Abwicklung beschlossener Bauprojekte

Antr. externe Vergabe von Planungsleistungen (07.03.2020)

Zügigere Abwicklung beschlossener Bauprojekte
und externe Vergabe von Planungsleistungen
Hier: Antrag nach § 15 GeschO

Bayreuth, den 07. März 2020

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

immer wieder kommt es aus Kapazitätsgründen zu ärgerlichen Verzögerungen bei der Umsetzung beschlossener Bauprojekte, sei es bei Sanierung, Erweiterung oder auch bei Neubauvorhaben. Die Folge derartiger Verzögerungen sind absehbare und nicht unerhebliche Mehrkosten insbesondere durch zwischenzeitliche Planungs- und Baukostensteigerungen, die künftige Haushalte stark belasten.

Namens der CSU-Stadtratsfraktion stellen wir daher folgenden

Antrag:

Sofern beschlossene und vom Stadtrat Bayreuth verabschiedete Baumaßnahmen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung durch eigene Planungsleistungen städtischer Dienststellen auf den Weg gebracht werden können und eine zügige Umsetzung durch eigene Dienststellen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht gewährleistet werden kann, sind diese Leistungen unverzüglich an externe Architektur- und Ingenieurbüros in Stadt und Landkreis Bayreuth in Form einer einfachen Ausschreibung zu vergeben.


Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 07.03.2020 um 17:39 Uhr