Fraktionsnewsletter Dezember 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
 
in der Dezember-Sitzung des Stadtrates Bayreuth, der letzten Sitzung in diesem Jahr, hatten wir 40 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Das meiste davon waren Routineangelegenheiten. Über die interessantesten Tagesordnungspunkte informieren wir Sie hier wieder aus erster Hand:
 
 
 
Bürgschaften für den Krankenhauszweckverband Bayreuth .
 
Mit Errichtung des Krankenhauszweckverbandes (KHZ) wurde diesem die Aufgabe der stationären Patientenversorgung durch die Verbandsmitglieder übertragen. Zum Betrieb seiner Einrichtungen hat der KHZ die Klinikum Bayreuth GmbH gegründet. Obwohl die aktuell durchgeführten Sanierungspläne im Klinikum zu greifen beginnen, tat sich jetzt aufgrund verschiedener externer Faktoren (verzögerter Verkauf der MCO-Gebäude an den Freistaat Bayern; Sparpaket des Bundes zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherungen, aber zulasten der Kliniken) ein kurzfristiger Finanzierungsbedarf auf. Auch wenn es vorliegend möglich gewesen wäre, sollte aber von direkten Umlagezahlungen durch Stadt und Landkreis Bayreuth abgesehen werden. Für den notwendigen Bau der neuen Apotheke, den Defizitausgleich bei ambulanter Notaufnahme und Geburtshilfe/ Kinderklinik und den geplanten Neubau der beiden Appartementhäuser für neue Mitarbeiter wurde stattdessen eine Ausfallbürgschaft der Stadt Bayreuth i.H.  ca. 20 Mio Euro beschlossen.
 
 
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Direktvergabe des ÖPNV an die Stadtwerke Bayreuth
 
Die Stadt Bayreuth ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne des Personenbeförderungsgesetzt (PBefG).
Als solche ist sie zuständig für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Bayreuth.
 
Derzeit werden die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Bayreuth von der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erbracht. Der aktuelle öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2026.
 
Vor der Erteilung eines neuen langlaufenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH hat die Stadt Bayreuth ein feststehendes, komplexes und zeitlich anspruchsvolles Verfahren durchzuführen.
 
Um eine Gefährdung des angesetzten Zeitplans zu vermeiden, wurden zunächst die strukturellen und textlichen Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beschlossen. Der beschlossene Entwurf des öffentlichen Dienstleistungsauftrags dient dann als Grundlage für die weitere Abstimmung mit der Finanzverwaltung und den darauf bezogenen Antrag auf verbindliche Auskunft gemäß § 89 AO zur Steuerneutralität und Querverbundkompatibilität.
 
Mit diesem Beschluss ist noch keine Festlegung auf das finale Leistungsangebot oder die konkreten Aufgaben der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH getroffen. Diese bleibt vielmehr der Beschlussfassung zur Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Ablauf der einjährigen Wartefrist im Sommer 2026 vorbehalten.
 
Der endgültige Leistungsumfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit der Umfang des konkreten Leistungsangebotes mit Liniennetzen und Taktfrequenz wird mit der Beschlussfassung über die Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags dann vom Stadtrat Bayreuth im Sommer 2026 festgelegt.
 
 
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Gebührenordnung für Feldgeschworene erhöht
 
Die Gebühren für die ehrenamtliche Tätigkeit der Feldgeschworenen sind in der vom Stadtrat erlassenen Gebührenordnung vom 28.10.2020 derzeit auf 13,00 € pro Stunde für den Feldgeschworenen bzw. auf 14,00 € für den Obmann festgesetzt.
Nachdem die geltenden Stundensätze in den letzten 5 Jahren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wurden und die Erhöhung der Stundensätze einen größeren Anreiz bei der Nachwuchsgewinnung schaffen soll, sind nun die Stundensätze künftig jeweils um 2,50
€ erhöht worden.
 
 
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Straßenbenennung einer Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet Oberobsang
 
An der Stadtgrenze Bayreuths zu Heinersreuth wird bekanntlich von der Brauerei Maisel eine neue Produktionsstätte errichtet.
Der Stadtrat Bayreuth hat nunmehr beschlossen, die als Ortsstraße gewidmete Erschließungsstraße zu den neuen Gewerbegebiet passend als „Brauhausweg“ zu benennen.
 
 
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Vergaberichtlinien für die Zulassung zum Bürgerfest
 
Das Bayreuther Bürgerfest übt als traditionsreiches Fest eine besondere Anziehungskraft aus und stellt eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bayreuth dar.
Die Vergabe von Standplätzen auf derartigen Festen muss nach der bestehenden umfangreichen Rechtsprechung anhand von vorher festgelegten Zulassungskriterien erfolgen. Bei der Festlegung der Zulassungskriterien besteht ein Ausgestaltungsspielraum, jedoch müssen die anzuwendenden Kriterien hinreichend klar und präzise formuliert sein, damit sich Bewerber auf diese einstellen können. Ein transparentes Zulassungsverfahren setzt voraus, dass alle entscheidungsrelevanten Kriterien vorab bekanntgegeben werden.
Auf Basis dieser nunmehr erlassenen Vergaberichtlinien werden die Standplätze auf dem Bürgerfest jährlich neu vergeben. Die Organisation und Durchführung des Bürgerfestes ist derzeit der Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH (BMTG) übertragen. Diese  hat daher alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage der Vergaberichtlinie zu sichten und einen schriftlichen Konzeptvorschlag mit Entwurfsplanung über die genaue Einteilung des Festgeländes zu erstellen. Dieser bildet dann die Grundlage für die zu treffenden
verbindlichen Zulassungsentscheidungen der Stadt Bayreuth.  
 
 
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Änderung der Hundesteuersatzung: Nunmehr Steuerbefreiung für Assistenzhunde
 
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bayreuth regelt in § 2 Nr. 3, dass das Halten von Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, steuerfrei ist.
Zum gegenwärtigen Sachstand gilt die Steuerfreiheit nicht für sog. Assistenzhunde. Nach der Gesetzesdefinition ist ein Assistenzhund ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat Bayreuth nun die entsprechende Anpassung der
Hundesteuersatzung und die steuerliche Gleichbehandlung von Assistenzhunden.
 
 
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Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Hohereuth/ Seulbitz“
 
Nach der Stilllegung des Hotelbetriebs des ehemaligen Waldhotels Stein wurden Teile der Liegenschaften in den vergangenen Jahren einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt.
 
Vorgesehen ist nun, an der Stelle des in der bestehenden Form aktuell nicht mehr nutzbaren Baurechts („Sondergebiet Kurheim“) eine städtebauliche Neuordnung für ein zukünftiges Wohngebiet vorzunehmen. Geplant ist eine Arrondierung des auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1/84 entstandenen nördlich und westlich an den Geltungsbereich angrenzenden Wohngebiets. Anstelle des nicht mehr benötigten Baurechts für ein Sondergebiet am östlichen Rand des Stadtteils Seulbitz, zwischen Hohereuth und Seulbitzer Straße soll nun eine wohnbauliche Nutzung ermöglicht werden.
 
Ziel der Planung ist es, die Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen und damit die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Wohnbebauung mit Einzelhäusern zu schaffen. Die geplanten überwiegend freistehenden Einzelhäuser sollen sich hinsichtlich Maßstab und Lage harmonisch in die umgebende Wohnbebauung einfügen.
 
Gleichzeitig soll ein Teil der bereits vorhandenen Wohnbebauung planungsrechtlich gesichert werden; denn ein bereits vorhandenes Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohneinheiten und drei Einzelhäuser sollen erhalten werden.
 
Aufgrund des Waldbestands innerhalb des Geltungsbereichs wird daran angrenzend ein großer Teil im Süd-Osten als private Grünfläche festgesetzt, welche für eine bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen soll. Die Planung legt diese ökologischen Rahmenbedingungen zu Grunde und nimmt damit Rücksicht auf schützenswerte Strukturen und die naturräumlichen Gegebenheiten.
 
Der Stadtrat Bayreuth beschloss auf dieser Basis die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer gesonderten Umweltprüfung.
 
 
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Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Wohngebiet zwischen Justus-Liebig-Straße und Schwindstraße“
 
Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand um den Menzelplatz zwischen Schwindstraße und Justus-Liebig-Straße, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau (Geschossigkeit zwischen III und VII Vollgeschossen) und umgebende Außenfreiflächen (meist Abstandsgrün mit Platzgestaltung Menzelplatz, Spiel-/Sportmöglichkeiten sowie Erschließungs- und Stellplatzflächen) geprägt ist.
 
Die GEWOG strebt im Zuge einer gesamthaften städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle Nachverdichtung an. Hierdurch soll neuer, dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden und der Wohnungsbestand zukunftsfest ausgerichtet werden. An einem städtebaulich integrierten Standort mit guter verkehrlicher Anbindung (Maßnahme der Innenentwicklung) kann damit ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld (Aufenthaltsqualität) aufgewertet werden.
 
Aufgrund der Möglichkeit, im Zuge der Nachverdichtung hier preisgünstigen Wohnraum, der bei Gelegenheit auch öffentlich gefördert wird, zu schaffen, hat die Stadt Bayreuth ein gesteigertes kommunales Interesse daran, dass die GEWOG Wohnungsbau und Wohnungsfürsorgegesellschaft mbH ihre Planungsabsichten verwirklichen kann.
 
Um die geplante Entwicklung zu steuern, soll daher ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Aufgrund der spezifischen Anforderungen (Prägung durch Umgebungsbebauung, § 34 BauGB) ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB ausreichend. Die Wahl eines einfachen Bebauungsplans erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass parallel eine vertiefende Untersuchung zu den vorhandenen Frei- und Grünflächen im Plangebiet durchgeführt wird (Vorbereitende Untersuchungen „Altstadt / Menzelplatz“ gem. § 141 BauGB). Diese Analyse erfolgt insbesondere unter den Aspekten Klima, Klimaanpassung und Klimaresilienz, um die unbebauten Flächen aufzuwerten und ihre Funktion für das städtische Mikroklima zu stärken. Im Bebauungsplan sollen insbesondere Festsetzungen zur Regelung der zulässigen Geschossigkeit, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Erschließung getroffen werden.
 
Der Stadtrat Bayreuth stimmte den vorliegenden Planungen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/25 „Nachverdichtung Wohngebiet zwischen Justus-Liebig-Straße und Schwindstraße“ sowie der entsprechenden Fortführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren zu.
 
 
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Sanierung Schokofabrik: Bericht über die aktuelle Förderkulisse und weiteres Vorgehen
 
Der Stadtrat hat am 25.01.2023 dem Entwurf mit Gesamtkonzept des denkmalgeschützten Industriegebäudes der Schokofabrik zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt durch die mit der Planung beauftragten Büros bis zur Baueingabereife weiterzuführen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
 
Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen wurden erarbeitet und zusammengestellt. Die Baugenehmigung liegt seit 24.06.2024 vor.
 
Als nächster Schritt waren Fördergespräche mit potentiellen Fördergebern zu führen, um mögliche Förderszenarien abzuklären. Dies erfolgte im Sommer 2024. Zur abschließenden Koordination fand am 23.10.2024 eine Videokonferenz mit allen interessierte, potentiellen Fördergebern statt. Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss am 10.12.2024 und dem Stadtrat am 18.12.2024 vorgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt wäre eine Förderquote von 74,2% bis 89,2% erreichbar gewesen. Der Eigenanteil der Stadt lag seinerzeit zwischen 1.180.000 € und 2.815.000 €.
Inzwischen ist bedauerlicherweise mit erheblichen Kostensteigerungen gegenüber den bisher vorliegenden Kostenschätzungen zu rechnen. Außerdem sollen durch die Verwaltung die bisherigen Förderprogramme geprüft, weitere aktuelle Förderprogramme durchforstet und ein neues Finanzierungskonzept entwickelt werden.
 
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth entsprechend dem Gutachten des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.12.2025, die Behandlung in den Gremien zunächst zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, mit aktualisierten Kosten und einem neuen geprüften Förderszenario im Juli 2026 erneut zu berichten.
 
 
 
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Sodann schlossen sich noch 19 nichtöffentliche Tagesordnungspunkte an, so dass die letzte Stadtratssitzung in diesem Jahr erst gegen 20:00 Uhr endete.
 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen kleinen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben. Wir danken Ihnen an dieser Stelle für alle Unterstützung, alle Anregungen und alle konstruktive Kritik, die Sie uns in dem nun bald zuende gehenden Jahr haben zuteil werden lassen. Für unsere Stadtratsarbeit sind wir immer auf Ihr Feedback angewiesen.
 
Deshalb stehen Ihnen natürlich auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen oder Anregungen persönlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege jederzeit gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie weiterhin bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
Für heute wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr, das uns mit den Kommunalwahlen am 08. März 2026 ja besondere Herausforderungen bereit hält!
 
Bitte helfen Sie mit, dass wir mit Oberbürgermeister Thomas Ebersberger an der Spitze und einer starken CSU-Stadtratsfraktion die Zukunft unserer Stadt weiterhin kraftvoll gestalten können!
 
 
Mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 18.12.2025 um 18:53 Uhr