Kategorie: Allgemein

Sommerempfang der CSU-Stadtratsfraktion

Beim diesjährigen Sommerempfang der CSU-Stadtratsfraktion ist Staatsminister Joachim Herrmann gerne als Ehrengast nach Bayreuth gekommen. Die ca. 200 Gäste erleben im wunderschönen Ambiente von Schloß Schloss Colmdorf einen geselligen Vormittag bei bestem Wetter, mit gutem Essen (von Stadtrat und Metzgermeister Helmut Parzen) und musikalischer Umrahmung. Die hervorragende Rede von Innenminister Joachim Herrmann mit Klartext zu Bayern und den bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen – zeigt auf, dass es in Bayern auf Sicherheit und Stabilität ankommt. Als Gegenpart zu der teilweise chaotisch und inkompetent agierenden Ampel-Regierung in Berlin, bietet die CSU eine solide, bürgernahe Politik. Gemeinsam arbeiten wir über alle Gremien hinweg für die Region, für die Menschen … für die Zukunft von uns allen.

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 24.07.2023 um 15:50 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,




die Februar-Stadtratssitzung stand ganz unter dem Zeichen der Verabschiedung des Haushalts 2023 für die Stadt Bayreuth.
 
Bereits am 2. Februar hatten wir das umfangreiche Haushaltswerk ganztägig beraten.
Der Haushalt ist geprägt einerseits von einer Vielzahl liegengebliebener Investitionen aus der Amtszeit der Vorgängerin unseres jetzigen Oberbürgermeisters, insbesondere im Schulbereich. So sind insgesamt Investitionen in der Größenordnung von über 134 Mio Euro vorgesehen.
 
Andererseits sind derzeit erhebliche Steuermindereinnahmen, vor allem im Bereich der Gewerbesteuer, zu verkraften. Diese beliefen sich beispielsweise in unserem Rekordjahr 2017 noch auf fast 110 Mio Euro, während wir für das Jahr 2023 nur noch mit Gewerbesteuereinnahmen von 57,9 Mio Euro rechnen können.
 
Im Ergebnis ist es aber gelungen, einen ausgewogenen und vor allem genehmigungsfähigen Haushalt zusammenzustellen, der auch im Plenum eine große Mehrheit fand.
Lediglich die gewohnte Verhinderungskoalition aus AfD, Grünen und Freien Wählern (die sich in Bayreuth ja „Bayreuther Gemeinschaft“ nennen) lehnten die Haushaltssatzung ab. Dass eine Nichtverabschiedung des Haushalts faktisch einen Investitionsstopp in Bayreuth bedeutet hätte und in diesem Fall auch die vorgesehenen freiwilligen Leistungen für unsere engagierten Vereine und Verbände nicht hätten ausbezahlt werden können, hat die vereinigte Ablehnungsfront dabei offenbar nicht bedacht…
 
Wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.
 
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 24.02.2023 um 20:17 Uhr

Haushaltsrede des Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Referentinnen und Referenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bayreutherinnen und Bayreuther im Zuschauerraum und im Livestream,




aus gegebenem Anlass möchte ich meiner Haushaltsrede heuer ausdrücklich den Dank voranstellen.
 
Dies deshalb, weil es in finanziell schwierigen Zeiten nicht nur eine besondere Herausforderung ist, einen Haushalt in all seinen vielfältigen Positionen zu debattieren und letztlich zu verabschieden, sondern weil die notwendigen Vorarbeiten hierzu, also das Zusammenstellen und Erarbeiten des Haushaltsentwurfs mit all seinen Teilhaushalten, das Einspeisen von Kürzungsbeschlüssen und vielfältigen Änderungen heuer ein ganz besonderer Kraftakt waren.
 

Dank also vor allem unserem Finanzreferenten Michael Rubenbauer, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzreferat und der Kämmerei, aber auch allen anderen Referentinnen und Referenten, unseren Dienststellenleitern mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für die heuer besonders schwierige Vorbereitung im Vorfeld der Haushaltsaufstellung, sondern auch darüber hinaus für die ganzjährig gute, professionelle und immer aufgeschlossene Zusammenarbeit!
 
 
 
I.
 
Auf der Basis ihres Zahlenwerkes haben wir heuer einen Haushalt debattiert, der in erster Linie von zwei Faktoren geprägt ist:
 
Zum einen stellt er im Wesentlichen nur ein Abbild dessen dar, was dieser Stadtrat unterjährig im vergangenen Jahr an Projekten beschlossen hat.
Dabei war uns in den zurückliegenden Debatten bereits klar, dass wir heuer und für längere Zeit nur die absolut zwingendsten und notwendigsten Maßnahmen werden fortführen können.
Für das sogenannte „nice-to-have“ bleibt momentan kaum mehr Raum.
 
Zum anderen ist dieser Haushalt geprägt von einem gravierenden Einnahmerückgang insbesondere bei unserer Gewerbesteuer. Der Vergleich zu unserem Rekordjahr 2017, als wir fast 110 Mio € Gewerbesteuer vereinnahmen konnten, macht deutlich, dass wir heute nahezu mit der Hälfte der damaligen Gewerbesteuereinnahmen auskommen müssen.
 
 
Wir haben also eine Situation, in der wir in erster Linie den enormen Investitionsstau der letzten Jahre aufzuarbeiten haben, den Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Wesentlichen von ihrer Amtsvorgängerin geerbt haben.
Insbesondere im Schulbereich schlagen die viel zu lange aufgeschobenen Investitionen voll zurück und führen dazu, dass wir heute überdurchschnittlich viele und überdurchschnittlich aufwändige Projekte gleichzeitig realisieren müssen.
Dabei ist klar, dass wir allein aufgrund der zwischenzeitlich exorbitant gestiegenen Baukosten heute einen deutlich höheren Finanzierungsaufwand betreiben müssen als noch vor Jahren.
 
Der dringend notwendige Neubau der Gewerblichen Berufsschule oder des überfälligen Stadtarchivs kosten uns eben in den kommenden Jahren wesentlich mehr als wir hätten aufbringen müssen, wenn die entsprechenden Projekte bereits vor Jahren abgearbeitet und realisiert worden wären.
 
Und wenn dann noch politische Fehlentscheidungen hinzukommen, wie etwa das mutwillige Herbeiführen eines Bürgerentscheid gegen den bereits beschlossenen Neubau der Graserschule, dann führt das eben dazu, dass aufgrund vorhersehbarer baulicher Mängel die Sanierungskosten einer alten Schule die Kosten eines Neubaus (der im Übrigen seit Jahren in Betrieb sein könnte) um ein Vielfaches übersteigen.
Das verschärft unsere finanzielle Situation nochmal dramatisch und schränkt unseren Spielraum für anderes  -also auch für die übrigen Schulsanierungen- weiter empfindlich ein.
 
Die Folge liegt auf der Hand:
 
Nach dem heuer erforderlichen Verzehr unserer angesparten Liquiditätsreserven bleibt uns keine andere Wahl, als in den nächsten Jahren massiv in die Neuverschuldung zu gehen.
Der Finanzreferent hat bereits mehrfach aufgezeigt, dass wir im laufenden Finanzplanungszeitraum mit weiteren Kreditaufnahmen von fast 180 Mio  € rechnen müssen, sodass unser Schuldenstand in den nächsten Jahren in exorbitante Höhen steigen wird.
Dass sich andere Städte in vergleichbarer, teilweise sogar noch schwierigerer Lage befinden, ist dabei nur ein schwacher und genau genommen für unsere Stadt eigentlich gar kein Trost.
 
Um unser oberstes Ziel, die Wiederherstellung und langfristige Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit, möglichst bald erreichen zu können, ist deshalb die unverzügliche Einberufung einer „Konsolidierungskommission“ unabdingbar. In den Haushaltsberatungen wurde dies ja bereits von allen Fraktionen begrüßt.
Vollkommen zu Recht hat der Oberbürgermeister ja in seiner Haushaltsrede Professor Oebeke mit den Worten zitiert:
 
„Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt.“
 
Falls uns eben diese Pflicht zum Haushaltsausgleich nicht gelingen sollte, würde das nicht nur faktisch das Ende unserer finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten und damit letztlich unserer kommunalen Selbstverwaltung hier in Bayreuth bedeuten; wir könnten dann auch keinen einzigen Euro an freiwilligen Leistungen mehr für unsere Vereine und Verbände aufbringen und würden damit in weiten Bereichen und nicht nur bei Sport und Kultur wertvolle Strukturen unwiederbringlich zerstören und den gerade in unserer Stadt unglaublich hohen ehrenamtlichen Einsatz weitgehend zunichtemachen.
 
Nichts weniger als das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wäre die Folge, wenn wir heute den gemeinsam erarbeiteten Haushaltsplan nicht verabschieden sollten oder kommende Haushalte nicht mehr rechtsaufsichtlich genehmigt werden würden!
 
Wir müssen also künftig deutlich mehr als bisher sowohl unsere Einnahmen wie unsere Ausgaben im Auge behalten.
 
 
 
II.
 
Auf der Einnahmenseite haben wir relativ wenig unmittelbare Einflussmöglichkeiten.
 
Unsere Hausaufgaben im Zusammenhang mit den Hebesatzerhöhungen für Gewerbesteuer und Grundsteuer, die uns die Regierung so dringend nahegelegt hat, haben wir dabei bis an die Grenze des Zumutbaren erledigt.
Meine Fraktion tat sich sehr schwer mit den beschlossenen Erhöhungen. Auch wenn die damit verbundenen Mehreinnahmen durchaus überschaubar sind und letztlich unseren Haushalt nicht sanieren, so ist es doch das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gewerbebetriebe, die wir grundsätzlich und gerade in schwieriger Zeit eher entlasten müssten, anstatt ihnen noch zusätzliche Lasten aufzubürden.
 
Gleichwohl war es aber bekanntlich eine nachvollziehbare Auflage der Rechtsaufsicht, erst unsere eigenen Steuereinnahmen zumindest auf den bayerischen Durchschnitt anzuheben, bevor wir die regierungsamtliche Genehmigung für die Aufnahme unserer benötigten Kredite beantragen können.
 
Wichtig ist es uns dabei, dass wir künftig bei unseren Investitionen noch stärker diejenigen Maßnahmen und Projekte priorisieren, die geeignet sind, unsere Eigenfinanzierungskraft mittel- und langfristig zu stärken und damit die finanzielle Basis unserer Stadt zu verbreitern.
 
Nur beispielhaft nenne ich hier das RIZ, unsere neue Gewerbliche Berufsschule, oder aber auch unsere neue zweite Festspielreihe „Bayreuth Baroque“ mit ihrer unglaublichen, bereits jetzt messbaren Umwegerentabilität.
 
 
 
III.
 
 
Auf der Ausgabenseite müssen wir uns – ich sagte es bereits – auf die zwingend notwendigen und bereits begonnenen Investitionsmaßnahmen konzentrieren und alles andere zunächst zurückstellen.
 
Dies bedeutet nicht, dass wir das, was wir momentan noch nicht beginnen können, wie z.B. das Richard-Wagner-Gymnasium oder das WWG, die städtische Wirtschaftsschule und andere Projekte, nicht für gleichermaßen notwendig erachten oder etwa für weniger wichtig halten würden.
 
Es gehört aber zwingend zur politischen Ehrlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht jedem alles und sofort zu versprechen, sondern eben auch seriös deutlich zu machen, dass nicht alles auf einmal begonnen werden und sofort umgesetzt werden kann, wenn wir in äußerst angespannter Finanzlage nicht Gefahr laufen wollen, das Große und Ganze zu gefährden.
 
 
 
IV.
 
Ich habe bereits dargestellt, dass die CSU-Fraktion einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt im Bereich Schule und Bildung sieht.
Hier geht es nicht nur unmittelbar um die Schaffung bestmöglicher Startchancen für unsere Kinder, sondern letztlich auch um die Konkurrenzfähigkeit und Zukunftssicherheit des Schulstandorts Bayreuth.
 
Die Gewerbliche Berufsschule etwa ist für den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Bayreuth von besonderer Bedeutung und deshalb für die CSU-Stadtratsfraktion unabdingbar. Die Debatte um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung und das Ziel der bayerischen Staatsregierung, die Meisterausbildung künftig kostenfrei zu stellen, zeigen, dass die Stärkung der beruflichen Erstausbildung immer wichtiger wird. Mit dem Neubau der GBS ist die Stadt Bayreuth dabei Vorreiter einer sich abzeichnenden dynamischen Entwicklung.
Dabei mag es durchaus sein  -und das sollten wir auch selbstkritisch anmerken-, dass wir bei unserem konkreten Neubauprojekt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind. Möglicherweise wäre es aus heutiger Sicht auch eine Nummer kleiner oder schlichter gegangen, ohne die Funktionsfähigkeit der Schule zu beeinträchtigen.
Alles Lamentieren darüber hilft aber nichts, weil ein Planungsstopp, erwogene Umplanungen oder gar ein Moratorium nur zu weiteren erheblichen Kostensteigerungen führen würden.
Dies kann uns also allen nur eine Lehre für künftige Projekte sein.
 
Ähnliches gilt für die Sanierung der Graserschule . Hierzu habe ich bereits eingangs alles Notwendige gesagt. Der Unterschied zur Gewerblichen Berufsschule liegt allerdings darin, dass wir bei der Graserschule vor dem nun eintretenden Desaster bereits frühzeitig gewarnt hatten.
 
Fortführen und weitgehend fertigstellen müssen wir auch unser neues Friedrichsforum. Nach vielen Turbulenzen und mit aller Vorsicht dürfte hier endlich das Ende der Fahnenstange absehbar sein. Bei allen beklagenswerten Kostensteigerungen steht aber für mich fest, dass auch das Friedrichsforum künftig ein wichtiger Standortfaktor für die Attraktivität auch des Wirtschaftsstandorts Bayreuth sein wird.
 
Gut ist es deshalb auch, dass wir nach nochmaliger ausführlicher Diskussion endlich final die Weichen für das so wichtige Regionale Gründer- und Innovationszentrum gestellt haben. Dass auch der Kreistag die überragende Bedeutung des RIZ erkannt hat und sich an den Bau-, vor allem aber auch an den laufenden Betriebskosten entsprechend beteiligt, macht deutlich, dass das RIZ ein bedeutender Impulsgeber für unsere gesamte Region und ein wichtiger Faktor zur Generierung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze ist.
Über den kommunalen Tellerrand hinaus zu blicken und unsere Region als Ganzes zu sehen, ist uns bei diesem Projekt besonders gut gelungen.
 
 
 
V.
 
Trotz aller finanzieller Schwierigkeiten ist die Stadt Bayreuth aber weiterhin ein attraktiver wirtschafts- und unternehmerfreundlicher Standort mit einem
guten Investitions- und Wirtschaftsklima.
Viel tut sich im Bereich unserer Universität, der Deutschen Rentenversicherung, bei Unternehmen wie TenneT oder der Brauerei Maisel, bei Stäubli, medi und vielen anderen Projekten.
Wir müssen uns immer darüber im Klaren sein, dass wir nur dann unsere Pflichtaufgaben erfüllen und darüber hinaus freiwillige Leistungen erbringen können, wenn es unserer Wirtschaft gut geht und wir auch entsprechende Steuereinnahmen generieren können. Für die weitere positive Entwicklung unserer Stadt sind daher mutige Investitionen, sei es in eine Brauerei, ein Hotel, eine Rehaklinik oder andere Projekte, dringend erforderlich und absolut begrüßenswert.
 
Für völlig verantwortungslos, ja leichtfertig und gefährlich halte ich deshalb so manche Initiativen, die sich nur vordergründig mit einem altruistischen, vorgeblich gemeinwohlorientierten Mäntelchen umgeben, in Wahrheit aber nur rein persönliche, egoistische Vorgarteninteressen verfolgen. Ich bedauere es sehr, dass heute immer weniger Menschen bereit sind, sich selbstlos für das Gemeinwohl zu engagieren. Oft sind es aber gerade dieselben Menschen, die ihre gestrige Lethargie plötzlich vergessen und morgen erbost auf die Straße gehen, wenn sie auf einmal ihre ureigensten persönlichen Interessen vermeintlich tangiert sehen.
 
Damit werden mutwillig wichtige Investitionsentscheidungen für unsere Stadt gefährdet, die letztlich uns allen empfindlich zum Nachteil gereichen können.
 
Anders als manche oft pauschal und undifferenziert geäußerten Vorbehalte habe ich uneingeschränktes Vertrauen in unsere kompetente Verwaltung, die die jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderungsverfahren in der Regel objektiv, sorgfältig, gründlich und mit großer Sachkunde bearbeitet.
 
 
 
VI.
 
Im Bereich des Klimaschutzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir mit den von uns kommunal steuerbaren Maßnahmen in Bayreuth letztlich keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima nehmen können. Selbst die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes trägt ja lediglich etwa 2 % zum weltweiten CO2-Ausstoß bei, und der Anteil der Stadt Bayreuth hieran ist real kaum messbar.
Dennoch müssen und werden wir selbstverständlich unseren kommunalen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo immer es uns möglich ist.
 
Mit unserem integrierten Klimaschutzkonzept, dem Sofortprogramm für den Radverkehr und mit einer ganzen Reihe von ökologischen Maßnahmen zur Stadtbegrünung und Klimaverbesserung sind wir auf einem richtigen und sehr guten Weg.
Auch die schrittweise energetische Optimierung unserer kommunalen Gebäude, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel , wie die CSU-Fraktion sie bereits 2011 beantragt hat, und die allmähliche Umstellung unseres städtischen Fuhrparks auf Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb sind ganz klar sinnvolle Maßnahmen.
 
Dabei dürfen wir uns aber nicht von zeitgeistiger Hysterie treiben lassen, sondern sollten sorgfältig darauf achten, mit dem effektivsten Einsatz unserer begrenzten finanziellen Mittel den größtmöglichen Nutzen für unsere städtische Umwelt zu erzielen. Es hilft uns nichts, wenn wir mit riesigem finanziellen Aufwand Klimaprojekte umsetzen, deren Wirkung nur marginal ist, wir aber hinterher nicht mehr leistungsfähig sind und unsere sonstigen Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen können – von den freiwilligen Leistungen gar nicht zu reden.
 
Auch hier gilt, dass wir uns all diese ohne Frage notwendigen Investitionen auch im Bereich Umwelt- und Klimaschutz nur dann leisten können, wenn wir die dafür notwendigen Mittel anderswo generieren können bzw. sich eine Investition wie z.B. ein PV-Anlage entsprechend selbst amortisiert.
Oder um es anders zu formulieren: Der alte Grundsatz „Ohne Moos nichts los“ gilt natürlich auch hier.
 
 
 
VII.
 
Corona-, inflations-, konjunktur- und leider letztlich auch personalbedingt etwas ins Stocken geraten ist die notwendige Verbesserung der Wohnraumsituation in Bayreuth.
 
Zwar haben wir derzeit weit über 2000 Wohneinheiten in der Planung, etwa in unserem neuen Stadtteil „Am Kreuzstein“, dem Wohngebiet „Am Eichelberg/Panoramaweg“, im Baugebiet „Unteres Rotmaintal“, am „Mühlgraben“, der „Hohlmühlleite“, dem Gelände des früheren „Postareals“, dem „Glockengut“ oder dem Projekt „Neue Mitte Kreuz“.
Darüber hinaus hoffen wir, dass auch der Freistaat Bayern mit seinem „Bayern Heim“-Projekt langsam in die Gänge kommt.
 
Wichtig ist uns als CSU-Fraktion, dass wir vom Geschosswohnungsbau über finanzierbare Einfamilienhäuser bis hin zu seniorengerechten und auch alternativen Wohnprojekten vielfältige Wohnformen für die unterschiedlichsten Bedarfe berücksichtigen und auch anbieten können.
 
Dabei ist es eine große Herausforderung für die Stadt Bayreuth, in allen neuen Wohnquartieren stets genügend Plätze für Kinderbetreuung in Kinderkrippe und Kindergarten vorzuhalten und auch das dafür notwendige Personal zu finden.
 
Aber auch die Senioren in unserer Stadt sollen sich wohlfühlen. Neben seniorengerechten Wohnungen, auf die wir verstärkt achten müssen, möchte auch unser seniorenpolitisches Gesamtkonzept mit niedrigschwelligen Angeboten möglichst viele alte und einsame Menschen erreichen und so Heimat für alle bieten.
 
Beides zusammen  – ausreichend gebauter Wohnraum für die vielfältigsten, unterschiedlichsten Wohnformen einerseits und gute sozialpolitische Angebotsstrukturen für die verschiedensten Lebenssituationen andererseits-  sind elementare Standortfaktoren für die Attraktivität des Standortes Bayreuth.
 
 
 
VIII.
 
Auch im kulturellen Bereich sind wir trotz weiterhin spürbarer „Corona-Dellen“ gut aufgestellt.
Dem überaus großen Engagement unserer vielfältigen Bayreuther Kulturszene und der unbürokratischen Kreativität unserer städtischen Kulturverwaltung ist es zu danken, dass Bayreuth trotz noch fehlender Hauptspielstätte kulturell massiv präsent war.
 
Mit unserer neuen Festspielreihe „Bayreuth Baroque“ im Markgräflichen Opernhaus ist es nun im dritten Jahr gelungen, auch in schwieriger Zeit ein absolut hochkarätiges und weltweit vielbeachtetes Festival zu etablieren. Wir sind stolz darauf, dieses Festival durch Einbeziehung weiterer Partner zu verstetigen und bedanken uns ausdrücklich für die nun institutionelle Förderung des Freistaats Bayern und den Zuschuss des Bundes wie auch des Bezirks Oberfranken.
Umso unverständlicher ist es uns, dass eine knappe Stadtratsmehrheit mit einer vorschnellen Kürzung des städtischen Zuschusses lediglich marginale Einsparungen generiert, dabei aber maximalen Schaden angerichtet hat. Gerade in diesem Bereich zieht jeder investierte Euro ein Vielfaches an weiteren Fördermitteln und Einnahmen nach sich.
Es scheint, als würden unsere überregionalen Zuschussgeber sehr viel klarer den Wert und die Bedeutung dieser zweiten Bayreuther Festspielzeit erkennen als das eine oder andere Mitglied unseres eigenen Bayreuther Stadtrats.
Es handelt sich hier eben nicht, wie immer noch ebenso falsch wie ermüdend wiederholt wird, um eine „teure Luxusveranstaltung für einige wenige Auswärtige“, sondern um ein Projekt mit einer bereits jetzt messbaren hohen Umwegerentabilität und damit ein spürbares Sonderkonjunkturprogramm für unsere Hotellerie, Gastronomie und unseren Einzelhandel.
 
Unsere Haushaltsansätze machen aber ebenso deutlich, dass wir auch in der breiten, in Bayreuth fein verästelten und oft ehrenamtlich getragenen Kulturszene einen großen Standortvorteil sehen. Einrichtungen wie die Musica Bayreuth, das Osterfestival, ZENTRUM und forum, das Festival junger Künstler, die Studiobühne, der Verein Neuneinhalb und viele weitere größere und kleinere Initiativen sind ein eindrücklicher Beweis dafür, dass uns das gewachsene Bayreuther Kulturleben in seiner ganzen Bandbreite am Herzen liegt und keineswegs nur die angebliche „Hochkultur“, wie manche immer wieder zu suggerieren suchen.
 
 
IX.
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf ähnliches Unverständnis wie die Kürzung bei „Bayreuth Baroque“ stößt bei uns die Weigerung, den dringend notwendigen Kraftraum am Eisstadion zu realisieren.
Auch diese Streichung fügt nicht nur dem Bayreuther Eishockey-Sport erheblichen Schaden zu, sondern ist ein Armutszeugnis für die in Sonntagsreden so gern beschworene „Sportstadt Bayreuth“.
Kollege Gruber hat es in den Haushaltsberatungen auf den Punkt gebracht: „Der Leistungssport hat erhebliche Sogwirkung auf den Breitensport.“ So ist das Verhalten insbesondere von Grünen und SPD eben nicht nur eine Ohrfeige für den Profi-Eishockeysport, sondern auch für die Nachwuchsförderung insgesamt und ein Indiz dafür, dass bei der Sportförderung in Bayreuth halt oft mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.
 
Bisher galt, dass die Stadt Bayreuth im Bereich Sportförderung bayernweit führend ist. Aus Sicht der CSU-Fraktion soll sich hieran auch nichts ändern, solange wir das auch nur irgendwie noch finanzieren können.
Wir wollen weiterhin alles uns Mögliche tun, um das reichhaltige und vielfältige Engagement unserer Bayreuther Sportvereine auch in Zukunft wertzuschätzen und weiterhin umfassend zu fördern.
 
 
 
 
X.
 
Meine Damen und Herren, Sorgen bereitet uns die Entwicklung unserer Personalkosten. Hier werden wir bald die 100-Millionen-Euro-Marke knacken. Es kann nicht sein, dass uns als Kommune insbesondere seitens des Bundes immer weitere zusätzliche Aufgaben aufgebürdet werden – ich nenne nur immer neue Sozialleistungen, die Wohngeldreform, das neue Betreuungsrecht, etc. – ohne dass die Kommunen hierfür eine entsprechende Kostenerstattung erhalten. Auch hier muss das Konnexitätsprinzip gelten, also schlicht der Grundsatz: Wer anschafft, zahlt!
 
Hinzu kommen noch die massiven Auswirkungen der Tarifanpassungen. Jedes Prozent mehr Lohn oder Gehalt bedeutet für uns 1 Mio € Mehrausgaben im städtischen Haushalt. Wenn die Gewerkschaft Verdi also beispielsweise 10,5 % Lohn Erhöhung fordert, so bedeutete das über 10 Millionen € , die wir in äußerst angespannter Lage mal eben irgendwie zusätzlich aufbringen müssten.
Bei allem Verständnis für unsere tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Dies ist dauerhaft weder darstell- noch finanzierbar.
 
 
 
XI.
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe noch viele Themenbereiche, Aufgaben und Ziele anzusprechen, die ich bislang noch gar nicht erwähnt habe, die aber genauso wichtig sind, wie etwa die Daueraufgabe der dringenden Verbesserung unserer Verkehrsanbindung auf der Schiene (bei der sich ja vorsichtig-optimistisch Verbesserungen andeuten).
 
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich diese Bereiche in Anbetracht der Zeit heute nicht im Einzelnen anspreche. Sie werden Gegenstand unserer künftigen Beratungen sein.
 
Für heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verrate Ihnen sicher kein Geheimnis, wenn ich ankündige, dass die CSU-Stadtratsfraktion dem Haushaltsentwurf 2023 in der nunmehr gemeinsam erarbeiteten Form Zustimmung erteilen wird.
 
 
 
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 24.02.2023 um 19:55 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,




traditionell ist die Juli-Stadtratssitzung meist eine sehr lange Marathon-Sitzung, weil es vor der Sommerpause noch viele größere und kleinere Tagesordnungspunkte abzuarbeiten gilt. So umfasste die jüngste Stadtratssitzung 43 öffentliche und nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte.
 
Mit dem heutigen Newsletter wollen wir Sie in gewohnter Weise über die wichtigsten Diskussionen und Entscheidungen aus der Juli-Sitzung informieren:
 
 
1.    Vereidigung von Frau Luisa Funke-Barjak als neues Stadtratsmitglied
 
Nachdem der Kollege Thomas Hacker kürzlich sein Stadtratsmandat niedergelegt hat, wurde seine Listennachfolgerin, Frau Kollegin Luisa Funke-Barjak, zu Beginn der Sitzung als neues ehrenamtliches Stadtratsmitglied vereidigt.
Damit einher ging eine umfangreiche Umbesetzung verschiedener Gremien und Ausschüsse, die jedoch naturgemäß ausschließlich die Stadtratsfraktion FDP/DU/FL betrafen.
Wir wünschen Kollegin Luisa Funke-Barjak als neues Mitglied der Gestaltungsmehrheit allzeit eine glückliche Hand und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
 
 
2.    Dr. Michael Hohl neuer Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-ausschusses
 
Aufgrund der Niederlegung des Stadtratsmandates durch den Kollegen Thomas Hacker mussten auch ein neuer Vorsitzender und auch ein neuer stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besitzt eine wichtige, unabhängige Kontrollfunktion, weshalb gemäß Art. 33 II GO hier der Oberbürgermeister nicht automatisch Vorsitzender des Ausschusses ist.
Auf unseren Vorschlag hin wurden Herr Kollege Dr. Michael Hohl zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Herr Kollege Thomas Bauske zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Beide Kollegen verfügen über große und langjährige Stadtrats- und Verwaltungserfahrung, so dass mit dieser Entscheidung eine professionelle, sachgerechte Ausschussführung gewährleistet ist.
 
 
3.    Grüner Antrag auf Ratsbegehren Klimaentscheid
 
Nachdem der Stadtrat Bayreuth das eingereichte Bürgerbegehren auf Durchführung eines Klimaentscheid als unzulässig abgewiesen hat, stellte die Fraktion der Grünen nun einen Antrag, der Oberbürgermeister und die Verwaltung möge die unzulässigen Teilforderung des Klimaentscheids umzuformulieren, so dass er zulässig würde.
Der Antrag ist allerdings seinerseits unzulässig, da eine solche Überarbeitung dazu führen würde, dass der wesentliche Inhalt der ursprünglichen Forderung verloren ginge, und wurde deshalb ebenfalls abgelehnt.
In einem weiteren Antrag begehrt die Fraktion der Grünen, die Forderung des Klimaentscheids in Form eines Ratsbegehrens zur Abstimmung zu stellen.
Dies würde faktisch eine sogenannte „antizipierte Abhilfeentscheidung“ des Stadtrats bedeuten, der damit seine eigene vorherige und wohlabgewogene Entscheidung auf Ablehnung eines Bürgerentscheids konterkarieren und letztlich widerrufen würde.
Auch inhaltlich machte eine große Stadtratsmehrheit deutlich, dass das Ziel, eine Klimaneutralität bereits im Jahr 2030 zu erreichen, als unrealistisch erachtet wird. Aus einem sehr ausführlichen Vortrag der Klimaschutzmanagerin Gesa Thomas ergab sich, dass dies in der Praxis nicht umsetzbare Maßnahmen und Einschränkungen bedeuten würde. So müsste der Stadtrat beispielsweise ein vollständiges Verbrennerverbot im gesamten Stadtgebiet ab 01.01.2023 erlassen; Besitzer von Elektroautos müssten zudem nachweisen, dass ausschließlich lokal erzeugter Ökostrom getankt wird. Außerdem müsste nach dem Vortrag der Klimaschutzmanagerin der Verkauf und Verzehr sämtlicher nichtveganer Lebensmittel im gesamten Stadtgebiet verboten werden; Fleisch- und Wurstwaren dürften dann  -wie in der Nachkriegszeit-  nur noch auf Lebensmittelmarken erworben werden. Festspielgäste müssten nachweisen, dass sie ausschließlich per Eisenbahn, Bus oder zu Fuß nach Bayreuth gekommen sind. Weitere ebenso irreale wie surreale Maßnahmen wären für die Erreichung einer Klimaneutralität bereits bis 2030 erforderlich.
Der Antrag, einen solchen Ratsentscheid zu fordern, dabei aber die dafür notwendigen Forderungen in Frage zu stellen, ist nach unserer Auffassung rein populistisch und entlarvt die Forderungen der Grünen und ihrer „Hilfsgrünen“ der Bayreuther Gemeinschaft als rein opportunistischen Schaufensterantrag und wurde deshalb zurecht von der überwältigenden Stadtratsmehrheit abgelehnt.
 

4.    Keine Ausrufung eines Klimanotstandes

Ein weiterer Antrag der Grüne forderte die förmliche Ausrufung des „Klimanotstandes“ infolge der aktuellen Klimakrise. Dabei besteht bei den Antragstellern ganz offensichtlich Unklarheit über die tatsächliche Begrifflichkeit der Ausrufung eines „Notstandes“.
Kommt es in einem bestimmten Gebiet zu Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem – und darunter könnte man ja durchaus die aktuelle Klimakrise subsumieren – so kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Notstand, auch Ausnahmezustand genannt, ausgerufen werden. Ein solcher Notstand hat nach der bestehenden Gesetzeslage zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält.
Dies bedeutet in der Regel eine Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen und die Zurückdrängung demokratischer Entscheidungsprozesse in den Legislativorganen zugunsten der handelnden Exekutive.
Mit der Ausrufung eines Notstandes ist also grundsätzlich ein Minus an Diskussions- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gremien verbunden, um eben diesen Notstand seitens der Exekutive möglichst effektiv bekämpfen zu können.
Genau eine solche Verkürzung des demokratischen Diskurses dürfte jedoch von den Vertretern des Klimabauhauses kaum ernsthaft gewünscht sein, die ja bisher jede Gelegenheit zur Diskussion und Debatte gefordert und auch genutzt haben.
Meint man aber diesen Notstandsbegriff nicht und will man sich nur unter Verwendung des Etiketts „Notstand“ eine gewisse dramatisierende und alarmistische Wirkung des Notstandsbegriffs zu Nutze machen, ohne aber die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hinnehmen zu wollen, dann verkommt diese Forderung zu einem bloßen plakativen Schaufensterantrag mit rein symbolischer Bedeutung ohne jegliche rechtliche Bindungswirkung. Das wiederum wäre allerdings vordergründig, populistisch und nicht seriös.
Die Stadtratsmehrheit lehnte deshalb folgerichtig die beantragte Ausrufung eines Klimanotstandes ab.
 
 
5.    Förderung von Mieterstrom-Projekten
 
Mieterstrom-Projekte sind ein positiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien,
da sie zum einen bisher ungenutzte Dächer für Photovoltaik erschließen und zum anderen Menschen in Mehrfamilienhäusern die Nutzung von eigenerzeugtem Strom ermöglichen.
Wie Herr Dr. Dietrich von den Stadtwerken berichtete, werben die Stadtwerke Bayreuth seit mehreren Jahren für dieses Modell bei den großen Bayreuther Wohnungsgesellschaften. Bisher konnten allerdings nur zwei Projekte umgesetzt werden, lediglich ein weiteres Projekt bei einem privaten Bauträger ist kurz vor der Fertigstellung.
Die Gründe für die aktuell schwache Akzeptanz sind überwiegend finanzieller Art:
Die daraus resultierenden Mehrkosten machen die Vorteile aus dem Direktverkauf der
Eigenerzeugung häufig zunichte, insbesondere bei bereits bestehenden Objekten. Der aktuelle Anstieg bei den Strompreisen und auch die aktuellen Preissteigerungen bei PV-Anlagen erfordern, dass weiterhin jedes Projekt sorgfältig und individuell kalkuliert werden muss.
Die Stadtwerke Bayreuth bieten hier die komplette Dienstleistung von der Errichtung der PV-Anlage über das Messkonzept bis hin zur Abrechnung aus einer Hand an und informieren gerne direkt.
 
 
6.    Resolution zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und Weiterplanung der Franken-Sachsen-Magistrale

Die Modernisierung der Franken-Sachsen-Magistrale Nürnberg – Hof – Dresden mit Abzweig nach Tschechien über Schirnding wurde erstmals mit dem Bundesverkehrswegeplan 1992 beschlossen.
1995 wurde die Elektrifizierung Nürnberg – Schirnding – Prag mit der Tschechischen Republik vereinbart. Während der tschechische Teil bereits 2012 fertig gestellt wurde, sind beim deutschen Teil lediglich die Vorplanungen Anfang 2021 abgeschlossen.
Die darauf folgende Wirtschaftlichkeitsbewertung hat nun ein angebliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,6 ergeben. Der restliche Ausbau und Lückenschluss soll demnach unwirtschaftlich sein.
Die Anlieger der Franken-Sachsen-Magistrale haben das deutlich negative Ergebnis der erneuten Wirtschaftlichkeitsberechnung des Lückenschlusses durch den Bundesgutachter mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Es bestehen größte Zweifel an dessen Plausibilität. Das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Berechnung von 0,6 ist weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt, die 2015 zum Bundesverkehrswegeplan 2030 mit 1,3 noch gegeben war. Dies befremdet im höchsten Maß, da
 
1. durch umfangreiche Optimierungen der Vorentwurfsplanungen in 2021 im Abschnitt Nürnberg – Marktredwitz keine Kostensteigerungen gegenüber 2015 mehr gegeben sind,
2. es seit 2015 zu einer erheblichen Potenzial- und Nutzensteigerung im Güterverkehr kam und
3. keine Nutzenreduzierung im Personenverkehr vorliegt.
 
Allein diese Plausibilitätsbetrachtungen legen dar, dass eine Verschlechterung des Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3 auf 0,6 unmöglich sein dürfte.
 
Der Stadtrat Bayreuth fordert das Bundesverkehrsministerium daher im Wege einer einstimmig verabschiedeten Resolution auf, nachvollziehbar zu erläutern, warum die Wirtschaftlichkeit des Lückenschlusses bei der erneuten Überprüfung nach sieben Jahren derart weit verfehlt worden sein soll. Der Stadtrat Bayreuth appelliert an das Bundesverkehrsministerium, die baldige Weiterplanung und Realisierung der Franken-Sachsen-Magistrale zu ermöglichen und dabei ggf. auch neue Wege zu beschreiten. Von besonderer Bedeutung dürfte die von der Beschleunigungskommission angestrebte Gesetzesinitiative zur Elektrifizierung von Bahnstrecken sein. Die Franken-Sachsen-Magistrale ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierungsparteien unter den Pilotprojekten für die Beschleunigung von Verkehrsprojekten aufgeführt. Die vollständige Elektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale ist dabei Grundlage für weitere Verbesserungsmaßnahmen im Schienenpersonennah- und Güterverkehr der gesamten Region.
Die CSU wird weiterhin auf allen Ebenen für eine Realisierung dieser dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahme kämpfen.
 
 
7.    Regionales Gründer- und Innovationszentrum
 
In der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2022 wurde der aktualisierte Sachstand zur Investition bezüglich der Errichtung eines Gründer- und Innovationszentrums auf dem Campus der Universität Bayreuth vorgestellt.
In der Zwischenzeit hat sich auch der Kreistag Bayreuth mit dem Projekt befasst und am 20.06.2022 folgende Eckpunkte der dortigen Kostenbeteiligung fixiert:
 
1) Beteiligung an den Investitionen in Höhe von 25% bis maximal 4,5 Mio. €
2) Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 50%
 
Zur weiteren Vorgehensweise wurde nun festgelegt, als nächstes die notwendigen vertraglichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld des VgV-Verfahrens zu erarbeiten sowie eine Beschlussvorlage zur Frage der organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Aspekte sowie der Beteiligung des Landkreises Bayreuth zu erstellen.
Die CSU-Fraktion unterstützt dieses für die gesamte Region so wichtige Projekt weiterhin uneingeschränkt.
 
 
8.    Antrag betreffend ein Grundsatzprogrammes „Bayreuth Queer“
 
Mit Schreiben vom 28.06.2021 beantragte die Stadtratsfraktion „Bündnis90/Die Grünen und Unabhängigen“ die Einführung eines „queeren Grundsatzprogrammes“ und Festschreibung der Inhalte, im Besonderen die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle, Aufklärung der Bevölkerung, Schulung der städt. Beschäftigten, Beratung und Gedenken queerer Opfer und Einführung einer „LQBTIQFreedom Zone“. Des Weiteren wurde die Einrichtung eines Gleichstellungsrates, die dauerhafte Präsentation der Regenbogenfarben im Stadtbild, das Hissen der Regenbogenfahne im Monat Juni vor dem Rathaus und allen städtischen Einrichtungen und die Verleihung eines Preises zum Thema „Queer“ beantragt.
Nach längerer Vorberatung im Sozialausschuss wurden hierzu vom Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst:
 
1.     Die Stadt Bayreuth entwickelt in einem partizipativen, öffentlichen Verfahren „Leitlinien zur Queerpolitik der Stadt Bayreuth“ und stellt dabei auch die Einrichtung einer „LGBTIQ Freedom Zone“ zur Debatte. Im zuständigen Referat soll kostenneutral eine zu qualifizierende Ansprechperson für Diversität benannt. Die bereits vorhandenen Beratungsstellen sollen entsprechend eingebunden werden.
 
2.     Die Gleichstellungsbeauftragte wird einen offenen Runden Tisch zum Thema Gleichstellung einberufen, um Themen und Erwartungen an die Einrichtung eines Arbeitskreises oder ähnlichen Gremiums zum Thema Gleichstellung zu klären und den Stadtratsgremien einen bedarfsgerechten Vorschlag zu unterbreiten.
3.     Zudem soll während des Pride Month Juni und der Zeit der Bayreuther Festspiele, des Festivals junger Künstler sowie der Barockfestspiele eine Regenbogenbeflaggung gehisst werden.
 
4.     Die Einführung eines städtischen Queer-Preises wird abgelehnt. Die Mitglieder des Stadtrates werden dazu aufgerufen, geeignete Vorschläge für die Verleihung im Rahmen der bestehenden städtischen Preise einzureichen.
 
 
9.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Gewerbegebiet Oberobsang“

Mitder Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragen wurden, wurde das Bauvorhaben „Neubau Brauerei Gebr. Maisel“ im Gewerbegebiet Oberobsang in die nächste Verfahrensrunde geschickt.
Die Verwaltung hat sich dabei sehr detailliert, sorgfältig und gründlich mit den vorgetragenen Einwendungen befasst und diese auch in einige Planänderungen eingearbeitet. Wichtig ist dabei insbesondere die Frage der Verkehrserschließung ausschließlich über die Bundesstraße B 85 sowie die unbedingte Einhaltung sämtlicher wasser- und umweltrechtlicher Vorgaben.
Das Projekt, das eine moderne Brauerei nach aktuellsten ökologischen Gesichtspunkten vorsieht, wird von der CSU-Stadtratsfraktion uneingeschränkt unterstützt.
 
 
10.Bebauungsplanverfahren „Misch- und Wohnquartier Kreuzstein“
 
Auch das geplante Misch- und Wohngebiet „Am Kreuzstein“, das auf dem Gelände der früheren Fa. Zapf entstehen soll, wurde in die nächste Verfahrensstufe überwiesen. Auf dem bislang nahezu vollständig versiegelten Gebiet sollen in den nächsten Jahren Geschäfts- und Bürogebäude sowie insbesondere attraktive Mehrfamilienhäuser sowie eine KiTa errichtet werden. Vorgesehen ist eine Freilegung des bislang vollständig verrohrten Tappert im Rahmen eines durchgängigen Grünzuges sowie eine besondere Durchwegung mit Fuß- und Radwegen.
Insbesondere für die weiteren Anschlußplanungen bis hin zum projektierten neuen Wohngebiet An der Hohlmühlleite stellt dieses Vorhaben eine Initialzündung für einen völlig neuen, attraktiven Stadtteil dar.
 
 
11.Sonstiges

Im Übrigen erfolgte noch ein ausführlicher Bericht des Stadtkämmerers Michael Rubenbauer zum Haushaltsvollzug, insbesondere zu den drastisch zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen, notwendige Mittelfreigaben aus dem Finanzhaushalt 2022 für die Anschaffung von Maschinen und Feuerwehrfahrzeugen, die Verabschiedung einer geänderten Satzung für den Integrationsbeirat und die Aktualisierung unserer Freiflächengestaltungssatzung
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus, wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und hoffen:  Bleiben Sie gesund!
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 08.08.2022 um 11:24 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,




auch die April-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt.
 
Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung und die getroffenen Entscheidungen informieren:
 
 
 
1.    Klimaschutzkonzept der Stadt Bayreuth
 
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 27.11.2019 beschlossen, dass die Stadt Bayreuth ein Klimaschutzkonzept erstellt. Hierfür wurde in der Verwaltung eine Stelle geschaffen und durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert.
 
Nunmehr konnten die beiden Klimaschutzmanagerinnen Frau Edlinger und Frau Thomas das fertige Konzept vorstellen. Das Konzept umfasst mehrere hundert Seiten und setzt sich schwerpunktmäßig aus der Treibhausgasbilanz, den Potenzialstudien sowie dem kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmenkatalog zusammen.
Die Treibhausgasbilanz wurde durch einen von der Stadt beauftragten externen Dienstleister erstellt und zeigt den aktuellen Stand der Treibhausgasemissionen sowie der Entwicklung hauptsächlich innerhalb der letzten 10 Jahre.
Die Potenzialstudien stellen zunächst die fachliche Meinung des Dienstleisters dar, wurden durch die Verwaltung geprüft und zum Teil in den Maßnahmenkatalog übernommen.
Im Maßnahmenkatalog werden zunächst die kurzfristigen Maßnahmen dargestellt, die möglichst zeitnah, d. h. innerhalb der nächsten 3 Jahre, umgesetzt bzw. initiiert werden sollten. Einige der dort genannten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Einen weiteren, entsprechend kürzeren Teil bilden die mittel- und langfristigen Maßnahmen. Diese werden nur als mögliche Option dargestellt. Eine nähere Auseinandersetzung mit diesen Maßnahmen soll im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen. Da es sich jedoch um Projekte handelt, deren zeitnahe Umsetzung nicht möglich oder realistisch ist und deren Finanzierung noch völlig ungeklärt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine tiefere Behandlung erfolgen.
Geplant ist aber eine Verstetigung der Klimaschutzaktivitäten nach Ablauf der aktuellen Förderperiode im November 2022.
 
Bei aller unstreitiger Notwendigkeit geeigneter Klimaschutzmaßnahmen ist sich die CSU-Stadtratsfraktion bewusst, dass die weltweite Klimaproblematik allein durch kommunale Maßnahmen der Stadt Bayreuth nicht messbar beeinflusst werden kann. Im Hinblick auf diese Tatsache und die finanzielle Situation der Stadt muss deshalb auf besondere Effektivität der vorgesehenen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt geachtet werden. Alle Maßnahmen sind mit Augenmaß zu prüfen und abzuwägen.
 
Eine dieser sinnvollen Maßnahmen ist etwa die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, die sich bereits in der Planungsphase befindet. Der Antrag auf Fördermittel wurde bereits eingereicht. Der Maßnahmenbeginn bzw. eine Ausschreibung hängt jedoch eng am zeitlichen Ablauf des Förderverfahrens. Weitere Maßnahmen sind geplant.
 
Nach langer und ausführlicher Diskussion beschloss der Stadtrat Bayreuth das vorgelegte Klimaschutzkonzept und beauftragte die Verwaltung mit dessen schrittweiser Umsetzung. Diese soll im Rahmen der jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Zur weiteren Finanzierung des Klimaschutzmanagements für die Umsetzungsphase des Klimaschutzkonzepts wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen und darüber hinaus soweit möglich weitere Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
 
 
 
2.    Freiflächenphotovoltaik im Bayreuther Stadtgebiet
 
Auch dieser Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem wichtigen Thema Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes ist es erforderlich, verstärkt von fossilen zu regenerativen und regional erzeugbaren Energieträgern wechseln.
 
Nachdem Windkraft im Bayreuther Stadtgebiet aufgrund der Kessellage und der bestehenden Siedlungsstruktur eine eher untergeordnete Rolle spielt und deshalb das Thema „Verspargelung der Landschaft“ innerstädtisch nicht diskutiert werden muss, tritt hier das Thema Photovoltaik in den Vordergrund.
Hier gibt es noch ein nicht unerhebliches Potenzial an bzw. auf Gebäuden und auf sonstigen überbauten Flächen, das nun näher auf seine Nutzungsmöglichkeit für Freiflächen-Photovoltaik untersucht werden soll.
Auch unsere Fraktion, u.a. unsere Stadtratskollegen Christian Wedlich und Helmut Parzen, hat darüber hinaus bereits in mehreren Anträgen gefordert, auch weitere unbebaute Flächen, z.B. entlang der Autobahn, auf eine mögliche Nutzung für Photovoltaikanlagen hin zu prüfen.
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) und die überörtliche Regionalplanung sehen
vor, dass erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden sollen. Hierbei sollen sowohl der bebaute als auch der unbebaute Raum in die Überlegungen einbezogen werden. Solaranlagen auf Industrie- und Gewerbebauten und Wohngebäuden, aber auch als Überdachung von Parkplätzen, reduzieren den Bedarf an Freiflächenphotovoltaikanlagen und tragen so dazu bei, dass dringend in der Landwirtschaft benötigte Flächen geschont werden. Darüber hinaus können Solaranlagen im privaten und auch im kommunalen Bereich zum Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele beitragen.
Dabei hat es immer die Stadt Bayreuth in der Hand, zu entscheiden, wo Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen können, da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Anlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, generell eine gemeindliche Bauleitplanung erfordern. Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss eine Gemeinde den Bereich, in dem Freiflächenphotovoltaikanlagen zulässig sein sollen, in ihrem Flächennutzungsplan verbindlich darstellen. Dies ist z.B. durch Ausweisung von Sondergebieten „Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien– Sonnenenergie“ möglich. Besonders interessant stellt sich hier die sog. „Agri-PV“ dar, welche die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit der Nutzung der Sonnenenergie kombiniert.
 
Der Stadtrat Bayreuth beschloss daher, zur Förderung regenerativer Energien im Stadtgebiet ergänzend zu PV-Anlagen an Gebäuden, auf Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen den grundsätzlichen Bedarf an weiteren PV-Anlagen auf Freiflächen anzuerkennen. Hierbei sollen aus Gründen des Flächensparens zum einen die Mehrfachnutzung von Flächen (z.B. in Form von Agri-PV) präferiert und zum anderen vorbelastete, naturschutzfachlich, landschaftlich und städtebaulich weniger bedeutsame Flächen herangezogen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, entsprechend geeignete Flächen zu suchen und sodann den zuständigen Gremien zur weiteren Beschlussfassung zu berichten.
 
 
 
3.    Zwischenbericht zum regionalen Gründer- und Innovationszentrum
 
In der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für das „RIZ“ die Erstellung eines Gebäudeteiles von ca. 1500m² Nutzfläche zu prüfen, abzustimmen und den Stadtrat zu informieren.
In der Sitzung am 07.02.2022 wurde eine Berichterstattung zu den Finanzzahlen bezüglich des Investitionsprogramms für das „Regionale Innovations- und Gründerzentrum“ festgelegt. Daraufhin erfolgte zur Klärung der vertraglichen Aspekte bezüglich der Grundstücksbebauung im Frühjahr eine Abstimmung zwischen der Universität Bayreuth, der Immobilien Bayern, des staatlichen Bauamtes und der städtischen Verwaltung. Grundsätzlich ist eine Bebauung auf dem Grundstück des Freistaates Bayern geplant. Ein Vertragsentwurf befindet sich derzeit in Erstellung.
 
Besonders bedeutsam für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist eine angemessene Beteiligung des Landkreises am Vorhaben RIZ. Deshalb wurde unter Teilnahme der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth der Kreisausschuss „Kreisentwicklung, Tourismus und Wirtschaft“ am 14.03.2022 zum aktuellen Stand informiert. Im nächsten Schritt wird sich der Kreistag Bayreuth am 29.04.2022 mit der Thematik befassen und gegebenenfalls eine Entscheidung zu einer möglichen Beteiligung treffen.
 
Vor dem Hintergrund einer möglichen Beteiligung des Landkreises am Projekt wird geplant, in Abhängigkeit von dessen Entscheidung die weiteren Planungen vorzunehmen und insbesondere eine Entscheidung darüber zu treffen, ob letztlich die Variante mit einer Nutzfläche von 1.500 m² oder jene mit 2.500m² Nutzfläche realisiert werden soll. Nach einer nun aktualisierten Kostenberechnung soll das RIZ einschließlich Inflationsausgleich und einem Risikoanteil für unvorhergesehene Kostenfaktoren bis 2027 für die kleinere Variante 20 Mio Euro und für die größere Variante 25 Mio Euro kosten.
Neben einer angemessenen Beteiligung des Landkreises ist aber wesentliche Voraussetzung für das Einhalten der zugrunde gelegten Zeitschiene der pünktliche Start des notwendigen VgV-Ausschreibungsverfahrens noch im Herbst 2022 und damit die zeitnahe Klärung der vertraglichen Gestaltung einer Nutzung des Grundstückes auf dem Universitätsgelände.
Eine finale Entscheidung insbesondere über den letztendlichen Umfang des RIZ wird voraussichtlich in der Juli-Stadtratssitzung fallen.
 
 
 
4.    Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer sowie Anpassung der Grundsteuerhebesätze
 
Aus den Reihen der BG-Stadtratsfraktion erfolgte der Antrag, dem Stadtrat über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Grundsteuer für die Bayreuther Grundstückseigentümer zu berichten. Der Antrag war jedoch verfrüht.
 
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Stadt Bayreuth noch keine Aussage zum potentiellen
Grundsteueraufkommen der Stadt Bayreuth auf Basis des neuen BayGrStG und zu den
Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bayreuther Grundstückseigentümer treffen, da den Kommunen die hierfür zwingend benötigten neuen Grundsteuermessbeträge als erforderliche, von den Finanzbehörden zu ermittelnde und formal festzustellende Datengrundlage noch gar nicht vorliegen.
Im Vorfeld der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf der Basis des neuen BayGrStG müssen zunächst seitens der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärungen eingereicht werden. Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 abzugeben. Dann erst werden die bayerischen Finanzämter im Herbst 2022 mit der Feststellung der Grundsteuermessbeträge auf Basis des neuen BayGrStG beginnen.
Belastbare Berechnungen über die Auswirkungen der Grundsteuerreform vor Ort sind
dem Bayerischen Städtetag zufolge frühestens Ende 2023 möglich.
 
Auch wenn es sicherlich wünschenswert ist, dass auch nach der Grundsteuerreform die Grundstückseigentümer im Durchschnitt nicht höher belastet werden als vor der Reform, sind derzeit auch vor dem Hintergrund der fraglichen Innenfinanzierungskraft der Stadt Bayreuth und dem in den nächsten Jahren besonders hohen Investitionsbedarf der Stadt insbesondere für die anstehenden Schulbaumaßnahmen konkretere Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht möglich.
 
 
 
 
5.    Sonstiges
 
Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung noch die alljährliche Vorlage des Berichts über Beteiligungen der Stadt Bayreuth am Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts (Beteiligungsbericht), der Erlass der üblichen Rechtsverordnungen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass des Pfingstmarktes am 29.05.2022 und des Martinimarktes am 06.11.2022 mit der Festlegung der jeweils zugehörigen verkaufsoffenen Sonntage sowie Beschlüsse über verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022 und eine Änderung des Gebührenverzeichnisses für die städtische Musikschule.







Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 06.05.2022 um 17:53 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


auch die März-Stadtratssitzung wurde erneut im Hybrid-Modus durchgeführt und auf die wesentlichsten Tagesordnungspunkte beschränkt.
 
Wie immer wollen wir Sie mit dem vorliegenden Newsletter in gewohnter Weise über die aktuelle Stadtratssitzung informieren:
 
 
 
1.    Patenschaft mit dem 1st. Battalion der U.S. Army, Grafenwöhr
 
Vor kurzem haben Vertreter der U.S. Army in Grafenwöhr den Wunsch einer Patenschaft der Stadt Bayreuth mit einer Einheit der US Armee an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger herangetragen.
Bei der Einheit handelt es sich um das 1st. Battalion, 77th Field Artillery Regiment (1-77 FAR) der 41st Field Artillery Brigade aus Grafenwöhr.
Mit der Patenschaft soll der Austausch zwischen jungen Deutschen und Amerikanern gefördert werden und den Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte die Kultur und Geschichte der Region, insbesondere der Stadt Bayreuth, nähergebracht werden.
Ziel der Partnerschaft soll vorrangig der kulturelle Austausch und die Kontaktpflege auf humanitärer, kultureller, touristischer, sportlicher und bildungspolitischer Ebene sein. Dabei sollen insbesondere Kontakte zwischen den Familien und die Begegnung von jungen Menschen gefördert werden. Alle Familienangehörige und Zivilangestellte mit eingeschlossen sind momentan ca. 45.000 Amerikaner in der Region beheimatet.
Bereits heute pflegt die US-Armee intensive Beziehungen mit der Universität Bayreuth und dem Amtsgericht Bayreuth, dem Amerikahaus Nürnberg sowie mit medi-Bayreuth.
 
Wer nun aber glaubt, eine solche Patenschaft unter humanitären, kulturellen, touristischen und sportlichen Vorzeichen sei generell ein willkommener „Selbstläufer“ und eine gute Gelegenheit, gerade in Krisenzeiten die deutsch-amerikanische Freundschaft zu vertiefen und Bündnissolidarität im schwieriger Zeit zu demonstrieren, hat die Rechnung ohne die Grünen gemacht: In völliger Verkennung der weltpolitischen Lage und vollständiger ideologischer Selbstblockade lehnten sie wie schon im vorberatenden Ältestenausschuss mehrheitlich die angetragene Patenschaft als „verhängnisvolle Partnerschaft mit einer Kriegspartei“ ab und pflegten ungeachtet der russischen Aggression gegen die freie Welt ihre alten antiamerikanischen Spät-68er-Vorurteile.
Zum Glück sah dies die gesamte übrige Stadtratsmehrheit vollständig anders und stimmte der beabsichtigten Patenschaft zu dem Bataillon aus Grafenwöhr zu.
 
 
 
2.    Übersetzung der Plenarsitzungen des Stadtrats in Gebärdensprache?
 
Um Stadtratssitzungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen barrierefreier zu gestalten, beantragte die Grünen-Fraktion den Einsatz entsprechender Gebärdendolmetscher bei Stadtratssitzungen oder sonstigen bedeutsamen Veranstaltungen.
Grundsätzlich ist dieses Vorhaben auch aus Sicht der Verwaltung durchaus begrüßenswert.
Allerdings stellte sich das Vorhaben in der praktischen Umsetzung, insbesondere bei den derzeit vorherrschenden Hybrid-Sitzungen, als technisch und logistisch äußerst anspruchsvoll dar.
Hinzu kommt, dass von den zur Verfügung stehenden Dolmetschern nur ein einziges Dolmetscherteam überhaupt bereit wäre, an einer Übertragung im Livestream teilzunehmen.
Neben den enormen organisatorischen Herausforderungen und den damit verbundenen hohen Kosten stellt sich auch die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf.
Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich auch eine ganze Reihe von guten Gehörlosen-Apps erhältlich sind, die das gesprochene Wort in Schriftform übertragen und somit auch hörbehinderten Mitmenschen die Nachverfolgung entsprechender Sitzungen und Veranstaltungen erleichtern.
Im Ergebnis wurde der Antrag daher abgelehnt, jedoch beschlossen, bei bedeutenderen öffentlichen Veranstaltungen mit den Einladungen den Bedarf nach eventuellen Gebärdendolmetscher abzufragen und solche bei entsprechender Nachfrage zuzuziehen.
 
 
 
3.    Vorlage des Jahresabschlusses der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020
 
Im Folgenden legte Finanzreferent Michael Rubenbauer den Jahresabschluss 2020 vor. Nachdem die pünktliche Fertigung der Jahresabschlüsse unter Oberbürgermeisterin Merk-Erbe jahrelang vernachlässigt wurde, sind wir nun allmählich in der Gegenwart angekommen.
Der Jahresabschluss der Stadt Bayreuth zum 31.12.2020 hat eine Bilanzsumme von 660.160.231,62 € und weist ein Eigenkapital von 199.408.582,99 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 25.180.018,85 €. Der Stadtkämmerer verwies allerdings darauf, dass das Berichtsjahr das letzte Jahr vor dem massiven Gewerbesteuereinbruch gewesen sei, so dass für 2021 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen wäre.
 
 
 
4.    Einführung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2020 wurde der Auftrag zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bayreuth erteilt.
Inzwischen trat zum 01.07.2022 auch die geänderte Mietspiegelverordnung in Kraft, mit der Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, entweder einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung wurde zum 01.01.2024 festgelegt.
Zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels war die Erhebung umfangreichen Datenmaterials erforderlich. Dabei hat der Gesetzgeber fünf Merkmale zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete benannt, nämlich Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit einschließlich Energetik und Lage des jeweiligen Objektes.
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine umfangreiche Mieter- und Vermieterbefragung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Daten von 1113 Wohnungen erhoben.
Entsprechend einem Gutachten des vorbereitenden Sozialausschusses beschloss der Stadtrat die Einführung des qualifizierten Mietspiegels auf der Basis jenes umfangreichen Datenmaterials zum 01.05.2022.
Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel keine eigene Steuerungswirkung entfaltet, sondern lediglich für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen schafft.
 
 
 
5.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplan-Änderungsverfahren „Ehemalige Markgrafenkaserne“
 
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die aktualisierten Planungen für den Bereich der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuther Nordosten vorgestellt. Die Planungen gliedert sich in drei Teilbereiche, nämlich
 
a.      die Ansiedlung eines großflächigen Möbeleinzelhandels
b.     die Modifizierung des Logistikstandortes und
c.     die Ausweisung von Gewerbeflächen für klassisches Gewerbe.
 
Hinsichtlich des beabsichtigten Möbeleinzelhandels an der Bindlacher Allee ist bekanntlich ein Möbelhaus sowie ein Möbelmitnahmemarkt vorgesehen. Wichtig ist uns dabei, dass das zentrenrelevante Sortiment auf insgesamt maximal 3945 m² beschränkt wurde, um negative Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel auszuschließen.
Bezüglich der Modifizierung des Logistikstandortes wurde festgelegt, dass dort künftig auch Hochregallager mit Gebäudehöhen von bis zu 35 m sowie beschränkter Einzelhandel („Werksverkauf“ mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten) möglich und zulässig sein sollen.
An der nördlich angrenzenden Fläche der Bindlacher Allee sollen zusätzliche weitere Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe ausgewiesen werden, um die Gewerbeflächenknappheit im Oberzentrum Bayreuth abzumildern.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden wiederum mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Grünen) gefasst.
 
 
 
6.    Umbenennung von Straßen
 
Breiten Raum nahm erwartungsgemäß die Diskussion um die Umbenennung verschiedener Straßen in Anspruch, hinsichtlich derer mehrere Anträge aus verschiedenen Fraktionen vorlagen.
Im Zentrum der Diskussion stand eine mögliche Umbenennung der Hans-Meiser-Straße. Hans Meiser war von Juni 1933 bis 1955 erster Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Er stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber und verbreitete bereits in den 1900 zwanziger Jahren antijüdische Klischees und Stereotype, ohne dabei jedoch den Rassenwahn und Antisemitismus der Nationalsozialisten zu übernehmen. Während der nationalsozialistischen Herrschaft ging er zahlreiche Kompromisse mit dem damaligen NS-Staat ein, um die Unabhängigkeit seiner evangelischen Landeskirche zu erhalten. Umgekehrt hat sich Meiser nachweislich für verfolgte Jüdinnen und Juden eingesetzt und gegen Maßnahmen Stellung bezogen, die auf rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schlechterstellung der Juden in Deutschland abzielten.
Zweifelsfrei würde man heute keine Straße mehr nach Meiser benennen, wie auch Paul von Hindenburg heute nicht mehr als Namenspatron für eine Straße fungieren könnte.
Gleichwohl sprach sich die CSU-Fraktion dagegen aus, aus heutiger Sicht zweifelhafte Namensgebung zeitgeistig umzubenennen. Die Auseinandersetzung und Reflexion ambivalenter Persönlichkeiten sollte vielmehr durch die Anbringung entsprechender Hinweisschilder mit weiterführenden Informationen per QR-Code gefördert werden, anstatt sie diskussionslos aus dem Straßenverzeichnis zu tilgen und die notwendige historische Auseinandersetzung somit schlußstrichartig zu unterbinden.
Die kontrovers, aber sehr ernsthaft geführte Diskussion ergab einstimmig, dass die Hans-von-Wollzogen-Straße, einem glühenden Anhänger Adolf Hitlers und bekennenden Antisemiten gewidmet, künftig in Friedelind-Wagner-Straße umbenannt werden soll. Eine Umbenennung der Hindenburgstraße wurde abgelehnt. Mit denkbar knapper Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen wurde schließlich eine Umbenennung der Hans-Meiser-Straße beschlossen. Sie soll künftig Dietrich-Bonhoeffer-Straße heißen.
 
 
 
7.    Sonstiges
 
Im Übrigen erfolgten im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung lediglich noch verschiedene Mittelfreigaben im Vorgriff auf den Finanzhaushalt 2022, die Fortschreibung der Mietwerterhebung entsprechend einem Sozialausschussgutachten sowie ein Satzungserlass für künftige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Ein umfangreicher nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gern von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 01.04.2022 um 13:52 Uhr

Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayreuther Stadtrat – anlässlich der Stadtratsitzung am 23.02. 2022 zur Haushaltsverabschiedung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Referentinnen und Referenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bayreutherinnen und Bayreuther im Zuschauerraum und im Livestream,

heuer möchte ich meiner Haushaltsrede ausdrücklich den Dank voranstellen.
Dank vor allem unserem Finanzreferenten Michael Rubenbauer, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzreferat und der Kämmerei, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung, aber auch den intensiven Haushaltsberatungen Enormes zu leisten haben; Dank aber auch allen anderen Referentinnen und Referenten, unseren Dienststellenleitern mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für die alljährlich schwierige Vorbereitung im Vorfeld der Haushaltsaufstellung, sondern auch darüber hinaus für die ganzjährig gute, professionelle und immer aufgeschlossene Zusammenarbeit.
 
Dies gilt umso mehr, als mittlerweile ja die gesamte Verwaltung und viele Dienststellen -auch weit über das Baureferat hinaus- mit Stellenbesetzungsproblemen zu kämpfen haben und sich so die zu erledigende Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt.
 
Vielen Dank also für alles Engagement und allen Einsatz für unsere Stadt, der keineswegs selbstverständlich ist und ein hohes Maß an Motivation und Loyalität voraussetzt. Dass wir solche Mitarbeiter haben, ist ein ausgesprochener Glücksfall!

I. as genannte Personal-bzw. Ressourcenproblem ist dabei einer von zwei Faktoren, die unsere diesjährigen Haushaltsberatungen maßgeblich geprägt haben:
 
·        Die Personalknappheit einerseits und
·        der massive Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um fast ein Drittel andererseits.
 
Beides ist ein Grund dafür, dass wir beispielsweise unsere Investitionsvorhaben nicht in dem Maß umsetzen können, in dem wir das gerne tun würden.
 
Dabei ist die Lage heuer noch relativ erfreulich:
 
Wir haben eine hohe Liquidität von noch etwa 85 Mio. €, einen historisch niedrigen Schuldenstand von etwa rund 52 Mio. € zum Jahresende 2022 und zumindest heuer noch keinen einzigen Cent an Neuverschuldung.
 
Allerdings ist auch Ihr zweiter Haushalt, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, von einem massiven Investitionsstau aus den letzten Jahren geprägt, den aufzulösen unsere vornehmste Aufgabe ist.
 
Insbesondere im Schulbereich hat sich in der Amtszeit Ihrer Vorgängerin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, so gut wie gar nichts getan.
Ob Richard-Wagner-Gymnasium oder Albert-Schweitzer-Schule, ob Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium oder Gewerbliche Berufsschule, ob Graserschule oder Wirtschaftsschule oder, oder, oder… – die Liste der vernachlässigten Schulsanierungen ist schier endlos, und es ist unser aller undankbare Aufgabe, nun im Rahmen des finanziell noch Möglichen und personell Leistbaren aufzuräumen und all diese gleichermaßen dringlichen Aufgaben nun mit Entschiedenheit anzupacken.
 
Dabei müssen wir in nahezu jeder Sitzung unseres Bauausschusses feststellen, dass heute eingeleitete Maßnahmen allein aufgrund der zwischenzeitlich exorbitant gestiegenen Baukosten nun einen deutlich höheren Finanzaufwand erfordern als es noch vor Jahren nötig gewesen wäre.
 
Der Neubau einer Gewerblichen Berufsschule oder eines Stadtarchivs kosten uns eben in den kommenden Jahren deutlich mehr als wir hätten aufbringen müssen, wenn wir die entsprechenden Projekte bereits in der Vergangenheit abgearbeitet und realisiert hätten.
 
Und mit allen anderen liegen gebliebenen Projekten verhält es sich genauso. Für unser Geld bekommen wir also deutlich weniger „Schule“, „Kultur“ oder sonstige Infrastruktur als vor fünf oder zehn Jahren  –  oder anders herum ausgedrückt:
 
Für das gleiche Ergebnis, für die gleichen Aufgaben müssen wir heute sehr viel tiefer in die Tasche greifen als zu Beginn der Amtszeit ihrer Vorgängerin.
 
Die Folge liegt auf der Hand:
 
Nach Verzehr unserer angesparten Liquiditätsreserven müssen wir in den nächsten Jahren massiv in die Neuverschuldung gehen. Der Finanzreferent hat bereits mehrfach aufgezeigt, dass wir bis zum Finanzplanungsjahr 2025 mit Kreditaufnahmen von fast 150 Mio. € rechnen müssen.
 
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die wahre „Erbe-Last“, die wir alle gemeinsam und vermutlich auch noch unsere Kinder und Kindeskinder in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mühsam werden abtragen müssen.
 
II. Ich habe bereits dargestellt, dass die CSU-Fraktion einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt im Bereich Schule und Bildung sieht.
Hier geht es nicht nur unmittelbar um die Schaffung bestmöglicher Startchancen für unsere Kinder, sondern letztlich auch um die Konkurrenzfähigkeit und Zukunftssicherheit des Schulstandorts Bayreuth.
 
Die Gewerbliche Berufsschule etwa ist für den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Bayreuth von besonderer Bedeutung. Bei allem Ringen um die bestmögliche und vor allem auch finanzierbare Lösung hat sich die CSU-Fraktion immer und von Anfang an klar zur Berufsschule I bekannt.
 
Aber auch der Beginn von Generalsanierung und Ausbau der Graserschule ist ein wichtiges Signal, das eigentlich ebenfalls bereits vor vielen Jahren hätte gesetzt werden müssen. Wäre es nach uns gegangen, so wäre eine damals neugebaute Graserschule längst in Betrieb. Nun müssen wir auch hier eine Kostenexplosion nach der anderen hinnehmen.
Dieses Fiasko sollten wir zum Anlass nehmen, künftig genauer zu überlegen, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, alte Bestandsbauten um jeden Preis zu erhalten. Gerade unter energetischen Gesichtspunkten, aber auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten dürfte ein Neubau immer häufiger die erste Wahl sein.
 
Die Fertigstellung der Albert-Schweitzer-Schule und die Teilsanierung der Grundschule Meyernberg stehen ebenso auf der Agenda wie der weitere Ausbau unserer KiTas.
Wir freuen uns über die Fertigstellung des Neubaus des evangelischen Kindergartens in der Fröbelstraße, der dann mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort insgesamt 113 Kindern Platz bieten wird.
Zusätzlich gibt es den neuen Waldorfkindergarten in der Wilhelminenaue, der 74 Krippen- und Kindergartenplätze aufweist.
Endlich ist auch der Durchbruch für den Neubau des Spielhauses am Abenteuerspielplatz am Meranierring gelungen, auch wenn sich dieses Projekt sowohl von der Baukostensteigerung her wie auch nach Intensität und Länge unserer Debatten hierum fast schon ebenso zu einer never-ending-story entwickelt hat wie unser Faible für Diskussionen um den Bau nobler Toilettenanlagen.
 
Im nichtschulischen Bereich geht es schließlich um den Einstieg in den Neubau unseres Stadtarchives, der uns ebenfalls bereits seit vielen Jahren unter den Nägeln brennt.
Es wäre schlicht eine Katastrophe, wenn in dem bisherigen Domizil im Bürgerspital aufgrund der bekanntermaßen völlig unzureichenden Brandschutzmaßnahmen ein Feuer ausbrechen und unser historisches Gedächtnis, unsere „archivierte Seele unserer Stadt“, auslöschen würde.
 
Wie planen eine ganze Reihe von investiven Fortführungsmaßnahmen, allen voran unser neues Friedrichsforum, das nun mit aller Energie und Tatkraft vorangetrieben und zu einem alsbaldigen, guten Abschluss geführt werden muss.
 
Sehr bedauerlich ist es, dass wir aus den eingangs genannten Gründen der Personal- und Ressourcenknappheit mit weiteren dringend notwendigen Schulsanierungen wie dem Richard-Wagner-Gymnasium, unserem Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium oder der Wirtschaftsschule einstweilen noch nicht loslegen können.
Dies ist keinesfalls als Missachtung oder mangelnde Wertschätzung für diese Schulen zu sehen, sondern einzig unserer momentanen Personalnot geschuldet. Wir werden alles daransetzen, auch diese Projekte möglichst bald zu beginnen, um die teilweise unwürdigen, ja oft schon völlig inakzeptablen Verhältnisse an diesen Schulen möglichst rasch abstellen zu können.
 
 
III. Schade ist auch, dass wir mit dem für unsere ganze Region so wichtigen Regionalen Gründer- und Innovationszentrum noch nicht in dem gewünschten Umfang starten können. Das RIZ ist ein bedeutender Impulsgeber für unsere gesamte Region und ein wichtiger Faktor zur Generierung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze.
Gerade deshalb müssen wir auch im Kreistag Bayreuth noch um massive Unterstützung werben, um deutlich zu machen, dass von diesem Projekt, von diesem regionalen Job-Motor, nicht nur die Stadt Bayreuth, sondern unsere ganze Region gleichermaßen profitiert.
 
Umso mehr gilt, dass wir uns als Stadt Bayreuth klar als wirtschafts- und unternehmerfreundlicher Standort mit möglichst geringer Steuer- und Abgabenlast für Bürgerschaft und Unternehmen profilieren sollten, ohne unsere wichtigen Aufgaben etwa im Sozialen oder im Umweltschutzbereich zu vernachlässigen. Wie weit und wie lange uns dies noch gelingt, bleibt abzuwarten. Bei dem sich abzeichnenden enormen Kreditbedarf in den kommenden Jahren wird uns die Regierung von Oberfranken wohl ins Stammbuch schreiben, unsere Gewerbesteuerhebesätze zumindest auf das Durchschnittsniveau anzuheben.
 
Dennoch können wir uns momentan noch über ein gutes Investitions- und Wirtschaftsklima freuen: Das große Bauvorhaben an der Justus-Liebig-Straße, die geplante Erweiterung der Brauerei Maisel an der B 85, der Neubau der Deutschen Rentenversicherung in Seulbitz und das geplante ****+ Hotel an der Lohengrintherme sowie viele größere und kleinere Investitionsmaßnahmen zeigen, dass Bayreuth nach wie vor ein attraktiver und dynamischer Wirtschaftsstandort ist.
 
IV. Im Bereich des Klimaschutzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir mit den von uns steuerbaren kommunalen Maßnahmen in Bayreuth letztlich keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima nehmen können und selbst die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ja lediglich mit maximal 2 % zum weltweiten CO2-Ausstoß beiträgt.
Dennoch müssen und werden wir selbstverständlich unseren kommunalen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo immer es uns möglich ist. Dabei sollten wir uns aber nicht von zeitgeistiger Hysterie treiben lassen, sondern sorgfältig darauf achten, mit dem effektivsten Einsatz unserer begrenzten finanziellen Mittel den größtmöglichen Nutzen für unsere städtische Umwelt zu erzielen.
Klimaschutz ist nur eines von 17 Nachhaltigkeitszielen der EU. Um es klar zu sagen: Er ist wichtig. Die anderen sind es aber auch. Gute Politik wird alle Ziele abwägen und nach einem angemessenen Ausgleich suchen. Es nützt uns nichts, die Erderwärmung zu begrenzen, wenn dann ein Großteil der Menschen verhungert oder arbeitslos ist.
 
In Bayreuth sind wir mit der Erstellung und Umsetzung unseres integrierten Klimaschutzkonzeptes, unserem Sofortprogramm für den Radverkehr und mit einer ganzen Reihe von ökologischen Maßnahmen zur Stadtbegrünung und Klimaverbesserung auf einem richtigen und sehr guten Weg.
 
Wir können und müssen unsere kommunalen Gebäude energetisch optimieren, wir werden auch in diesem Jahr enorme Mittel in die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel investieren.
Handlungsbedarf gibt es auch bei der schrittweisen Umrüstung unseres städtischen Fuhrparks auf Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, also die Anschaffung batterie- oder brennstoffzellenelektrischer Fahrzeuge, sowie die Bildung eines zentralen Fahrzeugpools für unseren städtischen Pkw-Fuhrpark anstelle lauter unkoordinierter Einzelbeschaffungen in den einzelnen Dienststellen.
Natürlich soll und wird es auch mit dem Ausbau des Radwegenetzes weitergehen. Hier haben wir erst kürzlich eine Riesendiskussion um die Umgestaltung der Erlanger und der Bismarckstraße eröffnet. Und auch hier sollten wir immer aufpassen, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und eine Verkehrsart gegen die andere ausspielen und so zur Spaltung der Gesellschaft beitragen. Ziel muss es vielmehr sein, die Verkehrsräume so aufzuteilen, dass alle Verkehrsteilnehmer ihren fairen Anteil daran haben und nicht das Gegeneinander, sondern das Miteinander gefördert wird und dabei insgesamt die Sicherheitslage für alle verbessert wird.
Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie sollte auch hier unsere Maxime sein!
 
V. Vieles tut sich bei der Verbesserung der Wohnraumsituation in Bayreuth.
So entwickeln wir mit HUGO 49, dem Wohnpark am Röhrensee, dem ehemaligen Zapf-Gelände und dem Areal der Deutschen Post zusammen mit unseren bewährten Bayreuther Wohnungsbaugesellschaften, aber auch mit externen Partnern großflächig attraktive Wohnbaugebiete, die überwiegend mit Geschosswohnungsbau einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in unserer Stadt leisten werden.
 
Für Senioren wird zusammen mit der GBW ein barrierefreies Wohnprojekt entwickelt: Eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen, die dort gemeinsam eine gemietete, abgeschlossene Wohnung bewohnen können. Solche Projekte zeigen, dass wir vielfältige Wohnformen für die unterschiedlichsten Bedarfe berücksichtigen.
 
Erfreulich finden wir es, dass sich nach jahrelanger gründlicher Diskussion nun eine Lösung um das neue Baugebiet Am Eichelberg abzeichnet. Angesichts der Tatsache, dass wir hier anfangs über 150 Wohneinheiten plus enorme Erweiterungsoption nach Süden gesprochen haben, stellt die nun erheblich abgespeckte Variante für uns sowohl aus verkehrlicher als auch klimatologischer Sicht einen gut vertretbaren Kompromiss dar.
 
Mit dem Bayernheim-Projekt auf dem Gelände der früheren Röhrenseekaserne könnte es nach unserer Meinung durchaus schneller vorangehen.
Und für die Umsetzung des hervorragenden Wettbewerbsergebnisses Neue Mitte Kreuz brauchen wir dringend eine rasche Lösung für die Verlagerung der Zulassungsstelle und des Rathauses II, damit auch hier der Startschuss gegeben werden kann.
 
Neben der wichtigen innerstädtischen Verdichtung mit Geschoss- und Mehrfamilienwohnungsbau werden wir aber auch weiterhin kleinere Wohngebiete für Reihen- und Einfamilienhäuser entwickeln, weil wir –anders als die Grünen– nicht durch ein ideologisch motiviertes Einfamilienhausverbot billige Klientelpolitik für die bereits Besitzenden betreiben wollen. Wir wollen eben nicht der bestehenden Nachfrage der Bauwerber in ebenso schlichter wie totalitärer und überheblicher Attitüde den Bedarf absprechen, sondern wir wollen Chancen geben und bei deren Verwirklichung helfen.
Auch hier gilt für uns: Nüchterner Pragmatismus statt geifernder Ideologie. Denn es muss nach unserer Auffassung auch in Zukunft für Normalverdiener möglich sein, ein Einfamilienhaus in der Stadt Bayreuth bauen zu können, um eine Verdrängung der Bauwerber in den Landkreis zu vermeiden und damit ökologisch völlig unsinnige und vorsätzlich produzierte Verkehrsströme von vorneherein zu unterbinden.
 
Die von uns beantragte Fortsetzung des ISEK sollte uns darüber hinaus gemeinsam mit dem Landkreis eine neue Perspektive der abgestimmten Flächennutzung zwischen Stadt und Landkreis bringen. Hier geht es nicht nur um Wohnflächen, sondern auch um neue Gewerbegebiete, bei denen wir ja im wahrsten Sinne des Wortes an unsere Grenzen stoßen.
Der von uns beantragte gemeinsame Regionalausschusses ist dabei ein wichtiges Instrument, mit dem wir nicht nur die Kommunikation mit dem Kreistag verbessern können, sondern auch eine engere Verzahnung in unserer Regionalplanung erreichen.

VI. Im kulturellen Bereich sind wir auch im vergangenen Jahr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen. Dem überaus großen Engagement unserer vielfältigen Bayreuther Kulturszene und der unbürokratischen Kreativität unserer städtischen Kulturverwaltung ist es zu danken, dass Bayreuth trotz Corona kulturell massiv präsent war.
Mit unserer neuen Festspielreihe „Bayreuth-Baroque“ im Markgräflichen Opernhaus ist es einmal mehr gelungen, in schwierigster Zeit und mit eingeschränkter Besucherzahl ein absolut hochkarätiges und weltweit vielbeachtetes Festival durchzuführen. Unser Ehrgeiz für das kommende und auch die folgenden Jahre ist es, dieses Festival durch Einbeziehung weiterer Partner zu verstetigen.
Wer hier meint, dass Investitionen in „Bayreuth Baroque“ nur etwas für einige wenige seien oder wer bequem mit dem Finger auf andere zeigt und einfach externes Engagement fordert, der verkennt den Sinn, die Chancen und den volkswirtschaftlichen Wert einer solchen „zweiten Festspielzeit für Bayreuth“ vollständig. Gerade weil dieses Projekt für Bayreuth ein unglaubliches Zukunftspotenzial besitzt, ist es ja überhaupt nur gelungen, den Freistaat Bayern zu einer Regelförderung des Festivals mit einer dauerhaften Haushaltsstelle zu bewegen und auch den Bezirk Oberfranken für eine langfristige Förderung zu gewinnen. Und wer weiß, vielleicht erkennt ja auch der Bund bald die Chancen und die bundesweite Strahlkraft dieses überregionalen Festivals und schließt sich den anderen Fördergebern an.
 
Unsere Haushaltsansätze machen aber ebenso deutlich, dass wir auch in der breiten, in Bayreuth fein verästelten und oft ehrenamtlich getragenen Kulturszene einen großen Standortvorteil sehen. Einrichtungen wie die Musica Bayreuth, das Osterfestival, das ZENTRUM und forum, das Festival junger Künstler, die Studiobühne oder auch der Brandenburger Kulturstadl – der trotz aufgetretener steuerlicher Unregelmäßigkeiten seine ungekürzte Förderung erfährt- und viele weitere größere und kleinere Initiativen sind ein kulturpolitisches Pfund, mit dem wir gerne wuchern sollten. Und auch der Kulturpreis 2023 für den Verein Neuneinhalb, der mit seiner Vorgängerorganisation Kültürklüb e.V. seit 2013 das erfolgreiche Veranstaltungsformat „Sübkültür“ veranstaltet, ist das richtige Signal und ein eindrücklicher Beweis dafür, dass uns das gewachsene Bayreuther Kulturleben in seiner ganzen Bandbreite am Herzen liegt und nicht nur die angebliche „Hochkultur“, wie von interessierter Seite immer noch ebenso penetrant wie falsch suggeriert wird.
  
VII. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind aber nicht nur Kulturstadt, sondern auch Sportstadt.
Beim weiteren Ausbau des Hans-Walter-Wild-Stadions stand letztes Jahr noch das Reizthema „Rasenheizung“ auf der Agenda. Heuer hat das Thema „Flutlichtanlage“ die Diskussion bestimmt. Wir meinen, dass eine optimierte LED-Flutlichtanlage zur zeitgemäßen Infrastruktur eines städtischen Stadions gehört. Dies gilt umso mehr, wenn sie schlicht Voraussetzung für einen sportlich möglichen und von uns allen erhofften Aufstieg der Spielvereinigung in die dritte Bundesliga ist. Deshalb ist hier rasches Handeln geboten.
Völlig unklar ist momentan die Realisierung der dringend notwendigen neuen Basketball-Trainingshalle. Natürlich werden wir uns als Stadt Bayreuth an so einem Projekt helfend beteiligen. Das ist zum einen eine nachhaltige Unterstützung des Spitzensports, indirekt aber auch eine Förderung des Breitensports, gewönnen wir doch durch eine solche neue Trainingshalle dringend benötigte zusätzliche Hallenkapazitäten in unseren bestehenden Einrichtungen für unsere Bayreuther Sportvereine.
Aber auch über unser Eisstadion müssen wir uns verstärkt Gedanken machen. Die jetzige bauliche Situation ist funktional und energetisch völlig unbefriedigend. Wir werden sehen müssen, ob und welche besseren Lösungen wir hier in den kommenden Jahren entwickeln können.
Fakt ist: Von jeher ist die Stadt Bayreuth im Bereich Sportförderung bayernweit führend. Aus Sicht der CSU-Fraktion soll sich hieran auch nichts ändern. Wir wollen weiterhin alles uns Mögliche tun, um das reichhaltige und vielfältige Engagement unserer Bayreuther Sportvereine auch in Zukunft wertzuschätzen und weiterhin umfassend zu fördern.
 
VIII. Meine Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die haushalterische Situation in den nächsten Jahren nicht einfacher, sondern deutlich schwieriger werden wird.
Umso mehr freuen wir uns, dass heuer und gerade in der noch anhaltenden Pandemiesituation die zusätzliche Unterstützung unserer Vereine und die erneute und ungekürzte Bewilligung der freiwilligen Leistungen sichergestellt werden konnte. Das gibt notwendige Planungssicherheit und stabilisiert wichtiges ehrenamtliches Engagement in unserer Stadt, für das gar nicht genug zu danken ist.
Wollen wir hoffen, dass wir in den kommenden, schwierigeren Haushaltsjahren nicht zu einer wesentlichen Kürzung der freiwilligen Leistungen gezwungen sein werden.
 
IX. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe noch viele Themenbereiche, Aufgaben und Ziele anzusprechen, denen wir uns auch in diesem und den folgenden Jahren widmen müssen und die uns alle gleichermaßen wichtig sind. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich diese Bereiche in Anbetracht der Zeit heute nicht im Einzelnen anspreche. Sie werden Gegenstand unserer künftigen Einzelberatungen sein.
 
Für heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verrate Ihnen sicher keine Überraschung, wenn ich ankündige, dass die CSU-Stadtratsfraktion dem Haushaltsentwurf 2022 in der nunmehr gemeinsam erarbeiteten Form zustimmen wird.

Dr. Stefan Specht,
CSU-Fraktionsvorsitzender
 
 
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 12:11 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,

aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde.
Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:

 1.     Ausbau Klärwerk Bayreuth
Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht:
 
–         eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse,
–         neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte
–         Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem
–         neuen Installationsgang.
 
Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet.
Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können.
Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen.
Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt.
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein.
Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen.
  
2.     Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen.
Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind.
Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich.
Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden.
Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth.
 
3.     Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf.
Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich.
Die gesamte Haushaltsrede des Oberbürgermeisters können Sie hier nachlesen.
Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen.
Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen.

4.     Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes.
Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren.
Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird.
Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen.
 
5.     Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“
Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können.
In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten.
Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde.
Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet.
Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte.
Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in     Richtung Schnabelwaid auswirken würde.
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen.
 
6.     Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz
Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel:
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt.
Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme zum positiven Synergieeffekten für alle Beteiligten kennen würden und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen.
Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen.
Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten.
 
7.      Sonstiges
Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,

Ihre CSU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 25.02.2022 um 11:45 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der fortdauernd angespannten Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Januar-Sitzung erneut im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass wiederum lediglich 24 Stadträtinnen und Stadträte im Sitzungssaal versammelt waren und der Rest jeweils digital zugeschaltet wurde.
Um die Sitzung auch zeitlich in einem praktikablen Rahmen zu halten, wurde die Tagesordnung wieder auf die dringlichsten Punkte beschränkt, über die wir Sie in gewohnter Weise mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Ausbau Klärwerk Bayreuth
 
Unsere Kläranlage ist für einen Einzugsbereich von sog. 300.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und muss betriebswirtschaftlich wie umwelttechnologisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dass sich seit den letzten Umbauten in den Jahren 1996-1998 eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, aber auch Verfahrenstechniken geändert haben, beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung bereits im Jahr 2019, die erforderlichen Planungen zu entwickeln.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nun die Entwurfsplanung für das sogenannte „Ausbaupaket A“ vorgelegt, das im wesentlichen folgende Maßnahmen vorsieht:
 
–       eine neue Energiezentrale mit Werkstätten, Blockheizkraftwerk, Schlammhydrolyse,
–       neue Sozialgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Labor und Schaltwarte
–       Energiespeicherung mit zwei Niederdruckgasbehältern und einem
–       neuen Installationsgang.
 
Gleichzeitig wird die Klärwerkszufahrt künftig an die Straße „Am Bauhof“ verlegt und das Betriebsgelände neu geordnet.
Die Maßnahmen sind notwendig, weil die teilweise noch aus den sechziger Jahren stammenden Gebäude abgenutzt sind, die technischen Anlagen teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und in der vorhandenen Gebäudesubstanz die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können.
Gleichzeitig soll die Kläranlage energetisch aufgerüstet und energiewirtschaftlich ertüchtigt werden, um damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe (vorgesehen im „Ausbaupaket B“) zu schaffen.
Einschließlich Umsatzsteuer und einem notwendigen Ansatz für Baunebenkosten wurden für das „Ausbaupaket A“ Gesamtherstellungskosten von knapp 38 Mio. € brutto ermittelt.
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2022-2028 durchgeführt werden und sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger betonte dabei, dass die Abwassergebühren der Stadt Bayreuth trotz dieser erheblichen Investitionen bis ins Jahr 2027 nicht steigen werden. Danach wird auch im Hinblick auf das dann anstehende „Ausbaupaket B“ neu zu kalkulieren sein.
Der Stadtrat verabschiedete das „Ausbaupaket A“ und beschloss, die entsprechenden Mittel anteilig die für Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zur Verfügung zu stellen.
 
 
 
2.    Verordnung über die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth
 
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmung festzusetzen.
Dies bedeutet, dass Überschwemmungsgebiete insbesondere dort festgesetzt werden müssen, wo Überschwemmungen auftreten können und diese von größeren Auswirkungen sind.
Diese formale Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr und legt Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren fest, wie z.B. das Verbot der Errichtung oder der Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsbereich.
Ziel einer Überschwemmungsgebietsverordnung ist es also letztlich, alle Eingriffe zu verhindern, die sich nachteilig auf Wasserstand, Abfluss oder Rückhalt auswirken können, und mögliche Umweltschäden durch Hochwasser zu vermeiden.
Nach Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes Hof erfüllen im Stadtgebiet Bayreuth der Rote Main, die Mistel sowie die Warme Steinach die Voraussetzungen zum Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat daher eine Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang dem Roten Main, der Mistel und der Warmen Steinach innerhalb des Stadtgebiets Bayreuth.
 
 
 
3.    Einbringung des Haushaltes der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
 
Im Mittelpunkt der Januar-Stadtratssitzung stand erwartungsgemäß die Einbringung des Haushaltsentwurfs der Stadt Bayreuth durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Nach einem ausführlichen Bericht zum Haushaltsvollzug 2021 durch Stadtkämmerer Michael Rubenbauer erläuterte Thomas Ebersberger ausführlich seinen Haushaltsentwurf.
Dabei stimmte er angesichts der deutlich zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth auf ein Ende der „fetten“ Jahre ein. Positiv sei, dass der im Jahr 2004 begonnene Schuldenabbau von damals 136 Mio. Euro zum Jahresende 2022 mit 52,3 Mio. Euro einen historischen Tiefstand erfahren wird. Angesichts der schwindenden Liquiditätsreserven und der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen werden ein großer Teil der anstehenden Investitionen insbesondere im wichtigen Schulbereich aber nur durch eine deutliche Neuverschuldung zu finanzieren sein, so dass der Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen dürfte. Aufgrund jahrelanger Versäumnisse aus der letzten Amtsperiode etwa im Schulbauunterhalt oder Schulneubau sind diese überwiegend schuldenfinanzierten Investitionen jedoch unvermeidlich.
Der Stadtrat wird sich in seiner Haushaltsdebatte am 07.02.2022 ganztägig mit dem Haushaltsentwurf beschäftigen.
Die Verabschiedung des Haushalts ist dann für die Februar-Stadtratssitzung am 23.02.2022 vorgesehen.
 
 
 
4.    Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Bayreuth
 
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument der Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur näheren Planung und Abstimmung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes.
Aufgabenträger des ÖPNV sind dabei immer die kreisfreien Städte und Landkreise, d.h. Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs sind freiwillige Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stadt und Landkreis Bayreuth sind bislang die letzten Gebietskörperschaften im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VPN), die noch keinen Nahverkehrsplan erstellt haben.
Bereits im Jahr 2021 hatten wir deshalb beschlossen, einen Nahverkehrsplan für die Stadt Bayreuth zu entwickeln. Dieser soll eng mit jenem des Landkreises verzahnt werden, um den Stadtbusverkehr mit dem Stand-Umland-Verkehr und dem Regionalverkehr optimal zu synchronisieren.
Der Nahverkehrsplan ist dabei auch ein wichtiger Teil unseres gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes, welches parallel erarbeitet wird.
Nun wurde beschlossen, zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans eine fachliche Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt und Stabsstelle Strukturentwicklung) sowie der Verkehrsbetriebe zu bilden und dabei auch Vertreter der Stadtratsfraktion und Stadtratsgruppierungen einzubeziehen.
 
 
 
5.    Eisenbahnanbindung der Stadt Bayreuth – neuer Haltepunkt „Bayreuth-Hofgarten“
 



Der Freistaat Bayern plant und finanziert über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) neue Haltepunkte im bayerischen Schienennetz. Voraussetzung dafür sind genügend hohe Nutzerzahlen, die sich aus der Siedlungsentwicklung oder veränderten Verkehrsströmen ergeben können.
In Bayreuth wächst durch die rege Stadtentwicklung im Süden (Universität, Neubaugebiete, Entwicklungsbereich Nürnberger Straße/Universitätsstraße) das Reisendenpotenzial für einen weiteren Bahnhaltepunkt. Dieser würde den Hauptbahnhof ergänzen und ihn entlasten.
Insbesondere der Bereich um die Bahnunterführung an der Dürschnitz in der Nähe des Hofgartens würde sich für einen weiteren Haltepunkt anbieten. Ein solcher zusätzlicher Bahnhalt wird auch von vielen potentiellen Nutzergruppen, insbesondere von Schulen oder auch von Verkehrsverbänden gefordert. Auch die Universität Bayreuth hat bereits erste Untersuchungen durchgeführt, wonach ein solcher Halt hohen Nutzen für die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der südlichen und östlichen Teile bedeuten würde.
Von einem Haltepunkt an der Dürschnitz aus wären zahlreiche Schulen (WWG, GMG, MWG, etc.), die Universität, Freizeit- und Sportstätten, touristische Ziele, Arbeitgeber oder Wohngebiete schneller zu erreichen als über den Hauptbahnhof. Bei entsprechender Integration in das Bus-, Rad- und Fußwegenetz erschließt dieser Haltepunkt die südliche Innenstadt sowie das südliche und westliche Stadtgebiet.
Bahnseitig könnte dieser Haltepunkt von Regionalexpresszügen von und nach Nürnberg sowie von Regionalbahnen von und nach Kirchenlaibach bedient werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber einem früher angedachten Haltepunkt an der Königsallee bedeuten würde, der zudem im Wesentlichen nur das Schulzentrum Ost erschließen könnte.
Hinzu käme ein weiterer Nutzen für die Bahnanbindung der Stadt Bayreuth: Im Zuge dieser Baumaßnahme würden die beiden Einzelgleise vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig an der Neuen Heimat mit Weichen zu einem Doppelgleis verknüpft werden, was sich positiv auf das von der Stadt Bayreuth seit langem geforderte zweite Gleis in     Richtung Schnabelwaid auswirken würde.
Demgemäß beschloss der Stadtrat Bayreuth, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Prüfung, Umsetzung und Finanzierung einer neuen Haltestelle und eines damit zusammenhängenden zweigleisigen Streckenausbaus im Süden der Stadt zu beantragen.
 
 
 
6.    Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Bereich Reha-Klinik in Seulbitz
 
Im Bereich der Lohengrin-Therme tut sich viel:
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV) möchte dort einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten, nachdem sich die bisherigen Standorte an der Herzoghöhe wie auch in Bischofsgrün als nicht mehr sanierungsfähig erwiesen. Im direkten Umfeld des Thermalbades werden seitens der DRV wichtige Synergie-Effekte angestrebt.
Zudem konkretisieren sich nun die Pläne eines österreichischen Investors und Hotelbetreibers, am Gelände der Lohengrin Therme eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung, bestehend aus einem ****+ Hotel und Angliederung mehrerer zugehöriger Chalets, zu etablieren. Hotel und Villen sollen über eine enge Kooperation mit der Lohengrin-Therme positive´ Synergieeffekte für alle Beteiligten entwickeln und ein lange angestrebtes qualitativ hochwertiges zusätzliches Beherbergungsangebot in Bayreuth schaffen.
Da die Flächen im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet (SU) Thermalbad“ ausgewiesen sind, ist ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchzuführen.
Mit beiden Projekten dürfte es endlich gelingen, die Lohengrin-Therme, die seit ihrer Öffnung im Jahr 1999 quasi ein Solitaire-Dasein fristet, endlich in ein attraktiveres Kurgebiet einzubetten.
 
 
 
7.     Sonstiges
 
Im Übrigen wurden noch verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen, die Freigabe von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt sowie die Freigabe von verschiedenen Verpflichtungsermächtigungen erklärt und mehrere, routinemäßige Anfragen von der Verwaltung beantwortet.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter wieder einen umfassenden Überblick über die jüngste Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 28.01.2022 um 15:32 Uhr

Newsletter der CSU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Stadtrat – Ausgabe Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unserer CSU-Stadtratsfraktion,


aufgrund der aktuellen Corona-Situation tagte der Stadtrat Bayreuth in seiner gestrigen Dezember-Sitzung wieder im Hybrid-Modus. Dies bedeutet, dass ein Teil des Stadtrats in Präsenz an der Sitzung teilnimmt und ein anderer Teil lediglich digital zugeschaltet ist.
Da dieses Procedere insbesondere abstimmungstechnisch für den Oberbürgermeister als Sitzungsleiter nicht leicht zu händeln ist, wurde die Tagesordnung der Dezember-Sitzung eher knapp gehalten.
 
Dennoch gab es einige interessante Tagesordnungspunkte, über die wir Sie in gewohnter Weise
mit unserem heutigen Newsletter informieren wollen:
 
 
 
1.    Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität
 
Auch die Stadt Bayreuth will und muss ihren Beitrag zum Klimaschutz erbringen und die durch sie verursachten Treibhausgase schnellstmöglich reduzieren. Oberbürgermeister Ebersberger wies dabei zu Recht darauf hin, dass der Weg zur Klimaneutralität nicht kostenlos sein wird, aber bei allen Aufwendungen auch immer die Relation zu anderen wichtigen kommunalen Aufgaben gesehen werden muss. Auch nach Auffassung der CSU-Fraktion muss dabei die Konzentration auf das kommunal Machbare im Vordergrund stehen. Es sollten nur Ziele postuliert werden, die letztlich auch realisiert werden können und für die Stadt erreichbar sind.
Auch wenn die Fraktionen der Grünen und der BG den Grundsatzbeschluss ablehnten und sich mit populistisch-diffuser Argumentation in unrealistischen Forderungen ergingen, folgte eine große Stadtratsmehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach für Bayreuth Klimaneutralität bis 2040 angestrebt werden soll; dafür werden sektorenübergreifende Ansätze gewählt und geeignete Konzepte entwickelt, Förderprogramme wahrgenommen und alle Prozesse laufend durch ein engmaschiges Monitoring begleitet.
 
 
 
2.    Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Baumaßnahmen an Sportvereine der Stadt Bayreuth
 
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom Dezember letzten Jahres erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Sport- und Schwerpunktrichtlinien hinsichtlich der Bezuschussung von Baumaßnahmen von Sportvereinen zu überarbeiten.
Die daraufhin vorgelegte weiterentwickelte Richtlinie sah generell eine Bezuschussung in Höhe von 10 % für entsprechende Baumaßnahmen vor.
In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt wurde darüber hinaus ein Passus für einen „Klimacheck“ eingearbeitet, damit Vereine vor einer konkreten Baumaßnahme entsprechende fachliche Beratung in Anspruch nehmen können.
Vertreter der Bayreuther Gemeinschaft versucht nun, in recht durchsichtiger populistischer Manier den Fördersatz auf 20 % zu erhöhen.
Dabei wurde allerdings verkannt, dass die Stadt Bayreuth schon bisher beispielhafte Sportförderung dadurch betreibt, dass den im Stadtsportverband organisierten Sportvereinen grundsätzlich städtische Sporthallen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Über das Jahr hinweg sind dies erhebliche geldwerte Leistungen, die bayernweit ein großartiges und beispielhaftes Alleinstellungsmerkmal der Sportstadt Bayreuth darstellen.
Im Ergebnis verblieb es daher bei dem Fördersatz von 10 % für Investitionen und Anschaffungen in vereinseigene Anlagen, wobei der Stadtrat ausdrücklich einen Vorbehalt zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses festlegte, in begründeten Einzelfällen auch von diesem Regelsatz abweichen zu können.
 
 
 
3.    Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen im Haushalt der Stadt Bayreuth
 
In der Abwicklung des Haushalts der Stadt Bayreuth für das Jahr 2021 wurde eine Genehmigung von zwei überplanmäßigen Auszahlungen erforderlich. Dabei handelte es sich um den bislang genehmigten Haushalt übersteigende Mehrauszahlungen, die für die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule und einen Ausgleich zur Finanzierung des höheren Bedarfs beim Freibäderverlustausgleich erforderlich wurden.
Die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule ist ein kurz vor dem Abschluss stehendes Millionenprojekt, das (wie so viele andere Vorhaben auch) leider mehrfach finanziellen Nachsteuerungsbedarf auswies.
Bei dem internen Freibäderverlustausgleich handelt es sich um Zahlungen, die über den bereits eingeplanten Verlust hinaus insbesondere aus Corona-Gründen erforderlich wurden.
Der gesamte überplanmäßige Mehrbedarf belief sich auf etwa 1,2 Millionen € und wurde intern durch entsprechende Minderauszahlungen bzw. Minderaufwendungen bei anderen Produktkonten ausgeglichen.
 
 
 
4.    Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet im Unteren Rotmaintal“
 
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet Bayreuths und erstreckt sich im Wesentlichen auf das Areal der früheren „Herzogmühle“.
Nach dem Abbruch der minderwertigen Vorgängerbebauung wird dort entlang des Landschaftsschutzgebietes eine attraktive Bebauung mit Mehrfamilienhäusern realisiert, deren erster Bauabschnitt durch die städtische GEWOG bereits abgeschlossen ist.
Nun soll in einem weiteren Bauabschnitt der Bereich nördlich der Erschließungsstraße bis hin zur Geländekante der Rotmainaue mit weiteren attraktiven Mehrfamilienhäusern bebaut werden.
Der städtebauliche Entwurf umfasst dabei etwa 100 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, die zu zwölf Wohngebäuden innerhalb von drei Gebäudegruppen zusammengefasst werden. Vorgesehen sind ebenso vielgestaltige wie abwechslungsreiche Freiräume, die den attraktiven Landschaftsraum strukturieren, gliedern und sich durchlässig zum Naturraum der angrenzenden Rotmainauen darstellen.
Der Stadtrat Bayreuth gab für den weiteren Fortgang dieses städtebaulich bedeutsamen Projekts nun final grünes Licht. Damit entsteht ein weiteres, attraktives Wohngebiet in unserer Stadt, das einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des angespannten Bayreuther Wohnungsmarktes leisten wird.
 
 
 
5.    Durchführungsbeschluss Soziale Stadt St. Georgen – Spielplatz Schanz
 
Ein Kern- und Herzstück der städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Stadtteils St. Georgen und des Wohnquartier „Insel“ zwischen der See- und der Egerländer Straße stellt der Spiel- und Sportpark „Schanz“ dar.
Der Spiel- und Sportplatz Schanz – mit seiner Rollenspielanlage im Bauabschnitt I bereits 2019 eingeweiht – bekommt nun in einem Bauabschnitt II einen nördlichen Abschluss. Vorgesehen sind verschiedene räumliche, spielerische und naturnah gestaltete Bereiche, die in der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den mit der Anlage betrauten Dienststellen im Jahr 2021 gemeinsam konzeptionell ausgearbeitet wurden.
Zentrale Elemente der nun fortgeführten Planung sind ein großer Kletterturm mit Seilnest als Ausguck, zwei Container mit Rutsche und WC-Einbau und entsprechenden  Betreuerräumen, eine Ruinenmauer zum Ausruhen und Klettern mit vielen verschiedenen Spielmöglichkeiten und eine sogenannte Skatebowl als Ergänzung zu der bereits bestehenden Rollspielanlage. Tischtennisplatten und Wegeverbindungen zur alten Schokofabrik sowie eine planerische Anbindung des in der Nachbarschaft vorgesehenen neuen Feuerwehrhauses vervollständigen die Planungen.
Die Gesamtkosten des zweiten Bauabschnittes von etwa 720.000 € werden zu 60 % gefördert. Der Stadtrat stimmte der entsprechenden Mitteleinstellung im Haushalt 2022 zu.
 
 
 
6.    Barrierefreie Zugangswege am Kirchplatz
 
Das Umfeld des Kirchplatzes rings um die Stadtkirche ist durch einen historischen und sehr groben Kalksteinpflasterbelag geprägt, der nicht behindertengerecht ist und insbesondere bei Rollator- und Rollstuhlfahrern zunehmend auf berechtigte Kritik stieß.
Bereits Ende 2019 beschloss der Bauausschuss daher Planungen von barrierefreien Zuwegungen im Umgriff der Stadtkirche.
Im Rahmen des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ beschloss der Stadtrat im September dieses Jahres sodann die Realisierung des Projekts und stellte die notwendigen Mittel für die Umsetzung bei einem Fördersatz von 80 % in den Haushalt ein.
Nach den Planungen ist nun beabsichtigt, eine barrierefreie Erschließung im Stadtkirchenumfeld zu den dortigen sozialen Einrichtungen, dem nördlichen Eingang der Stadtkirche, zum benachbarten Historischen Museum und zu den angrenzenden Gassen zu schaffen. Vorgesehen ist dabei eine Spur aus Granitplatten mit einer Breite von insgesamt 1,20 m.
Lediglich die Ausführung des Farbtones (dunkelgrauer bis anthrazitfarbener Granit) stieß bereits im Bauausschuss auf Kritik. Insbesondere unsere Fraktion wünschte sich hier eine harmonischere Gestaltung möglichst Ton-in-Ton zum bestehenden historischen Pflasterbelag. Eine zwischenzeitliche Rücksprache mit dem Behindertenbeirat und dem Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass das Projekt nun in hellem Naturstein ausgeführt werden kann. Für die so verabschiedete Maßnahme sind lediglich städtische Eigenmittel in Höhe von ca. 63.000 € erforderlich.
 
 
 
7.    Zuschuss an die Bayreuther Festspiele 2021
 
Im Jahr 2021 stellte die Corona-Pandemie die Bayreuther Festspiele vor besondere Herausforderungen. Signifikante Mehrkosten für die Durchführung aufwändiger Hygienemaßnahmen einerseits und Mindereinnahmen durch die nur teilweise Belegung des Festspielhauses andererseits führten zu einem erhöhten Finanzbedarf.
Im Mai beschloss der Stadtrat daraufhin eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Bayreuther Festspiele auf fast 3.000.000.- Euro, um die Zahlungsfähigkeit der Festspiele auch in einem Worst-Case-Szenario zu gewährleisten.
Aufgrund der vergleichsweise positiven Entwicklung der Pandemie in den Sommermonaten und der Möglichkeit, den Zuschauerraum wenigstens im Schachbrettmuster besetzen zu können, reduzierte sich der Zuschussbedarf durch die Stadt Bayreuth um 550.000,- Euro gegenüber dem Worst-Case-Szenario.
Diese nicht für die Festspiele benötigten Mittel stehen nun der Verwaltung wieder zur Verfügung.
Nach der aktuellen Entwicklung bleibt jedoch zu befürchten, dass auch im kommenden Jahr mit einem erhöhten Zuschussbedarf zu rechnen sein könnte.
 
 
 
8.     Worte des ältesten Stadtratsmitgliedes
 
Traditionell spricht in der letzten Stadtratssitzung des Jahres jeweils abwechselnd das jüngste und das älteste Mitglied des Gremiums Gedanken zum Jahresende. Heuer übernahm dies Herr Kollege Siegfried Zrenner von der SPD-Stadtratsfraktion. Er prangerte die zunehmende Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft an (z.B. die von  Fahrradfahrern in der Fußgängerzone) und kritisierte das undisziplinierte Diskussionsgebaren verschiedener Stadtratskollegen und das oft endlose Zerreden einzelner Tagesordnungspunkte und mahnte mehr Gemeinsamkeit und eine konzentriertere Debattenkultur an. Abschließend dankte er Oberbürgermeister, Stadtrat und Verwaltung für ihre unermüdliche Arbeit und  -in Zeiten der Pandemie-  allen Ärzten, Pflegern, Rettungsdiensten und Sicherheitskräften für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit.








Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU-Fraktion,
 
auch heute hoffen wir, Ihnen mit unserem aktuellen Newsletter einen umfassenden Überblick über die jüngste und für dieses Jahr letzte Stadtratssitzung gegeben zu haben.
Wie immer stehen Ihnen natürlich alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf auch gerne für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.
 
Für das nun bald zu Ende gehende ereignisreiche Jahr wünschen wir Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben und anschließend einen guten Rutsch in ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr!
 
Leider müssen wir pandemiebedingt auch am kommenden Dreikönigstag auf unseren traditionellen Neujahrsempfang der CSU-Stadtratsfraktion verzichten.
Wir hoffen aber auf ein baldiges, gesundes Wiedersehen im neuen Jahr und werden sie bis dahin auch weiterhin mit unserem Fraktion-Newsletter über allen wesentlichen Neuigkeiten aus dem Bayreuther Stadtrat auf dem Laufenden halten.
 
 
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen aus dem Bayreuther Rathaus,
 
Ihre CSU-Stadtratsfraktion
 
 
Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender
 

Kategorisiert in: | Veröffentlicht am: 17.12.2021 um 11:42 Uhr