringen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mitbewerber wiederum an die getroffene Übereinkunft halten, damit der Wahlkampf insgesamt fair und geordnet ablaufen kann. ________________________________________________________ Sicherheitslage an der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOH) Aufgrund mehrerer Anträge, insbesondere auch unserer Fraktion, berichteten Vertreter der Polizeiinspektion und die Verwaltung über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheitssituation am ZOH und anderen neuralgischen Punkten in unserer Innenstadt. Die objektive Sicherheitslage stellt sich nach Angaben der Polizei durchaus positiv dar, es gebe keinerlei Anlass zur Besorgnis. Dennoch müsse man das subjektive Sicherheitsempfinden einzelner Bevölkerungsgruppen ernst nehmen. Daher werden künftig eine Reihe weiterer Verbesserungen vorgesehen, wie etwa gemeinsame Begehung der ZOH durch STW, Stadt und PI in den Abendstunden, Überprüfung der Beleuchtung an der ZOH und an anderen „Dunkelorten“, eine Beschallung des unteren Gebäudebereichs der Maxpassage mit klassischer Musik, u.a. auch mit Wagner-Musik. Merkwürdig mutete das Argument der Verwaltung an, eine Steigerung der Präsenz von Polizei und Sicherheitswacht würde zu einer Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls führen, gerade weil eben verstärkt Polizei sichtbar wäre. Als CSU-Fraktion halten wir aber eine stärkere Präsenz von Polizei und Sicherheitswacht gerade als Präventionsmaßnahme für geeignet, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Die Installation von Überwachungskameras hält die Verwaltung darüber hinaus derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen für nicht zulässig; hierfür fehle es an einer erforderlichen „ungünstigen objektiven Sicherheitslage“. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dies zuließen, wäre die Verwaltung aber offen für eventuelle künftige Videoüberwachungskonzepte an neuralgischen Punkten. Der Plan, Passagen und Bereiche „durch gezielte Beschallung mit klassischer Musik, auch Wagner Musik, für unerwünschte Personengruppen unattraktiv“ zu machen, halten wir für verfehlt. Er impliziert ja nicht nur, dass der zu vertreibende Personenkreis keinen Zugang zur Kultur hat, klassische Musik und insbesondere Wagner daher als negativ, ja abstoßend empfindet und sich deshalb dadurch „vertreiben“ lässt; darüber hinaus erscheint es absurd, dass sich die Wagner-Stadt Bayreuth am Vorabend des Jubiläums „150 Jahre Bayreuther Festspiele“ anschickt, Wagnersche Musik negativ zu besetzen und geradezu als „Vertreibungsinstrument“ zu kommunizieren. ___________________________________________________________________________ Privatisierung des städtischen Krematoriums? Aufgrund eines Antrages unserer CSU-Fraktion sollten die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer eventuellen Privatisierung des Krematoriums durch die Verwaltung geprüft werden, da der städtische Haushalt seit vielen Jahren durch notwendige und teils erhebliche Investitionen in das Krematorium am Südfriedhof belastet wird. Die erforderlichen Investitionen müssen von der Stadt aufgebracht und finanziert werden, obwohl es sich um einen Gebührenhaushalt handelt. Hierzu wurde festgestellt, dass als letzte größere Investition die Errichtung der Filteranlage im Jahr 2000 durchgeführt wurde. Ansonsten wurden vom Tiefbauamt keine neuen Investitionen veranlasst. Die Umbaumaßnahmen im Krematorium durch das Hochbauamt zur Einführung der zweiten Leichenschau im Jahr 2025 waren aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig. Die hierdurch verursachten Mehrkosten würden für den Betrieb gewerblicher Art auf das Entgelt umgelegt. Als Zukunftsinvestition steht mittelfristig die Erneuerung der beiden vorhandenen Ofenlinien und evtl. die Erweiterung durch eine dritte Ofenlinie an. Diese Investition ist notwendig und zweckmäßig, da die Feuerbestattungen im Trend liegen und noch weiter zunehmen werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 2 Millionen Euro prognostiziert; diese Investition kann über 40 Jahre abgeschrieben werden. Beim Krematorium handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art, der nicht über den Gebührenhaushalt finanziert wird. Hier können, anders als im Friedhof, auch Gewinne erwirtschaftet werden. In den letzten 5 Jahren wurden durchschnittlich 60.000 € Gewinn pro Jahr erzielt, die nicht zweckgebunden sind und daher im städtischen Haushalt gut verwendet werden können. Im Ergebnis erscheint eine eventuelle Privatisierung des Krematoriums daher nicht sinnvoll, sodass diese Frage als geklärt gelten darf. ___________________________________________________________________________ Vorstellung der Entwurfsplanung für den neuen Kinderspielplatz an der Äußeren Badstraße Seit vielen Jahren ist der Spielplatz an der Äußeren Badstraße geschlossen, weil seinerzeit eine erhebliche Kontaminierung des Geländes mit gefährlichen Giftstoffen festgestellt wurde. Nach einem umfangreichen Bodenaustausch kann nun ein neuer Spielplatz errichtet werden, der an dieser Stelle gerade für Familien mit kleineren Kindern gute Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten bietet. Es ist ein wichtiger innerstädtischer Spielplatz zwischen Neue Heimat und Hammerstatt und von beiden Stadteilen aus sehr gut fußläufig zu erreichen. Die nun vorliegende Entwurfsplanung strukturiert mit Geländemodellierungen den Spielplatz in mehrere altersbezogene Bereiche und verbessert die Aufenthaltsqualität erheblich. Der Spielplatz wird so vor allem für die kleineren Kinder übersichtlicher. Die vordefinierten Räume geben Kleinkindern Schutz und steigern die Spannung am Entdecken. Die Bereiche im Zentrum des Spielplatzes werden zusätzlich zu den Hügeln noch durch einen Weg gegliedert und verbunden. Dieser kann einerseits als Bahn für Rollspielzeug (Roller, Bobbycar, Skooter), andererseits aber auch als barrierefreier Zugang zu den einzelnen Spielgeräten genutzt werden. Zusätzlich dient er im Sinne der Inklusion der Strukturierung des Spielplatzes und der Auffindbarkeit der Spielgeräte. Die Kosten des neuen Spielplatzes belaufen sich auf insgesamt 570.000,- €, entsprechende Förderanträge sind bereits gestellt. Die Umsetzung ist für 2026 geplant. ___________________________________________________________________________ Sonstiges Im Übrigen wurde die Freigabe von Mitteln des Finanzhaushalts 2025 und von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 beschlossen, mit denen beispielsweise wichtige IT-Investitionen, die Sanierung des Pausenhofs der Jean-Paul-Schule, des Altstadtbades, der Fortgang des Neubaus der Gewerbliche Berufsschule und verschiedene Anschaffungen für unseren Bauhof vorangetrieben werden können. Außerdem wurden die Jahresabschlüsse 2024 der von der Stadt Bayreuth verwalteten Almosenkastenstiftung, Leers’schen-Stiftung, der Vereinigten Armen- und Krankenstiftung sowie der Alois Lill-Stiftung vorgelegt und gebilligt, die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bayreuth geändert und neue Richtlinien für das Pflegekinderwesen nach § 33 SGB VIII verabschiedet. ___________________________________________________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion, wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung. Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit. Ihre CSU-Stadtratsfraktion Dr. Stefan Specht, Fraktionsvorsitzender |